Rechtsfragen von Domain-Namen



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Transkript:

Otfried Krumpholz Rechtsfragen von Domain-Namen Eine empirische und dogmatische Untersuchung zivilrechtlicher Probleme, die durch die Benutzung von Domain-Namen im Internet aufgeworfen werden, insbesondere im Namens- und Kennzeichenrecht PETER LANG EuropSischer Verlag der Wissenschaften

Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Empirische und dogmatische Grundlagen 1.1 Was ist ein Domain-Name? 1.1.1 TatsSchliche BeschreibunK 1.1.1.1 Technische Identifizierunfisfunktion 1.1.1.2 Das DNS 1.1.1.3 Vergabestellen 1.1.1.4 Vergabeverfahren 1.1.2 Rechtliche Problematik 1.2 Was ist ein Kennzeichen? 1.2.1 Der Namensbegriff 1.2.1.1 Namensfiinktionen 1.2.1.1.1 Identifikationsfimktion 1.2.1.1.2 Individualisierungsfunktion 1.2.1.1.3 Individuierungsfunktion 1.2.1.1.4 Familiale Zuordnungsfunktion 1.2.1.2 Die Ausweitung der Anwendbarkeit von 12 BGB 1.2.2 Weitere Kennzeichenrechte 1.2.2.1 DieFirma 1.2.2.2 DieMarke 1.2.2.3 Das Unternehmenskennzeichen 1.2.2.4 DerWerktitel 2 Konffiktfalle 2.1 Identitatskonflikte 2.1.1 5 12 BGB 2.1.1.1 NamensbestreitunK 1 5 5 5 5 6 9 10 12 13 13 14 14 15 15 15 16 19 19 20 22 22 25 25 26 27 Vll

2.1.1.1.1 Verwendung eines Namens als Domain-Name als,,gebrauch" des Namens 28 2.1.1.1.2 Blockade eines Domain-Namens als,,bestreiten" 29 2.1.1.1.3 Gleichnamigenfalle 31 2.1.1.1.4 Zusammenfassung zur Namensbestreitung 32 2.1.1.2 NamensanmaBung 32 2.1.1.2.1 Namensgebrauch 32 2.1.1.2.2 GleicherName 33 2.1.1.2.3 Unbefugtheit 35 2.1.1.2.4 Interessenverletzung 36 2.1.1.2.5 Gleichnamigenfalle 38 2.1.1.2.6 Zusammenfassung zur NamensanmaBung 40 2.1.2 14,15 Markengesetz 40 2.1.2.1 Schutz nach 14 MarkenG 41 2.1.2.2 Schutz nach 15 MarkenG 43 2.1.2.3 Anwendung des 23 Nr. 1 MarkenG 43 2.1.2.4 Anwendung des 50 Abs. 1 Nr.4 MarkenG 44 2.1.3 1,3UWG 44 2.1.4 37Abs.2HGB 46 2.1.5 823BGB 47 2.1.6 826BGB 49 2.2 Nicht-Identitatskonflikte 49 2.2.1 Beeintrachtigungen durch ahnliche Domain-Namen 50 2.2.2 Beeintrachtigungen durch Domain-Namen auberhalb des Ahnlichkeitsbereiches ^ 51 2.2.2.1 Beeintrachtigter hat ein msgliches Recht am Domain-Namen 51 2.2.2.2 Gattungsbezeichnungen und Allgemeinbegriffe als Domain-Namen 53 23 Probleme der Rechtsfolgenseite 54 2.3.1 Passivlegitimation in Domain-Streitigkeiten 54 via

2.3.2 Rechtsfolgen bei der Verletzung von Schutzrechten durch Domain-Namen _ 55 3 Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 57 3.1 Identitatskonflikte 57 3.1.1 12BGB 57 3.1.1.1 GemeinsameProblemebeiderTatbestande von 12BGB 57 3.1.1.1.1 Kann in der Verwendung eines Domain-Namens der Gebrauch eines Namens liegen? 57 3.1.1.1.2 Bezeichnet der Domain-Namen die Homepage oder den Betreiber? 64 3.1.1.2 Namensbestrehung 65 3.1.1.2.1 Gibt das Namensrecht das Recht, den eigenen Namen als Marke zu verwenden? 65 3.1.1.2.2 LSsst sich der Schluss auch aufdomain-namen tlbertragen? 66 3.1.1.3 NamensanmaBung 69 3.1.1.3.1 Welche Rolle spielt die Top Level Domain bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei dem fraglichen Domain- Namen um das gleiche Zeichen handelt? 69 3.1.1.3.2 Zu welchem Zeitpunkt erwirbt der Benutzer eines Domain- Namens ein eigenstsndiges Namens- oder Zeichenrecht? 71 3.1.1.3.3 In welchem Umfang milssen die Inhalte der Homepage zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr und damit der Interesseverletzung herangezogen werden? 75 3.1.2 MarkenG \ 77 3.1.2.1 14 MarkenG 77 3.1.2.1.1 Wann geschieht die Verwendung eines Domain-Namens im geschaftlichen Verkehr? 77 3.1.2.1.2 Erfordert der Tatbestand des 14 Abs. 2 MarkenG eine kennzeichenmsbige Verwendung durch den Verletzer, und wenn ja, ist die Verwendung eines Domain-Namens kennzeichenmsbig? 81 IX

