Amtsblatt gegründet 1746

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

Öffentliche Bekanntmachung; Fundräder- und Fundsachenversteigerungen am und

Amtsblatt gegründet 1746

AMTSBLATT. 73. Jahrgang Nr.15 Datum Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt gegründet 1746

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt gegründet 1746

Gastronomiebetrieb im Familienbad am Plärrer in Augsburg neu zu verpachten

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Amtsblatt gegründet 1746

2018 Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 31. I n h a l t. Bekanntmachung der Sparkasse Altötting-Mühldorf

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Amtsblatt gegründet 1746

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand ) 150

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Öffentliche Bekanntmachung einer Änderung des Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Gutermannstr.

Nummer 34. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt gegründet 1746

Rechtsbehelfsbelehrung

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe für die Zeit ab

(Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2735/10 der Gemarkung Mammendorf 63

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Satzungs- und Verordnungsblatt

Amtsblatt gegründet 1746

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g geändert durch Allgemeinverfügung vom

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

2018 Donnerstag, 22. März 2018 Nr. 8. I n h a l t. Bekanntmachungen der Sparkasse Altötting-Mühldorf

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Amtsblatt gegründet 1746

Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung zur Durchführung flächendeckender Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Varroa-Milbe im Jahr

Augsburg, Nr. 28

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Amtsblatt gegründet 1746

Grundwasser (Bauwasserhaltung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1606/3 der Gemarkung Maisach 36

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt gegründet 1746

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

Beschaffung 1 Müllwagen-Hubkippvorrichtung f. Absetzmuldensammelfahrzeug, aws

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts...142

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 6 Dingolfing, 21.

Landratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Amtsblatt gegründet 1746

47. Jahrgang Regensburg, 15. Januar 2016 Nr. 2/Seite 4

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Augsburg, Nr. 34

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 13. November 2009, Seite 292

INHALT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Bekanntmachungen der Gemeinden und Zweckverbände. Nummer Seite

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Natura 2000-Managementplans für das Gebiet Lechauen zwischen Königsbrunn und Augsburg

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt gegründet 1746

Bekanntmachung der Stadt Deggendorf über den Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegenetzes...206

Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte; Aufstellung der Vorschlagslisten 118

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 13

67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:

Nähere Informationen zu oben genannten Ausschreibungen siehe unter und

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

BEKANNTMACHUNG Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Entnahme von Grundwasser mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Stadt Eichstätt. Freitag, 24. Juni Nr

Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung an

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck

Amtsblatt gegründet 1746

Landratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50. Inhalt: Sitzung des Kreistages am

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein,

Amtsblatt gegründet 1746

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

Augsburg, Nr. 50

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

Transkript:

Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 37 21. September 2007, Seite 210 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Offenes Verfahren nach VOB/A Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Kurt-Schumacher-Str. Schwimmschulstr. 5 am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5916/2, ( Triebwerk Nr. 66 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5675/9, Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigungsverfahren Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen Bei der Stadt Augsburg werden zum 01. September 2008 eingestellt Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Herbstdult 2007 Bekanntmachung der Stadtsparkasse Schulweg: Nicht mit Kickboard Gefährliche Stürze wegen kleiner Räder Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Maximilianstraße 4, 86150 Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) 324-9423 Abonnementpreis: Telefax (0821) 324-9422 im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per E-Mail

