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Transkript:

Nummer 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 36. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 65 Planfeststellungsverfahren Ausbau Nord-Süd- Straße (K12)... 101 66 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Salzgitter... 101 67 Haushaltssatzung, 1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung... 102 68 Öffentliche Zustellung Fachdienst Ordnung... 108 Inhalt 65 Planfeststellungverfahren Ausbau Nord-Süd-Straße (K12) Amtliche Bekanntmachungen GVBl. S. 362) hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 25.03.2009 folgende Satzung beschlossen 1 Planfeststellung für den vierstreifigen Ausbau der Nord-Süd-Straße ( K 12) zwischen dem Knotenpunkt K 12/ Landesstraße 670 nördlich vom Stadtteil Salzgitter-Gebhardshagen und dem Hillenholzknoten in der Stadt Salzgitter Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten. Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Büro für Planfeststellung - 66 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Salzgitter Aufgrund des 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S.575) und der 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG -) vom 08. März 1978 (Nds. GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. September 2004 (Nds. Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Salzgitter in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S.95) wird wie folgt geändert: Nach 12 wird folgender 12a eingefügt: 12a Kinderfeuerwehr (1)Ortsfeuerwehren mit einer Jugendfeuerwehr können eine Kinderfeuerwehr (Kinderabteilung) einrichten (2)Die Kinderfeuerwehr (Kinderabteilung) ist eine selbständige Abteilung der Ortsfeuerwehr. Mitglied können Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren sein, wenn die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. (3)Die Leitung der Kinderfeuerwehr (Kinderabteilung) erfolgt durch ein geeignetes aktives Feuerwehrmitglied, das nicht gleichzeitig der Jugendfeuerwehrwart sein darf. (4)Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Salzgitter gesondert zu erlassen. 101

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 102 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 67 Haushaltssatzung, 1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung Salzgitter, den 06. Mai. 2009 gez. Klingebiel (Oberbürgermeister) 1. Haushaltssatzung der Stadt Salzgitter für 2009 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Salzgitter in der Sitzung am 28.01.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 293.292.741 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 293.292.741 1.3 der außerordentlichen Erträge 527.000 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 1.700.000 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 281.024.415 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 284.485.680 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 15.752.613 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 11.209.213 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 79.450.000 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 80.400.000 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 376.227.028 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 376.094.893 Der im Ergebnishaushalt im außerordentlichen Ergebnis vorliegende Fehlbetrag wird durch die gegebene Überdeckung im ordentlichen Ergebnis aufgefangen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes - Grundstücksentwicklung - für das Haushaltsjahr 2009 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 2.885.400 Aufwendungen in Höhe von 2.601.000 im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 1.730.000 Ausgaben in Höhe von 1.730.000 festgesetzt. 1a 102

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 103 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes - Städtischer Regiebetrieb (SRB) - für das Haushaltsjahr 2009 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 27.448.570 Aufwendungen in Höhe von 27.491.049 im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 3.281.885 Ausgaben in Höhe von 3.281.885 festgesetzt. 1b 1c Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes - Gebäudemanagement, Einkauf, Logistik - für das Haushaltsjahr 2009 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 41.808.608 Aufwendungen in Höhe von 42.600.002 im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 19.023.000 Ausgaben in Höhe von 19.023.000 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 8.450.000 festgesetzt. Darüber hinaus können gesondert Kredite aufgenommen werden, um die erforderlichen Eigenanteile abzudecken, die im Zusammenhang mit Maßnahmen anfallen, die im Rahmen der Konjunkturprogramme der Bundesregierung förderungsfähig sind. 2 a Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung - werden Kredite für Investitionen 2 b Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) - werden Kredite für Investitionen 2 c Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf, Logistik - werden Kredite für Investitionen in Höhe von 5.887.000 veranschlagt. Davon sind 2.000.000 auf Fortsetzungsmaßnahmen aus 2007 und 2.937.000 auf Fortsetzungsmaßnahmen aus 2008 zuzuordnen, für die bereits in 2007 bzw. 2008 die Kreditermächtigungen erteilt wurden. Es verbleibt eine auf 2009 zuzurechnende Kreditermächtigung von 950.000. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.576.200 festgesetzt. 3 a Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung - werden Verpflichtungsermächtigungen 3 b Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) - werden Verpflichtungsermächtigungen 3 c Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf, Logistik - werden Verpflichtungsermächtigungen 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 140.000.000 festgesetzt. 103

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 104 4 a Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung - wird ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 4 b Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) - wird ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 4 c Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf, Logistik - wird ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 1.000.000 veranschlagt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt : 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H. 2. Gewerbesteuer 410 v. H. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des 87 Abs. 2 Nr. 1 NGO erheblich, wenn er den Betrag von 1.000.000 übersteigt. 6 Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des 87 Abs. 2 Nr. 2 NGO sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 3.500.000 übersteigen. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 übersteigen. Investitionen von unerheblichen Vorhaben im Sinne des 12 Abs. 3 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 nicht übersteigen. Salzgitter, den 17.02.2009 gez. Klingebiel (Oberbürgermeister) 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Salzgitter für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Salzgitter in der Sitzung am 25.02.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 104