3.1.2.1.3 Was bezeichnet der Domain-Name, die Homepage oder vielmehr das Produkt oder die Dienstleistung, die auf ihr angeboten wird? 86 3.1.2.2 15 MarkenG 90 3.1.2.3 Kann 23 Nr. 1 MarkenG in Domain-Streitigkeiten herangezogen werden? 91 3.1.2.4 50 Abs. INr. 4 MarkenG 93 3.1.3 1,3UWG 94 3.1.4 826BGB 96 3.2 Nicht-Identit3tskonflikte 98 3.2.1 Beeintrachtigungen durch Shnliche Domain-Name 98 3.2.1.1 Der eingeschrankte Adressraum im WW 98 3.2.1.2 Haben Internet-Nutzer Sonderkenntnisse? 101 3.2.2 Beeintrachtigungen auberhalb des Ahnlichkeitsbereiches 103 3.2.2.1 Wie ist im Internet die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung bei Domain-Namen zu beurteilen, die Assoziationen zu anderen Rechtstragern nahelegen, ohne eine unmittelbare Ahnlichkeit zu deren Namen oder Marken aufzuweisen? 103 3.2.2.2 Ist die Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domain-Name unlauter im Sinne des UWG? 104 33 Probleme der Rechtsfolgenseite 112 3.3.1 Wer kann neben den unmittelbaren Stflrern in Domain-Streitigkeiten in Anspruch genommen werden? 112 3.3.2 Umfassen die Schadensersatzanspriiche bei Kennzeichenverletzung durch Domain-Namen auch die Obertragung der Domain auf den Verletzten? 116 4 Umfrage 121 4.1 Konzeption und Durchfiihrung 122 4 2 Kritik der Methode 123 A3 Ergebnisse 125 4.3.1 Bedeutung der Top Level Domain 125

4.3.2 Suchstrategie bei der Suche nach der Homepage eines namentlich bekannten Untemehmens 126 4.3.3 Suchstrategie bei der Suche nach einer Homepage zu einer Marke 127 4.3.4 Tatsachlicher Erfolg verschiedener Suchstrategien 127 4.3.5 Domain-Namen, die nur scheinbar zu einem Unternehmen zu gehoren 129 4.3.6 Unterscheidungskraft von kleinen Unterschieden im Domain-Namen 129 4.3.7 Erwartungen gegeniiber Gattungsbegriffen u.a. als Domain-Namen 130 5 Auswertung und eigener Ansatz 131 5.1 Zur Anwendbarkeit von 12 BGB 131 5.1.1 Die Frage des Namensgebrauchs 131 5.1.1.1 Identifikation einer Person 131 5.1.1.2 Individualisierung einer Person 134 5.1.1.2.1 Individualisierungsfanktion des Domain-Namens bei der inhaltsorientierten Nutzung 135 5.1.1.2.2 Individualisierungsfunktion des Domain-Namens bei der personenorientierten Nutzung 140 5.1.1.2.3 Individualisierungsfunktion des Domain-Namens bei der Nutzung ohne Ausrichtung 141 5.1.1.2.4 Zusammenfassung zur Individualisierungsfimktion des Domain-Namens 142 5.1.1.3 Individuierung der Homepage als Einrichtung einer Person 142 5.1.1.4 Ergebnis zur Namensfunktion 147 5.1.2 Das Verwenden eines Domain-Namens als Namensbestreitung 148 5.1.2.1 Das Recht, den eigenen Namen als Marke zu verwenden 148 5.1.2.2 Das Recht, den eigenen Namen als Domain-Namen zu verwenden 150 5.1.2.3 Ergebnis filr die Namensbestreitung 15 5 5.1.3 Das Verwenden eines Domain-Namens als NamensanmaBung 155 5.1.3.1 Die Unterscheidungskraft der Top Level Domain 156 5.1.3.2 Faktoren zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr 157 XI