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 37 21. September 2007, Seite 211 Offenes Verfahren nach VOB/A Ausschreibende Stelle: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Vergabewesen und Vertragsrecht KM-V, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg, Zi. 324 Telefon: 0821/324-5290, Telefax: 0821/324-14290 E-Mail: Vergabestelle@stawa.de Baumaßnahme: Straßenbahnlinie 6 Gegenstand des Auftrages: Erneuerung bzw. Neubau von 22 Lichtsignalanlagen im Zuge eines Straßenbahn-Neubaus (Linie 6) innerorts mit ca. 6 km Länge Anforderung der Verdingungsunterlagen: Die Verdingungsunterlagen können unter Beifügung des Überweisungsbeleges (Kopie) bei o.g. Adresse bis zum 02.10.2007 angefordert werden. Die Überweisung von EUR 65,-- muss mit dem Vermerk "Linie 6 - LSA" auf folgendes Konto erfolgen: Konto-Nr. 12013, BLZ 720 500 00 Stadtsparkasse Augsburg. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Die näheren Einzelheiten sind dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (http://ted.europa.eu/) zu entnehmen. Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 10.09.2007 folgenden Vorbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BV-2007-33-1 Bauvorhaben: Errichtung von 2 Wohnanlagen mit Tiefgarage sowie von gewerblich genutzten Gebäuden Baugrundstück: Kurt-Schumacher-Str. Flur Nrn.: 1163/3, 1179, Gemarkung: Lechhausen 1. Das Bauvorhaben ist im Rahmen der Voranfrage nach Maßgabe dieses Bescheides baurechtlich genehmigt. 2. Dieser Vorbescheid gilt drei Jahre. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage gemäß Art. 61 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig. Der Vorbescheid konnte nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt werden (Art. 75 BayBO). Hinweis: Der Vorbescheid bezieht sich nur auf die im Antrag gestellten Fragen. Im übrigen bleibt eine Beurteilung des endgültigen Bauantrages vorbehalten. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung des Vorbescheides durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 71 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Der Vorbescheid einschließlich der Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, 86150 Augsburg in Zimmer 128 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schier, unter der Rufnummer 324-4615 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. Referat 6, Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 12.09.2007 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA-2007-424-1 Bauvorhaben: Betrieb zweier Freiluftkinos Baugrundstück: Schwimmschulstr. 5 Flur Nr.: 4582, Gemarkung: Augsburg Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 61 Abs. 1 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 62 BayBO genehmigungspflichtig.

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 37 21. September 2007, Seite 212 Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 72 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 71 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, 86150 Augsburg in Zimmer 128 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schier, unter der Rufnummer 324-4615 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. Referat 6, Bauordnungsamt am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5916/2, Für das Vorhaben wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 77 ) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 5916/2, Gemarkung Augsburg hat die Stadt Augsburg nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.v. mit Anlage II zum BayWG, Ziffer 13.14.2 deshalb keine Umweltverträglichkeitspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbstständig anfechtbar. 86152 Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon (0821) 324-7339. -Untere Wasserrechtsbehörde- am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 66 ) auf dem Grundstück Fl.Nr. 5675/9, Für das Vorhaben wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage am Fichtelbach ( Triebwerk Nr. 66 ) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 5675/9, Gemarkung Augsburg hat die Stadt Augsburg nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.v. mit Anlage II zum BayWG, Ziffer 13.14.2 deshalb keine Umweltverträglichkeitspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbstständig anfechtbar. 86152 Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon (0821) 324-7339. -Untere Wasserrechtsbehörde- Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigungsverfahren Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen Für das Vorhaben Umverlegung des Siebenbrunnenbaches auf einer Länge von ca. 180 m in Augsburg/Lechhausen im Bereich östlich der Meraner und Kalterer Straße und nördlich der neu projektierten Kreisstraße A S 1 hat die Stadt Augsburg, nach Vorprüfung im Einzelfall gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Anlage II zu BayWG, Ziffer 13.16 deshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für dieses Vorhaben besteht. Diese Feststellung ist gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG nicht selbständig anfechtbar. 86152 Augsburg, Zimmer 417 B oder unter Telefon 324-7339. - Untere Wasserrechtsbehörde -

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 37 21. September 2007, Seite 213 Bei der Stadt Augsburg werden zum 01. September 2008 eingestellt: 13 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in - Systemintegration Amt für Organisation und Informationstechnik 3 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Forstwirt/in Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Mögliche Ausbildungsstellen sind verschiedene städtische Forstreviere außerhalb von Augsburg. Gärtner/in - Zierpflanzenbau Ausbildungsberuf Gärtner/in Garten- und Landschaftsbau Die Ausbildungen dauern 3 Jahre und werden im Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r Fachrichtung Krankenversicherung Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird bei der Betriebskrankenkasse der Stadt Augsburg Medizinische/r Fachangestellte/r Gesundheitsamt der Stadt Augsburg 4 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in städtischen Hallen- und Freibädern Kraftfahrzeugmechatroniker/in Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre und wird beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb 3 Auszubildende für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik Abwasserbetrieb und bei den Stadtwerken Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Stadtvermessungsamt Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildungsberuf Straßenbauer/in Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird beim Tiefbauamt Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen. Für die genannten Berufe suchen wir tüchtige Damen und Herren, die bereit sind, sich einer gründlichen und vielseitigen Ausbildung zu unterziehen. Bei den Bewerbern und Bewerberinnen für die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/r, Sozialversicherungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in ist der Schulabschluss der Mittleren Reife oder ein besonders guter Qualifizierender Hauptschulabschluss Grundvoraussetzung für eine mögliche Einstellung. Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 25.10.2007 an das: Personalamt der Stadt Augsburg An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg 3. Stock, Zimmer 352. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie sich schon vor dieser Ausschreibung beworben haben, ist eine nochmalige Bewerbung nicht erforderlich. Es sind lediglich die ggf. noch fehlenden Unterlagen nachzureichen. Nähere Auskünfte werden unter der Rufnummer 3 24-22 36 gerne erteilt. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Wir sichern jedoch zuverlässig zu, diese datengeschützt zu vernichten. Personalamt Die Ausbildungen dauern 3 Jahre und werden beim Theater Augsburg

