Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität konegen@uni-muenster.de Vorlesung SS 2013 Anspruch und Wirklichkeit der EU- Finanzpolitik. Dargestellt vor dem Hintergrund der Verschul-dung der öffentlichen Haushalte unter Beachtung der Vorgaben des Vertrags von Lissabon. Klausur: 16.07.2013 14 16:00 Uhr, SCH2 konegen, ifpol uni münster 1
Agenda I. Einführung / Literatur / Formalia / Vertiefungsseminar II. Historischer Rückblick ökonomische und vertragliche Voraussetzungen für eine Währungsunion unzureichend III. Strukturdefizite der Eurokrise ein Teufelskreis aus makroökonomischer Krise, Banken- und Staatsschuldenkrise IV. Die Antworten der Politik zur Kriseneindämmung: 1. Europäische Regeln zur Sicherung und Wiederherstellung der finanziellen Stabilität in der Eurozone 2. Kriseneindämmung über die Notenpresse kauft keine Zeit, sondern kostet Zeit V. Die Folgen eine quantitative Bestandsaufnahme: Der Haftungspegel VI. Ein wichtiger Baustein der Finanzarchitektur die Bankenunion VII. Die EZB in der Zwickmühle die Gefahr des Verlusts ihrer politischen Unabhängigkeit durch monetäre Staatsfinanzierung VIII. Die Aufgabe: Ein Ordnungsrahmen für den Euroraum konegen, ifpol uni münster 2
VIII. Die Aufgabe: Ein Ordnungsrahmen für den Euroraum 1. Die Ausgangssituation: Europa macht sich Illusionen 2. Die Problemfelder des Krisenmanagements a) Konsolidierung der öffentlichen Haushalte b) Konsequente Strukturreformen c) Rekapitalisierung und Restrukturierung des Bankensystems d) Risiken einer dauerhaften Rettungsfunktion der EZB 3. Ein langfristiger Ordnungsrahmen 3.1 Der Befund 3.2 Der Vorschlag 3.3 SVR: der langfristige Ordnungsrahmen 3.4 Die Aufgabenfelder a) Fiskalische Stabilität b) Regelwerk für Krisenbewältigung c) Stabilität des privaten Bankensystems 4. Das Grundproblem 5. Die Basis für eine Stabilitätsunion konegen, ifpol uni münster 3
VIII. 1. Die Ausgangssituation (Quelle: FAZ 11.5.13) Quelle: FAZ 11.5.13 konegen, ifpol uni münster 4
VIII. 1. Die Ausgangssituation: Europa macht sich Illusionen - eine Kritik bisheriger Stabilisierungsversuche 1. Ursache der Krise ist das langfristig nicht tragfähige Schuldenniveau der Mitgliedsstaaten. 2. Die Verschuldungskapazität der Mitgliedsstaaten ist durch die gemeinsame Währung stark verringert worden. 3. Trotz geringer Inflationsraten und Zinsen während der ersten 10 Jahre des Euro stieg die Verschuldung bei nahezu allen Staaten. 4. ESM basiert auf falschen Annahmen (Kapazitätsproblem). 5. ESM ermöglicht bail-outs durch die Union mit Folgen (Stabilität durch Eigenverantwortung einzelner Staaten?). 6. Fiskalpakt und ESM unterliegen einer Überwachungsillusion durch die Kommission (nur formale Einhaltung der numerischen Ziele!). 7. Vergemeinschaftung fiskalischer Probleme wird zunehmen. 8. Aktuelle Verschuldung langfristig nicht tragfähig, da wachsende Ansprüche an den Staat, fiskalisches Allmendeproblem durch ESM). 9. Geboten: Rückkehr zum No-bail-out-Prinzip (Art. 125 AEUV): Regelwerk für geordnete Umschuldung der Mitgliedsstaaten, Verbindung zwischen Banken- und Verschuldungskrisen reduzieren. Quelle: v. Hagen, J., FAZ 8.4.13 konegen, ifpol uni münster 5
VIII. 2. Die Problemfelder des Krisenmanagements Abstimmung notwendiger wirtschaftspolitischer Schritte a) Konsolidierung der öffentlichen Haushalte: Unverzichtbar wegen steigender Schuldenstandsquoten, Verbunden mit erheblichen konjunkturellen Risiken, Glaubwürdigkeitsproblem (moral hazard!) b) Konsequente Strukturreformen der Produkt-, Arbeits- und Finanzmärkte: Anpassung der relativen Preise durch Abwertung in Euro-Zone nicht möglich daher u.a. Lohnsenkungen mit Gefahren für Binnennachfrage; Anpassungen und Strukturreformen langfristig unumgänglich c) Rekapitalisierung und Restrukturierung der Bankensysteme: Kapitalabflüsse und rückläufige Kreditvolumen eindämmen, Rekapitalisierung der Banken durch den ESM ein Problem weil Haftung und Kontrolle nicht auseinanderfallen dürfen. d) Risiken einer dauerhaften Rettungsfunktion der EZB Quelle: SVR 12/13: 101ff. konegen, ifpol uni münster 6
