Anlage 2. Bezirk Spandau. Machbarkeitsstudie Aufwertung und Umgestaltung der Wilhelmstädter Geschäftsstraßen. April 2014

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Aufwertung und Umgestaltung der Wilhelmstädter

Adamstraße, Querschnittsaufteilung östlicher Abschnitt zwischen Pichelsdorfer Straße und Földerichstraße Umbau des Straßenraumes mit baulicher Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das für die Abwicklung des fließenden Kfz-Verkehrs ausreichende Maß von 6,5 m, Neuanlage der Längsparkstände und Verbreiterung der Gehwege auf 4,25 m. Der Fahrraum für den fließenden Kfz-Verkehr wird reduziert. Auswirkungen wären Anpassung der gefahrenen Geschwindigkeit an die zulässige Höchstge- Reihe und schwindigkeit von 30 km/h, Vermeidung von Parken in zweiter Verkürzung der Querungswege für Fußgänger. Im Seitenraum würde mehr Raum für den Fußverkehr und für Auslagen von Geschäften zur Verfügung stehen. Fraglich ist jedoch, ob der Gewinn an Fläche auch benötigt wird. Die Gehwege sind mit 3,5 m bereits ausreichend dimensioniert. Versetzen des Bordes und die damit verbundene Anpassung der Oberflächenbefestigung im gesamten Abschnitt erfordern umfangreiche und damit kostenintensive bauliche Maßnahmen. Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da im Seitenraum keine zusätzlichen Flächen erforder- Reduzierung lich sind und die der Fahrbahnbreite um 1,5 m die hohen Baukosten nicht rechtfertigen würde Parken halbseitig entlang der südlichen Fahrbahnseite auf dem Gehweg. Verbreiterung des südlichen Gehweges von derzeit 3,5 m auf 4,5 m und Verschmälerung der Fahrbahn von derzeit 8,0 m auf 7,0 m. Auswirkungen wären die Anpassung der gefahrenen Geschwindigkeit an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, eine Vermeidung von Parken in zweiter Reihe und die Verkürzung der Querungswege für Fußgänger. Im südlichen Seitenraum würde mehr Raum für den Fußverkehr und für Auslagen von Geschäften zur Verfügung stehen. Fraglich ist jedoch, ob der Gewinn an Fläche auch benötigt wird. Der Gehweg ist mit 3,5 m bereits ausreichend dimensioniert. Größere bauliche Veränderungen wären nicht erforderlich, da sich vorhandener Parkstreifen und Gehweg in gleicher Ebene befinden. Jedoch müsste die Oberflächenbefestigung im Bereich der heutigen Parkstände an die Gehbahn angepasst werden. da im Seitenraum keine zusätzlichen Flächen erforder- Reduzierung lich sind und die der Fahrbahnbreite um 1,0 m den baulichen Aufwand nicht rechtfertigen würde 1

Adamstraße, Querschnittsaufteilung mittlererr Abschnitt zwischen Földerichstraße und Konkordiastraße Umbau des Straßenraumes mit baulicher Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das für die Abwicklung des fließenden Kfz-Verkehrs ausreichende Maß von 6,5 m und Neuanlage der Schrägparkstände. Der Fahrraum für den fließenden Kfz-Verkehr wird reduziert. Auswirkungen wären Anpassung der gefahrenen Geschwindigkeit an die zulässige Höchstge- Reihe, Verkür- schwindigkeit von 30 km/h, Vermeidung von Parken in zweiter zung der Querungswege für Fußgänger. Die vorhandenen Gehwegbreiten (Südseite 1,7 m; Nordseite 2,7 m) wären vollständig für Fußgänger nutzbar. Der Gehweg auf der Südseite ist noch immer untermaßig (Regelmaß 2,5 m), bietet allerdings weniger Einschränkungen als im Bestand. Versetzen des Bordes und die damit verbundene Anpassung der Oberflächenbefestigung im gesamten Abschnitt erfordern umfangreiche und damit kostenintensive bauliche Maßnahmen. Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da im Seitenraum keine zusätzlichen Flächen gewonnen werden und die Reduzierung der Fahrbahnbreitee um 1,5 m die hohen Baukosten nicht rechtfer- tigen würde 2