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 37 21. September 2007, Seite 214 Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Herbstdult 2007 Die Herbstdult findet vom 29.09. bis 07.10.2007 auf dem Straßenzug Obere Jakobermauer/ Vogelmauer statt. Um einen möglichst sicheren und geordneten Veranstaltungs- und Verkehrsablauf zu gewährleisten, werden der Veranstaltungsbereich und die darauf zuführenden Straßen (Rosengasse, Kappeneck, Lochgäßchen und Auf dem Plätzchen) vom 25.09. (Aufbaubeginn) bis zum 09.10.2007 (Abbauende) für Fahrzeuge aller Art - ausgenommen Anlieger - gesperrt. Darüber hinaus darf in den genannten Straßen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Entsprechend den Fortschritten des Dultaufbaues entfallen auch die im Bereich Obere Jakobermauer/ Vogelmauer befindlichen Parkmöglichkeiten für Bewohner mit Parkausweis E. Als Ersatz hierfür werden Stellplätze auf der Ost- und Westseite des Oberen Graben Bewohnern mit Parkausweis E zur Verfügung gestellt. Das Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr der Stadt Augsburg bittet die von denverkehrsbeschränkungen betroffenen Bewohner und sonstige Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zur Durchführung der Dult notwendigen Maßnahmen. Ansprechpartner: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Sachbearbeiter: Frau Talio Tel.: 324-92 24 Salto über den Lenker Der Nachteil bei Kickboards und Cityrollern sind die kleinen, schmalen Räder, warnt Elmar Lederer, Geschäftsführer von Bayer. GUVV/Bayer. LUK. Das Vorderrad passt in schmale Vertiefungen auf dem Gehweg, zum Beispiel zwischen zwei Gehwegplatten. Es wird eingeklemmt und der Roller bremst abrupt. Die Trägheitskräfte bewirken, dass das Hinterrad vom Boden abhebt. Entweder dreht sich der Roller dann um die Achse des Vorderrads und das Kind stürzt über den Lenker nach vorn, oder der Roller dreht sich seitlich um den Lenker und das Kind fällt zur Seite auf den Boden. Auch in der Schule sind die Roller eine Gefahr, wenn sie als Stolperfallen vor dem Klassenraum oder in der Garderobe herumliegen. Kopf, Schultern und Becken bei Stürzen gefährdet Da Kinder mit dem Kickboard fast so schnell sind wie ihre Altersgenossen auf dem Fahrrad, können sie bei einem Sturz schwere Verletzungen davontragen. Kopf, Schulter, Unterarme, Hände und Beckenbereich werden bei Stürzen besonders in Mitleidenschaft gezogen. Eine Schutzausrüstung wie beim Inline-Skaten (Helm, Protektoren für Ellbogen, Knie und Handgelenke) schützt nicht vollständig vor den Sturzfolgen, da Schultern und Becken nicht gesichert sind. Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband München Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Bekanntmachung der Stadtsparkasse Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Das Aufgebot des zu Verlust gegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse Augsburg wurde aufgrund Art. 36 des Bayer. Ausführungsgesetzes zum BGB erlassen. Die Veröffentlichung dieses Aufgebotes erfogte im Amtsblatt der Stadt Augsburg und durch Aushang im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg auf die Dauer von drei Monaten. Die Sparkasse erklärt, das nachbezeichnete Sparkassenbuch nach Ablauf der vorgeschriebenen Bekanntgabefrist für kraftlos: Nr.8428138 Kraftloserklärung erlassen am 07.09.2007 Schulweg: Nicht mit Kickboard Gefährliche Stürze wegen kleiner Räder München, im September 2007 Kickboards und Cityroller sind wegen ihrer Schnelligkeit und Schnittigkeit bei Kindern beliebt. Schon Erstklässler fahren mit den kleinen, silbernen Tretrollern zur Schule. Immer wieder verunglücken jedoch Kinder bei Stürzen mit Kickboards (zwei Räder) und Cityrollern (drei Räder). Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) warnen Eltern deshalb davor, Grundschüler mit diesen Fahrgeräten zur Schule fahren zu lassen.