Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße

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Transkript:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB 1. Allgemeines zum Verfahren 2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Stand: Juli 2014 1

1. Allgemeines zum Verfahren Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher hat am 17.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windenergieanlagen" der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschlossen. Grund dieser Bebauungsplanänderung ist es, einen zusätzlichen Standort zur Errichtung einer Windenergieanlage zuzulassen. Daraufhin wurde vom 20.06.2014 bis 15.07.2014 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Dabei hatten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden die Gelegenheit, sich zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung zu äußern. Anschließend ist der Rücklauf der Stellungnahmen sowie deren Abwägung bzw. Berücksichtigung und Beachtung in der weiteren Planung dargestellt. Nr. Träger öffentlicher Belange, Behörden Eingang am Anregungen und Hinweise 1. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum 23.06.2014 keine Rheinpfalz Landesentwicklung/Ländliche Bodenordnung Konrad-Adenauer-Straße 35 67433 Neustadt 2. Deutsche Telekom Technik GmbH 20.06.2014 Hinweise Technische Infrastruktur Niederlassung Südwest Pirmasenser Straße 65 67655 Kaiserslautern 3. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland- 18.06.2014 Hinweise Pfalz Direktion Landesarchäologie Außenstelle Speyer Kleine Pfaffengasse 10 67346 Speyer 4. Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH 20.06.2014 keine & Co. KG Zurmaiener Straße 175 54292 Trier 5. Thüga Energie GmbH 23.06.2014 keine Bahnhofstraße 104 67105 Schifferstadt 6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 26.06.2014 keine und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden 7. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Dienststelle Neustadt Chemnitzer Straße 3 67433 Neustadt 25.06.2014 Hinweise und Bedenken 2

Nr. Träger öffentlicher Belange, Behörden Eingang am Anregungen und Hinweise 8. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd 27.06.2014 keine Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Karl-Helfferich-Straße 22 67433 Neustadt 9. Verband Region Rhein-Neckar 26.06.2014 Hinweise P 7, 20-21 (Planken) 68161 Mannheim 10. Landesbetrieb Mobilität Speyer 01.07.2014 Hinweise St.-Guido-Straße 17 67346 Speyer 11. Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim 03.07.2014 Hinweise Am Deutschordensplatz 1 76761 Rülzheim 12. Landesamt für Geologie und Bergbau 04.07.2014 Hinweise Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz 13. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 10.07.2014 Hinweise An der Kreuzmühle 2 76829 Landau 14. Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67072 Ludwigshafen 15.07.2014 Hinweise Hinweis: Nachfolgend sind alle Stellungnahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die abgegeben wurden, aufgeführt. Diese wurden zum größten Teil in der Originalfassung abgedruckt und teilweise zur besseren Lesbarkeit neu zugeschnitten. Teilweise werden die Sachdarstellungen der Stellungnahmen jedoch in Kurzform dargestellt. Die Originalstellungnahmen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim eingesehen werden. 3

2. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2.1 Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz, Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung, Neustadt Von Seiten der Ländlichen Bodenordnung bestehen keine Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplan. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.2 Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Südwest, Kaiserslautern Zunächst wird auf die neue Adresse hingewiesen. Es wird erklärt, dass die Telekom nicht verpflichtet sei, Windkraftparks und Windkraftanlagen an das öffentliche Telekommunikationsnetz anzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass in unmittelbarer Nähe von geplanten Anlagen verlaufende Telekommunikationslinien der Telekom bei eventuell auftretenden atmosphärischen Entladungen besonders gefährdet seien. Es wird deshalb darum gebeten, einen Abstand von mindestens 15 m zwischen den Erdungsanlagen der geplanten Anlage und der Telekommunikationslinie der Telekom zu berücksichtigen. Es wird bei Konkretisierung der Planung gefordert, eine Planauskunft und Einweisung von der zentralen Stelle der Deutschen Telekom Technik GmbH, Neustadt, einzuholen. E-Mail-Adresse: planauskunft.suedwest@telekom.de. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, sich mit der Bundesnetzagentur in Berlin hinsichtlich Auskünfte zu Richtfunkstrecken in Verbindung zu setzen. Es wird um weitere Beteiligung bei der Planung gebeten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Erschließungsplanung detailliert berücksichtigt. Es erfolgt eine Ergänzung unter Hinweise in den Textlichen Festsetzungen. 4

2.3 Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Speyer Die Hinweise zu den zwei archäologischen Fundstellen (römische Siedlungsstellen) in Fundstelle 4 und Fundstelle 6 werden zur Kenntnis genommen. Ebenfalls, dass hier in einem Radius von 300 m auf die Errichtung von Windkraftanlagen verzichtet werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Bei der Errichtung der Windkraftanlagen wird dies noch einmal detailliert geprüft. Gegebenenfalls wird mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, Kontakt aufgenommen, um mögliche Funde sicherzustellen. Hinweis: Es lag ein Lageplan mit den beiden Fundstellen als grobe Übersicht bei. 5

