VERKAUFSMAPPE Grundstücksfläche in Gummern KG 75211 Puch, Tfl. aus 65/1 Mindestkaufpreis: 38,00/m² ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Mag. Bettina Limpl, Mobil +43 664 617 2906, bettina.limpl@oebb.at 10.-Oktober-Str. 20, 9500 Villach 1
I NHALTSVERZEICHNIS 1. Titelseite 2. Allgemeine Liegenschaftsdaten 2.1 Liegenschaftseckdaten 2.2 Kaufpreis 2.3 Pläne 2.4 Lagebeschreibung 2.5 Flächenwidmung und Bebauung 2.6 Eigentumsverhältnisse 2.7 Grundbuchauszug 2.8 Verwaltung 3. Beilagen 3.1 Fotos 4. Geschäftsbedingungen 4.1 Provisionsvereinbarung 4.2 Hinweis 4.3 Nebenkostenübersicht lt. 30 b Konsumentenschutzgesetz 4.4 Sonstige Vereinbarungen/Vertragsinhalte
2. Allgemeine Liegenschaftsdaten 2.1. Liegenschaftseckdaten Adresse: 9722 Gummern, Gersheim Straße Grundbuch: KG 75211 Puch, EZ 444, Gst. 65/1 (Tfl.) Grundstücksfläche: ca. 1.967 m² 2.2 Kaufpreis Der Mindestkaufpreis der gegenständlichen Liegenschaft beträgt 38,00/m². Die Liegenschaft wird im Zuge eines einstufigen, schriftlichen Bestbieterverfahrens im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung veräußert. Alle Kaufinteressenten werden daher eingeladen bis 13.12.2018, 12:00 Uhr (per Post oder Bote hier einlangend) ein verbindliches, ausschließlich schriftliches und unterfertigtes Angebot mit einer Mindestbindung bis 31.08.2019 unter Bezugnahme auf die vorliegende Verkaufsmappe und den darin enthaltenen Bedingungen samt dem unterzeichneten Maklervertrag (inkl. Kenntnisnahme der Rückstritts- und Widerrufsbelehrung) in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk Anbot Grundfläche Gummern an die ÖBB Immobilienmanagement GmbH, z.hd. Mag. Bettina Limpl, 10.-Oktober-Str. 20, 9500 Villach zu senden. Die elektronische Übermittlung des Anbotes ist dezidiert ausgeschlossen! Verspätet einlangende und unverbindliche Anbote können keine Berücksichtigung finden. Die ÖBB-Infrastruktur AG behält sich das Recht vor, den dargestellten geplanten Verkaufsprozess jederzeit einseitig abzuändern, zu unterbrechen oder überhaupt vorzeitig zu beenden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Exposé als unverbindliche und freibleibende Einladung zur Anbotslegung zu verstehen ist, welches nach bestem Wissen erstellt wurde. Für Druckfehler, Irrtümer und Unvollständigkeiten übernehmen wir keine Haftung. 3
2.2 Pläne
2.3 Lagebeschreibung Die kaufgegenständliche Fläche befindet sich in der Marktgemeinde Weißenstein in Gummern, südöstlich des ehemaligen Bahnhofs, zwischen der Gersheim Straße und der Bahnlinie. 2.4 Flächenwidmung und Bebauung Die kaufgegenständliche Fläche ist laut Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ÖBB Ersichtlichmachung Hauptbahn gewidmet. Für eine Umwidmung hat der Käufer selbst Sorge zu tragen. Das Grundstück ist derzeit noch nicht verkehrstechnisch aufgeschlossen. Eine Zufahrt über die Gersheim Straße muss erst geschaffen werden. Dafür hat der Käufer Sorge zu tragen. Das dafür zu bildende Zufahrtsgrundstück muss jedoch im Eigentum der ÖBB Infrastruktur AG bleiben. Dem Käufer wird auf dem Zufahrtsgrundstück ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt.