Umbau des Straßenraumes mit baulicher Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das für die Abwicklung des fließenden Kfz-Verkehrs ausreichende Maß von 6,5 m, Neuanlage von Längsparkständen auf der Südseite, Neuanlage von Schrägparkständen auf der Nordseite und Verbreiterung der Gehwege auf 3,7 m Südseite und 3,0 bis 3,5 m Nordseite. Eine Benutzung des Gehweges wäre somit uneingeschränkt möglich (Begeg- Personen etc.). Zudem entsteht Raum für Auslagen und sonstige Nutzungen im nung zwischen Fußgänger mit Kinderwagen, mobilitätseingeschränkten Seitenraum. Der Fahrraum für den fließenden Kfz-Verkehr wird reduziert. Auswirkungen wären Anpassung der gefahrenen Geschwindigkeit an die zulässige Höchstge- Reihe, Verkür- schwindigkeit von 30 km/h, Vermeidung von Parken in zweiter zung der Querungswege für Fußgänger. Mit der veränderten Parkstandsanordnung auf der Südseitee werden die Sicht- verbessert. verhältnisse im Besonderen bei der Ausfahrt aus dem Parkstand Auf der Südseite entfallen ca. 50 % der heute vorhandenenn Parkstände. Versetzen des Bordes und die damit verbundene Anpassung der Oberflächenbefestigung im gesamten Abschnitt erfordern umfangreiche und damit kostenintensive bauliche Maßnahmen. Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da im Seitenraum zwar Flächen gewonnen werden, jedoch die Reduzierung der Fahrbahnbreite um 1,5 m die hohen Baukosten nicht rechtfertigen würde und ein Entfall von 50 % der Stellplätze zu Lasten benachbarter Bereiche kompensiert werden müsste Durch ein Verschieben der Schrägparkstände um 0,85 m auf der Nordseite und 0,65 m auf der Südseite in Richtung Fahrbahn auf beiden Seiten des Straßennicht mehr so weit in raumes ragen die Überhänge der abgestellten Fahrzeuge den Gehweg hinein. Hierfür sind Markierungen der Parkstände erforderlich und u.u. unterstützende Begrenzungen durch Poller o.ä. Bauliche Anpassungen an den Borden und der Oberflächenbefestigung sind voraussichtlich nicht notwendig. Die vorhandenen Gehwegbreiten (Südseite 1,7 m; Nordseite 2,7 m) wären vollständig für Fußgänger nutzbar. Der Gehweg auf der Südseite ist noch immer untermaßig (Regelmaß 2,5 m), bietet allerdings weniger Einschränkungen als im Bestand. Der Fahrraum für den fließenden Kfz-Verkehr wird mit der Markierung der Parkstände auf 6,5 m reduziert. Auswirkungen wären Anpassung der gefahre- von 30 km/h, nen Geschwindigkeit an die zulässige Höchstgeschwindigkeit Vermeidung von Parken in zweiter Reihe und Verkürzung der Querungswege für Fußgänger. geringe, da voraussichtlich eine Markierung der Parkstände genügt da mit einem geringen finanziel- Benutzbarkeit len Aufwand die der Seitenraume verbessert und der Fahrraum des Kfz-Verkehrs an das erforderliche Maß angepasst werden kann. 3

Adamstraße, Querschnittsaufteilung westlicher Abschnitt zwischen Konkordiastraße und Wilhelmstraße Schaffen von Parkständen vor der Paul-Moor-Schule auf dem Gehweg zwi- schen den vorhandenen Straßenbäumen. Fraglich ist, ob die zusätzlichen Parkstände erforderlich sind. Bereits im Bestand besteht für diesen Abschnitt der Adamstraße kein hoher Parkdruck. Die Einsehbarkeit der Adamstraße vor der Paul-Moor-Straße für Schulkinder wird durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt. geringe, da es lediglich einer Anordnung des Gehwegparkens und ggf. einer Markierung der Parkstände bedarf Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da eine Notwendigkeit weiterer Parkstände im westlichen Abschnitt der Adamstraße nicht gesehen wird und sich zudem die Sichtbedingungen vor der Schule verschlechtern 4

