Stadtkämmerei KaStA 1.1 Treasury



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Telefon: 0 233-92519 Telefax: 0 233-24948 Stadtkämmerei KaStA 1.1 Treasury Sondertilgungen 2013 Anlagen Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13855 Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 18.02.2014 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Bekanntgabe Anlass Darstellung der Sondertilgungen 2013 Inhalt Gesucht werden kann im RIS auch nach Umsetzung des geplanten Schuldenabbaus gemäß den Vorgaben des 2. Nachtragshaushalts 2013 Sondertilgungen 2013, Tilgung, Haushalt 2013, Schuldenstand

Telefon: 0 233-92519 Telefax: 0 233-24948 Stadtkämmerei KaStA 1.1 Treasury Sondertilgungen 2013 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13855 Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 18.02.2014 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Ausnutzung Tilgungsflexibilität 2 2. Vorzeitige Rückzahlung noch laufender Darlehen 2 2.1 Darstellung der Einzelabschlüsse 3 2.2 Wirtschaftlichkeit 3 2.3 Auflösung Zinssicherungsinstrument 4 II. Bekannt gegeben 5

Seite 2 I. Vortrag des Referenten Aufgrund der guten Finanzsituation der Landeshauptstadt München des Jahres 2013, insbesondere der sehr positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, hat der Stadtrat mit Beschluss des zweiten Nachtragshaushaltsplans 2013 (Vollversammlung vom 23.10.2013, SV-Nr. 08-14 / V 12940), die ursprünglich erteilte Kreditaufnahmeermächtigung von 60 Mio. auf Null reduziert und die Tilgungsleistungen um 333 Mio. auf 393 Mio. erhöht. 1. Ausnutzung Tilgungsflexibilität Sämtliche zur Umschuldung anstehende Darlehen des Hoheitsbereichs wurden in 2013 gemäß der Vorgabe (Stadtratsbeschluss vom 23.11.2011, SV-Nr. 08-14 / V 07801) zusätzliche Tilgungsflexibilität zu schaffen, kurzfristig und zu festen Zinskonditionen mit Zinsbindung bis Dezember 2013 (bis nach entsprechender Haushaltsund Beschlusslage) refinanziert. Insgesamt wurden vier Geschäfte dieser Art in 2013 mit einem Gesamtvolumen von 135 Mio. getätigt. Dieser Betrag wurde Anfang Dezember 2013 getilgt. 2. Vorzeitige Rückzahlung noch laufender Darlehen Die verbleibende Summe konnte über die Vereinbarung von fünf vorzeitigen Vertragsauflösungen gegen Zahlung entsprechender Vorfälligkeitsentgelte (VFE) dargestellt werden. Bei dem sog. Vorfälligkeitsentgelt handelt es sich um das Entgelt, das die Bank vom Darlehensnehmer für die vorzeitige, im Kreditvertrag grundsätzlich nicht vorgesehene Rückführung eines Darlehens vor Fälligkeit fordert. Die Höhe wird regelmäßig beeinflusst durch entgangene Zinsgewinne und Refinanzierungskosten der Bank.

