ZU VERKAUFEN Jugendstilvilla mit zusätzlicher Baulandparzelle an ruhiger und sonniger Lage in Vitznau, Kanton Luzern 1
VITZNAU DER PARADIESISCH SCHÖNE WOHN- UND FERIENORT AM VIERWALDSTÄTTERSEE Umrahmt von einer eindrücklichen Bergkulisse liegt Vitznau in einer geschützten Bucht am Ufer des Vierwaldstättersees. Die sonnige und ruhige Lage am Südfuss der Rigi und das milde Klima machen Vitznau zu einem beliebten Wohn- und Ferienort. Die fantastische Aussicht auf den See und den gegenüberliegenden Bürgenstock und die traumhaften Sonnenuntergänge, faszinieren sowohl Einwohner als auch Touristen immer wieder von neuem. Die Gemeinde mit ihren knapp 1 400 Einwohnern beherbergt im Sommer zusätzlich rund 200 Saisonangestellte, die in den 11 Hotel- und Restaurationsbetrieben des Dorfes Feriengäste aus aller Welt verwöhnen. 2
Die zentrale Lage in einer grandiosen Landschaft und die ausgezeichnete Verkehrsanbindung machen Vitznau zu einem attraktiven Wohnort. Die Stadt Zürich mit dem internationalen Flughafen ist in einer knappen Stunde erreichbar. In einer halben Stunde erreichen Sie Luzern, eine der schönsten Schweizer Städte, mit einem reichhaltigen kulturellen Angebot. Auch der Kanton Tessin, die Sonnenstube der Schweiz, mit den berühmten Destinationen Ascona, Locarno oder Lugano, ist in einer guten Stunde erreichbar. Doch auch in der unmittelbaren Umgebung hat Vitznau sehr viel zu bieten. Eine Fahrt mit der 1871 eröffneten Vitznau- Rigi-Bahn auf die Rigi ist ein Muss für jeden Besucher und Bewohner von Vitznau. Die Aussicht von der Königin der Berge wie die Rigi auch genannt wird, ist schlicht unbeschreiblich. Mit ihrem ausgedehnten Netz von Wanderwegen, Bikerouten, Schlittelpisten, Langlaufloipen und Schneeschuhwegen ist die Rigi das ganze Jahr eine Attraktion. Natürlich ist auch eine Schifffahrt mit einem der wunderschönen Raddampfer auf dem Vierwaldstättersee ein unvergessliches Erlebnis. Wer dies lieber mit seinem eigenen Boot macht, dem steht in Vitznau ein Bootshafen mit zirka 100 Anlege-plätzen zur Verfügung. 3
SCHWEIZERHEIM DIE ATTRAKTIVE JUGENDSTILVILLA MIT IHREM GROSSZÜGIGEN UMSCHWUNG Die Parzelle GB 103, am Reimenweg 6, auf welcher das Verkaufsobjekt Schweizerheim steht, befindet sich an ruhiger, leicht erhöhter Lage nur wenige Meter vom Dorfzentrum von Vitznau entfernt. Der sonnige Standort mit seiner schönen Aussicht auf den See und die umliegenden Berge machen die gut erhaltene Jugendstilvilla zu etwas ganz Besonderem. Das Schweizerheim wurde 1905 als qualitätsvoller Vertreter der frühen Reformarchitektur in der Tradition der englischen Arts und Crafts Bewegung erbaut. Das äussere, malerische Erscheinungsbild ist weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten. Das Haus ist im Inventar der Kunst- und Kulturgüter des Kantons Luzern unter der Bewertungskategorie schützenswert eingetragen. Ebenfalls zum Verkauf steht die angrenzende Baulandparzelle GB 421 mit einer Fläche von 672 m2. Auf dieser Parzelle kann auf Wunsch ein Neubau mit einer Bruttogeschossfläche von maximal 235 m2 erstellt werden. 4
