Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg)

Ähnliche Dokumente
- 1 - Rede von Maria Britta Loskamp Leiterin der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Psychische Belastung und Beanspruchung - Schlagwörter aus betriebsärztlicher Sicht

Das Präventionsgesetz - und die Rolle und Auswirkungen für ArbeitsmedizinerInnen

Die DGUV Vorschrift 2. aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Das Präventionsgesetz in Kürze Tagung der sächs. Betriebsärzte, 8. Juni 2016

Sichere und gesunde Arbeitsplätze durch umfassende Prävention

Das Präventionsgesetz

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Workshopbeschreibungen

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention Herausforderungen und Chancen für die Kommunen

Gesundheit mit System (GMS): Ein Dienstleistungsangebot der VBG. Duisburg, 30. November 2010

Arbeitsmedizinische Vorsorge

PrävG 4.0 & Nationale Präventionsstrategie - Konsequenzen und Chancen für das BGM

Das neue Präventionsgesetz

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Was bringt das Präventionsgesetz?

Das Präventionsgesetz vom Konzept zur Umsetzung vor Ort

Präventionsgesetz. - eine Chance für mehr Gesundheitsförderung und Prävention im Lebensverlauf?

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. (Präventionsgesetz PrävG)

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

7. Arbeitsschutztag in Magdeburg Beitrag der Arbeitsmedizin zum Arbeitsschutz

Epidemiologie und arbeitsmedizinische Relevanz psychischer Störungen im. Arbeitsleben

Umsetzung einer Nationalen Diabetesstrategie

Neues zum Präventionsgesetz / Mutterschutzgesetz Dr. Attiya Khan. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

Berlin, 21. November 2014

TÜV Rheinland: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Zeitalter von Industrie Köln

Prävention in der Arbeitswelt

Das Präventionsgesetz (PrävG)

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Modellvorhaben Gesund arbeiten in Thüringen (GAIT) ein Beitrag zur Umsetzung des PrävG

VBG-Kompetenzzentrenportal (KPZ-Portal) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Präventionsgesetz Wo stehen wir?

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebliches Gesundheitsmanagement. Praxisbeispiel der AWO Bremen AWO in Form Ein Kooperationsprojekt mit der AOK Bremen/Bremerhaven

BGM-Strategie und BGM-Umsetzung unter effektiver Ausnutzung des Präventionsgesetzes

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung

Das neue Präventionsgesetz. alte Defizite und neue Chancen. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Kann jeder Psyche? Küchenpsychologie im BGM?

Was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene?

Betriebsärztemangel Handeln notwendig! Saskia Osing Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Soziale Sicherung

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Potsdamer Dialog 2009

Entwicklungen in der Prävention 8. Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention [Präventionsgesetz PrävG] und seine Folgen

Gesundheitsförderung im Setting Krankenhaus unterstützen: Der Kooperationsverbund Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten

Forum Studierendengesundheit: Einblicke in die Praxis an Hochschulen. Armut und Gesundheit, Berlin 17. März 2017

Aufgabenfelder des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit - Ergebnisse der Befragungen. U. Mattke. Bergische Universität Wuppertal

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Gesundheit macht stark - Eine Facette des kindlichen Wohlbefindens Fachtagung des Deutschen Kinderschutzbundes am 17. und 18.

3. Fachgruppentreffen Berlin, , 11:00-16:00 Uhr

Was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene?

Unterstützungsangebote der TK für das Betriebliche Gesundheitsmanagement

CHECKLISTEN GESUNDHEIT IM BETRIEB

Regionale physische BGF-Koordinierungsstelle Thüringen/ Netzwerkkoordination (RK-Thüringen/NWK)

Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg,

Gemeinsames Positionspapier Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

DreiLändertagung Betriebliche Gesundheitsförderung. Bregenz, 27. März 2015 Andreas Horst Bundesministerium für Arbeit und Soziales

NACHWUCHSSYMPOSIUM - DRESDEN

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz

Position der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zur "Normung von Gesundheitsdienstleistungen" Juni 2015

Umsetzung des Präventionsgesetzes in Bayern

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Präventionsangebote und Unterstützung im Lebensraum für Alleinerziehende Vorstellung eines kassengemeinsam geförderten Pilotprojekts

Integration weiterer Professionen in die Betreuung der Betriebe

Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?

Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW

Betriebliches Gesundheitsmanagement in der DRV Mitteldeutschland

Mitarbeiterbeteiligung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Arbeitssicherheit

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich

Potsdamer BK-Tage. Individualprävention bei der BK-Nr. 5103

Gestaltungspielräume der Ersatzkassen in nichtbetrieblichen Settings

der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU)

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

Das Präventionsgesetz: was erwartet uns?

