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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (Änderungsbeschluss) 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf Seite 2 3 Herausgeber: Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde Das Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde erscheint nach Bedarf und ist kostenlos im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Bürgerservice, 14974 Ludwigsfelde zu den Sprechzeiten erhältlich, bei Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten.

AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 2 Öffentliche Bekanntmachung 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (Änderungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.03.2017 auf Grundlage des 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans Ludwigsfelde vorzunehmen. Geltungsbereich Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 47 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beiliegenden Kartenausschnitt (Stand 30.01.2017) dargestellt. Auszug aus dem Luftbild (ohne Maßstab) Seite 2 von 5

AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 3 Ziel und Zweck der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd ist das geänderte Bebauungskonzept der Callidus GmbH. Durch den Bebauungsplan Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd soll ein Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 9.2 Ahrensdorfer Heide der Stadt Ludwigsfelde (rechtskräftig seit 12.07.2000) geändert werden und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnbauvorhaben der Callidus GmbH schaffen. Damit knüpft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 "Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd an das Bebauungsplanverfahren Nr. 35 "Ahrensdorfer Heider - Parksiedlung" an. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 "Ahrensdorfer Heide - Parksiedlung" wird von der Callidus GmbH bereits als Rousseau Park vermarktet. Das ca. 47,4 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd liegt im Nordwesten der Stadt Ludwigsfelde in der Gemarkung Ludwigsfelde und der Gemarkung Ahrensdorf. Es umfasst die Quartiere 6, 7 und 8 sowie die angrenzenden Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/9.2 "Ahrensdorfer Heide". Wie bereits im Bebauungsplan Nr. 1/9.2 ist eine Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern geplant, jedoch soll die Grundkonzeption der Einteilung der drei Wohnquartiere, die äußere Abgrenzung und die innere Erschließung grundlegend überarbeitet werden. Damals wurde die Abgrenzung der Quartiere maßgeblich von dem Verlauf der unterirdischen Gashochdruckleitung beeinflusst. Durch die Verlegung der unterirdischen Gasleitung an den westlichen Rand des Plangebietes soll die Abgrenzung neu überdacht und statt der bisher geplanten drei Quartiere nur noch zwei Wohnquartiere größeren Umfangs vorgesehen werden. Zwischen den zwei geplanten Wohnquartieren entlang des bestehenden Grabens soll eine öffentliche Grünfläche verlaufen und als Parkanlage angelegt werden. Die Wohnquartiere selbst sollen durch private Grünflächen in kleinere Nachbarschaften unterteilt werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Ludwigsfelde stellt den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend als Wohnbauflächen W2 (GFZ 0,3 bis 0,5) und als Wohnbaufläche W3 (GFZ 0,5-0,8) dar. Im zentralen Bereich wird eine Gemeinbedarfsfläche (Kita), zwischen den Bauflächen öffentliche Grünflächen und Waldflächen dargestellt. Die Abgrenzungen der einzelnen Bauflächen sollen dem geänderten Plankonzept angepasst werden. Zudem ist eine Anpassung der Darstellung aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Vollgeschossdefinition der Brandenburgischen Bauordnung notwendig. Der Flächennutzungsplan soll deshalb im Parallelverfahren geändert werden. Ludwigsfelde, 03.07.2018 gez. Andreas Igel Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 05.10.2017 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf aufzustellen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 15 der Gemarkung Ludwigsfelde die Flurstücke 11, 14, 15, 16 und 17 sowie Teile der Flurstücke 12 und 602, in der Flur 2 der Gemarkung Ahrensdorf das Flurstück 163 sowie Teile der Flurstücke 168, 177 und 179, sowie in der Flur 3 der Gemarkung Ahrensdorf die Flurstücke 287, 315, 318, 622, 772, 773, 776, 777, 778, 779, 780 und 781 sowie Teile des Flurstücks 782. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Kartenausschnitt unten vom 30.01.2017 dargestellt. Seite 3 von 5

AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 4 Auszug aus der Allgemeinen Liegenschaftskarte mit Flurstücken (ohne Maßstab) Ziel und Zweck der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd ist das geänderte Bebauungskonzept der Callidus GmbH. Durch den Bebauungsplan Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd soll ein Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 1/9.2 Ahrensdorfer Heide der Stadt Ludwigsfelde (rechtskräftig seit 12.07.2000) geändert werden und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnbauvorhaben der Callidus GmbH schaffen. Damit knüpft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd an das Bebauungsplanverfahren Nr. 35 "Ahrensdorfer Heide - Parksiedlung" an. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 "Ahrensdorfer Heide - Parksiedlung" wird von der Callidus GmbH bereits als Rousseau Park vermarktet. Das ca. 47,4 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 Ahrensdorfer Heide Rousseau Park Süd liegt im Nordwesten der Stadt Ludwigsfelde in der Gemarkung Ludwigsfelde und der Gemarkung Ahrensdorf. Es umfasst die Quartiere 6, 7 und 8 sowie die angrenzenden Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/9.2 "Ahrensdorfer Heide". Seite 4 von 5

AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 5 Wie bereits im Bebauungsplan Nr. 1/9.2 ist eine Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern geplant, jedoch soll die Grundkonzeption der Einteilung der drei Wohnquartiere, die äußere Abgrenzung und die innere Erschließung grundlegend überarbeitet werden. Damals wurde die Abgrenzung der Quartiere maßgeblich von dem Verlauf der unterirdischen Gashochdruckleitung beeinflusst. Durch die Verlegung der unterirdischen Gasleitung an den westlichen Rand des Plangebietes soll die Abgrenzung neu überdacht und statt den bisher geplanten drei Quartieren nur noch zwei Wohnquartiere größeren Umfangs vorgesehen werden. Zwischen den zwei geplanten Wohnquartieren entlang des bestehenden Grabens soll eine öffentliche Grünfläche verlaufen und als Parkanlage angelegt werden. Die Wohnquartiere selbst sollen durch private Grünflächen in kleinere Nachbarschaften unterteilt werden. Da gemäß 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde erforderlich. Die Änderung soll gemäß 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird. Der Termin der Informationsveranstaltung wird zur gegebenen Zeit ortsüblich bekannt gegeben. Ludwigsfelde, 29.06.2018 gez. Andreas Igel Bürgermeister Seite 5 von 5