EG-Kompetenzen fur den Rundfunk

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Transkript:

Udo Bux EG-Kompetenzen fur den Rundfunk PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien

Inhalt Seite A. Problemstellung. 1 B. Der Kompetenzbegriff. 3 C. Das Verhaltnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Verfassungsrecht, insbesondere zum deutschen Bundesstaatsprinzip. 7 I. Die deutsche Situation: Art. 24 I GG. 1. Regelungsgehalt des Art. 24 I GG. 9 2. Grenzen der Ubertragbarkeit nach Art. 241 GG. a) Grenzen aus Art. 79111 GG. 12 aa) Formale Gliederung des Bundes in Lander 13 bb) Erhaltung der Lander als Staaten 14 (1) Einzelbetrachtung des Kompetenzverlustes 15 (2) Gesamtbetrachtung der Kompetenzveriuste 15 (3) Verwirklichung des Bundesstaatsprinzips in der Folge von Kompetenzverlusten 17 cc) Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung 19 (1) Kompetenzverlust der Lander durch Abgabe von Hoheitsrechten an die EG 20 (2) Entsprechende Dezentralisierung der politischen Willensbildung 20 (3) Gedanke der Machtverteilung 21 dd) Zwischenergebnis 21

II b) Grenzen aus dem Zustimmungsgesetz zum EWG-Vertrag 21 aa) Inhalt des "Integrationsprogramms" 22 bb) Mittlerweile Abweichung vom "Integrationsprogramm"? 24 cc) Zwischenergebnis 24 c) Grenzen aus der "Solange"- Rechtsprechung des BVerfG 25 d) Wahrnehmung der Prtifungskompetenz durch das BVerfG? 26 e) Kritik 27 f) Ergebnis nach dem innerstaatlichen Recht Deutsch lands 28 II. Rechtsprechung nationaler Obergerichte der anderen Mitgliedstaaten 28 III. Die europaische Situation 1. Rechtsprechung des EuGH a) Kollisionsregel des EuGH 29 b) Anwendung der Kollisionsregel auf den Rundfunk 32 c) Zwischenergebnis 32 2. Grenzen der EG-Kompetenzen nach Gemeinschaftsrecht a) Art. 5 EWGV (Grundsatz der Gemeinschaftstreue) 33 b) Grundsatz der Verhaltnisma Bigkeit aa) Anwendbarkeit des gemeinschaftsrechtlichen VerhaltnismaOigkeitsgrundsatzes 33 bb) Inhalt des gemeinschaftsrechtlichen VerhaltnismaBigkeitsgrundsatzes 34 (1) Geeignetheit 35 (2) Eriorderlichkeit 35 c) Grundsatz der begrenzten Einzelermachtigung 37

Ill d) Subsidiaritatsprinzip 38 aa) Wurzeln des gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritatsprinzips 39 bb) Funktion des gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritatsprinzips 42 cc) Gerichtliche Durchsetzbarkeit des Subsidiaritatsprinzips und Beweislast 42 dd) Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritatsprinzips auf Rechtsetzungsakte der EG (1) Das Kriterium der besseren Zielerreichung 44 (2) Das Kriterium der Grenziiberschreitung 45 (3) Das Kriterium der absoluten Notwendigkeit 46 e) Ergebnis 48 IV. Zusammenfassung: Kojlisionsregel "Gemeinschaftsrecht bricht nationales Recht" 49 D. Der Rundfunkbegriff. 52 I. Notwendigkeit der unterschiedlichen grundrechtlichen und EG-rechtlichen Behandlung von Rundfunk und Individualkommunikation 52 1. Deutsche Bedenken 53 2. Grundrechtsensibilitat des Rundfunks 53 3. Privilegierung des Rundfunks vor dem Gemeinschaftsrecht 54 4. Technische Entwicklung 55 II. Merkmalekatalog fur die Abgrenzung zwischen elektronischen Individualkommunikations- und Massenkommunikationsmitteln 57 III. Die Rundfunkeigenschaft der Medien im einzelnen 1. Terrestrischer Rundfunk 58 2. Kabelrundfunk 59 3. Satellitenrundfunk 59

