Regierung von Niederbayern

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Transkript:

LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung

Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit im Einzelfall Rechtsanspruch, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und Erschließung gesichert ist Keine Steuerungsmöglichkeit Zurückstellung von Baugesuchen max. 1 Jahr ( 15 Abs. 3 BauGB), wenn Gemeinde Planungsabsichten sichern will

Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan (FNP) 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB: Soweit im FNP Darstellungen an anderer Stelle erfolgt sind, stehen Vorhaben außerhalb davon die in 35 Abs. 3 Nr. 2-6 genannten Belange (z,b. Beeinträchtigung Orts- und Landschaftsbild, Naturschutz.) entgegen Innerhalb von Konzentrationsflächen sind Windenergieanlagen damit planungsrechtlich grundsätzlich zulässig Außerhalb davon sind sie i.d.r. ausgeschlossen

Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationsflächen Schlüssiges Gesamtkonzept für Gemeindegebiet bei Teilflächen gilt außerhalb weiter 35 Abs. 1 BauGB Keine Vorfestlegungen Keine Verhinderungsplanung Postive Zurverfügungstellung von rechtlich und tatsächlich möglichen Standorten keine Quoten - Verhältnismäßigkeit

Grundsätze für die Ausweisung von Konzentrationsflächen Vorgehen in 3 Stufen: 1. Ermittlung sog. Potentialflächen nach einheitlichen Kriterien - Ausschluss von Tabuzonen - harte Tabuzonen (Faktisch und rechtl. nicht möglich) - weiche Tabuzonen (Faktisch und rechtl. möglich, aber nicht gewollt) - transparent und nachvollziehbar - gleichwertige Landschaftsräume auch gleichwertig beurteilen - keine pauschalen Beurteilungen - bestehende Anlagen berücksichtigen 2. Differenzierte Bewertung der Potentialflächen und Abwägung mit anderen Belangen 3. Festlegung der Konzentrationsflächen

Varianten beim Flächennutzungsplan Sachlicher Teilflächennutzungsplan (neuer 5 Abs. 2 Satz 3 BauGB) Räumlicher Teilflächennutzungsplan Flächennutzungsplanänderung für Teile des Gemeindegebiets Flächennutzungsplan für Gesamtgemeindegebiet

Weitergehende planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten 16 Abs. 1 BauNVO Höhenfestsetzungen im FNP 9 BauGB Bebauungsplan (konkreter Standort, Höhe etc.)

Gemeindeübergreifende Steuerungsinstrumente in der Bauleitplanung Grundsätzlich: Abstimmung nach 2 Abs. 2 BauGB Gemeinsamer Flächennutzungsplan gem. 204 Abs. 1 BauGB - Vereinbarung - Gemeinsamer Plan - Änderungen auch nur gemeinsam

Verhältnis zu übergeordneten Steuerungsmöglichkeiten Regierung von Niederbayern Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung ( 1 Abs. 4 BauGB) Regionalplan ohne Aussagen zur Windenergie Regionalplan für Gesamtgemeindegebiet mit Vorrang- und Ausschlussflächen Regionalplan für Teile des Gemeindegebiets Regionalplan mit Vorbehaltsflächen Regionalplan mit Vorrangflächen

Auszug aus Konzentrationsflächenermittung Landkreis Starnberg

http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/17480/ - Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayr. Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 20.12.2011 http://www.energieatlas.bayern.de