5.1.3.3 Internetspezifische MaBstabe fur die Beurteilung der Verwechslungsgefahr 159 5.1.3.4 Interessenverletzung durch Domain-Blockade 160 5.1.3.5 Ergebnis fur die NamensanmaBung 160 5.2 Zur Anwendbarkeit markenrechtlicher Vorschriften 161 5.2.1 Benutzung im geschsftlichen Verkehr 161 5.2.2 KennzeichenmaBige Benutzung 162 5.2.3 Beurteilung der Verwechslungsgefahr 165 5.2.4 Andere markenrechtliche Fragen von Domain-Namen 166 5.2.4.1 Vorbeugende Unterlassungsklage bei blober Anmeldung und Anspruch aus Markenleugnung 166 5.2.4.2 Die Anwendbarkeit von 23 Nr. 1 MarkenG auf Domain- Streitigkeiten 168 5.2.4.3 Anwendbarkeit von 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG auf Domain- Streitigkeiten 169 5.2.4.4 Rechtserhaltende Benutzung durch die Verwendung eines Domain- Namens 170 5.2.4.4.1 MarkenmaBige Benutzung 171 5.2.4.4.2 Benutzung der Marke in abweichender Form 171 5.2.4.4.3 Benutzungfiirdie eingetragene Ware oder Dienstleistung 173 5.2.4.4.4 Ernsthaftigkeit der Benutzung 174 5.2.4.4.5 Zusammenfassung zu 26 MarkenG 175 5.2.4.5 Entstehung einer Benutzungsmarke durch Benutzung im Internet _ 175 53 Zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Vorschriften 176 5.3.1 Geschfltztes Kennzeichen gegen verwechslungsfahigen Domain-Namen 176 5.3.2 Nicht geschiltztes Zeichen gegen verwechslungsfahigen Domain-Namen 178 5.3.3 Generische Domain-Namen 178 5.4 Zur Anwendbarkeit von 826 BGB 182 5.5 Probleme der Rechtsfolgenseite 182 xn

5.5.1 Haftung anderer Personen als dem Domain-Inhaber 182 5.5.1.1 Haftung Dritter als StSrer 183 5.5.1.1.1 Haftung der DENIC als StOrer 183 5.5.1.1.2 Haftung des Service Providers als StSrer 185 5.5.1.2 Haftung Dritter als Mitstorer 185 5.5.1.2.1 Haftung der DENIC als Mitstorer 185 5.5.1.2.2 Haftung des Service Providers als Mitstorer 188 5.5.2 Anspruch auf Ubertragung der Domain auf den verletzten Kennzeicheninhaber 189 6 Ausblick: Zukiinftige Entwicklungen 195 6.1 Die aktuellen Anderungen im Domain Name System 195 6.1.1 Namensrecht im erweiterten DNS 196 6.1.1.1 Die Namensfunktion des Domain-Namens 196 6.1.1.2 Namensbestreitung im erweiterten DNS 197 6.1.1.3 NamensanmaBung im erweiterten DNS 198 6.1.2 Markenrecht im erweiterten DNS 199 6.1.2.1 KennzeichenmaBige Verwendung 199 6.1.2.2 Markenleugnung und Domain-Blockade 199 6.1.2.3 Markenerhaltende Benutzung 200 6.1.3 Wettbewerbsrecht im erweiterten DNS 200 6.1.4 Kartellrecht im erweiterten DNS 201 6.2 Alternative Formen der Streitbeilegung 201 6.2.1 Domain-Name-Sharing 201 6.2.2 AuBergerichtliche Schlichtung nach der Uniform Dispute Resolution Policy 202 7 Zusammenfassung der Ergebnisse 205 7.1 Namensrecht und Domain-Namen 205 7.2 Markenrecht und Domain-Namen 206 13 Wettbewerbsrecht und Domain-Namen 207 Xlll

7.4 826 BGB und Domain-Namen 208 7.5 Die Haftung Dritter 208 7.6 Anspruch auf Ubertragung eines Domain-Namens 209 Anhang: Glossar der Internet-Fachausdriicke 213 Verzeichnis der zitierten Entscheidungen zum Domain-Recht 225 Vollstandige Ergebnisse der Umfrage 231 XIV