SCHWEIZERHEIM DIE VERKAUFSPREISE, DAS BEILAGENVERZEICHNIS UND DIE KONTAKTDATEN Verkaufspreis: Der Kaufpreis für das Gesamtobjekt beläuft sich auf CHF 2 300 000.- Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen: a) Grundstück GB 103 mit einer Fläche von 519 m2 und darauf befindlicher Jugendstilvilla aus dem Jahr 1905 für CHF 1 400 000.- b) Grundstück GB 421 mit einer Fläche von 672 m2 als abparzelliertes Bauland in der zweigeschossigen Bauzone W2 für CHF 900 000.- Beilagenverzeichnis: Folgende Beilagen sollen einen ausführlichen Überblick über das Verkausobjekt verschaffen: - Objektbeschrieb, Steiger & Kraushaar Architekten Meggen - Grundrisspläne bestehendes Objekt - Grundbuchpläne - Zonenplan Gemeinde Vitznau - Objektfotos / Impressionen - Nutzungsstudien Varianten 1 4, Steiger & Kraushaar Architekten Meggen Kontaktdaten: Auskunft und Besichtigung: HTS Architekten + Partner AG Hellgasse 23 6460 Altdorf Ansprechperson: Beat Trachsel-Wyrsch Telefon: +41 41 871 03 34 Mobil: +41 79 343 03 06 Mail: info@hts-architekten.ch 5
Beilage 1 Objektbeschrieb, Steiger & Kraushaar Architekten Meggen
Objektbeschrieb Jugendstilvilla Schweizerheim, Reimenweg 6, 6354 Vitznau Der nachfolgende Objektbeschrieb ist ein Auszug aus der Verkehrswertschatzung vom 31.08.2013, ausgearbeitet vom Architekturbüro Steiger & Kraushaar Architekten in Meggen. Das Architekturbüro Steiger & Kraushaar Architekten verfügt über eine grosse denkmalpflegerisch-fachliche Erfahrung im Umgang mit schützenswerten Objekten. Für das Objekt Schweizerheim bestehen vier Nutzungsstudien, welche ebenfalls vom Architekturbüro Steiger & Kraushaar Architekten ausgearbeitet wurden und als Diskussionsgrundlage für einen allfälligen Umbau dienen können. Trotz grösstmöglicher Erhaltung der bestehenden Bausubstanz zeigen die vier Sanierungs- und Umbauvarianten die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der schützenswerten Jugendstilvilla auf. Wir danken dem Architekturbüro Steiger & Kraushaar Architekten für die Zurverfügungstellung der entsprechenden Unterlagen.
Inhaltsverzeichnis 1. Lage 3 1.1 Allgemein 3 1.2 Verkehrserschliessung 3 1.3 Einkaufsmöglichkeiten 3 1.4 Öffentliche Gebäude 3 1.5 Übrige Gebäude 3 1.6 Weitere Angaben 4 2. Gebäude 5 2.1 Allgemein 5 2.2 Gebäudebeschrieb 5 3. Einrichtungen 6 3.1 Allgemein 6 3.2 Zustand 6 3.3 Zustand Umgebung 6 4. Bau- und Energievorschriften 7 4.1 Bauvorschriften 7 4.2 Energievorschriften 8 4.3 Brandschutzvorschriften 8 4.4 Erdbebenertüchtigung 8 4.5 Kantonale Gesetze 8 4.6 SIA- Normen / Empfehlungen 8 4.7 Ausbaumöglichkeit 9 5. Berechnungen 10 5.1 Kubische Berechnung 10 5.2 Berechnung Substanzwert (Realwert) GB 103 10 5.3 Berechnung Substanzwert (Realwert) GB 421 11 5.4 Verkehrswert 11 6. Schlussbemerkungen 12 2
1. LAGE 1.1 Allgemein Die Parzellen GB 103 (überbaut) von 519m2 und GB 421 (nicht überbaut) von 672m2 in Vitznau befinden sich an ruhiger, leicht erhöhter, sonniger Hanglage mit schöner Seesicht und nur wenige Meter vom Dorfzentrum entfernt. Die Parzelle 103 hat keine direkte Strassenanbindung, die Parzelle 421 hat Strassenanschluss über den Reimenweg. Dort befinden sich drei zu den Grundstücken gehörende offene Parkfelder. Die Liegenschaft auf GB 103 ist freistehend und westlich bzw. südlich über das angrenzende, zur Liegenschaft gehörende Grundstück GB 421 per Fussweg erschlossen. Gestalterische Gartenelemente sind: Rasen, Bäume, Sträucher, Blumenbeete, Einfriedungen und Stützmauern. 