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Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Transkript:

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 20.04.2016 ÖFFENTLICH: Bürgermeister Schäfer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Niederschrift des öffentlichen Teils der letzten Sitzung vom 17.03.2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob gegen diese Niederschrift der letzten Gemeinderats-Sitzung Einwendungen erhoben werden. Nachdem dies nicht der Fall ist, gilt die Niederschrift als genehmigt. Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme folgender zusätzlicher Punkte auf die Tagesordnung: Antrag auf Vorbescheid von Anke Rehbein zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 500, Gemarkung Moos, Zum Abtsrain Berichtigung zu der Bauvoranfrage von Sebastian und Ina Fry (behandelt in der Sitzung am 17.03.2016) Seitens des Gemeinderates besteht mit der Ergänzung der Tagesordnung Einverständnis. Top 1: Aufstellung des Bebauungsplans Am Bahnhof a.) Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wurde der Bebauungsplanentwurf vom 10.03.2016 bis 11.04.2016 öffentlich ausgelegt. Ferner wurde vom Ing.-Büro plan2o die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2016 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. Insgesamt wurden am Verfahren 40 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von diesen liegen 25 Rückmeldungen vor. Herr Bauer vom Ing.-Büro plan2o trägt die einzelnen Stellungnahmen vor und erläutert diese. Der Gemeinderat Geroldshausen beschließt, die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der dem Protokoll beigefügten Auswertung abzuwägen. Abstimmungsergebnis: b.) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Geroldshausen hat am 17.06.2015 / 19.08.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Am Bahnhof für die Ausweisung von Grundstücken zur Wohnbebauung beschlossen. Der vom Ing.-Büro plan2o ausgearbeitete Planentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 17.02.2016 wurde vom Gemeinderat am 17.02.2016 gebilligt und die öffentliche Auslage beschlossen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 10.03.2016 bis 11.04.2016 öffentlich ausgelegt. Ferner wurde vom Ing.-Büro plan2o die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08.03.2016 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. Über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurde in der heutigen Sitzung (TOP 1 a) beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Am Bahnhof einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Fassung vom 20.04.2016 als Satzung gemäß 10 Abs.1 BauGB zu beschließen. Der Gemeinderat Geroldshausen beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Am Bahnhof einschließlich Begründung mit Umweltbericht und integrierter Grünordnung in der Fassung vom 20.04.2016 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Top 2: Haushalt 2016 a.) Haushaltsplan Bürgermeister Schäfer und Kämmerer Schäffner erläutern den Haushalt 2016 und geben dem Gemeinderat den Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 zur Kenntnis. 2. Bgm. Drexel regt an, den Ansatz für den Unterhalt der Ortsstraßen zu erhöhen, um auch größere Unterhaltsmaßnahmen durchführen zu können. Insbesondere sollte auch die Reparatur der Bordsteine nicht vergessen werden. GR Künzig sieht ebenfalls Bedarf an Unterhaltsmaßnahmen der Ortsstraßen, dies wäre im Gremium noch zu diskutieren. Des Weiteren stellt er fest, dass der Haushalt auf die Mindestzuführung optimiert sei, er sieht die Herausforderungen aber eher ab dem kommenden Haushaltsjahr, lt. Finanzplanung wird die allgemeine Rücklage abschmelzen. Nach kurzer Diskussion stimmt das Gremium über die Satzung ab. Haushaltssatzung der Gemeinde Geroldshausen Landkreis Würzburg für das Haushaltsjahr 2016. Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.232.600 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 810.800 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke (B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung nach dem Haushaltsplan wird auf 130.000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Geroldshausen,... Schäfer, 1. Bürgermeister b.) Finanzplan und Investitionsprogramm 2015 2019 Der Gemeinderat nimmt den zum Haushaltsplan 2016 vorgelegten Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2015 2019 zur Kenntnis und genehmigt diese. Top 3: Antrag auf Baugenehmigung von Burkhard Steinbach zum Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Gemarkung Moos

Herr Burkhard Steinbach beantragt die Genehmigung zum Neubau einer Strohlagerhalle östlich der zur Zeit im Bau befindlichen Reithalle auf dem o.g. Grundstück. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Moos und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, d.h. das Vorhaben ist grundsätzlich zulässig, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung mit Straße, Wasser und Kanal ist gesichert. Das anfallende Dachflächenwasser soll gesammelt durch eine auf der südlich der Strohlagerhalle anzulegenden Mulde in den Untergrund versickern. Der Gemeinderat Geroldshausen nimmt den Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Burkhard Steinbach zum Neubau einer Strohlagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Gemarkung Moos zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 GR in Dr. Steinbach hat gem. Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Top 4: Interkommunaler Bauhof mit der Gemeinde Kirchheim; Bestellung von 2 Gemeinderäten in den gemeinsamen Bauausschuss Wie in der Zweckvereinbarung zur Errichtung eines interkommunalen Bauhofs gemeinsam mit der Gemeinde Kirchheim beschlossen, soll für das Projekt ein zusätzlicher Bauausschuss konstituiert werden. Die Gemeinschaftsversammlung hat der Zweckvereinbarung am 28.01.2016 zugestimmt. Von der Gemeinde Kirchheim werden 3 Vertreter und von der Gemeinde Geroldshausen 2 Vertreter in den Ausschuss entsandt. Der Ausschuss kann aufgrund der Geschäftsordnung der VG nicht beschließend sein, so dass vermutlich auch immer gleichzeitig die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung an den Sitzungen teilnehmen werden, um die notwendigen Beschlüsse treffen zu können. Der Gemeinderat Geroldshausen benennt folgende Personen für den Bauausschuss Neubau interkommunaler Bauhof in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim: 1. : GR Wirths Stellvertreter/-in: GR Schmidt 2. : GR Gardill Stellvertreter/-in: GR in Dr. Steinbach Top 5: Zuschussantrag der Kath. Kirchenverwaltung St. Thomas Morus Geroldshausen Mit Schreiben vom 21.09.2015 hat die Kath. Kirchenverwaltung St. Thomas Morus einen Zuschussantrag für die Sanierung des Pfarrheims sowie den Austausch des Bodenbelags im Innenhof in