Adamstraße, punktuelle Maßnahmen Einbau einer für den Bus- und Schwerverkehr überschleppbaren Mitteltrennung in der Adamstraße im Bereich des Knotens Pichelsdorfer Straße / Adamstraße, Reduzierung der Fahrstreifenanzahl im Knoten und Versetzen der Richtungs- Parken im Knoten fahrstreifen an den Fahrbahnrand, um dem widerrechtlichen Pichelsdorfer Straße / Adamstraße entgegen zu wirken. Derzeit verleitet die breite Fahrbahn dazu Fahrzeuge am Fahrbahnrand abzustellen. Mit einer Mitteltrennung und dem Versetzen der nur noch 3,5 m breiten Richtungsfahrstreifen an den Fahrbahnrand kann ein widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich unterbunden werden. geringe, da Baumaßnahmen nur punktuell erforderlich sind (Mitteltrennung) Empfehlung für eine weitere Bearbeitung wenn nachgewiesen werden kann, dass der Knoten weiterhin vom Lkw- und Busverkehr befahren werden kann. Zudem muss der Knoten auch bei einem Richtungsfahrstreifen in der Zufahrt Adamstraße leistungsfähig sein. Diese Prüfung / Nachweise stehen noch aus. Sperrmarkierung in der Adamstraße im Bereich des Knotens Pichelsdorfer Straße / Adamstraße sollen ein widerrechtliches Parken verhindern. Mit diesen Markierungen lässt sich ein widerrechtliches Parken im Kreuzungs- Verbesserung bereich allerdings nicht vollständig vermeiden. Eine signifikante der Lage wird sich nur durch häufigere Kontrollen einstellen. geringe, da nur punktuell Markierung aufzubringen ist wenn die der Einbau einer Mitteltrennung nicht möglich ist 5

Im Bereich der Kreuzung mit der Jägerstraße befinden sich Quellen und Ziele im Einzelhandel. Nördlich in der Jägerstraße soll ein Kinderspielplatz entstehen. Es besteht bereits heute ein erhöhter Querungsbedarf, der durch Gehwegvorgesichert werden streckungen, Mittelinsel(n) oder einen Fußgängerüberweg könnte. Mit Maßnahmen zur Querungssicherung besteht zudem die Möglichkeit, den Widerstand gegen den Durchgangsverkehr zu erhöhen und den Kfz-Verkehr zu entschleunigen. Im Bereich der Querungshilfe würden geringfügig Stellplätze entfallen. Schaffen eines zusätzlichen Querungsangebotes im Zuge westlichen Endes des Földerichplatzes mit Gehwegvorstreckungen, einer Mitteltrennung oder über einen Fußgängerüberweg. geringe, da Baumaßnahmen nur punktuell erforderlich sind Jedoch ist fraglich, ob damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit einhergeht. Westlich des Földerichplatzes befindet sich ca. 50 m entfernt eine Lichtsignalan- die Schüler der lage. Diese bietet eine gesicherte Querung insbesondere für Földerichschule und der Paul-Moor-Schule. Mit der Anlage einer alternativen (ungesicherten) Querungsstelle am östlichen Ende des Földerichplatzes könnten Schüler verleitet werden die sichere Querung über die Lichtsignalanla- ge zu umgehen. geringe, da Baumaßnahmen nur punktuell erforderlich sind Empfehlung für eine weitere Bearbeitung Umsetzbar erscheinen Gehweg- Mittelinsel und vorstreckungen, Fußgängerüberweg. Die Entscheidung für eine geeignete Lösung ist im Rahmen der weiteren Planung zu treffen. da in kurzer Entfernung eine gesicherte Querungsstelle vorhanden ist, eine Bündelung der Querungenn im Zuge der vorhandenen, nur ca. 50 m entfernten Lichtsignalanlage erscheint unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sinnvoller Umwandlung des Fußgängerüberweges auf Höhe der Konkordiastraße in eine Lichtsignalanlage (LSA). Mit einer Lichtsignalanlage könnte die Querung insbesondere für die Schüler der Földerich- und der Paul-Moor-Schule noch sicherer erfolgen. mittlere der Fußgängerüberweg ermög- sichere licht bereits eine Querung. Querungsstellen mit Lichtsignalanlage sind in zumutbarem Abstand vorhanden (180 m östlich der vorhandenen Querung befindet sich die LSA Földerichplatz, 190 m westlich die LSA Wilhelmstraße) 6

