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2 1. Ausgangssituation und Beschlusslage Die Bauplanungsunterlagen für die Sanierung des Hochhauskomplexes der Charité wurden mit Schreiben vom 18.10.2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genehmigt. Die Prüfung schloss mit Gesamtkosten in Höhe von 185.000.000, wobei im Genehmigungsschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass der festgesetzte Kostenrahmen als sehr ambitioniert anzusehen war. Auf Basis dieser Bauplanungsunterlagen hat die Charité eine Funktionale Leistungsbeschreibung erstellt, die wiederum Grundlage der Ausschreibung des Auftrages für den Generalunternehmer (GU) mit einer Budgetvorgabe in Höhe von 143.500.000 war. Mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung gibt der öffentliche Auftraggeber, hier die Charité, keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern beschreibt die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. In der funktionalen Leistungsbeschreibung waren bereits einzelne Planungsfortschreibungen gegenüber den BPU enthalten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens für den Auftrag an den Generalunternehmer für die Sanierung des Hochhauskomplexes am Campus Charité Mitte musste konstatiert werden, dass für das geplante Budget in Höhe von 143.500.000 am Markt kein entsprechendes Angebot einzuholen war und abweichend von den Planungsunterlagen die veranschlagten Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöht werden müssen. Nach Abschluss des Verfahrens lag das Budget für den Generalunternehmer für die erforderlichen Leistungen bei 169.398.000. Durch Nutzung der vertraglich vorgesehenen Flexibilität für Optimierungen zu Gunsten der Charité im Umfang von 8.415.000 ließ sich eine Reduzierung der Kosten auf 160.983.000 realisieren. Damit verbunden waren diverse Pauschalierungen von Leistungspaketen und Kosten der BPU. Die Variante der Aufhebung des Vergabeverfahrens wurde geprüft mit dem Ergebnis, dass eine Änderung der Vergabeart nicht zu einer Kostenersparnis, sondern durch Zeitverzögerungen, Erlösverluste und Mehrkosten vielmehr zu einer Verteuerung des Vorhabens führen würde. Zusätzliche Kosten würden z. B. für erneute Planungsleistungen zur Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses, durch die Erhöhung des Baupreisindexes, für das erforderliche Leerstandsmanagement für das Bettenhochhaus und die Verlängerung der Mietzeit für das Interimsgebäude sowie für mögliche Schadensersatzforderungen entstehen. Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich deshalb der Aufsichtsrat der Charité gegen einen Abbruch des Verfahrens entschieden. Nachdem der Senat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2013 der erforderlichen Erhöhung der Gesamtkosten für die Sanierung des Hochhauskomplexes der Charité um 17.483.000 auf 202.483.000 zugestimmt hat, hat die Senatsverwaltung für Finanzen aus Gründen der Eilbedürftigkeit den Antrag der Fachverwaltung auf Abweichung von den anerkannten Planungsunterlagen nach 54 Abs. 1 LHO ohne Vorliegen von Ergänzungsunterlagen gemäß AV Nr. 1.7 zu 54 LHO bewilligt. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 27. November 2013 den Bericht über das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens und die erforderliche Gesamtkostenerhöhung zur Kenntnis genommen, so dass der Zuschlag für den Auftrag des Generalunternehmers für die Sanierung des Hochhauskomplexes und den Neubau des OP- Trakts mit Wirkung vom 1. Januar 2014 erteilt werden konnte. Wegen der Erhöhung der Gesamtkosten sollten Ergänzungsunterlagen (EU) zu den Bauplanungsunterlagen (BPU) zur Baumaßnahme aufgestellt werden.

