Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit



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Transkript:

Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen

monatliche Hilfen für den Lebensunterhalt während der Startphase Überbrückungsgeld für sechs Monate Existenzgründungszuschuss ( Ich- AG ) für bis zu drei Jahre Der neue Gründungszuschuss für bis zu 15 Monate (ab 01.08.06) Seite 2

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld / Voraussetzungen Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit grundsätzlicher Anspruch auf Lohnersatzleistungen (nicht: Arbeitslosengeld II) Seite 3

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld - sonstiges Überbrückungsgeld = Pflichtleistung Überbrückungsgeld berechnet sich aus der Höhe des Arbeitslosengeldes plus zusätzlichen Pauschalaufschlag (für die Sozialver-sicherungen) in Höhe von 69,5 % keine erneute Förderung, wenn innerhalb der letzten 24 Monate bereits gefördert wurde Seite 4

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld - Berechnungsbeispiel tägliches Arbeitslosengeld: 20,00 monatliches Arbeitslosengeld: 600,00 Aufschlag / Sozialversicherung (69,5%): 417,00 Überbrückungsgeld: 1.017,00 Seite 5

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld / steuerliche Wertung steuerfreie Einnahme gem. 3 EStG unterliegt nicht dem Progressionsvorbe- halt gem. 32b (1) Nr. 1 EStG (d.h., es wird nicht zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen) zählt nicht als Betriebseinnahme gem. 4 EStG Seite 6

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld / Formalitäten Beantragung vor Gewerbeeröffnung in der Arbeitsagentur Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung des Finanzamtes über die Eintragung als Unternehmer (auf Beginndatum achten!) Seite 7

Achtung: nur noch bis 31.07.06!!! Überbrückungsgeld / Formalitäten Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens Seite 8 dafür benötigt diese: Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Hintergrund Begriff ICH-AG hat keine Aussagekraft über die Rechtsform des künftigen Unternehmens -> normale Selbständigkeit Seite 9

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Voraussetzungen Beendigung von Arbeitslosigkeit tatsächlicher Bezug von Lohnersatzleistungen (nicht Arbeitslosengeld II) Arbeitseinkommen voraussichtlich unter 25.000 / Jahr Seite 10

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Arbeitseinkommen Der nach den allgemeinen Gewinnermittlungs-vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus selbständiger Tätigkeit -> 4 ff EStG Berücksichtigt wird der Gewinn vor Steuerabzug Seite 11

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Obergrenze 25.000 berücksichtigt wird das Arbeitseinkommen aus: selbst. Tätigkeit der ICH-AG ggf. einer weiteren selbst. Tätigkeit ggf. einer abhängigen Beschäftigung (z.b. paralleles Arbeitsverhältnis als Nebenverdienst) Seite 12

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Förderkonditionen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich Förderhöhe: Seite 13 1. Jahr: 600 mtl. 2. Jahr: 360 mtl. 3. Jahr: 240 mtl.

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / steuerliche Wertung analog zu Überbrückungsgeld Seite 14

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss - sonstiges Regelungen für Ausschluss einer erneuten Förderung greifen auch beim Existenz-gründungszuschuss Seite 15

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Formalitäten Beantragung vor Gewerbeeröffnung in der Arbeitsagentur Selbsteinschätzung zum künftigen Arbeitseinkommen im 1. Jahr Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung des Finanzamtes über die Eintragung als Unternehmer (auf Beginndatum achten!) Seite 16

Achtung: nur noch bis 30.06.06!!! Existenzgründungszuschuss / Formalitäten Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens analog zu Überbrückungsgeld Seite 17

Internetportale für Existenzgründer www.existenzgruender.de www.ueberbrueckungsgeld.de Infos rund um das Thema Existenzgründung und zur >>> geplanten Neuregelung ab 01.08.2006 Seite 18

geplant ab 01.08.2006!!! Der neue Gründungszuschuss / Voraussetzungen Beendigung der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens noch 90 Tage (nicht Arbeitslosengeld II!) Nachweis der Tragfähigkeit analog zu Überbrückungsgeld und Ich-AG Darlegung der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung Seite 19

geplant ab 01.08.2006!!! Der neue Gründungszuschuss / Sonstiges Gründungszuschuss = Pflichtleistung Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Pauschale mtl. für neun Monate Verlängerung um weitere sechs Monate bei Nachweis von Geschäftstätigkeit, dann aber nur noch Gewährung der 300 Pauschale Seite 20

geplant ab 01.08.2006!!! Der neue Gründungszuschuss / Sonstiges Während der ersten neun Monate wird bei Bezug des Gründungszuschusses der vorhandene Arbeitslosengeld-anspruch verbraucht (Änderung!!! Bisher bei ÜG und Ich-AG keine Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs!!!) Förderungsausschluss bei ÜG- oder EXGZ-Bezug innerhalb der letzten 24 Monate Seite 21

geplant ab 01.08.2006!!! Der neue Gründungszuschuss / Formalitäten Antragstellung und Gewerbeanmeldung analog zu ÜG / Ich-AG Nachweis der Tragfähigkeit über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle analog zu ÜG / Ich-AG Freiwillige Versicherung in gesetzlicher Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung möglich Seite 22

geplant ab 01.08.2006!!! Der neue Gründungszuschuss / Formalitäten Neuregelung zum Gründungszuschuss befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, nächste Schritte: Abstimmung im Bundesrat am 07.07.2006 Inkrafttreten ab 01.08.2006 ACHTUNG: geplant ist eine dreimonatige Übergangsfrist, innerhalb der Überbrückungsgeld für die Personen noch gewährt werden kann, die die Voraussetzung Seite 23 mindestens 90 Tage Restanspruch

Für Antragstellung und Beratung vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft Viel Erfolg! Seite 24