1.2 Verkehrserschliessung Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Bus, Kursschiff Richtung Weggis und Luzern) liegen nur wenige Fussminuten entfernt. Mit dem Privatauto ist Schwyz in ca. 20 Minuten erreichbar. Die Fahrzeit nach Luzern und Zug beträgt ca. 30 Minuten. Die Autobahnanschlüsse Küssnacht oder Brunnen sind in ca. 15 Minuten erreichbar. 1.3 Einkaufmöglichkeiten Für den täglichen Bedarf stehen Einkaufsmöglichkeiten im Dorf zur Verfügung, grössere Einkaufscenter sowie Spezialgeschäfte sind in Brunnen, Schwyz, Küssnacht, Luzern und Zug zu finden. 1.4 Öffentliche Gebäude Kirche, Gemeindeverwaltung, Post, Schulhaus, Arztpraxis und Geldautomat sind vor Ort vorhanden. 1.5 Übrige Gebäude Hotels, Restaurants, Café, Tankstelle sind vor Ort, Spital und diverse grössere Banken liegen in den erwähnten Nachbarorten. 3
1.6 Weitere Angaben Grundstücknummer / Flächen 103 (519m2), 421 (672m2) Objektname: Schweizerheim Grundnutzung Bauzone: Wohnzone 2 (zweigeschossige Wohnzone A) Ausnützungsziffer: 0.35 Bauinventar: Bewertungskategorie schützenswert seit 01.02.2013 Zuständigkeit: Kanton Lärmempfindlichkeitsstufe: Lärmempfindlichkeitsstufe 2 Gefahrenkarte Wasser: 103 -> geringe Gefährdung 421 -> geringe Gefährdung / mittlere Gefährdung Gefahrenkarte Rutschungen: 103 -> keine Gefährdung 421 -> keine Gefährdung Gefahrenkarte Sturz: 103 -> Restgefährdung 421 -> Restgefährdung Gefahrenkarte Lawinen: 103 -> keine Gefährdung 421 -> keine Gefährdung Baugrundklasse: Ablagerungen von nicht konsolidiertem Feinsand, Silt und Ton mit einer Mächtigkeit über 30 m Gewässerschutzbereich: Au (Bereich Au für nutzbares GW-Vorkommen) Grundwassermächtigkeit: Mächtigkeitsklassen 0-5m Immissionskataster: Keine Angaben Grundbucheintragungen: vgl. Grundbuchauszug 4
2. GEBÄUDE 2.1 Allgemein Das Gebäude wurde vermutlich 1905 als qualitätsvoller Vertreter der frühen Reformarchitektur in der Tradition der englischen Arts und Crafts Bewegung erbaut. 1 Das äussere, malerische Erscheinungsbild ist weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten. Der glatt verputzte Massivbau wurde über einem unregelmässigen Grundriss errichtet und mit einem vorgeblendeten Fachwerk versehen. Der Bau ruht unter einem Giebeldach mit Gerschild, das von Quergiebeln und Dachaufbauten durchbrochen wird und so eine bewegte Dachlandschaft bildet. An der Südfassade steht ein reich gestalteter Erker in Holzbauweise mit Sichtbacksteinsockel, welcher nach oben mit einem kleinen Giebeldach mit Giebelzier abgeschlossen wird. Die charakteristischen, in Grösse und Form unterschiedlich ausgebildeten Fenster sind zum Teil noch bauzeitlich. 