N i e d e r s c h r i f t Nr. 4/2016 über die öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Wallfahrtsstadt Werl am Donnerstag, 01.09.2016, 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Grossmann sind anwesend: Mitglieder: Ratsherren Böllhoff, Eifler, Göttken, Graf von Brühl, Offele, Esser, Nordmann, Quint, May, Miah, Fischer sowie Ratsfrauen Kohlmann, Schritt und Kubath Entschuldigt: Ratsherr Hörster Verwaltung: Herren Canisius, Gruschka (bis TOP I/3), Korte, Rosenkranz, von der Heide sowie Frauen Bogdahn, Kleine und Falkenau I. Öffentliche Sitzung Tagesordnung: TOP Vorlage Nr. Nr. Tagesordnung 1 Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit; Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. 31 GO NRW 2 Einwohnerfragestunde 3 Mündliche Mitteilung Breitbandstrategie Kreis Soest 4 499 Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. 85 (1) S. 2 GO NRW zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges für den Löschzug 5 5 500 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen 6 501 Gründung des Vereins Westfälischer Hansebund e. V. 7 Mitteilungen 8 Anfragen
TOP I/1: Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit; Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. 31 GO NRW Bürgermeister Grossmann stellt die fristgerechte und ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest und macht auf das Mitwirkungsverbot gem. 31 GO NW aufmerksam. TOP I/2: Einwohnerfragestunde Bürgermeister Grossmann eröffnet die Einwohnerfragestunde. Wortmeldungen liegen nicht vor. TOP I/3: Mündliche Mitteilung Breitbandstrategie Kreis Soest Der Koordinator für den Breitbandausbau im Kreis Soest, Herr Christoph Hellmann, von der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH informiert die Mitglieder des Hauptausschusses im Rahmen eines Vortrages über die Breitbandstrategie Kreis Soest. Die Präsentation ist als Anlage 1 angefügt. Es wird zugesagt, die Fraktionsvorsitzenden zu informieren, sobald die Deutsche Telekom AG eine Verpflichtungserklärung über den Eigenausbau mitgeteilt hat. TOP I/4-499: Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. 85 (1) S. 2 GO NRW zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges für den Löschzug 5 B Es wird beschlossen, die bestehende Verpflichtungsermächtigung für das Löschfahrzeug Stadtmitte 2017 (Basisabrechnungsobjektnumnmer 0202050342) in Höhe von 250.000 sowie einen Teil der Verpflichtungsermächtigung für die Straßenbaumaßnahme Harkortstraße (Basisabrechnungsobjektnummer 1201010072) in Höhe von 20.000 als Deckungsvorschlag für die neu einzurichtende Verpflichtungsermächtigung Löschfahrzeug für Löschzug V 2017 (Basisabrechnungsobjektnummer 0202050422) heranzuziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP I/5-500: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen B Die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Werl vom 08.04.2009 wird beschlossen (Anlage 2). Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen 1 Enthaltung Ratsherr Esser stellt eine Anfrage zur Beseitigung der Wildtauben- und Krähenproblematik. Herr Rosenkranz sagt eine Beantwortung zu.