2.7 Eigentumsverhältnisse Das Objekt steht im Eigentum der ÖBB Infrastruktur AG.
2.8 Grundbuchauszug
2.9 Verwaltung Die Liegenschaft wird von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH verwaltet. 3. Beilagen 3.1.1 Fotos
Geschäftsbedingungen 4.1 Provisionsvereinbarung Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass wir im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für den Fall vereinbart, dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde ( 15 Abs. 1 Maklergesetz). 4.2 Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt. 4.3 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Siehe Anhang 4.4 Sonstige Vereinbarungen/Vertragsinhalte 1. Der Mindestkaufpreis für die gegenständliche Liegenschaft beträgt EUR 38,00/m². Der für die Grundtransaktion erforderliche Kaufvertrag ist auf Veranlassung und Kosten des Kaufwerbers zu erstellen. Der Vertragserrichter kann vom Kaufwerber bestimmt werden. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein in Österreich zugelassener öffentlicher Notar oder Rechtsanwalt akzeptiert wird.
Der Kaufpreis ist am Tag der Unterfertigung des Kaufvertrages durch den Anbotsteller auf das Konto der ÖBB-Infrastruktur AG bei der der UniCreditbank Austria AG, IBAN: AT44 1100 0002 6281 8800, BIC: BKAUATWW, oder auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Nach Gegenfertigung des Kaufvertrages durch die Verkäuferin ist der Kaufpreis vom Treuhandkonto auf das o. a. Konto der Verkäuferin zu überweisen. 2. Sämtliche mit der Vertragsdurchführung, Vermarkung und Vermessung anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Anbotstellers. Eine Refundierung von aufgelaufenen Kosten bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages, aus welchen Gründen auch immer, kann weder seitens der ÖBB- Infrastruktur AG noch von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH vorgenommen werden. 3. Die Erstellung und Verbücherung des Kaufvertrages wird durch und auf Kosten des Anbotstellers veranlasst. 4. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, Kulturzustand oder einer sonstigen bestimmten Eigenschaft oder Verwendungsmöglichkeit des Kaufgegenstandes, insbesondere nicht für eine bestimmte Bebauungsmöglichkeit sowie für kein ziffernmäßig genau bestimmtes Flächenausmaß, wohl aber dafür, dass der Kaufgegenstand frei von Geldlasten in das Eigentum der Seite des Anbotstellers übergeht. 5. Das Grundstück wurde nicht auf Kontaminierung untersucht und ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenkataster verzeichnet. Die Verkäuferin leistet keine Gewähr für die Kontaminationsfreiheit des Kaufgegenstandes. Der Anbotsteller verpflichtet sich allenfalls vorhandene Altlasten und Kriegsrelikte auf eigene Kosten zu entsorgen und die Verkäuferin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Anbotsteller erklärt die ÖBB-Infrastruktur AG im Falle deren Inanspruchnahme durch Behörden oder Private für auf dem Kaufobjekt aufgefundene Altlasten und Kriegsrelikte schad- und klaglos zu halten. Der Anbotsteller übernimmt das Risiko von allenfalls vorhandenen Kontaminationen und Kriegsrelikten gänzlich. 6. Der Verkaufsprozess erfolgt vorbehaltlich der letztlich notwendigen Zustimmung der Geschäftsführung der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (in Vertretung der Eigentümerin ÖBB-Infrastruktur AG). Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass, sollten die notwendigen Genehmigungen nicht zu erlangen sein oder der abzuschließende Kaufvertrag, aus welchen Gründen auch immer, seitens der Verkäuferin nicht gegengezeichnet werden, weder die ÖBB- Immobilienmanagement GmbH noch andere ÖBB Unternehmen (inklusive der Verkäuferin selbst) Schadenersatz leisten können und daher jegliche Haftung ohne Bezug auf einen rechtswirksamen schriftlichen Kaufvertrag ausgeschlossen wird. Jegliche Aufwendungen und Tätigkeiten des Käufers im Zusammenhang mit diesem Geschäftsfall erfolgen bis zur rechtsgültigen Gegenzeichnung des abzuschließenden Kaufvertrages durch die alleinig verfügungsberechtigte Verkäuferin auf seine Gefahr und sein eigenes Risiko.