2.2 Gebäudebeschrieb Objekt Freistehendes, unterkellertes Haus mit einer 2- und zwei 3- Zimmer-Wohnungen, sowie 2 Dachzimmern Bauweise Massiv Dachkonstruktion Holzkonstruktion, Giebeldach Eindeckung Biberschwanz-Ziegel Geschosse Untergeschoss (Sockelgeschoss, hangseitig unter Terrain) Erdgeschoss (Hauptzugang) Obergeschoss (Nebenzugang) Estrich/Dachboden Raumprogramm Untergeschoss 2 Zimmer, Küche, Bad, Keller, Abstellraum, Waschküche Erdgeschoss Wohnzimmer, 2 Zimmer, Gang, Erker, Badezimmer, Küche Obergeschoss Wohnzimmer, 2 Zimmer, Gang, Erker, Badezimmer, Küche Estrich, Dachboden und 2 Dachzimmer Wohnflächen 2 Zimmerwohnung ca. 48,7 m2 im Untergeschoss (UG) 3 Zimmerwohnung ca. 63,2 m2 im Erdgeschoss (EG) 3 Zimmerwohnung ca. 73,6 m2 im Obergeschoss (OG) 2 Dachzimmer ca. 15,5 m2 im Dachgeschoss (DG) 1 Inventarblatt Kanton Luzern GB Code 217 Die Arts and Crafts-Bewegung entstand in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Blütezeit hatte sie zwischen 1870 und 1920. Die Bewegung entstand auf der Suche nach einem authentischen Stil für das 19. Jahrhundert. Sie war eine Reaktion auf den Historismus und auf die als seelenlos empfundenen Produkte der aufblühenden Industrie. Die zentralen Merkmale der Arts and Crafts-.Bewegung waren Einfachheit und ernsthafter Umgang mit dem Material. Man wollte keinen direkten Stilverweis wie im Historismus, sondern eine unbestimmte Assoziation mit dem zitierten Stil. Bevorzugt wurde eine frei gegliederte Baumasse. 5
3. EINRICHTUNGEN 3.1 Allgemein Heizung Warmwasser Ablaufleitungen Elektroleitungen Treppenhauskonstruktion Fenster Läden Anschlüsse Elektro Elektroboiler Stahl UP/AP UG-DG in Holz Grösstenteils Isolierverglasung, teilweise Einfachverglasung mit Vorfenster, weitgehend bauzeitlich teilweise Holzrolläden, einzelne Holzklappläden Sat-TV, TT 3.2 Zustand Gebäude Die Liegenschaft befindet sich in einem - dem Alter entsprechend - guten und gepflegten Zustand. Die älteren Nasszellen und Küchen im Untergeschoss sind renovationsbedürftig. Die Zimmer im nicht wärmegedämmten, aber mit einem Unterdach versehenen Dachgeschoss wirken sehr einfach, können aber als Zimmer attraktiv gestaltet werden. Der Innenverputz des Mauerwerks im Untergeschoss weist partiell Abnützungen durch aufsteigende Feuchtigkeit auf. Elektro- und Sanitärleitungen müssen bei Umbaumassnahmen teilweise erneuert werden. Die Gebäudehülle macht einen guten Eindruck und hat nur geringen Sanierungsbedarf. Sie ist nicht wärmegedämmt. Die noch originalen, bauzeitlichen Fenster sollten unbedingt erhalten werden und können gut in moderater Weise auch wärmetechnisch verbessert werden. Über den Zustand der Holzrolläden kann keine Aussage gemacht werden. Ziegeleindeckung und Spenglerarbeiten lassen - vom Boden her betrachtet - keinen Sanierungsbedarf erkennen. Die Küche im Erdgeschoss wurde vor ca. 25 Jahren erneuert, im Erd- und im Obergeschoss wurden die Badezimmer vor ca. 15 Jahren erneuert. Konstruktive Bauteile (Mauerwerk, Decken, Dachkonstruktion) und haustechnische Installationen, welche nicht frei zugänglich oder sichtbar, sondern verschalt, eingemauert oder unterputz verlegt sind, können in Bezug auf deren Zustand, eventuell vorhandene Mängel oder Schäden, nicht beurteilt werden. 3.3 Zustand Umgebung Das Haus ist von einem gepflegten und grosszügigen Garten umgeben. Als Gestaltungselement sind einzelne Büsche, Bäume und Blumenbeete über beide Parzellen verteilt angelegt. Verbunden sind die einzelnen Elemente durch Rasenflächen. Die Hartbeläge zeigen vereinzelt Altersschäden und müssen gelegentlich saniert werden.. 6