2. Ergänzungsunterlagen zu den Bauplanungsunterlagen 3 Die Ergänzungsunterlagen zu den BPU für die Sanierung des Hochhauskomplexes wurden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Fachverwaltung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Prüfbehörde vorgelegt. Wie im Bericht an den Hauptausschuss (Rote Nr. 1276) beschrieben, resultiert die Gesamtkostenerhöhung nicht aus Änderungen am Inhalt des Programms, sondern aus dem Vergabeergebnis entsprechend der Marktsituation. Nach eingehender Sichtung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu dem Ergebnis gekommen, dass ein direkter Ver- und Abgleich der Ergänzungsunterlagen, welche im Wesentlichen das Vergabeergebnis im Vergleich zur Ausschreibung beschreibt, mit den genehmigten BPU nicht möglich ist. In den EU sind - Ausschreibung und Angebot entsprechend den in der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistungspaketen gegenübergestellt, - die einzelnen Punkte des Optimierungsangebotes inhaltlich und kostenseitig dargestellt sowie - alle Planungsfortschreibungen seit Genehmigung der BPU erläutert. Die Charité hat damit alle mit der Zuschlagserteilung an den GU verbundenen Änderungen gegenüber der Planung und Ausschreibung dokumentiert. Dabei ist festzustellen, dass mit der Annahme des über dem vorgegebenen Budget liegenden Angebotes keine erheblichen Planungsabweichungen vorgenommen wurden und sich demzufolge keine Änderungen zu den im Bericht über die Prüfung der Bauplanungsunterlagen zur Baumaßnahme der Charité, Sanierung Hochhauskomplex inkl. ergänzender Maßnahmen, CCM, dargestellten Betriebs- und Instandsetzungskosten ergeben. So gab es geringfügige Änderungen am Raumprogramm: - Bettenhochhaus Ebene 8 Neonatologie: In der Neonatologie werden zur Verbesserung der Hygieneabläufe anstelle von zwei ITS-6-Bett-Zimmern (BPU) drei ITS-4-Bett-Zimmer vorgesehen. Um die hierzu erforderliche Fläche zu schaffen, entfallen ein Stillzimmer und ein Untersuchungsund Behandlungsraum. - Neubau OP-ITS-Gebäude Ebene 2 Intensivpflege, Ebene 3 Intensivpflege: Über Entfall eines (Patienten)-Bades und Verschiebung der unreinen Arbeitsräume wird Raum für zusätzliche Dokumentationsarbeitsplätze geschaffen. Gegenüber der BPU verändert sich die Bettenzahl für Ebene 2 von 2 x 20 Betten auf 2 x 21 Betten, für Ebene 3 von 22 Betten auf 21 Betten. Zudem wurden bau- und gebäudetechnische Planungsfortschreibungen vorgenommen, wie: - der Bau einer Trogbaugrube statt einer Baugrubenkonstruktion aus Spundwandbohlenverbau und lokaler Grundwasserabsenkung, - die Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung an die Raumänderung in der Neonatologie,

4 - die Erweiterung der elektroakustischen Anlage (ELA) gem. der Forderung der Berliner Feuerwehr nach der Möglichkeit einer flächendeckenden Sprachdurchsage im Bettenhochhaus, - zusätzliche Versorgungsanlagen Medizinische Gase für die Bettenwarteplätze in den Fluren, - die Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung an die veränderte Planung des ITS-Bereiches im Neubau u.a. Neben der fachlichen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegt hierzu eine baufachliche Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vor. Die Charité hat bestätigt, dass sie als Bauherrin und Baudienststelle alle in der Ergänzungsunterlage aufgeführten Änderungen qualitativ, funktional, fachspezifisch, baufachlich und hinsichtlich der entstehenden Folgekosten bewertet und erforderliche Genehmigungen eingeholt bzw. abgestimmt hat. Es wird seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Prüfbehörde und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Fach- und Rechtsaufsicht davon ausgegangen, dass unter Würdigung der besonderen Projektbedingungen und Projektorganisation die Charité in ihrer Funktion als Bauherr und Baudienststelle unter Abwägung aller möglichen vergaberechtlichen Handlungsalternativen das wirtschaftlichste Ergebnis zur Beauftragung vorgeschlagen hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Charité den gesamten Vergabeprozess nachvollziehbar und vollständig dokumentiert und in ihrer Projektorganisation bzw. in ihren Gremien ein wirksames Vier-Augen-Prinzip sichergestellt hat. Im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen kann bestätigt werden, dass mit der erfolgten Vergabe des Auftrages an den Generalunternehmer die Umsetzung der in der BPU festgelegten Bedarfe und funktionalen Ziele sowie die Wirtschaftlichkeit der Entscheidung gegeben ist. 3. Finanzierung der Baumaßnahme Die Baumaßnahme ist im Haushaltsplan des Landes Berlin für die Jahre 2014/2015 mit Gesamtkosten in Höhe von 202.483.000 veranschlagt. Vorgesehen ist folgende Finanzierung: Finanziert bis 2013 (einschl. Reste): 32.500.000 Ansatz 2014: 60.000.000 Ansatz 2015: 69.000.000 Rest ab 2016: 40.983.000 Gesamtkosten: 202.483.000

5 Derzeit wird davon ausgegangen, dass der dargestellte Kostenrahmen eingehalten wird. Ende des ersten Quartals 2015 wird eine wiederum höhere Kostensicherheit hinsichtlich etwaiger Bestandsrisiken vorliegen. Darüber wird dem Hauptausschuss unaufgefordert berichtet. In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft