EU-Fördermöglichkeiten für Beschäftigung und soziale Eingliederung Ein Überblick - Andreas Bartels, Referent für Europa Ablauf Die Europa 2020-Strategie und die Europäische Förderpolitik Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI- Fonds): Der ESF-Bund in der Förderperiode 2014-2020 Ausgewählte Programme: Integrationsrichtlinie Bund Eingliederung Leistungsberechtigter nach dem SGB II Partnerschaftsprogramm rückenwind II Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen: EHAP AWO Bundesverband e.v. 2 1
Die Europa 2020-Strategie und die Europäische Förderpolitik Lissabon-Strategie (2000) die EU innerhalb von zehn Jahren, also bis 2010, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen Die noch laufende Förderperiode der EU- Strukturfonds (2007-2013) baut auf der Lissabon- Strategie auf EUROPA 2020 eine neue Strategie für Europa Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum hier das Datum über Kopfund Fußzeile eintragen AWO Bundesverband e.v. 3 Europa 2020 und das deutsche Nationale Reformprogramm (NRP) Zielbereiche Ziele EU 2020 Ziele deutsches NRP Beschäftigung (Beschäftigungsquote: Beschäftigte im Verhältnis zu Erwerbsfähigen im Alter von 20-64) Bildung (Schulabbrecher ohne Bildung / Ausbildung im Alter 18-24) (Erfolgreiche Teilnahme an tertiärer Bildung im Alter 30 34) Armut und soziale Ausgrenzung Drei Dimensionen: (1) Relative Einkommensarmut; (2) Materielle Deprivation; (3) Menschen in Haushalten mit geringer Erwerbsintensität Erhöhung der Quote auf 75% (plus Ziele für Ältere und Frauen) Senkung der Abbrecherquote auf unter 10% Erhöhung der Teilnahmequote auf 40% Senkung der Armutsbevölkerung um 20% (mind. 20 Mio. Menschen) 77 % (2013: 77,1%) Ältere (55-64): 60% (59,9%) Frauen: 73% (71,7%) Senkung der Abbrecherquote auf unter 10% (2013: 9,9%) Erhöhung der Teilnahmequote auf 42% (2012: 42,2 %) Senkung der Bevölkerung in Haushalten von Langzeitarbeitslosen (2008: 1,63 Mio. Langzeitarbeitslose; Verringerung LZA um 20%: 330.000; 644.000 Personen (= -39% in 2012) 2
Europäische Struktur- und Investitionsfonds: Der ESF-Bund in der Förderperiode 2014-2020 03 / 2010: Die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht die Europa 2020-Strategie, die für das nächste Jahrzehnt die Wachstumsstrategie der EU darstellt 10 / 2011: Die KOM veröffentlicht die Verordnungen (VO) für die Strukturfonds für die Kohäsionspolitik in der EU für den Zeitraum 2014-2020 Die ESI-Fonds sollen sich an den strategischen Zielen der Europa 2020-Strategie ausrichten und erhalten somit eine stärkere Verpflichtung Mandatsfindung Rat / EP Trilogverhandlungen mit KOM AWO Bundesverband e.v. 5 Ergebnisse des Trilogs zu den Verordnungen und dem Mittelfristigen Finanzierungsrahmen Thematische Ziele für den ESF (8) Förderung von nachhaltiger und qualitativer Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (9) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut und Diskriminierung (10) Investitionen in Bildung, Training einschließlich Ausbildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen Partnerschaftsprinzip (Art. 5 Allgem. VO) Neubenennung und Gleichberechtigung der Partner Umfassende Teilnahme in der Vorbereitung und Umsetzung der Programme (Nachweise in der Partnerschaftsvereinbarung) Gleichberechtigte Teilnahme am Begleitausschuss AWO Bundesverband e.v. 6 3
Mittelfristiger Finanzierungsrahmen - Umsetzung und Zeitplan für DE - Mittelfristiger Finanzierungsrahmen (MFR) für den ESF erzielt: 23,1 %: ca. 74 Mrd. DE: 18,3 Mrd. Strukturfondsmittel (EFRE & ESF) in lfd. Preisen (ca. 16,2 Mrd. in Preisen 2011) davon ESF: 7,5 Mrd. - davon: ESF Bundes OP: 2,7 Mrd. (FP 2007-2013: ca. 25,5 Mrd. = 35 % weniger für die neue FP 2014-2020) Deshalb: Konzentration der Mittel und Vermeidung von Doppelfinanzierungen (Kohärenzgespräche Bund-Länder) PV ist am 22.05.2014 von der KOM genehmigt worden http://ec.europa.eu/contracts_grants/pa/partnershipagreement-germany-summary_de.pdf