4. BAU- UND ENERGIEVORSCHRIFTEN 4.1 Bauvorschriften Bauliche Eingriffe im Sinne von An- Um- oder Neubauten bedingen die Einhaltung der aktuellen Bau- und Energievorschriften. Grundlagen sind das Baureglement der Gemeinde Vitznau vom 06. Januar 1998 2 und der Bauzonenplan, die eidgenössischen und kantonalen Baugesetze / Vorschriften, Gesundheits- und Brandschutzvorschriften des Kantons Luzern. Als Ergänzung sind die Normen und Empfehlungen des SIA (Schweizerischer Verein der Ingenieure und Architekten) zu berücksichtigen. Es gelten folgende Bestimmungen: Grenzabstand: ½ der Fassadenhöhe, mindestens aber 4 m Gebäudeabstand: Entspricht dem ordentlichen Grenzabstand Max. Gebäudehöhe: 2 Vollgeschosse à 3.0 m, Kniestockhöhe 80 cm Geschosszahl: 2 Max. Gebäudelänge: 30 m Max. Gebäudebreite: 30 m Max. Firsthöhe: 5 m ab OK Dachgeschossboden Ausnutzungsziffer: 0.35 Lärmempfindlichkeitsstufe: LSV II Parkplätze: Mind. 1 pro Wohnung bei Neubauten oder eingreifenden Umbauten / Erweiterungen Alternativ ist Ersatzabgabe von Fr. 3'000.--/PP möglich Dachgestaltung: Satteldach mit gleicher Neigung, Ziegeldeckung Dachaufbauten: Grundsätzlich erlaubt mit gestalterischen Auflagen Zweitwohnungsbau: Nach Vorschriften Bund, Kanton und Gemeinde. Auflagen sind zu beachten. 3 Kulturobjekt: Das Schweizerheim ist im Inventar der Kunst- und Kulturgüter des Kantons Luzern unter der Bewertungskategorie schützenswert eingetragen. Die Definition dieses Begriffs bedeutet: - Denkmalpflegerisch-fachlich: Wertvoller Bau von architektonischer oder historischer Bedeutung, dessen ungeschmälertes Weiterbestehen unter Einschluss der wesentlichen Einzelheiten wichtig ist. An Renovationen, Veränderungen oder Ergänzungen sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen, und sie bedürfen besonders sorgfältiger Abklärungen unter Einbezug fachlicher Beratung. - Rechtlich: Objekte von erheblichem wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem oder heimatkundlichem Interesse. Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen und historische Ortskerne oder Baugruppen von geschichtlicher, kunstgeschichtlicher oder besonderer architektonischer Bedeutung. Bei Veränderungen ist der Bausubstanz, dem Charakter, der Gestalt und der optischen Wirkung dieser Baute Rechnung zu tragen und die zuständige Dienststelle ist in das Verfahren einzubeziehen. ( 1a Absatz 2, 1c DSchG 4 ; 5 Absatz 3 DSchV 5 ; 142 Absatz 1-3PBG 6 ) Mit diesem Eintrag steht das Gebäude noch nicht unter Denkmalschutz. Bauliche oder wesentliche gestalterische Änderungen sind aber bewilligungspflichtig. Abbruch ist nur erlaubt, wenn die Erhaltung der Bausubstanz unverhältnismässig ist. Bei Um- und Ausbau erhaltenswerter Kulturobjekte kann der Gemeinderat Abweichungen von den Bau- und Zonenvorschriften bewilligen oder anordnen (z.b. Energievorschriften). 2 Zurzeit läuft eine Gesamtrevision der Ortsplanung, welche aber noch nicht abgeschlossen ist. 3 In der Gemeinde Vitznau gelten für Neubauten die Bestimmungen des Zweitwohnungsbaus, bei bestehenden Bauten gelten diese bei zusätzlichen Wohnungen oder Wohnungsvergrösserungen. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Abklärung bei den Behörden. 4 Denkmalschutzgesetz 5 Denkmalschutzverordnung 6 Planungs- und Baugesetz 7
