Anleitung Update v25a-1001 Wichtige Information zum MwSt.-Update 2010 Bitte diese Anleitung ausdrucken! Nach der Installation dieses Updates können keine Fahrzeuge mehr für das Jahr 2009 verrechnet werden. Auch das Zurückstellen des Datums ist nicht möglich. Andererseits dürfen für das Jahr 2010 keine Rechnungen für Fahrzeuge ausgedruckt werden, ohne dass dieser Update installiert ist. Dieser Update darf daher erst installiert werden, wenn alle Rechnungen für Fahrzeuge die im Jahr 2009 verrechnet werden, ausgedruckt, verbucht und der Jahresabschluss durchgeführt ist. Wenn der Update noch nicht durchgeführt werden soll: Brechen Sie die Installation mit der F4-Taste ab. Führen Sie den Monats- und den Jahresabschluss durch. Checklisten finden Sie unter dem Menupunkt 97 Anleitungen Online Sobald der Abschluss erfolgt ist, muss dieser Update installiert werden. Rufen Sie die Installation mit Programm 8.2.10 Online Update ausführen auf. Was ist vor dem durchführen des Updates zu tun: - Stellen Sie sicher das Sie über eine aktuelle Datensicherung verfügen. - Schliessen Sie auf allen Arbeitsstationen die Com-In Anwendung. Das Com-In Programm darf nur für den Update gestartet sein. Installieren des Updates: - Die Installation erfolgt mit der Online Update Funktion. (8.2.10) - Sind bei Ihnen mehrere Firmen installiert, muss der Online Update aus jeder Firma installiert werden. Änderungen/Neuigkeiten Anpassungen für neue Mehrwertsteuerverordnung Beachten und befolgen Sie unbedingt die Informationen auf den nächsten Seiten.
Januar 2010 MwSt Anpassung für Com-In Softwareanwender Allgemeines: Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihr Treuhänder alleine für eine korrekte Mehrwertsteuerabrechnung verantwortlich sind. Com-In Zürich übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der nachfolgenden Angaben. Besprechen Sie deshalb die Mehrwertsteueränderungen mit Ihrem Treuhänder/Buchhalter und informieren Sie sich anhand der von der Mehrwertsteuerverwaltung erhaltenen MwSt.-Broschüre. Eine komplette Übersicht der Änderungen des neuen Mehrwertsteuergesetzes sind in der erwähnten Informationsbroschüre Nr. 01.01 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ersichtlich. Diese Broschüre kann auch in elektronischer Form über das Internet (www.estv.admin.ch) bezogen werden. Was ändert sich: - Margenbesteuerung/Differenzbesteuerung bei Occasionsfahrzeugen fällt weg. das heisst konkret für Sie: bei einem Eintausch oder Einkauf eines Occasionsfahrzeuges können Sie die Vorsteuer über den ganzen Betrag geltend machen, auch bei einem Einkauf von Privatpersonen, bei einem Verkauf des Fahrzeuges ist dann aber auch der volle Verkaufspreis mehrwertsteuerpflichtig. - Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit besteht Anspruch auf Abzug der vollen Vorsteuer (z.b. Spesen) - MwSt-Sätze: diese ändern jedoch erst per 1.1.2011 Bitte beachten Sie Auf einer Rechung mit einem Occasionsfahrzeug darf also nichts mehr von Differenzbesteuerung stehen. Die Mehrwertsteuer kann offen ausgewiesen oder inklusive verrechnet werden. Kontrollieren Sie die ersten Rechnungen also ganz besonders genau! Wird auf einer Rechnung eines Neufahrzeugverkaufs gleichzeitig ein Eintausch fakturiert, muss in der Totalzeile unter dem Code 7.6% der Differenzbetrag Verkauf Eintausch stehen. Es sind nicht mehr mehrere Zeilen (7.6, D, E) vorhanden. Beispiel Ausdruck exkl. MwSt. Verkauf Neufahrzeug 25'000.00 (Preis ohne MwSt.) 23'234.20 Eintausch Occasionsfahrzeug 15'000.00 (Preis ohne MwSt.) 13'940.50 Summe MwSt. Total 9293.70 706.30 10'000.00
Vorgehen für den Update: Alle das alte Jahr betreffenden Rechnungen fertigstellen und ausdrucken Vollständigen Monatsabschluss und Jahresabschluss durchführen. Nach dem Update können keine Fahrzeugrechnungen mit Differenzbesteuerung mehr erstellt werden! Anschliessend: Programmanpassungen und Reorganisation mit Programm 8.2.10 Online Update durchführen. 1. Anpassungen der Com-In Software Garage und Motorrad: Wichtig: Gemäss MwSt-Uebergangsinfo 01 der Eidg. Steuerverwaltung ESTV kann eine "Lagerentsteuerung" vorgenommen werden. Das heisst, dass all jene Fahrzeuge welche ohne Vorsteuerabzug (im Rahmen der Differenzbesteuerung) bezogen wurden und erst ab dem Jahr 2010 in den Verkauf gelangen, nachträglich der volle Vorsteuerabzug deklariert werden kann (auch wenn die Fahrzeuge von Privatpersonen eingekauft/eingetauscht wurden). In diesem Zusammenhang ist die " 20 Inventarliste Fahrzeuge" (1.7.12.20) um die Stammnummer erweitert worden. Nähere Angaben über die "Lagerentsteuerung" entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre der ESTV. a) Automatisch durch die gelieferten Updateprogramme wird folgendes angepasst: Im Fahrzeugverkauf 1.7 - Fahrzeuglager 1.7.3 (Verfügbare Fahrzeuge) - Lagerstamm 1.1.2 (Verfügbare Fahrzeuge) - Auftragsdaten (Aktuelle Aufträge) Im Minifahrzeughandel 1.4.14 - Alle jene Lagerartikel welche: - im Artikeltypus/Druck den Code 19 oder 30 aufweisen und im Feld "MWSTCODE" die Nummer 6 oder 7 eingetragen haben ausserdem werden neue Programme übertragen: -Programmänderungen für die neue Mehrwertsteuer Alle übrigen Lagerartikel, selbst erstellte MwSt.-abhängige Artikel und Fahrzeuge werden nicht angepasst und müssen von Ihnen manuell überarbeitet werden.