VIII. 3. Ein langfristiger Ordnungsrahmen mit drei Aufgabenfeldern ein Vorschlag des Sachverständigenrates 3.1 Der Befund a) Der im Maastricht-Vertrag definierte Ordnungsrahmen zeigt zunehmend 3 Schwachstellen: Die Finanzpolitik der Euroländer wurde weder durch den SWP noch durch Art. 125 AEUV diszipliniert; Disziplinierungswirkung der Finanzmärkte gering: keine Risikozuschläge, Art. 125 AEUV unglaubwürdig, EZB akzeptiert Staatsanleihen der Euroländer uneingeschränkt als Sicherheiten. Fehlen einer einheitlichen Finanzaufsicht für privates Finanzsystem b) Auswirkungen einer tiefen Finanzmarkt- und Bankenkrise nicht antizipiert: Alter Ordnungsrahmen der WU dagegen blind mit Folgen, Europäisches Finanzsystem nicht in der Lage, Zahlungsausfälle staatlicher Schuldner zu verkraften, Fehlende Voraussetzungen um Liquiditäts- und Solvenzkrisen zu begegnen, Art. 125 AEUV konnte nicht konsequent zur Anwendung kommen. Quelle: a.a.o: 102 konegen, ifpol uni münster 7
VIII. 3. Ein langfristiger Ordnungsrahmen mit drei Aufgabenfeldern 3.2 ein Vorschlag des Sachverständigenrates a) Bisherige Rettungsmaßnahmen finden keine Antwort auf das Grundproblem wie das Nebeneinander einer integrierten Geld- und Währungspolitik mit 17 unabhängigen nationalen Haushaltspolitiken und der in nationaler Verantwortung verbliebenen Bankenaufsicht in Zukunft, nach Überwindung der Krise, spannungsfrei organisiert werden kann (SVR 12/13:103) b) Voraussetzung: Einbettung des aktuellen Krisenmanagements in einen langfristigen Ordnungsrahmen für die EU und die WWU bestehend aus 3 Säulen: Die fiskalische Stabilität (glaubwürdige Fiskalregeln) Die Krisenbewältigung (Regelwerk für Krisenfälle) Stabilität des privaten Finanzsystems (einheitliche Finanzaufsicht mit Kompetenzen und Durchgriffsrechten) Quelle: a.a.o.:103 konegen, ifpol uni münster 8
3.3 Der SVR: Ein langfristiger Ordnungsrahmen für den Euroraum Quelle: SVR 12/13:103 konegen, ifpol uni münster 9
VIII. 3.4 Die Aufgabenfelder a) Die fiskalische Stabilität Eine effektive Entscheidungsgewalt über die Verschuldungspolitik der einzelnen Länder setzt voraus/beinhaltet: Verzicht auf Souveränität der Mitgliedsstaaten, glaubwürdige Durchgriffsrechte und deren konsequente Anwendung durch eine Institution, die in hierarchischer Beziehung gegenüber den Finanz- und Steuerverwaltungen der Mitgliedsstaaten steht (verbindliche Vorgaben), eine umfassende Gemeinschaftshaftung. Aber: Die Organisationsform der EU als Staatenverbund und vertragliche Bestimmungen (Art. 125 AEUV) lassen diese Überlegungen nicht zu. Quelle: a.a.o: 104ff. konegen, ifpol uni münster 10
noch fiskalische Stabilität Die Einsicht: Fiskalische Säule setzt konsequent auf nationale Haushaltsautonomie, Mitgliedsstaaten bestimmen Einnahmen und Ausgaben nach ihren politischen Vorstellungen, Haushaltspolitiken so koordinieren, dass Verschuldung begrenzt bleibt, Feststellung und Verhängung von Sanktionen (SWP) glaubwürdiger gestalten; dem Rat entziehen und der EU- Kommission übertragen, Bindungswirkung nationaler Schuldenbremsen vor Europäischem Gerichtshof einklagbar machen. Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster 11