TOP I/6-501: Gründung des Vereins Westfälischer Hansebund e. V. B Es wird beschlossen: 1. Der Gründung des Westfälischen Hansebundes e. V. wird zugestimmt. 2. Herr Bürgermeister Michael Grossmann wird ermächtigt, an der Gründung für die Wallfahrtsstadt Werl mitzuwirken und im Namen der Wallfahrtsstadt Werl alle erforderlichen Erklärungen zur Gründung und Eintragung des Vereins in das Vereinsregister abzugeben. 3. Dem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 250,00 Euro pro Jahr wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP I/7: Mitteilungen Herr Canisius gibt den Mitgliedern des Hauptausschusses einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema Stadtmarketing und informiert über das weitere Vorgehen (z.b. Auswertung der Befragung, Durchführung von Workshops im Oktober). TOP I/8: -keine- Anfragen
Christoph Hellmann Breitbandkoordinator für den Kreis Soest wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH Villa Plange Sigefridwall 20 59494 Soest Tel. 02921 30-3494 Fax 02921 30-2585 christoph.hellmann@kreis-soest.de www.wfg-kreis-soest.de Breitband Strategie Kreis Soest Christoph Hellmann 1
Überblick der Förderverfahren Förderung: RWP GAK Bund Beratung Was? Vorher? Nachher? < 30 Mbit/s >50 Mbit/s < 6 Mbit/s >16 Mbit/s < 30 Mbit/s >50 Mbit/s B u n d e s f ö r d e r u n g Fördersatz: 60% / 80% einzeln / kreisweit 75% / 90% ohne HSK / mit HSK 50% + 40% (+10%) Bund / Land / mit HSK 100% Bund nachrangig max. 30 Mio. max. 50.000 01.09.2016, Christoph Hellmann 2
Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet 3 ter Aufruf 28.10.2016 01.09.2016, Christoph Hellmann 3
Förderantrag Beratung Übergabe Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000,00 EURO Vergabe der Beratungsleistung ist in Arbeit 01.09.2016, Christoph Hellmann 4
Markterkundung Kreisweite Markterkundung vom 01.02. 29.02.2016 durchgeführt - Antwort der Telekom (Gebiete im Eigenausbau bis 2018 wurden benannt) - Antwort der Unitymedia (keine weiteren Ausbauten geplant) 01.09.2016, Christoph Hellmann 5
Markterkundung Auswertung Förderfähig: Ortslagen: 95 Gewerbelagen: 29 Ist + Eigenausbau bisunter 2018 Aktuelle Versorgung 30 Mbit/s 01.09.2016, Christoph Hellmann Investitionen in den nächsten drei Jahren, unter 30 Mbit/s 6
Förderung in Werl Alles < 50 Mbit/s: Gewerbelagen: Ortslagen: 01.09.2016, Christoph Hellmann 7
Technologieüberblick Quelle: wfg.kreis-soest förderfähig 01.09.2016, Christoph Hellmann 8
Interessenbekundung Mindestanforderung im Kreis Soest? Ortslagen: mindestens 50 Mbit/s im Download, Upload steigt erheblich 95% Gewerbe: mindestens 100 Mbit/s symmetrisch, von 2 Mbit/s bis 100 Mbit/s 95% Was wurde im Kreis Soest im IBV abgefragt? Orts- und Gewerbelagen: 100 Mbit/s symmetrisch 95% der Fläche 01.09.2016, Christoph Hellmann 9
Zeitplanung Markterkundung Interessenbekundungsverfahren Förderantrag der Bundesförderung und Kofinanzierung des Landes NRW wird gestellt. (Dritter Förderaufruf) Vorläufiger Bewilligungsbescheid Ausschreibung Endgültiger Bewilligungsbescheid Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber aus der Ausschreibung schließen. Ausbau Start 01.09.2016, Christoph Hellmann 10
Christoph Hellmann Breitbandkoordinator für den Kreis Soest wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH Villa Plange Sigefridwall 20 59494 Soest Tel. 02921 30-3494 Fax 02921 30-2585 christoph.hellmann@kreis-soest.de www.wfg-kreis-soest.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christoph Hellmann 11
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Werl Präambel: Aufgrund der 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW 2060), in der zurzeit gültigen Fassung wird von der Wallfahrtsstadt Werl als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Wallfahrtsstadt Werl vom für das Gebiet der Wallfahrtsstadt Werl folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 5 wird wie folgt ergänzt: (5) Katzenhalter/innen, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, haben diese vorher tierärztlich kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Als Katzenhalter/innen im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (6) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht gewährleistet ist. Im Übrigen bleibt 15 unberührt. 15 (1) wird wie folgt ergänzt: Nr. 14 die Bestimmungen hinsichtlich Kennzeichnung und Kastration von Katzen gemäß 5 (6) der Verordnung Artikel 2 Diese Verordnung tritt eine Woche an dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.