4.2 Energievorschriften Das Gebäude entspricht den heute gültigen Vorschriften nicht mehr. Die notwendigen U-Werte werden nicht erreicht. Das Schweizerheim wurde - energietechnisch gesehen - der damaligen Zeit (1905) entsprechend gebaut. Sowohl die Decken gegen unbeheizte Räume, das Dach und wohl auch die Fassaden sind nicht wärmegedämmt. Die exakten Dämmwerte hängen vom verwendeten Material ab, welches nur durch Sondierungen festgestellt werden kann. Die meisten Fenster wurden erneuert und weisen gegenüber den bauzeitlichen Fenstern bessere Wärmedämmwerte aus. Energietechnisch gesehen kann bei diesem schützenswerten Haus nur partiell eine Verbesserung erreicht werden. Anzustreben sind Dämmungen im Dach, Kellerdecken, Fenster (im Sinne von Nachrüstungskonstruktionen unter Weiterverwendung der bestehenden bauzeitlichen Fenster). Allfällige Subventionen / Förderprogramme für die wärmetechnische Teilsanierung können mit Gesuchen beantragt werden. Auf Gesuch hin kann bei schützenswerten Bauten Erleichterung für die Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz gewährt werden. 4.3 Brandschutzvorschriften Das Gebäude wurde den damaligen Vorschriften entsprechend gebaut. Durch den schützenswerten Charakter des Hauses sind bei allfälligen Auflagen sorgfältig gestaltete Lösungen zu erarbeiten. 4.4 Erdbebenertüchtigung Das Gebäude wurde den damaligen Vorschriften entsprechend gebaut. Die Notwendigkeit einer Erdbebenertüchtigung muss bei Bedarf unter Berücksichtigung der wertvollen Bausubstanz geklärt werden. 4.5 Kantonale Gesetze Raumgrössen, minimale Fensterflächen u. a. m. sind bei An- und Neubauten einzuhalten. 4.6 SIA- Normen / Empfehlungen Die Geländer- und Brüstungshöhen entsprechen nicht mehr überall den heutigen SIA-Normen (Mindesthöhe 1,00m). Bei An- und Neubauten sind diese einzuhalten. 8
4.7 Ausbaumöglichkeit Eine exakte Berechnung der Ausbaureserven ist nur mit Plangrundlagen berechnet möglich. Da diese nicht vorhanden oder bis dato nicht auffindbar waren gelten die nachfolgenden Zahlen als approximativ und können von den tatsächlichen Werten abweichen. Die Auflagen für den Zweitwohnungsbau sind zu beachten (vgl. S. 7). Anrechenbare Landfläche 1'191 m2 (519 m2 + 672 m2) Ausnützungsziffer 0.35 entspricht 416 m2 (181 m2 + 235 m2) Bereits ausgebaut ca. 245m2 Ausbaureserve Grundstück bebaut: keine Reserve Grundstück unbebaut (abparzelliert): 235m2 Beim bebauten Grundstück GB 103 ist die Ausnutzung erreicht, beim unbebauten Grundstück GB 421 ist eine Ausnutzung von ca. 235m2 vorhanden. Beim Zusammenschluss der Grundstücke geht die auf GB 103 übernutzte Fläche verloren. Eine Zusammenlegung der beiden Parzellen ist deshalb nicht sinnvoll. Eine Erweiterung im Sinne eines Anbaus beim bestehenden Gebäude ist Richtung Süd-Westen bzw. Süd-Osten nicht ganz ausgeschlossen, aber eher unrealistisch (notwendige Ausnutzungsübertragung von GB 421, Lage, Gebäudegrundriss). Hingegen kann die Parzelle 421 gut überbaut werden. Zu klären wären Zufahrt und Zugang für beide Grundstücke. Da es sich um zwei bereits abparzellierte Grundstücke handelt ist der Grenz-/Gebäudeabstand zu beachten. Das Schweizerheim weist an mehreren Orten einen Unterabstand auf. Dieser würde sich bei einem allfälligen Ersatzbau negativ bemerkbar machen. 9
