Beratungs- und Beschlussvorlage / Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen
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- Ulrike Gehrig
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1 Beratungs- und Beschlussvorlage / Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Im Rother Flur der Ortsgemeinde Roth Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roth hat am die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Im Rother Flur beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der benachbarten Gemeinden ( 2 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom bis , die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom bis einschl I.) Würdigung und Entscheidung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. 1. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück (Schreiben v ) Wertung des Gemeinderates: Die Hinweise werden beachtet und finden im Landespflegerischen Planungsbeitrag Berücksichtigung. 1
2 Bei der Auswahl der Straßenbeleuchtung wird insbesondere darauf geachtet, dass Insekten nicht in den Leuchtenkörper gelangen können. Lichtverschmutzung kann ausgeschlossen werden, da der Lichtkegel nur nach unten leuchtet und keinesfalls über die Horizontale nach oben abstrahlt. Sollten Eingriffe in die landwirtschaftliche Bodenentwässerung erfolgen müssen, so wird die Veränderung abgestimmt, dokumentiert und in Bestandspläne übertragen. 2
3 Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist es nicht möglich, dass Außengebietswasser ins Baugebiet gelangt. Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in einem vorhandenen Rückhaltebecken zurückgehalten. Die Bemessung erfolgte nach dem aktuellen Regelwerk der Technik. 3
4 Beschlussvorschlag: Es wird eine insektenfreundliche und Lichtverschmutzung vermeidende Beleuchtung ausgewählt. Die Begründung wird in Bezug auf die Bodenentwässerung im Gebiet entsprechend ergänzt. Beratungsergebnis: X einstimmig mit Stimmenmehrheit An der Abstimmung nahm/en nicht teil: Anzahl der Stimmen JA: 5 Anzahl der Stimmen NEIN: Stimmenthaltungen: wie Beschlussvorschlag Anträge u.a./abweichender Beschluss siehe Rückseite 2. Landesbetrieb Mobilität, Bad Kreuznach (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Die kommunale Stichstraße ist schon gebaut. Ein Kreuzungsbereich ist nur noch herzustellen, wenn der noch zu errichtende Radweg verschoben wird. 4
5 Eine lückenlose Radwegeverbindung wird seitens der Ortsgemeinde ausdrücklich begrüßt. Der Teil der Gemeindestraße liegt allerdings nicht im Geltungsbereich des Änderungsverfahrens und ist auch schon gebaut. Es wird daher angeregt, den Lückenschluss in einem Zuge mit der Querungshilfe vom Landesbetrieb Mobilität bauen zu lassen. Im Übrigen wurde in der Vereinbarung über den Bau eines Rad-/ Wirtschaftsweges zwischen Gödenroth und Kastellaun zwischen dem LBM und der Ortsgemeinde Roth vom bereits folgendes festgelegt: Zitat: 1 (2) Der Radweg beginnt an der Zufahrt zum Gewerbegebiet Roth. 2 (1) Die Durchführung der Baumaßnahme obliegt der Straßenverwaltung. Sie ist für die Planung Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. 3 (1) Die mit der Herstellung des Radweges zusammenhängenden Baukosten trägt die Straßenbauverwaltung. Die Beteiligung des LBM erfolgt zu gegebener Zeit. Der Rat nimmt Kenntnis. 5
6 Die Hinweise werden beachtet. Der Bebauungsplan Im Rother Flur der Ortsgemeinde Roth hatte schon Rechtskraft bevor die Umgehung B 327 realisiert wurde. Insofern sollte der Straßenbaulastträger alle notwendigen Lärmschutzmaßnahmen bereits berücksichtigt haben. Der Rat nimmt Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 3. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz (Schreiben v ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. In den übergeordneten Planungen sind keine Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung dargestellt. Ein aktueller Bergbau erfolgt ebenfalls nicht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 6
7 Die allgemeinen Hinweise zu empfohlenen Baugrunduntersuchungen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind bauherrenseitig zu berücksichtigen. Sie sind für den Bauleitplan nicht abwägungsrelevant. Im Regionalen Raumordnungsplan sind in diesem Bereich keine Rohstoffsicherungsflächen ausgewiesen. Die Hinweise zur Radonprognose werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten durch bisherige Bebauungstätigkeiten in der Ortsgemeinde Roth und im angrenzenden Gewerbegebiet wird nicht davon ausgegangen, dass im Hinblick auf Radon ein Gefährdungspotential besteht. Wie in der Stellungnahme aufgezeigt, sind bei normaler Bauweise auch keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig. Es wird daher auf die Einholung eines zuständigen Fachgutachtens verzichtet. 7
8 Der Rat nimmt Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 8