geringe, da Baumaßnahmen nur punktuell erforderlich sind Einrichtung eines zweiten Fußgängerüberweges im westlichen Bereich der Konkordiastraße, um auf beiden Seiten des Knotens die Adamstraße queren zu können (westlich der Konkordiastraße liegt die Paul-Moor-Schule). Einsehbarkeit der Adamstraße auf Höhe der Melanchthonstraße ist für queren- schlecht. Eine de Personen aufgrund der Kurvenlage der Adamstraße sehr Querungshilfe vor der Paul-Moor-Schule könnte die Querungsbedingungen verbessern. Möglichkeiten bestehen mit Gehwegvorstreckungen und Mittelin- zur Lichtsignalan- sel(n). Ein Fußgängerüberweg scheidet aufgrund seiner Nähe lage Wilhelmstraße aus (80 m). Es besteht ein erhöhter Querungsbedarf, da die Melanchthonstraße eine Wegebeziehung zwischen der Paul-Moor-Schule und dem Südpark darstellt. Mit der Anlage einer Querungsstelle besteht zudem die Möglichkeit den Einfahrbereich in die Adamstraße stärker zu betonen und die Einhaltung der geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h baulich zu unterstüt- zen. geringe, da Baumaßnahmen nur punktuell erforderlich sind Empfehlung für eine weitere Bearbeitung aufgrund der räumlichen Nähe zum benachbarten Fußgängersich kein Bedarf überweg lässt für einen weiteren Fußgänger- überweg feststellen. Umsetzbar erscheinen Gehweg- und Mittelinsel. vorstreckungenn Die Entscheidung für eine geeignete Lösung ist im Rahmen der weiteren Planung zu treffen. Der westliche Eingangsbereich der Adamstraße auf Höhe des Melanchthonplatzes ist für den Kfz-Verkehr sehr großzügigg gestaltet. Der Kfz- Verkehr wird mit hoher Geschwindigkeit trichterförmig in die Adamstraße hineingezogen. Sinnvoll erscheint eine dem Charakter der Adamstraße als Wohn- und Geschäftsstraße entsprechende Gestaltung des Bereiches mit Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer. sehr hoch, da ein vollständiger Umbau des Platz- und Knotenpunktebereiches erforderlich wird nicht zum jetzigen Zeitpunkt; da für eine mögliche Umgestal- neben den verkehrlichen Belangen auch städtebauliche tung des Melanchthonplatzes Überlegungen zu berücksichti- gen sind. Durch den Einbau von Gehwegvorstreckungen in regelmäßigen Abständen werden zusätzliche Querungsmöglichkeiten geschaffen. Zudem wird in diesen Bereichen die Fahrbahn baulich auf das für die Abwicklung des Kfz-Verkehrs ausreichende Maß von 6,5 m verengt mit dem Effekt, die gefahrenen Ge- für den schwindigkeiten anzupassen / zu reduzieren und den Widerstand Durchgangsverkehr zu erhöhen. Bei der Anlage von zusätzlichen Querungsstellen ist jedoch darauf zu achten, diese nicht zu nah an vorhandene Lichtsignalanlagen / Fußgängerüberwege zu positionieren. gering, da eine bauliche Anpassung nur punktuell erfolgen muss ja 7