b) Ein Regelwerk für Krisenbewältigung: Insolvenzordnung und ESM Leitgedanke des institutionellen Rahmens: primär Prävention von Krisen, sekundär Umgang mit eingetretenen Krisen; Nötig eine Institution mit Doppelfunktion: Begleitung von Staatsinsolvenzen durch notwendige Zwischenfinanzierung des betroffenen Mitgliedstaats, Versicherung gegen Liquiditätskrisen, die unverschuldet auftreten (Ansteckungseffekte vermeiden). Übernahme durch ESM möglich aber Es fehlt eine Insolvenzordnung für Staaten und Eine entsprechende ex-ante Qualifizierung für Liquiditätshilfen durch den Ausweis einer soliden Fiskalpolitik. Zugang zum ESM in Abhängigkeit von Schuldenstandsquoten der Mitgliedsstaaten definieren. Quelle: a.a.o:107 konegen, ifpol uni münster 12
c) Finanzmarktregulierung: Der erste Schritt zu einer Europäischen Bankenunion (2014); die Eckpunkte Schritt 1: einheitliche Aufsicht ZB beaufsichtigt Großbanken mit einem Bilanzvolumen von über 30 Mrd. und die drei größten Banken eines kooperierenden Landes. Etwa 150 kleine und mittlere Institute bleiben vorerst unter nationaler Aufsicht. EZB kann diese aber an sich ziehen. Aufsichtsagenden der EZB werden von Geldpolitik strikt getrennt. Einbindung von Nicht-Euroländern durch Board of Supervisors vorbereitet. Kompetenzen zwischen EZB und EBA (2011) sollen in Aufsichtshandbuch geregelt werden. Es sollen folgen: Abwicklungsmechanismus für Pleitebanken (2), einheitliches Einlagensicherungssystem (3). Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster 13
c) Finanzmarktregulierung: Zur Stabilität des privaten Bankensystems Quelle: konegen, ifpol uni münster 14
Dennoch: Finanzminister ratlos... Quelle: FAZ 6.5.13 konegen, ifpol uni münster 15
die Erkenntnis: Es gibt keine Eurokrise sondern eine Krise der EU- Institutionen (H. Schmidt) z.b. Defizitverfahren in der EU Quelle: FAZ 1.6.13 konegen, ifpol uni münster 16
4. Das Grundproblem Die (Nicht)-Beachtung der goldene(n) Regel (n) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/spitzenreiter-vereinigte-staaten-eurokrisenstaaten-verlieren-an-konkurrenzfaehigkeit-12201238.html Vgl. d. World Competitiveness Rankings, Hochschule Lausanne Produktion, Diversifizierung, Export, Infrastrukturinvestitionen, Bildung, Förderung der KMU, Durchsetzung von Haushaltsdisziplin, Wahrung des sozialen Friedens. Quelle: konegen, ifpol uni münster 17
... Die 10 wettbewerbsfähigsten Länder der Welt Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2013 Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster 18
Deutschland Rang 9 und der Preis Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/cartoons/greser-lenz-witze-fuerdeutschland-1294625.html Quelle: Grafik Nr. 15 konegen, ifpol uni münster 19
5. Die Basis für eine Stabilitätsunion - Kernpunkte Eigenverantwortliche Fiskalpolitik der Euro-Mitgliedstaaten einbetten in das koordinierte Frühwarn- und Disziplinierungsregime eines reformierten SWP; Ausgeschlossen sind Staatsfinanzierung unter Bedingung der Gemeinschaftshaftung sowie nachträglicher Bail-out von Mitgliedstaaten; Anreize im Finanzsektor verbessern, um künftig übermäßige Anstiege der Verschuldung zu vermeiden; Dezentrale Haftung und Kontrolle im fiskalischen Bereich mit mehr Zentralisierung im Finanzbereich im Rahmen einer Bankenunion kombinieren ; Stärkere Zentralisierung von Aufsichts- und Restrukturierungskompetenzen im Finanzmarktbereich um Zielkonflikte zwischen Geld- und Fiskalpolitik einerseits und Bankenaufsicht andererseits zu vermeiden; Finanzmarktregulierung bedeutet Aufgabe von Souveränität, daher Vertragsänderungen nötig. Quelle: a.a.o: 108f. konegen, ifpol uni münster 20
VIII. 6. Literatur SVR 10/11: 145ff. SVR 11/12:109ff. SVR 12/13: 96ff. Bundesbank, Monatsbericht 6/2012: 8ff. konegen, ifpol uni münster 21
Vorschau WS 13/14 Vorlesung Konegen: Di., Sch2, 14:00-16:00 Uhr: Auswege aus der Euro Krise. Können der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt die Währung retten? Ergänzungsseminar Braun/Konegen Di, 16:00 18:00 Uhr, R. 125: Zwischen Konjunkturprogrammen und Sparhaushalten Königswege aus der Verschuldungs- und Eurokrise? konegen, ifpol uni münster *** 22