7. Der Käufer erklärt für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des Kaufgegenstandes gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Nr. 65/1, EZ 444, KG 75211 Puch und gegenüber dem Betreiber der Eisenbahn, auf dem Kaufgegenstand die Einwirkungen des ordentlichen Eisenbahnbetriebes (allfällige Immissionen wie Lärm-, Erschütterungs,- sowie elektromagnetische Einflüsse) sowie die Einwirkungen eines allfälligen Um- oder Neubaus an der Eisenbahnanlage entschädigungslos zu dulden und auf die Geltendmachung eines allfällig daraus resultierenden Schadens (mit Ausnahme von Personenschäden) zu verzichten. Diese Dienstbarkeit sowie der vom Käufer erklärte Verzicht wird vom Verkäufer angenommen und ist als Dienstbarkeit der Duldung der Einwirkungen des ordentlichen Eisenbahnbetriebs zugunsten des Grundstückes Nr. 65/1 EZ 444, KG 75211 Puch, auf der für die Vertragsgrundstücke zu eröffnenden Grundbuchseinlage einzuverleiben. Festgehalten wird, dass die Einräumung dieser Dienstbarkeit vom Kaufpreis bereits umfasst ist, sodass sämtliche Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit der Einräumung dieser Dienstbarkeit auf immerwährende Zeit abgegolten sind. 8. Etwaige außerbücherliche Rechte oder Lasten Dritter sind vom Käufer ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen. Der Käufer hat die Verkäuferin in diesem Zusammenhang gänzlich schad- und klaglos zu halten. 9. Im Falle der Bebauung der Kauffläche ist im Hinblick auf den Bauverbotsbereich/ Gefährdungsbereich, welcher in den 42 ff Eisenbahngesetz 1957 geregelt ist, die Zustimmung der ÖBB-Infrastruktur AG, Anlagenverfahrensmanagement, in Villach einzuholen. Der Käufer hat alle allfälligen Bau- und Betriebsgenehmigungen selbst zu erwirken und darin enthaltene Auflagen, Verpflichtungen und sonstige Vorschreibungen auf eigene Kosten zu erfüllen und die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH sowie die ÖBB-Infrastruktur AG dies bezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. 10. Der Kaufwerber ist darüber in Kenntnis, dass das Grundstück 65/1 laut Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ÖBB Ersichtlichmachung Hauptbahn gewidmet ist. Für eine etwaige Umwidmung hat der Käufer selbst Sorge zu tragen. 11. Das kaufgegenständliche Grundstück ist derzeit nicht verkehrstechnisch aufgeschlossen. Eine Zufahrt über die Gersheim Straße muss erst geschaffen werden. Dafür hat der Käufer Sorge zu tragen. Das dafür zu bildende Zufahrtsgrundstück muss im Eigentum der ÖBB Infrastruktur AG bleiben. Im beiliegenden Teilungsplanentwurf ist das Zufahrtsgrundstück gelb eingezeichnet. Dem Käufer wird auf dem Zufahrtsgrundstück ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt.
12. Im östlichen Bereich der kaufgegenständlichen Fläche befindet sich ein Wassergraben. Die Verrohrung und Anschüttung (für den Zufluss von der anderen Straßenseite) muss im Bauverfahren mitbeurteilt werden. 13. Der Kaufwerber erklärt den Kaufgegenstand vor Vertragsabschluss in der Natur besichtigt zu haben, so dass dessen Lage, natürliche Grenzen, Beschaffenheit und all sonstige Eigenschaften aus eigener Wahrnehmung bekannt sind. 14. Der Käufer verpflichtet sich die laut Immobilienmaklerverordnung höchstzulässige Vermittlungsprovision in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Anhang: Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Kauf/Verkauf
Dieses Formular wird Ihnen von der Firma ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Nordbahnstraße 50 1020 Wien überreicht, welche als Makler tätig ist und durch Frau Mag. Bettina Limpl vertreten ist. sprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. Der Makler steht mit dem zu vermittelnden Dritten in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis.
Widerrufsformular (wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück) An die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH 10. Oktober-Str. 20 9500 Villach Tel.: +43 664 6172906 E-Mail: bettina.limpl@oebb.at Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bestellt am / erhalten am:... Name des/ der Verbraucher(s):... Anschrift des/der Verbraucher(s):...... Datum:..... Unterschrift des/der Verbraucher(s) (bei Mitteilung auf Papier)
Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Maklervertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht verliert. Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers. Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden. Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Ort:... am.... Auftraggeber