Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Investitionen im Quartier. Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Programmaufnahme

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Transkript:

Vortrag des LBV am 24.02.2014 im MIL Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Investitionen im Quartier Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Programmaufnahme 1

Die Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt Aufmerksamkeit vieler Akteure auf benachteiligte Stadtteile, es gibt einen eindeutigen Gebietsbezug Synergieeffekte durch Bündelung und Vernetzung, die gezielt zur nachhaltigen Beseitigung sozialräumlicher Defizite im Gebiet eingesetzt werden Begleitung durch Experten auf Quartiers- und Verwaltungsebene, bei gleichzeitiger Aktivierung und Beteiligung der Bewohner Bündelung von Fördermöglichkeiten, der integrative Ansatz und eine intensive Beteiligungskultur sind Chancen für das Quartier. 2

Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt in Brandenburg 17 Städte mit 19 lfd. städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ca. 75 Mio. EUR Bundes- und Landesmittel (B/L) von 1999 bis 2013 inkl. Modellvorhaben 2011 Kürzung um 70%, Streichung Modellvorhaben 2012 u. 2013 Programmvolumen jeweils ca. 2,6 Mio. EUR B/L 2014: erhebliche Steigerung der Mittel erwartet 3

Integration durch Soziale Stadt Soziale Stadt als Leitprogramm sozialer Integration Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt, Bündelung auch Fördermittel weiterer Ressorts wieder höhere Wertigkeit in der Städtebauförderung für Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Quartier durch Aufzeigen neuer Wege 4

Überblick zur Planungssystematik der nationalen Städtebauförderung im Land Brandenburg Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK als gesamtstädtische Planung) aktuelles, mit dem Land abgestimmtes Integriertes Entwicklungskonzept gem. 171e BauGB (IEK als Fachplanung Soziale Stadt) Integrierter und konkreter Umsetzungsplan für 3 Jahre (UPL) INSEK IEK UPL ergänzt durch... 5

Beratungen und Abstimmungen Strategische Gesamtberatungen des MIL (mehrere Programme) Gesamtmaßnahmeberatungen des LBV (zu einem Programm, z.b. Soziale Stadt) Ergebnisse von Beratungen konkretisieren die von der Stadt eingereichten Konzepte und schärfen den Umsetzungsplan. 6

Konzeptionelle Voraussetzungen 1. Stufe: Probleme wahrnehmen Wenn in einzelnen Gebieten soziale Schieflagen und Probleme bestehen oder sich ankündigen, sind diese kontinuierlich zu beobachten, zu dokumentieren und Überlegungen zu treffen, ob und wenn ja, mit welchen Maßnahmen diesen Problemen entgegengewirkt werden kann. (Sozialraummonitoring.) Das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt ist auf die Behebung sozialer Missstände zugeschnitten und kann als mögliches Instrument zum Einsatz kommen, sofern bestehende Programme nicht greifen. 7

2. Stufe: Aktualisierung des INSEK Für die Aufnahme in das Programm Soziale Stadt müssen die bestehenden Probleme, Defizite und Handlungsbedarfe aus dem Bereich Soziales, sofern sie die Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen, im INSEK dargestellt werden. http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/staedtebaufoerd/arbeitshilfe_insek.pdf Arbeitshilfe des Landes zur INSEK-Erstellung 2012 http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/staedtebaufoerd/insek_aenderungen_15032013.pdf weitere Erläuterungen Empfehlung: Aktualisieren Sie das INSEK so frühzeitig wie möglich, sofern die Überarbeitung erforderlich ist. 8

3. Stufe: mit städtebaulicher Zielplanung Lösungsansätze verfolgen Sind gemäß INSEK sozialräumliche Defizite vorhanden, sollte deren Behebung mittels Integrierten Entwicklungskonzept (IEK gem. 171e BauGB ) verfolgt werden. Mindestinhalte: Defizite, Ziele, Vorgehen, angestrebte Ergebnisse Abgrenzung der Kulisse mit Darstellung der Einzelvorhaben Förderschwerpunkte Darstellung aller Vorhaben mit Kosten und Begründung herausragende Einzelvorhaben Förderzeitraum Das IEK muss Aussagen zur langfristigen Verstetigung der Maßnahmen auch über den Förderzeitraum hinaus enthalten. Systematik des IEK Analyse der Defizite Ableitung eines Oberzieles für den Stadtteil Ableitung von gebietsspezifischen Teilzielen, die der Erreichung des Oberzieles dienen Wahl möglicher Handlungsfelder sowie Festlegung von konkreten Maßnahmen / Maßnahmegruppen Wahl von Indikatoren / Erfolgskontrolle 9