Genehmigung des ESF Bundes OP: voraussichtlich Ende 10 / 2014 AWO Bundesverband e.v. 7 Schwerpunkte des ESF-Bundes-OP (www.esf.de) Konzentration auf vorrangige Zielgruppen Jugendliche und junge Erwachsene (insb. auch ohne Schul- und Berufsabschluss) Langzeitarbeitslose, insb. geringqualifizierte Personen mit Migrationshintergrund Beschäftigte, Existenzgründer/-innen, Unternehmen (KMU) Konzentration des Bundes-OP Bundes-ESF-Programme mehr als halbiert (von 62 zu 26) im Vergleich 2007-2013 BMAS 8, BMWi 5, BMFSFJ 6, BMBF 5, BMUB 2 Mischung aus neuen und bisher bewährten ESF-Programmen (adaptiert) 8 4
Thematische Ziele und Investitionsprioritäten (IP) des Bundes Prio. A / Thematisches Ziel: Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte IP a (iii): Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen ( ) IP: a (iv) Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben ( ) IP: a (v) Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel 9 Thematische Ziele und Investitionsprioritäten (IP) des Bundes Prio. B / Thematisches Ziel: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut IP: b (i) Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 10 5
Thematische Ziele und Investitionsprioritäten (IP) des Bundes Prio. C / Thematisches Ziel: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen IP: c (iii) Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung IP: c (iv) Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung ( ) 11 Mittelaufteilung Bundesressorts (Programme) 278.390.822 10,78% 131.572.783 5,1% Mittel in 306.390.822 11,87% 315.014.454 12,2% 1.550.378.217 60,05% BMAS BMWi BMFSFJ BMBF BMUB 12 6
Mittelaufteilung auf die Prioritätsachsen 882.644.052 33% 107.572.796 4% 673.711.873 25% Gesamtvolumen 2,689 Mrd. Prioritätsachse A Prioritätsachse B Prioritätsachse C Prioritätsachse D 1.025.391.172 38% 13 ESF-Integrationsrichtlinie Bund Ziele / Zielgruppen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 18 bis 35 Jahren in Arbeit oder Ausbildung oder die (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses Zuwendungen an Kooperationsverbünde unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit AWO Bundesverband e.v. 14 7
ESF-Integrationsrichtlinie Bund Förderbereiche Integration statt Ausgrenzung (IsA): passgenaue Maßnahmen zur Integration Jugendlicher und junger Erwachsener von 18 bis 35 Jahren in Arbeit oder Ausbildung oder zur (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses Integration durch Austausch (IdA): transnationale Mobilitätsmaßnahmen zur Integration Jugendlicher und junger Erwachsener von 18 bis 35 Jahren in Arbeit oder Ausbildung oder zur (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF): passgenaue Maßnahmen zur Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung oder zur (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses AWO Bundesverband e.v. 15 ESF-Integrationsrichtlinie Bund Förderbedingungen / Fördertechnik Die Zuwendung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 10 % sind als Eigenmittel einzubringen (u.a. auch durch Personalkosten) IsA: je Antrag bis zu 1,5 Mio. förderfähige Kosten direkte Personalausgaben Pauschalsatz von 21 % auf direkte Personalkosten für indirekte Sach- und Personalausgaben und direkte Sachausgaben IdA: je Antrag bis zu 1,5 Mio. förderfähige Kosten direkte Personalausgaben direkte Sachausgaben Pauschalsatz von 13 % auf indirekte Personal- und Sachausgaben standardisierte Einheitskosten für Mobilitäten von TN und Begleitpersonal IvAF: je Antrag bis zu 2,6 Mio. förderfähige Kosten pro Bundesland ein Projektverbund: direkte Personalausgaben - Pauschalsatz von 21 % auf direkte Personalkosten für indirekte Sach- und Personalausgaben und direkte Sachausgaben Laufzeit der Projekte: in der Regel vier Jahre AWO Bundesverband e.v. 16 8