Höhe von 27.000 gestellt. Das Schreiben der Kirchenverwaltung mit Finanzierungsplan ist als Anlage beigefügt. Die Gemeinde Geroldshausen hat bisher solche Maßnahmen mit bis zu 10 % der anfallenden Kosten gefördert. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Der Gemeinderat Geroldshausen stimmt dem Zuschussantrag der Kath. Kirchenverwaltung St. Thomas Morus Geroldshausen zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten, maximal jedoch 27.000. Top 6: Sonstiges a.) Pappeln im Gebiet Hinterm Dorf Bürgermeister Schäfer informiert, dass am 12.04.2016 ein Gespräch mit Herrn Gerner vom Landratsamt stattgefunden hat. Teilgenommen hat auch Herr Jörg Fuchs. Es ging um die Pappeln, die im Gebiet Hinterm Dorf stehen und in die Jahre gekommen sind. Die Pflanzung wurde damals direkt auf der Grundstückgrenze Fuchs/Gemeinde vorgenommen. Es gibt jede Menge Totholz, sodass eine unmittelbare Gefährdung der Fußgänger, die den Feldweg gerne benutzen, gegeben ist. Die momentan lose in den Bäumen hängenden Äste müssen sofort entfernt werden, ggf. unter Mithilfe der Feuerwehr. Ggf. ist der Weg zu sperren. Mit Herrn Gerner wurde nun vereinbart, dass ein Teil der Pappeln im Herbst gefällt wird. Die Pappeln, die dann stehen bleiben (10 Stück), müssen von einem Fachmann vom Totholz freigeschnitten werden. Als Ersatz werden dann 5 neue Bäume gepflanzt. Die Auswahl der Bäume erfolgt in Abstimmung mit Herrn Gerner. Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis. b.) Nachfragen von GR in Dr. Steinbach GRin Dr. Steinbach bittet um Auskunft zu nachfolgenden Punkten: 1. Wie ist der Sachstand in Bezug auf den Spielplatz in der Gartenstraße? Bürgermeister Schäfer teilt hierzu mit, dass dort aktuell gearbeitet wird. 2. Auf dem Spielplatz in der Bahnhofstraße sind nach Auffassung von GR in Dr. Steinbach Spielgeräte falsch aufgestellt worden, zum einen ist dies der Bagger und zum anderen ist die Tellerwippe zu hoch. Bgm. Schäfer teilt mit, dass der Bagger bereits bei der Fa. Eibe reklamiert wurde. Nachdem die Firma ohnehin vor Ort kommt, kann zusätzlich auch die Tellerwippe reklamiert werden.

3. Der Wasserspieltisch im Kindergarten Zaubernest ist zu hoch, dies sollte geändert werden. Bgm. Schäfer erläutert, dass die Höhe so richtig ist, für die Kinder wird jedoch ein Podest angebracht. 4. Die Tür zum Kleinkindbereich (Krippenkinder) steht häufig offen, hier sollte ggf. über ein automatisches Schließsystem nachgedacht werden. Bgm. Schäfer hält ein automatisches Schließsystem für nicht geeignet, es besteht für die Kinder Verletzungsgefahr. 5. Wird der Außenbereich für die Kleinkinder (Krippenkinder) noch mit einer Böschung versehen? Dies ist nicht vorgesehen, der Bereich wird aber eingezäunt. 6. Bei den Lichtschächten für den Aufenthaltsraum des Kindergartens liegt noch Baumaterial, wann wird dieses entfernt? Aktuell ist die Baumaßnahme noch nicht beendet, es sind noch Pflasterarbeiten durch die Bauhofmitarbeiter durchzuführen, nach Beendigung der Arbeiten wird das übrige Baumaterial entfernt. c.) Antrag auf Vorbescheid von Anke Rehbein zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 500, Gemarkung Moos, Zum Abtsrain Frau Anke Rehbein beantragt einen Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem o.g. Grundstück. Lt. Baugesuch soll das Wohnhaus barrierefrei mit einem Vollgeschoss und einem flach geneigten Satteldach (Dachneigung 15 ) errichtet werden; eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan ( 34 BauGB). Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden ( 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung mit Straße, Wasser und Kanal ist gesichert. Ob Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal vorhanden sind ist noch zu prüfen, ggf. müssen diese zum gegebenen Zeitpunkt noch hergestellt werden. Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Bauvorhaben keine planungsrechtlichen Belange entgegen. Der Gemeinderat Geroldshausen nimmt den Antrag auf Vorbescheid von Anke Rehbein zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 500, Gemarkung Moos, Zum Abtsrain zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

d.) Nachtrag zu der Bauvorfanfrage von Sebastian und Ina Fry Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass in der letzten Sitzung in Bezug auf die Bauvoranfrage von Sebastian und Ina Fry fälschlicher Weise dargestellt wurde, dass die Ausführung eines Walmdaches nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. Nach nochmaliger Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass im Bebauungsplan diese Dachform ausdrücklich zugelassen ist. Es spricht daher nichts dagegen, dass ein Walmdach erstellt wird. Bürgermeister Schäfer wird dies den Bauinteressenten mitteilen. Hiermit besteht im Gemeinderat Einvernehmen.