IV 4. "Neue Medien" (neue rundfunkahnliche Kommunikationsdienste) 60 a) Fernsehtext (fruher Videotext) 61 b) Pay-TV (Abonnement-Fernsehen) 62 c) Bildschirmtext (Btx) aa) Sendung "fur die Allgemeinheit"? 63 (1) Allgemeiner Btx 63 (2) Btx fur geschlossene Nutzergruppen 64 bb) Problem der Gleichzeitigkeit des Empfangs 64 (1) Enger Rundfunkbegriff 65 (2) Weiter Rundfunkbegriff 65 cc) Abgrenzung des Btx zur Pressse 67 IV. Zusammenfassung 68 V. Weiterer Gang der Untersuchung 68 E. EG-Kompetenzen fur den privaten Rundfunk. I. Anwendbarkeit des EWG-Vertrages 69 1. Sport als Querschnittsbereich 70 2. Bildungspolitik als Querschnittsbereich 71 3. Rundfunk als Querschnittsbereich 72 II. In Frage kommende Rechtsakte 74 III. Praambel und Art. 2 bis 4 EWGV als Kompetenznormen? 75 IV. Art. 189 I EWGV als Kompetenznorm? 77 V. Art. 52 ft Oder Art. 59 ff. EWGV? 78 1. Das Konkurrenzverhaltnis nach Wortlaut des Vertrages 79 2. Das Konkurrenzverhaltnis nach der Rechtsprechung des EuGH 79

VI. Art. 57 II EWGV als Kompetenznorm. 81 1. Selbstandige Tatigkeit 82 2. Erwerbszweck 85 3. Auslandsbezug 88 4. Dauerhaftigkeit (Abgrenzung zur Dienstleistungsfreiheit) 88 a) Fall 1: Dbersiedlung des Rundfunkunternehmens 89 b) Fall 2: Grundung einer Zweigniederlassung des Rundfunkunternehmens 89 c) Empfang mittels Kabelnetz 91 aa) Fall 3: Trennung von Kabelkopf und Empfanger durch eine Staatsgrenze 92 bb) Fall 4: Einspeisung des Programms ins auslandische, fremde Kabelnetz 93 (1) Der stoffliche Aspekt der Dauerhaftigkeit der Niederlassung 95 (2) Der zeitliche Aspekt der Dauerhaftigkeit der Niederlassung 97 (3) Die Ldsung des EuGH im Ausgangsfall 98 cc) Zwischenergebnis 102 d) Terrestrischer Empfang (Fall 5) 102 e) Satelliten-Direktempfang (Fall 6) 105 5. Ergebnis 107 VII. Art. 66; 57 II EWGV als Kompetenznormen. 107 1. Die Dienstleistungsfreiheit als Auffangtatbestand 108 2. Entgeltlichkeit 109 a) Pay-TV 109

VI b) Herkommlicher Privatfunk aa) Die Auffassung Borners bb) Die Auffassung des EuGH cc) Gbertragung der Grundsatze des EuGH auf den drahtlosen Rundfunk 3. Grenzuberschreitung a) Zielgerichtetheit und Absicht bei der Grenzuberschreitung aa) Terrestrische Ausstrahlung bb) Satellitenrundfunk b) Zusammenfallen von Grenzuberschreitung und Entgelt aa) Terrestrischer Rundfunk bb) Satellitenrundfunk 4. Ergebnis VIII. Art. 100 EWGV als Kompetenznorm? IX. Zusammenfassung 109 110 111 112 114 115 115 117 119 120 120 121 121 121 F. EG-Kompetenzen fur den offentlich-rechtlichen Rundfunk I. Kompetenz aus Art. 57II EWGV 1. Selbstandige Tatigkeit 123 2. Erwerbszweck a) Entgeltlichkeit? b) Gewinnerzielungsabsicht? 3. Auslandsbezug 4. Dauerhaftigkeit der Niederlassung a) Kabelrundfunk (Fall 7) b) Terrestrischer und Satellitenrundfunk 5. Ergebnis 124 126 127 128 128 129 129

VII II. Kompetenz aus Art. 66 I; 57 II EWGV (Fall 8 und Fall 9) 1. Entgeltlichkeit a) Qualifizierung von Rundfunkgebuhren als Entgelt 130 b) Identitat von Leistungsempfanger und Entgeltpflichtigem? 131 2. Grenzuberschreitung 130 3. Ergebnis 134 III. Zusammenfassung 134 G. Besondere Grenzen der EG-Kompetenzen I. Der Vorbehalt des Art. 55 I EWGV zugunsten derausubung o'ffentlicher Gewalt 1. Wortlaut der Vorschrift 136 2. Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Ausnahme nach nationalstaatlichen Kriterien 137 a) Aufgabe der offentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 137 b) Offentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland -auch Ausubung "offentlicher Gewalt"? 139 c) Privater Rundfunk 143 d) Umfang des Vorbehalts 144 3. Die Auslegung durch den EuGH a) Zum Tatbestandsmerkmal der "Tatigkeit" 144 b) Zum Tatbestandsmerkmal "offentliche Gewalt" 146 4. Ergebnis 148

VIII II. Der Vorbehalt des Art. 90 II EWGV 1. Offentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als "Unternehmen" 149 2. "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" 150 3. "Erfullung der ihnen ubertragenen besonderen Aufgaben" 151 H. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 152 Anhang 155 Schrifttum 162