Das Präventionsgesetz im Überblick

Perspektive Arbeit & Gesundheit

Möglichkeiten und Grenzen für Gesundheitsförderung und Prävention an Hochschulen aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Focus Rehabilitation. 6. Oktober 2017 in Ulm. BGF frommer Wunsch oder realisierbarer Rechtsanspruch? Ulrich Hartschuh

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Impuls: Präventionsgesetz

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Integriertes Arbeitsschutzmanagement

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Gesund arbeiten in Thüringen Ein Kooperationsprojekt von DGAUM und BARMER

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Transkript:

Grußwort Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg) Sehr geehrte Frau Brennert, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Sie zur diesjährigen Vortragsveranstaltung des Arbeitskreises für Arbeitssicherheit in Hamburg begrüßen zu können. Mit dem heutigen Thema Gesundheit im Betrieb Chancen der Zusammenarbeit sprechen Sie alle betrieblichen Akteure an, die als Verantwortungsträger und als Experten in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tätig sind. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass sich diese Veranstaltung vorrangig an die Arbeitsmediziner im Betrieb richtet. Der heutige Tag wird aber zeigen, dass es dabei um die Zusammenarbeit und Kommunikation im Betrieb in allen Fragen des Arbeitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung geht. Und hier sind neben den verantwortlichen Unternehmern und Unternehmerinnen insbesondere die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzte und die Betriebsräte gefragt. Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung haben sich seit 2011 durch die neue Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verändert. Danach wird eine viel klarere Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten erwartet, die vom Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung verbindlich geregelt werden muss. Wie das in der Praxis gut gelingt, wird heute anhand von Beispielen im zweiten Teil der Veranstaltung vorgestellt. Ausgangspunkt für die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist die jeweilige betriebliche Situation, für deren Lösung die beiden Fachdisziplinen in unterschiedlichem Maße erforderlich sind. Dies bedarf einen kontinuierlichen Dialog und ein verändertes Rollenverständnis bei allen betrieblichen Arbeitsschutzexperten, auch 1

bei den Betriebsärzten. Der Paradigmenwechsel wird daran deutlich, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht zur Grund- sondern zur betriebsspezifischen Betreuung gehört. Damit wird in der betriebsärztlichen Betreuung die Primärprävention gestärkt. Und die arbeitsmedizinische Vorsorge ist aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung herzuleiten. Die aktuelle Fassung der Verordnung zur Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge setzt diesen Ansatz fort. Vorsorge umfasst vorwiegend die Beratung des Einzelnen, Untersuchungen können nur noch nach Aufklärung und mit dem Einverständnis des Einzelnen durchgeführt werden. Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass Arbeitsmediziner nicht mehr eine Bescheinigung über die Eignung oder Nicht-Eignung des einzelnen ausstellen und individuell bedingte Änderungen des Arbeitsplatzes nur noch mit Einverständnis des betroffenen Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ansprechen dürfen. Wie die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten praktisch umgesetzt wird, werden wir gleich im ersten Vortrag erfahren. In der Zukunft wird es immer wichtiger, dass sich der Arzt oder die Ärztin vor Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen und an Arbeitsplatzbegehungen teilnehmen. Außerdem werden sie verpflichtet, Untersuchungserkenntnisse auszuwerten, Erkenntnisse über unzureichende Schutzmaßnahmen an den Arbeitgeber weiterzugeben und Verbesserungen vorzuschlagen. So kann die Verknüpfung von Primär- und Sekundärprävention im betrieblichen Alltag noch besser gelebt werden. Die Beurteilung der konkreten betrieblichen Belastungen und Gefährdungen bei der Arbeit ist auch abhängig von der Weiterentwicklung in der arbeitsmedizinischen Forschung. Hier haben wir in Hamburg die gute Situation, Erfahrungen aus der Praxis, auch aus der Aufsichtspraxis des Amts für Arbeitsschutz mit der wissenschaftlichen Forschung im Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin, das in meiner Behörde angesiedelt ist, zu verbinden. Wenn Prof. Harth heute Schwerpunkte aus der arbeitsmedizinischen Forschung vorstellt, werden Sie schnell feststellen, dass es hier viele praktische Anknüpfungspunkte für Ihre 2

