Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

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Transkript:

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter www.dibt.de 2 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Moratorium: Die Bestimmungen der BauO NRW 2016 Bauarten und Bauprodukte betreffend sind seit dem 28.06.2017 in Kraft. Im Übrigen sollte das Gesetz 12 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, also am 28.12.2017 Eine Ausnahme hiervon bildet 51 (alt) Stellplätze. 3 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Moratorium: 4 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Moratorium: 5 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Moratorium: 6 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Moratorium: 7 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

2323 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI A 4 408 Vom 13. Juni 2017 Auf Grund des 86 Absatz 11 in Verbindung mit 3 Absatz 2 der Landesbauordnung vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1162) erlässt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr folgende technische Verwaltungsvorschrift: 8 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Teile I + II + III: Technische Regeln (DIN, DIN-EN) für die Planung, Bemessung und Ausführung: Nachweisführung Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz Bis zur Bekanntmachung der MVV TB in NRW sind diese Regeln über den 28.06.2017 hinaus anzuwenden! Siehe RdErl. des MBWSV VI A 4 408 Vom 13. Juni 2017! RdErl. des MBWSV vom 04. Februar 2015: Einführung Technischer Baubestimmungen nach 3 Abs. 3 BauO NRW in Kraft seit dem 08.04.2015 (MBl. NRW. 2015 S. 166 Glied.-Nr. 2323) Internet: http://sgv.im.nrw.de Aktuelle Liste Stand Musterliste-TB: 03/2014 9 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Die Bauregellisten A und B und die Liste C - Ausgabe 2015/2 - traten am 20. Oktober 2015 in Kraft. Bauregellisten berücksichtigen bereits das EuGH - Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C- 100/13) Bis zur Bekanntmachung der MVV TB in NRW sind auch diese Regeln über den 28.06.2017 hinaus anzuwenden! Siehe RdErl. des MBWSV VI A 4 408 Vom 13. Juni 2017! 10 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 seit dem 16.10.2016 Erlass NRW vom 21.10.2016, bekannt gemacht am 24.10.2016 http://www.mbwsv.nrw.de/bauen/_pdf_container/2016_10_21_anschreiben- Erlass_Vollzug-des-Bauproduktenrechtes.pdf Bauregelliste B Teil 1 konkretisiert bis zu ihrer vollständigen Aufhebung weiterhin die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der BauO NRW sowie die darauf beruhenden Regelwerke für ihre Verwendung. 11 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Vollzug des Bauproduktenrechtes; Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 03. August 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug 1. auf den Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 21.10.2016 betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und 2. auf den Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI A 4 408 vom 13. Juni 2017 zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB, MBl. NRW. 2017 S. 660) bitte ich um Beachtung der folgenden Ergänzung: 12 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Vollzug des Bauproduktenrechtes; Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Die in den Vollzugshinweisen vom 21.10.2016 erläuterten Vorschläge für (freiwillige) Nachweismöglichkeiten von fehlenden Produktmerkmalen, die nicht auf der Grundlage einer harmonisierten Norm, einem European Assessment Document (EAD) und auch nicht auf der Grundlage einer sonstigen Technischen Baubestimmung nachgewiesen werden können, sind bei Produkten nach DIN EN 13162 - Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Mineralwolle - im Zusammenhang mit den bauwerksbezogenen Anforderungen Glimmen und Schwelen gemäß Anlage 3.1/5 in Nummer 1 der VV TB nicht anzuwenden; dies gilt insbesondere für die ersatzweise Verwendung von ehemaligen bauaufsichtlichen Zulassungen als Nachweisdokument. Im Zuge ggf. stattfindender bauaufsichtlicher Kontrollen genügt die Vorlage der Bewertung im Rahmen der europäischen Prüfnorm EN 16733:2016-05, um die Anforderungen gemäß Anlage 3.1/5 zu erfüllen. 13 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017