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 105 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen erhöht festgesetzten um Gesamt-beträge Euro- Vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf 1 2 3 4 5 Ergebnishaushalt ordentliche Erträge 293.292.741 293.292.741 ordentliche Aufwendungen 293.292.741 293.292.741 außerordentliche Erträge 527.000 527.000 außerordentliche Aufwendungen 1.700.000 1.700.000 Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender 281.024.415 281.024.415 Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender 284.485.680 284.485.680 Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit 15.752.613 24.744.295 40.496.908 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 11.209.213 26.935.353 38.144.566 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 79.450.000 2.191.058 81.641.058 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 80.400.000 80.400.000 Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts 376.227.028 26.935.353 403.162.381 376.094.893 26.935.353 403.030.246 1 a Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung nicht geändert. 1 b Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) wie folgt geändert: die bisherigen erhöht festgesetzten um Gesamt-beträge Euro- Vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf 105

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 106 1 2 3 4 5 Erfolgsplan Erträge 27.448.570 Aufwendungen 27.491.049 Vermögensplan Einnahmen 3.281.885 550.000 3.831.885 Ausgaben 3.281.885 550.000 3.831.885 1 c Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik wie folgt geändert: die bisherigen erhöht festgesetzten um Gesamt-beträge Euro- Vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf 1 2 3 4 5 Erfolgsplan Erträge 41.809.000 Aufwendungen 42.600.000 Vermögensplan Einnahmen 19.023.000 20.632.869 39.655.869 Ausgaben 19.023.000 20.632.869 39.655.869 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 8.450.000 um 2.191.058 erhöht und damit auf 10.641.058 neu festgesetzt. 2 a Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2 b Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2 c Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung von 5.887.000 um 4.754.886 erhöht und damit auf 10.641.886 festgesetzt. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 3 106

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 107 3 a Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung - werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. 3 b Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) - werden Verpflichtungsermächtigungen 3 c Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik - werden Verpflichtungsermächtigungen Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. 4 a Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung werden Liquiditätskredite nicht beansprucht. 4 4 b Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Städtischer Regiebetrieb (SRB) - werden Liquiditätskredite nicht beansprucht. 4 c Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik - wird der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert. Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert: Ein Fehlbetrag ist im Sinne des 87 Abs. 2 Nr. 1 NGO erheblich, wenn er den Betrag von 1.000.000 übersteigt. 5 6 Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des 87 Abs. 2 Nr. 2 NGO sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 3.500.000 übersteigen. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des 12 Abs. 1 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 übersteigen. Investitionen von unerheblichen Vorhaben im Sinne des 12 Abs. 3 GemHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 nicht übersteigen. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungs-ermächtigungen sind im Sinne des 89 Abs. 1 bzw. 91 Abs. 5 NGO unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000 nicht übersteigen. Auszahlungen für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit im Sinne des 19 Abs. 4 GemHKVO sind unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000 nicht überschreiten. Salzgitter, 18.03.2009 gez. Klingebiel Ort Datum der Ausfertigung Oberbürgermeister 107

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 108 3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltssatzung 3.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Fassung, die sie durch die ebenfalls vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 erfahren hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht. 3.2 Die nach 87 Abs.2, 91 Abs. 4, 92 Abs. 2, 94 Abs. 2, 102 NGO und 110 Abs.2 Satz 2 NGO in Verbindung mit Nr.1 des RdErl. MI Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen vom 22.10.2008 erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration am 25.05.2009 unter dem Aktenzeichen 32.111 10302 102 (09) erteilt worden. 3.3 Der Haushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltsplan liegen nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 19.06.2009 bis zum 29.06.2009 in 38226 Salzgitter, Joachim Campe - Str. 9-11, im Fachdienst 20 Haushalt und Finanzen, Team Finanzmanagement, Zimmer 113 -P- zu folgenden Öffnungszeiten, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 9:00-12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 18:00 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Salzgitter, den 04.06.2009 _gez.klingebiel (Oberbürgermeister) 68 Öffentliche Zustellung Fachdienst Ordnung Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Friemel, Jennifer Landwehrstraße 35 Straßenverkehrsgesetz 25.05.2009 32.4/5901270 38259 Salzgitter Sokolov, Alexandr Berliner Straße 108 Straßenverkehrsgesetz 27.05.2009 32.4/1900376 38226 Salzgitter Ca Visser, Cornelis Hasebroekstraat 14 Straßenverkehrsgesetz 28.05.2009 32.4/6907524 NL-1962SW Heemskerk Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum 16.07.2009 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten diese Bescheide als zugestellt. Fachdienst Ordnung - Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten - AZ.: 32.4/ 108

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 Seite 109 Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806 (BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914 (BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013-300 Herausgeber: Stadt Salzgitter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter 109