betriebliche Praxis gibt. Mit der Besetzung der Institutsleitung des ZfAM mit Herrn Prof. Harth ist es uns gelungen, die erfolgreiche Tradition weiterzuführen und gleichzeitig neue Impulse für die Arbeitsmedizin in Hamburg zu setzen. So wird die klinische Arbeitsmedizin mit arbeitsmedizinischer Poliklinik mit pneumologisch-allergologischem Schwerpunkt und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen fortgeführt, ebenso wie die Arbeiten auf dem Gebiet Arbeitstoxikologie und Biomonitoring. Die Forschung auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin wird im Rahmen der Norddeutschen Kooperation von den anderen Küstenländern mitgetragen. Der Ausbau der epidemiologischen Forschung und die Weiterführung des Schwerpunktes zu psychomentalen Belastungen werden von Prof. Harth engagiert vorangetrieben. In diesem Zusammenhang möchte ich die besondere Rolle, die das Zentralinstitut als Anlauf- und Beratungsstelle für Patienten, Betriebsärzte und niedergelassene Ärzte übernimmt, hervorheben. Von meiner Behörde werden diese spezifischen Dienstleistungen als ein außerordentlich wichtiges Angebot für Betriebe und Arbeitnehmer im Hamburger Raum angesehen. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung präventiver Ansätze in Betrieben gestatten Sie mir einige Worte zum geplanten Bundes-Präventionsgesetz, das am Freitag im Bundesrat behandelt wird. Das Gesetz soll Gesundheitsförderung und Prävention stärken. Nach rund zehn Jahren solange ist es bereits in Planung wird es nun Wirklichkeit werden. Dann wird es nicht mehr heißen Schon wieder das Präventionsgesetz! sondern: Endlich ein Präventionsgesetz. Die Länder haben wiederholt im Bundesrat und bei Gesundheitsministerkonferenzen vertreten, dass das Gesetz wegweisende Weichen für eine verbindliche und gesamtgesellschaftliche Gestaltung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention stellen muss. Und dass mehr Geld investiert werden muss, um die Gesundheit der Bevölkerung wirksam zu fördern. Außerdem wir haben immer gefordert, dass gerade dort, wo Menschen direkt erreicht werden, verlässliche und nachhaltig wirkende Strukturen aufgebaut werden. 3

Mit dem Gesetzentwurf der Großen Koalition werden nun endlich die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe auch von Sozialversicherungsträgern unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung unterstützt wird. Zudem setzt es einen Rahmen, um die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-Landes- und kommunaler Ebene zu verbessern. Künftig sollen Krankenkassen mehr Geld für Maßnahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung bereitstellen: ab 2016 jährlich mindestens sieben Euro je Versicherten. Wichtig ist dabei, dass gesundheitsfördernde und präventive Aktivitäten im Alltag der Bürgerinnen und Bürger stattfinden müssen, das heißt in Kindertagesstätten, Schulen, Kommunen, Quartieren und natürlich in Betrieben. So werden alle Menschen erreicht mit dem gewollten Effekt, dass nicht nur sozial besser Gestellte von den Angeboten profitieren. Ein Mindestbeitrag von zwei Euro je Versichertem steht für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Gesetzentwurf. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe soll ein niedrigschwelliger Zugang in regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen werden. Ziel des Präventionsgesetzes ist die bessere Verknüpfung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz. Hamburg fordert dabei, dass die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden daran beteiligt werden. Ohne ihre Beteiligung scheint mir dieses Ziel nicht erreichbar. Sie ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch bisher nicht vorgesehen auch nicht bei den regionalen Aktivitäten. Darüber hinaus soll die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur die individuelle Verantwortung für Gesundheit stärken, sondern auch die Rahmenbedingungen für Gesundheit. Neben der individuellen Förderung von Gesundheitskompetenzen muss das Gesetz den Aufbau von Strukturen für eine nachhaltige und wirkungsvolle Gesundheitsförderung und Prävention ausdrücklich betonen. Dafür setzt sich Hamburg ein. Das Gesetz bietet endlich die Chance, die vielen im Themenfeld Gesundheitsförderung und Prävention unterschiedlichen Aktivitäten zu bündeln und in einer nationalen Präventionsstrategie unter dem Dach der Nationalen Präventionskonferenz zusammen zu führen. Ich stimme mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin überein, die in ihrer Stellungnahme zum Präventionsgesetz festgehalten hat, dass die Lebens- und Arbeitswelt in den Betrieben und den Unternehmen sowie bei den öffentlichen Arbeitgebern in unserer Gesellschaft das größte Präventions- 4

setting sowohl für Maßnahmen im Rahmen der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention darstellt. Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Rahmen der gesetzlich verankerten arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind nach Angaben der DGAUM schon heute in der Lage, fast 42 Millionen arbeitende Menschen anzusprechen und für präventivmedizinische Maßnahmen zu sensibilisieren oder gar zu gewinnen. Auch wenn der Gesetzesentwurf noch verbesserungswürdig erscheint und sicher nicht alle Anforderungen erfüllt werden, die wir in Hamburg seit Jahren benannt haben: Das kommende Präventionsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um bundesweit Krankheiten vorzubeugen und förderliche Bedingungen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Es sollte jedoch bei niemandem der Eindruck entstehen, dass allein durch die Verabschiedung des Gesetzes das gewünschte Ziel erreicht werden könnte. Es ist zwar ein wichtiger Baustein und hoffentlich auch ein Motor aber Gesundheitsförderung und Prävention brauchen einen langen Atem. Ich freue mich, wenn Sie diesen weiterhin mitbringen, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken und noch zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 5