b) Manuelle Anpassungen, durch Sie anschliessend durchzuführen: Vorsteuerkonto definieren a) Codestamm: MB01M1 in Gruppe 111, Code 610, bei HB Konti Fakturierung: Vorsteuerkonto kontrollieren, jetzt ist 1061 eingetragen: Feld 2 à ev. auf richtige Kontonummer umstellen Kunden die das Kassenprogramm benutzen: a) Codestamm: MB01M1 in Gruppe 125, bei den Konti Einkauf Occasionen: neu normaler Ansatz/ohne Differenzbesteuerung: Feld 3 à Wechseln von "7" (Differenzbesteuert) auf "1" (normaler Ansatz 7,6%)* Feld 5 à Wechseln von "2" (Differenzbesteuert) auf "0" b) Codestamm: MB01M1 in Gruppe 125: bei den Spesenkonti: auf vollen Vorsteuerabzug umstellen Feld 3 à Wechseln von "10" auf "1" (normaler Ansatz 7,6%)* *Welcher Code in Feld 3 verwendet werden muss, ist in der Gruppe 161 ersichtlich, normalerweise ist es der Code 1 (Code Gruppe 161, Codenummer 1) 7.6%. Ist dies nicht der Fall, bitte anrufen. Kunden die mit der Finanzbuchhaltung und/oder mit der Kreditorenbuchhaltung arbeiten: In der Finanzbuchhaltung 5.1.1: - All jene Konti anpassen, welche im Feld "BESTEUERUNGS-CODE" eine 1 oder eine 2 aufweisen (Dazu den Kontenplan 5.1.4 ausdrucken) - Alle Spesenkonti (Geschäftsbezogene Spesen) anpassen (neu: voller Vorsteuerabzug)
2. MwSt Anpassung für Carrosserie- und Industrieanwender Manuelle Anpassungen, nur falls Sie Fahrzeugrechnungen über die Com-In Programme erstellen: - Alle laufenden Aufträge welche folgende Merkmale aufweisen: -Fahrzeughandel -Eintausch -Verkauf: Differenzbesteuert Es sind sämtliche Codes in Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung auf Normalbesteuerung umzustellen. - Gemäss MwSt-Uebergangsinfo 01 der Eidg. Steuerverwaltung ESTV kann eine "Lagerentsteuerung" vorgenommen werden. Das heisst, dass all jene Fahrzeuge welche ohne Vorsteuerabzug (im Rahmen der Differenzbesteuerung) bezogen wurden und erst ab dem Jahr 2010 in den Verkauf gelangen, nachträglich der volle Vorsteuerabzug deklariert werden kann. Achtung: Für die Zusammenstellung der "Lagerentsteuerung" ist eine Liste mit den Fahrzeugen inkl. Stammnummer zu erstellen. Nähere Angaben über die "Lagerentsteuerung" entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre der ESTV. Falls Sie Fahrzeugrechnungen über das Com-In-Programm erstellen sind wir Ihnen gerne beim Umstellen via Fernwartung behilflich, bitte rufen Sie uns an! Kunden die mit der Finanzbuchhaltung oder mit der Kreditorenbuchhaltung arbeiten: -In der Finanzbuchhaltung: All jene Konti, welche im Feld "BESTEUERUNGS-CODE" eine 1 oder eine 2 aufweisen sind umzustellen (Dazu den Kontenplan 5.1.4 ausdrucken) -Alle Spesenkonti (Geschäftsbezogene Spesen) anpassen (neu voller Vorsteuerabzug).
Rechenbeispiel Mehrwertsteuer Fahrzeugrechnung: bisher, mit Differenzbesteuerung: Einkauf Occasionsfahrzeug Verkauf Occasionsfahrzeug Marge Differenz Einkauf-Verkauf entspricht 107.6% (Margen-/Differenzbesteuerung) 10'000.00 12'500.00 2'500.00 zu bezahlende Mehrwertsteuer 176.58 (2'500 /107.6 * 7.6) neu, ohne Differenzbesteuerung: Einkauf Occasionsfahrzeug 10'000.00 entspricht 107.6% Vorsteuerberechtigung beim Einkauf 706.32 (10'000 / 107.6 * 7.6) Dieser Betrag wird in der Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer zurückgefordert, auch wenn der Einkauf von einer Privatperson erfolgt ist. Verkauf Occasionsfahrzeug (inkl. MwSt.) entspricht 107.6% 12'500.00 Mehrwertsteuerschuld 882.90 (12'500 / 107.6 * 7.6) Effektiv zu bezahlende Mehrwertsteuer 176.58 (882.90 706.32)