Adamstraße, organisatorische Maßnahmen Ausdehnung der Parkscheibenregelung auf den gesamten Pichelsdorfer Straße und Földerichstraße. Abschnitt zwischen Im Bereich zwischen Pichelsdorfer Straße und Jägerstraßee gilt bereits eine Parkscheibenregelung mit einer Parkdauer von maximal zwei Stunden. Es sollte eine Priorisierung der Lichtsignalanlagen für Rettungsfahrzeuge analog der Busbeschleunigung geben um die Lärmbelastung für die Anwohner zu mindern. Eine Priorisierung erfordert eine Anpassung der vorhandenen Lichtsignalanlamit der entsprechen- gen / deren Steuerung. Zudem sind alle Einsatzfahrzeuge den Technik auszustatten. In Berlin gibt es verschiedenste Betreiber von Rettungsdiensten. Eine Insellösung allein für die Berliner Straßen Adamstraße / Pichelsdorfer Straße erscheint vor diesem Hintergrund nicht wirtschaftlich. Aufgrund der verkehrlichen Belastung und der bestehendenn Gefahrenlage (querende Fußgänger zwischen den am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen etc.) in den Wilhelmstädter sowie der Rechtslage entspre- bei Umsetzung chend der StVO ist anzuzweifeln, dass das Einsatzhorn auch einer Priorisierung der Lichtsignalanlagen für Rettungsfahrzeuge vollständig ausgeschaltet wird. Eine Lärmminderung wäre somit nur bedingt gegeben. geringe, da es lediglich einer Anordnung bedarf hoch, da neben der Ausstattung der Lichtsignalanlagen auch die Fahrzeuge (mehrerer / aller Rettungsdienstbetreiber) mit einer entsprechenden Technik ausgestattet werden müssten Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da die Themen Parkraummanagement / Parkraumbewirt- schaftung aufgrund ihrer Komplexität außerhalb dieser in einer gesonderten Untersuchung bearbeitet werden sollten allerdings sollte im Dialog mit dem Betreiber der Rettungs- Lösung stelle eine alternative gefunden werden. 8

Es wird ein Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs erwünscht. Die Wilhelmstädter werden nicht nur vom Lkw-Durchgangsverkehr genutzt, sondern auch von Lkw, deren Quelle oder Ziel in den liegt. Es liegen keine Angaben zum Anteil Lkw-Durchgangsverkehr zum Gesamt Lkw- des Lkw-Verkehrs Verkehr vor. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil auf den Anliegerverkehr (mit Quelle und Ziel in den Wilhelmstädter Geschäfts- ausge- straßen) zurückzuführen ist. Dieser wäre von einer Verbotsregelung schlossen, da die Erschließung (Anlieferung etc.) der weiterhin gegeben sein muss. Eine Anwendung eines Verbotes für den Durchgangsverkehr setzt Kontrollen voraus. Diese können nicht permanent erfolgen. Zudem sind die Adam- und Weißenburger Straße Zufahrts- und Erschließungsstraßen zum Südhafen. Diese sind in / aus Richtung Süden / Südwesten alternativlos. Eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs führt zu einer Verlagerung in andere Problembereiche ist deshalb nicht zielführend. mittel; die für die Umsetzung sind zwar gering (Anordnung, Aufstellen von Beschilderung), allerdings sind für eine Durchführung Kontrollen erforderlich. Diese sind mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Empfehlung für eine weitere Bearbeitung da aussagekräftige Aussagen zur Zusammensetzung des Lkw-Verkehrs fehlen (Anteil Durchgangsverkehr / Anteil Anliegerverkehr) und das Problem lediglich auf andere Straßen / Bereiche verlagert wird. Vielmehr sind Maßnahmen am Straßenraum und bei der Verkehrsorganisation (Tempo 30) zielführender, um die Auswirkungen (Luft- und Lärmbelastung) des Lkwmindern. Verkehrs zu 9