ESF-RL: Eingliederung Leistungsberechtigter nach dem SGB II Ziele / Zielgruppen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit durch Integration langzeitarbeitsloser, marktferner Personen Zwei Zielgruppen: Reguläre Fälle: die seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, das 35. Lebensjahr vollendet haben, über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen, und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung) Intensivfälle (10 %-Anteil): die in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und keine (aufstockende) Tätigkeit (auch keine geringfügige Beschäftigung) ausgeübt haben, mindestens 35 Jahre alt sind und mindestens ein weiteres, in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis (wie etwa vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung bzw. Schwerbehinderung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse) aufweisen. AWO Bundesverband e.v. 17 ESF-RL: Eingliederung Leistungsberechtigter nach dem SGB II Förderfähige Maßnahmen Betriebsakquisiteure in den Jobcentern: sind 24 Monate tätig bis zu TvÖD E 11 Coaching der Teilnehmenden: Einstiegsphase: 3 Std. / Woche Stabilisierungsphase: 1 Std. / Woche Nachbeschäftigungsphase: nach Bedarf Qualifizierung für Teilnehmer: einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen Maßnahmen zur Verbesserung von Grundkompetenzen Mobilitätshilfen für Teilnehmer Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber: Einstiegsphase (6 Monate): 75 % - Stabilisierungsphase (9 Monate): 50 % - Leistungsphase (3 Monate): 25 % - Nachbeschäftigungsphase (6 Monate):./. Intensivförderung AWO Bundesverband e.v. 18 9
ESF-Integrationsrichtlinie Bund Förderbedingungen / Fördertechnik Die Zuwendung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt Das Programmvolumen beträgt 885 Mio. - ESF-Mittel: 470 Mio. Zuwendungsempfänger sind die teilnehmenden Jobcenter Rückforderungen gegenüber AGs: Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach den ersten drei Beschäftigungsmonaten und vor dem Ende der sechsmonatigen Nachbeschäftigungspflicht beendet, sind die gewährten Lohnkostenzuschüsse an das Jobcenter zurückzuzahlen. Träger des Coachings: das Coaching kann durch Personal des Jobcenters oder durch Dritte (Vergabe) durchgeführt werden. Anforderungen an die Qualifikation des Coaches und des Betriebsakquisiteurs Evaluation: 30.000 Fälle sollen gefördert werden; bezüglich der Wirkungsmessung wird davon ein im OP näher genannter Anteil in Arbeit zu vermitteln sein, damit das Programm Erfolg hat. AWO Bundesverband e.v. 19 ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden (www.bagfw-esf.de) rückenwind Für Potenziale von Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft Ziele Verbesserung der individuellen Anpassungsfähigkeit Herstellung und Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Verbesserung der Demografiefestigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen Personalgewinnung für die Sozialwirtschaft AWO Bundesverband e.v. 20 10
ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden Zielgruppen bereits beschäftigte Fach- und Führungskräfte (insbesondere Ältere), Personalverantwortliche und Einrichtungsleitungen und sonstige Mitarbeiter/innen (z.b. Hilfskräfte) potentielle Beschäftigte: Schüler/innen, Quereinsteiger/innen, Berufsrückkehrer/innen, junge Menschen in Freiwilligendiensten, benachteiligte (junge) Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund (diese Zielgruppen können aber nicht direkt über das Förderprogramm unterstützt werden) AWO Bundesverband e.v. 21 ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden Förderbereiche Systematische Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit - Altersgerechte Personalentwicklung - berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching - Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer/innen - Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen - Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen - Personalentwicklung im Sozialraum AWO Bundesverband e.v. 22 11
ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden Förderbereiche Systematische Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografiefestigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen - gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen - Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/Innen - Führung und Unternehmenskultur - Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen - Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit - Förderung des Innovationsmanagements, auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse AWO Bundesverband e.v. 23 ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden Förderbedingungen / Fördertechnik Alle einzureichenden Projektvorschläge müssen einen integrativen Ansatz zur Personal- und Organisationsentwicklung (PE und OE) verfolgen, also mindestens je einen der Förderbereiche aus PE und OE wählen Antragsteller orientieren sich an den für die Branche üblichen Tarifen oder weisen eine tarifähnliche Regelung nach und halten sich an die vereinbarten Mindestlöhne Die RL unterliegt der sog. AGVO. Die Beihilfeintensität beträgt: 50 % für Großunternehmen 60 % für mittlere Unternehmen und 70 % für kleine Unternehmen AWO Bundesverband e.v. 24 12
ESF-Partnerschaftsprogramm mit den Wohlfahrtsverbänden Förderbedingungen / Fördertechnik Für die neue RL in der Sozialwirtschaft wird an einen Interventionssatz ohne weiteren Nachweis der Größe des Unternehmens gedacht (50 %). Für KMU gelten entsprechend die höheren Sätze: +10 % / +20 %. Einführung von Pauschalen (Bezugsgröße sind die direkten förderfähigen Personalkosten sowie reine Honorarkosten Pauschalierung von 24 % (für weitere indirekte und direkte Kosten)) Einführung von Standardeinheitssätzen für TN-Einkommen / Freistellungskosten: evtl. 25 pro TN-Stunde Laufzeit der Projekte: 3 Jahre nach 24 Monaten: Überprüfung der angegebenen Meilensteine / Ergebnisse AWO Bundesverband e.v. 25 Europäischer Hilfsfonds: EHAP War ursprünglich als Nachfolge des Nahrungsmittelhilfsfonds geplant und sollte die Verteilung von Nahrungsmittelhilfe und Konsumgüter für bedürftige Menschen gewähren Aufgrund von Interventionen aus den Mitgliedstaaten umfasst der EHAP nunmehr auch Maßnahmen zur sozialen Eingliederung Nutzung des Partnerschaftsprinzips bei der Entwicklung und Umsetzung des Operationellen Programms (OP) Zwei OP s: OP I (für Nahrungsmittel und Konsumgüter) und OP II (Förderung der sozialen Kohäsion und Armutsreduzierung) Klare Abgrenzung zum ESF: soziale Ergebnisindikatoren: z.b. gesellschaftliche Teilhabe AWO Bundesverband e.v. 26 13
Umsetzung des EHAP in Deutschland EP und Rat haben dem abgestimmten Vorschlag zugestimmt (VO wurde in 03 / 2014 veröffentlicht) Ausstattung des Hilfsfonds mit 3,5 Mrd. Zeitraum: 2014-2020 DE beteiligt sich mit 79 Mio. am Hilfsfonds (in lfd. Preisen) und weiteren 9 Mio. Bundesmitteln und wird nur einen Vorschlag zum OP II zum Thema Bekämpfung von Armutszuwanderung einreichen Ziele: Verbesserung des Zugangs von besonders belasteten EU- Zugewanderten zu materieller Unterstützung und zu sozialen Dienstleistungen Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten und der sozialen Inklusion von zugewanderten Kindern unter 12 Jahren Verbesserung des Zugangs der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen zu materieller Unterstützung und zu sozialen Dienstleistungen AWO Bundesverband e.v. 27 Umsetzung des EHAP in Deutschland Förderquote: 95% durch den EHAP 5% Kofinanzierung (z.b. durch eigene Personalkosten) Zuwendungsempfänger: Kommunen als auch Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Idealerweise: Kooperationsverbund mit möglicher Einbindung weiterer gemeinnütziger Kooperationspartner In 2014: OP-Erstellung Genehmigung durch KOM Erstellung der Richtlinien (zwei) und Abstimmung der Auswahl- und Bewertungskriterien Programmumsetzung wird ab 03 / 2015 angestrebt Förderung: ab 09 / 2015 AWO Bundesverband e.v. 28 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15