3. Stufe: mit städtebaulicher Zielplanung Lösungsansätze verfolgen Beginnen Sie mit Erstellung des IEK rechtzeitig. Ggf. sollte ein Parallelschritt mit der Überarbeitung des INSEK erfolgen. Bei Neuaufnahmen muss die städtebauliche Zielplanung als Grundlage für einen Umsetzungsplan mindestens im Entwurf vorliegen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer sozialraumrelevanter Akteure (Schulen, öffentliche Träger, Vereine u.a.m. ) ist erforderlich. 10

Weitere Schritte im Zuwendungsverfahren Aufnahmeantrag auf Grundlage der aus INSEK abgeleiteten städtebaulichen Zielplanung (gemäß 5.2.3 StBauFR 2012) an LBV Termin: 30.09.2014 LBV prüft und legt dem MIL ein Votum zur Entscheidung vor Entscheidung des MIL einschl. Förderschwerpunkten und Förderrahmen wird der Stadt vom LBV verbindlich (unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt) übermittelt Umsetzung der Einzelvorhaben durch Umsetzungsplan der Stadt, dieser wird vom LBV geprüft und muss zuvor bestätigt werden Fragen zum weiteren Zuwendungsverfahren beantwortet Ihnen gern das LBV. Vordergründig muss jedoch zunächst die Erstellung der städtebaulichen Zielplanung sein. 11

Grundlagen für die Programmumsetzung des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt im Land Brandenburg Baugesetzbuch 171 e Grundgesetz Art. 104b Landeshaushaltsordnung 23 und 44 jährliche Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung des Bundes mit den Ländern (VV) mit aktuellen Handlungsfeldern Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Brandenburg Leitfaden des Deutschen Instituts für Urbanistik vom 29.08.2005 12

Was kann das Förderprogramm Soziale Stadt in Brandenburg leisten? Förderfähig sind Vorhaben, die in einem vom LBV bestätigten IEK enthalten oder daraus abgeleitet sind und den Handlungsfeldern des IEK zuzuordnen sind. Gefördert werden die unrentierlichen Kosten. Sowohl investive als auch nicht investive Vorhaben können berücksichtigt werden, jedoch müssen über 50% der Vorhaben einer Gesamtmaßnahme bauliche Investitionen sein. Die Prüfung erfolgt gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR). 13

Inhaltliche Schwerpunkte die Sicht des Landes Investitionen in die soziale Infrastruktur, insbesondere in den Handlungsfeldern: Demografie, Bildung, Gesundheit, zivilgesellschaftliches Engagement Sicherung intakter Nachbarschaften, Integration von Zuwanderern, Willkommenskultur, Gewährung von Teilhabe qualitativ hochwertiges Quartiersmanagement Verfügungsfonds und Aktionskassen mit kleinteiligen Maßnahmen Die spezifischen Schwerpunkte vor Ort bestimmen sich nach den vorhandenen sozialräumlichen Defiziten im Gebiet. Die Fachpolitiken von Bund und Ländern können bei der Festlegung der Handlungsfelder jedoch eine gute Orientierung geben (z. B. VV 2013). 14

Welche Einschränkungen gibt es? Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Wenn Ausgaben durch eine andere Stelle geleistet werden müssen, sind diese im Förderprogramm Soziale Stadt nicht förderfähig. z.b. logopädische Hilfen, Jugendhilfe, weitere Aufgaben nach dem SGB Immer gilt: Es erfolgt nur die Anschubfinanzierung. Eine dauerhafte Förderung von Projekten und Strukturen erfolgt nicht. Die Einbindung gemeinnütziger Träger, Wohnungsunternehmen, Krankenkassen und weiterer Akteure ist erforderlich und wichtig. 15

Weiterführende Informationen www.sozialestadt.de Bundestransferstelle Soziale Stadt http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/staedtebaufoerd/arbeitshilfe_insek.pdf Arbeitshilfe des Landes zur Erstellung eines INSEK http://www.lbv.brandenburg.de/323.htm Internetseiten des LBV zur Städtebauförderung (Antragstellung, Rundschreiben u.a.m.) http://library.fes.de/pdf-files/wiso/08707.pdf Informationen der Friedrich-Ebert-Stiftung, Stand 2011 anlässlich der damaligen Mittelkürzungen - jedoch mit einem insgesamt sehr gutem Überblick zum Programm Soziale Stadt 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Mario Behrnd Telefon: 03342 4266 3300 E-Mail: Mario.Behrnd@LBV.Brandenburg.de Internet: www.lbv.brandenburg.de Landesamt für Bauen und Verkehr Außenstelle Cottbus Gulbener Str. 24 03046 Cottbus 17