Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut Schmid, Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Siegfried Benker, Frau Stadträtin Lydia Dietrich und Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel vom 12.04.2011 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 06713 Anlage Antrag Nr. 08-14 / A 02375 Beschluss des Bauausschusses vom 10.05.2011 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Herr Stadtrat Alexander Reissl, Herr Stadtrat Helmut Schmid, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, Herr Stadtrat Siegfried Benker, Frau Stadträtin Lydia Dietrich und Herr Stadtrat Dr. Florian Vogel haben am 12.04.2011 den Antrag Nr. 08-14 / A 02375 gestellt, wonach die Landeshauptstadt München künftig bei ihrem Stromversorger Stadtwerke München GmbH Ökostrom kaufen soll. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften einem Umstieg auf Ökostrom anschließen möchten (siehe Anlage). Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 15.04.1997 führt das Baureferat im Rahmen seiner Zuständigkeit für das stadtweite Energiemanagement die Strombeschaffung für alle Liegenschaften der Landeshauptstadt München im Hoheitsbereich einschließlich der Eigenbetriebe durch. Mit Beschluss des Bauausschusses vom 25.09.2001 (Sitzungsvorlage Nr. 96-02 / V 01648) wurde das Baureferat beauftragt, einen entsprechenden Rahmenvertrag über die Lieferung elektrischer Energie mit der Stadtwerke München GmbH abzuschließen. Ein entsprechender Rahmenvertrag ist im April 2002 geschlossen worden. Der Bezug von Ökostrom ist in dem genannten Stadtratsauftrag bisher nicht enthalten.
Seite 2 Ökostrom ist als Begriff nicht normativ bestimmt; der Begriff ist aber mit dem Anspruch verbunden, dass durch den Bezug von Ökostrom ein positiver Beitrag zum Klimaund Umweltschutz geleistet wird. Dieser Anspruch kann erfüllt werden durch eine CO 2 -reduzierte Stromerzeugung bei gleichzeitiger Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und der Kernenergie. Als prüfbaren Nachweis der CO 2 -reduzierten Erzeugung haben in den letzten Jahren mehrere Organisationen unterschiedliche Zertifikate mit verschiedenen Anforderungen für den Begriff Ökostrom entwickelt und eingeführt. Darunter befindet sich das System RECS (Renewable Energy Certificate System), das 2002 in 15 europäischen Ländern eingeführt wurde, um einen internationalen Markt für den Handel von Zertifikaten zu ermöglichen. Dieses ist die Grundlage für das Zertifizierungssystem mehrerer Organisationen, unter anderem des TÜV Süd, der auch das Produkt M-Ökostrom der Stadtwerke München GmbH zertifiziert hat. Diese Zertifizierung durch den TÜV Süd besagt, dass eine dem Kundenverbrauch entsprechende Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und in das europäische Verbundnetz eingespeist oder dass eine dem Kundenverbrauch entsprechende Menge von Zertifikaten zugekauft wird. Nach Aussage der Stadtwerke München GmbH steht M-Ökostrom für Nachhaltigkeit und ist gemäß 42 Energie-Wirtschafts-Gesetz (EnWG) zu 100 % CO 2 -frei. In der Vergangenheit hätte der Bezug von Ökostrom über das Produkt M-Natur zu einer jährlichen Mehrbelastung im 7-stelligen Bereich geführt. Mit dem am 01.01.2011 eingeführten M-Ökostrom hat die Stadtwerke München GmbH aus Sicht des Baureferates ein im Preisvergleich günstiges Produkt für die Lieferung von Ökostrom auf den Markt gebracht. Für dieses Produkt liegt aktuell ein Angebot der Stadtwerke München GmbH vom 18.04.2011 zur Lieferung von M-Ökostrom an die Landeshauptstadt München vor. Dieses beinhaltet für die Verbrauchsjahre 2011 und 2012 die bereits verhandelten Konditionen, d. h. es entstehen aus dem Bezug von M-Ökostrom für die Verbrauchsjahre 2011 und 2012 keine Mehrkosten. Für die Verbrauchsjahre 2013 und 2014 kommen bei gleichbleibendem Verbrauch auf die Stadtverwaltung jährliche Mehrkosten von 164.000 Euro zu, die zusätzlich zu den Gebäudebewirtschaftungskosten von der Stadtkämmerei in den Haushalt einzustellen sind. Aus Gründen der Vorbildfunktion der Landeshauptstadt München sowie nunmehr wirtschaftlich akzeptabler Konditionen befürwortet das Baureferat, zukünftig Ökostrom zu beziehen. Die Beteiligungsgesellschaften werden über die städtischen Bezugskonditionen für Ökostrom über die entsprechenden Betreuungsreferate informiert. Um die Konditionen für Ökostrom gemäß dem Angebot der Stadtwerke München GmbH vom 18.04.2011 rasch zu sichern, ist der frühest mögliche Bauausschuss zu befassen. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen war eine frühere Zuleitung der Vorlage nicht möglich.
Seite 3 Dem Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut Schmid, Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Siegfried Benker, Frau Stadträtin Lydia Dietrich und Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel vom 12.04.2011 wird entsprochen. Die Stadtkämmerei wurde informiert und hat der Sitzungsvorlage zugestimmt. Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht. Der Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, und dem Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Hochbau, Herrn Stadtrat Schmidbauer, ist je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Das Baureferat wird beauftragt, auf Basis des bestehenden Strom-Rahmenvertrages künftig die Lieferung von M-Ökostrom mit der Konsequenz von Mehrkosten von jeweils 164.000 Euro für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 zu vereinbaren. 2. Das Baureferat wird beauftragt, über die jeweiligen Betreuungsreferate die städtischen Beteiligungsgesellschaften über die städtischen Konditionen des Bezugs von M-Ökostrom bei der Stadtwerke München GmbH zu informieren. 3. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in den Haushaltsplan der Jahre 2013 und 2014 zusätzliche Finanzmittel für den Bezug von Ökostrom in Höhe von jeweils 164.000 Euro einzustellen. 4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut Schmid, Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Siegfried Benker, Frau Stadträtin Lydia Dietrich und Herrn Stadtrat Dr. Florian Vogel vom 12.04.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Seite 4 III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder 3. Bürgermeister Rosemarie Hingerl Berufsm. Stadträtin
Seite 5 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA II / V an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - Rechtsabteilung (3 x) an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei zur Kenntnis. V. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Kulturreferat An das Referat für Bildung und Sport An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Sozialreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat - G, H, J, T, V, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - Hochbau Am... Baureferat - RG 4 I.A.