9 4. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz (Schreiben v ) Wertung des Gemeinderates: Der Textbaustein B wird redaktionell den Textfestsetzungen hinzugefügt. 9
10 Beschluss: Vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen wird eine geomagnetische Prospektion durchgeführt. (Hinweis: Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd ,-- /ha.) Beratungsergebnis: X einstimmig mit Stimmenmehrheit An der Abstimmung nahm/en nicht teil: Anzahl der Stimmen JA: 5 Anzahl der Stimmen NEIN: Stimmenthaltungen: wie Beschlussvorschlag Anträge u.a./abweichender Beschluss siehe Rückseite 5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Schreiben v ) Wertung und Beschluss des Gemeinderates:. 10
11 Die Forderung wird beachtet und im konkreten Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Der Rat nimmt Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 11
12 6. RheinHunsrück Wasser, Dörth (Schreiben v ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. Im Rahmen der Erschließungsplanung für den 1. Bauabschnitt wurde im Abstimmungsgespräch mit den Versorgungsträgern seitens RheinHunsrückWasser eine Löschwasserversorgung von 48 m³/h als ausreichend angesehen. 7. Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz, Neustadt (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Bei der Änderung des 1. Teilbereichs des Gewerbegebiets wurde auf Anregung des Handelsverbands Mittelrhein- Rheinhessen-Pfalz hin der Verkauf innenstadtrelevanter Produkte auf den Fabrikverkauf reduziert. Dabei dürfen max. 30 % der Bruttogrundrissfläche und max. 300 m² Verkaufsfläche hierfür vorgesehen werden. 12
13 Beschluss: Da im 2. Abschnitt die gleichen Festsetzungen gelten sollen wie beim 1. Abschnitt, bleibt die Regelung bestehen. Beratungsergebnis: X einstimmig mit Stimmenmehrheit An der Abstimmung nahm/en nicht teil: Anzahl der Stimmen JA: 5 Anzahl der Stimmen NEIN: Stimmenthaltungen: wie Beschlussvorschlag Anträge u.a./abweichender Beschluss siehe Rückseite 8. Handwerkskammer Koblenz (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. 9. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: 13
14 Entlang der Gemeindestraße ist ein unbefestigter Streifen zur Verlegung von Versorgungsleitungen geplant. Details hierzu regelt die Erschließungsplanung. Die Hinweise der Deutschen Telekom GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung beachtet. 14
15 15
16 10. Westnetz GmbH, Idar-Oberstein (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. 11. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Trier (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. 12. Industrie- und Handelskammer, Simmern (Schreiben vom ) Wertung des Gemeinderates: Der Rat nimmt Kenntnis. 16
17 13. Folgende Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken / Anregungen oder Einwände gegen die geplante 2. Änderung des Bebauungsplanes: 13.1 Deutscher Wetterdienst, Offenbach 13.2 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Simmern 13.3 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach 13.4 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Idar-Oberstein 13.5 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg II.) Folgende Behörden und Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben: a) Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises -Gesundheitsamt-, Simmern 2. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege, Mainz 3. Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft mbh, Koblenz 4. Standortverwaltung Augusta-Kaserne, Koblenz 5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht, Idar-Oberstein 6. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, Koblenz 7. Vermessungs- und Katastersamt, Mayen 8. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Kaiserslautern 9. Abwasserwerk Verbandsgemeinde Kastellaun 10. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn 11. Deutsche Flugsicherung, Langen 12. Flughafen Frankfurt-Hahn 13. Forstamt Kastellaun 14. Finanzamt Simmern 15. ADD, Außenstelle Koblenz, Schulaufsicht, Koblenz 16. Ev. Kirchengemeinde Gödenroth-Heyweiler-Roth, Gödenroth 17. Katholische Pfarreiengemeinschaft Kastellaun 17
18 b) Nachbargemeinden Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Verbandsgemeindeverwaltung Simmern Verbandsgemeindeverwaltung Zell/Mosel Ortsgemeinde Beltheim Ortsgemeinde Gödenroth Ortsgemeinde Hollnich Ortsgemeinde Uhler Stadt Kastellaun III.) Der Rat beschließt die Würdigung der während der Beteiligung der benachbarten Gemeinden ( 2 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie vorstehend ausgeführt. Beratungsergebnis: X einstimmig mit Stimmenmehrheit An der Abstimmung nahm/en nicht teil: Anzahl der Stimmen JA: 5 Anzahl der Stimmen NEIN: Stimmenthaltungen: wie Beschlussvorschlag Anträge u.a./abweichender Beschluss siehe Rückseite 18
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