2.4 Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Trier Gegen den Bebauungsplan werden keine Einwände geltend gemacht, da keine Telekommunikationsanlagen der Kabel Deutschland sich im Geltungsbereich befinden. Auch ist keine Neuverlegung geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.5 Stellungnahme der Thüga Energienetze GmbH, Schifferstadt Es werden keine Einwände vorgebracht, da keine Leitungen der Thüga Energienetze GmbH im Planbereich vorhanden sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.6 Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 6

2.7 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Neustadt Der Hinweis zu den naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes auf landwirtschaftlichen Flächen wird zur Kenntnis genommen. Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass die Landwirtschaftskammer eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nicht zustimmt. Der Hinweis, dass auch Maßnahmen zur Entsiegelung oder Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen als Ausgleich herangezogen werden können, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Herxheimweyher versucht für die externe Ausgleichsmaßnahme auf landwirtschaftliche Flächen zu verzichten. Sollten sich hier jedoch keine Alternativen ergeben, werden Flächen gesucht, die weniger wertige Böden aufweisen und auf die die Nutzer verzichten können. 7

Die Hinweise zu Vorbelastungen zu den Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht wird auf den Eingriff und Ausgleich detailliert eingegangen. Die Hinweise zu den Aussiedlungsbetrieben auf Knittelsheimer Gemarkung im Hinblick auf den Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Im BImSch-Antrag, der gleichzeitig als Bauantrag fungiert, wird ein Immissionsschutzgutachten erstellt und der geforderte Nachweis erbracht. Gegebenenfalls werden darin entsprechende Schutzmaßnahmen definiert. Die Hinweise zu den Wegen und den Geh-, Fahr- und Leitungsrechten werden zur Kenntnis genommen. Die Projektierer sind gefordert, die Leitungsrechte einzuholen und mit den Eigentümern zu sprechen. Dies ist jedoch nicht Inhalt des Bebauungsplanes. 2.8 Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes bestehen seitens der SGD Süd keine Einwände, da wasser- und abfallwirtschaftliche Belange sowie Belange des Bodenschutzes nur unwesentlich berührt sind. 8

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 2.9 Stellungnahme des Verbandes Region Rhein-Neckar, Mannheim Der Hinweis, dass die Metropolregion grundsätzlich den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt, wird zur Kenntnis genommen. Es wird auch zur Kenntnis genommen, dass sowohl im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz als auch im Anhörungsentwurf des Teilregionalplanes "Windenergie" die Fläche bereits als Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung festgelegt ist. Es wird zur Kenntnis genommen, dass deshalb keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich. 9

2.10 Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Speyer Die Hinweise zur Sondernutzungserlaubnis für landwirtschaftliche Wege im Anschlussbereich von klassifizierten Straßen werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in den Planunterlagen redaktionell ergänzt, ist jedoch nicht Inhalt des Bebauungsplanes und ist von den Projektierern im Zuge des BImSch-Antrages zu klären. 2.11 Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim Die Verbandsgemeinde Rülzheim erklärt, dass aufgrund der terminierten Verbandsgemeinderatssitzungen es nicht möglich ist, eine fristgerechte Stellungnahme einzureichen. Diese wird nachgereicht bzw. im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach 4 Abs. 2 BauGB ergänzt. Der Hinweis zur Fristverlängerung wird zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung ist nicht möglich. 10

2.12 Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz 11

Die Hinweise, dass im Bereich des Bebauungsplanes kein Altbergbau dokumentiert ist, werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu den Bereichen, die unter Bergaufsicht stehen, für die Gewinnung von Erdwärme des Betreibers HotRock Holding GmbH, Karlsruhe, sowie des Erlaubnisfeldes für Kohlenwasserstoffe "Offenbach/Pfalz" der Firma GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Lingen, werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beteiligt. Die allgemeinen Hinweise zu Boden und Baugrund werden zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen, soweit bereits noch nicht erfolgt, ergänzt. Eine Änderung der Planung ist jedoch hierdurch nicht erforderlich. 2.13 Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau Der Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und zur Entwurfsfassung erstellt. Die Textlichen Festsetzungen werden in der Genehmigungsfassung auf dem Plan ergänzt. Der Durchführungsvertrag wird rechtzeitig abgeschlossen. 12

2.14 Stellungnahme der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen 13

14

Die Hinweise zu den Versorgungseinrichtungen der Pfalzwerke sowie deren Berücksichtigung werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Planunterlagen übernommen. Die Details sind im BImSch-Antrag zu prüfen. 15

3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein. 16

Gemeinderatsbeschluss Die Gemeinde Herxheimweyher hat nach reiflicher Prüfung alle Stellungnahmen und Hinweise sowie Anregungen sach- und fachgerecht gegeneinander abgewogen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:... Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: - Herxheimweyher, den 22.07.2014 17