Seite 3 2.1 Darstellung der Einzelabschlüsse Restkapital [ ] Urspr. Fälligkeitsdatum Urspr. Zinssatz Stückzins [ ] VFE [ ] 50.000.000,00 15.02.2016 3,578 % 1.465.986,11 3.390.384,30 50.000.000,00 15.03.2016 3,590 % 1.321.319,44 3.514.519,60 22.963.026,94 20.02.2014 3,324 % 233.227,81 142.474,70 43.700.000,00 17.02.2014 4,435 %* 50.486,25 929.658,59** 35.000.000,00 28.11.2018 3,653 % 63.927,50 4.607.408,89 Σ 201.663.026,94 *Festsatz, der im Swap von LHM gezahlt wird, Beschreibung siehe 2.3 **VFE des dargestellten Grundgeschäfts + Auflösungspreis zugehöriger Swap Σ 3.134.947,17 Σ 12.584.446,08 Σ 15.719.393,25 Ursprüngliche Zinszahlungen 2014 ff. (Summe o.g. Verträge): Σ 17.692.227,00 2.2 Wirtschaftlichkeit Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der veranlassten Sondertilgungen kann grundsätzlich mit dem zugrundeliegenden Barwertkalkül begründet werden. Bei der vorzeitigen Ablösung der Darlehen handelt es sich finanzmathematisch um eine Verlagerung zukünftig anfallender Zahlungen auf die Gegenwart, Diskontierung auf den neu gewählten Rückzahlungszeitpunkt. Wertmäßig entsteht kein Nachteil. Die jeweiligen Auflösungspreise der Banken wurden vom Fachbereich auf Marktgerechtigkeit geprüft. Der Vorteil besteht in den dadurch zukünftig freiwerdenden Ressourcen, die an anderer Stelle gebunden werden können. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Alternative der fristenkongruenten Anlage der Überschussliquidität an den Geld- und Kapitalmärkten wenig vorteilhaft erscheint. Da das interne Limitsystem weitestgehend ausgeschöpft ist, gestaltet sich die Suche nach geeigneten Adressen (Adressenausfallrisiken) unter den aktuellen Marktgegebenheiten (niedriges Zinsniveau) als äußerst schwierig. Die Zinsstrukturkurve zeigt sich aktuell mit einem normalen Verlauf, d.h. die Zinssätze im kurzfristigen Bereich sind niedriger als die der längeren Laufzeiten. Am kurzen Ende können momentan (Stand: 09.01.2014) Zinssätze von 0,28 % bis 0,56 % erzielt werden. Auf mittlere Sicht sind Sätze bis zu 1,30 % realistisch, während im Langfristsegment bzw. am ultralangen Ende bis zu 2,78 % geboten werden. Die Banken rechneten mit Abzinsungssätzen (Wiederanlagezinsen) zwischen 0,1 % und 0,5 % für Laufzeiten bis zu einem Jahr und 0,2 % bis 1,15 % für Laufzeiten von

Seite 4 einem bis fünf Jahren. Die laufzeitkongruenten Marktzinsen lagen im gleichen Zeitraum zwischen 0,25 % und 0,55 % für den Geldmarkt (Laufzeiten bis 1 Jahr, Euribor) und zwischen 0,15 % bis 0,85 % (Renditen Bundesanleihen; 1 bis 5 Jahre Laufzeit) bzw. 0,5 % bis 1,30 % (Pfandbriefrenditen; 1 bis 5 Jahre Laufzeit) für den Kapitalmarkt. Unter Risikominimierungsgesichtspunkten, ist diese Bilanzverkürzung via Schuldenabbau ein geeigneter Weg. Insgesamt wird keine kurzfristige Entschuldung ohne Rücksicht auf Verluste angestrebt. Es geht vielmehr um die langfristige Steuerung streng der Maxime antizyklischer Finanzpolitik folgend. 2.3 Auflösung Zinssicherungsinstrument Bei dem unter Punkt 2.1 gelisteten sondergetilgten Darlehen im Volumen von 43.700.000,00 handelt es sich um ein variabel verzinsliches Darlehen, das mit einem Zinssicherungsinstrument aus dem Jahr 2007, einem sog. Zinsswap, ein synthetisches Festsatzdarlehen darstellt. Konform der Vorgaben des Bayerischen Derivateerlasses, darf ein Zinssicherungsinstrument nicht ohne zugehörigem Grundgeschäft bestehen (Konnexitätsprinzip, Spekulationsverbot). Aus diesem Grund wurde dieses Zinssicherungsgeschäft mit dem zugehörigen variablen Kredit fristengerecht aufgelöst. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, und der Verwaltungsbeirat der Stadtkämmerei, KaStA, Herr Stadtrat Horst Lischka, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

Seite 5 II. Bekannt gegeben Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Kassen- und Steueramt KaStA 1 z. K. IV. WV Stadtkämmerei, KaStA 1.1 /home/verena.schlosser/2_fachbereich/2014/i21_2/kommunalkredit/2013_lhm/sondertilgung_2013/bekanntgabe/beschluss_bekanntgabe_zur Wirtschaftlichkeit_20131210.odt Stadtkämmerei KaStA 1.1 Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.