5. BERECHNUNGEN 5.1 Kubische Berechnung Da keine Pläne zur Verfügung stehen muss auf die Angabe der Schatzungsanzeige des Kantons Luzern vom 16.05.2006 zurückgegriffen werden. Kubikinhalt 7 Mehrfamilienhaus Reimenweg 6 = 1'062 m3 5.2 Berechnung Substanzwert (Realwert) GB 103 Wohnhaus BKP 0 Grundstück GB 103 519 m2 x Fr./m2 1 200.--* = ca. Fr. 622'800.-- BKP 1 Vorbereitungsarbeiten = ca. Fr. -.-- BKP 2 Gebäude ca. 1'062 m3 x Fr. 850.-- 8 = ca. Fr. 902'700.-- BKP 3 Betriebseinrichtungen = ca. Fr. -.-- BKP 4 Umgebung Rasenfläche ca. 413 m2 x 25.-- = ca. Fr. 10'325.-- Hartflächen ca. 40 m2 x 200.-- = ca. Fr. 8'000.-- Einzäunung / Mauern ca. 170 m x 250.-- = ca. Fr. 42'500.-- BKP 5 Baunebenkosten 14% von BKP 2 = ca. Fr. 126'378.-- Total Substanzwert ohne Altersentwertung = ca. Fr. 1'712'703.-- Altersentwertung Wohnhaus Baujahr des Gebäudes 1905 Alter des Gebäudes 108 Jahre Lebenserwartung 200 Jahre Altersentwertung Kt. Luzern Gebäude 1905 -> 36.25% von BKP 2 (Fr. 902'700.--) = ca. Fr. - 327 228.-- Total Substanzwert mit Altersentwertung = ca. Fr. 1'385'475.-- Total Substanzwert mit Altersentwertung gerundet = ca. Fr. 1'385'000.-- 7 Der in der Schatzungsanzeige angegebene und für die Berechnungen übernommene Wert erscheint dem Verfasser aufgrund einer vorgenommenen Schätzung unter Berücksichtigung der Zuschläge nach SIA 116 eher tief. Eine Bestätigung dieser Vermutung kann aber nur eine Nachberechnung mit Plangrundlagen bzw. Vermessungen vor Ort liefern. 8 Die Annahme eines m3-preises von Fr. 850.-- begründet sich in den teuren Holzdetails, den sehr unterschiedlichen Fenstern und der verwinkelten Geometrie des Gebäudes. 10
5.3 Berechnung Substanzwert (Realwert) GB 421 BKP 0 Grundstück GB 421 672m2 x Fr./m2 1'300.--** = ca. Fr. 873'600.-- Total Substanzwert gerundet = ca. Fr. 874'000.-- Total GB 103 und GB 421 mit Altersentwertung = ca. Fr. 2'259'000.-- * relativer Wert (aktuell bebaute Parzelle) ** absoluter Wert (unbebaut als Bauland) Steiger&Kraushaar/Verkehrswertschatzung Reimenweg 6, Vitznau / 25. 09. 2013rk 11
Beilage 2 Grundrisspläne bestehendes Objekt
Fenster Türe Fenster Rundfenster Rundfenster Laube BF: 3.89 m 2 RH:2.53 m Oberbau Theke Essen/Wohnen BF: 17.41 m 2 RH: 2.51 m Korridor BF: 2.53 m 2 RH:2.40 m Zimmer BF: 13.95 m 2 RH: 2.50 m 60 Bad BF: 5.99 m 2 RH:2.41 m 55 50 Telefon 041 871 03 34 Telefax 041 870 29 33 6460 Altdorf info@hts-architekten.ch BO 35 Küche BF: 5.26 m 2 RH:2.34 m Keller BF: 5.96 m 2 RH:2.48 m Elektrotableau Korridor BF: 3.85 m 2 RH:2.40 m Treppenhaus BF:6.04 m 2 Einbauregal Keller BF: 11.43 m 2 RH: 2.36 m 2 Boiler 50x50 cm 2 Türen PLANNUMMER: PLANTITEL: BAUVORHABEN: Verkauf Schweizerheim Vitznau Reimenweg 6, 6354 Vitznau A3_2101 Untergeschoss 1:50 DAT./ GEZ.: 01.07.15/szgr Josef Trachsel, dipl. Arch. FH Postfach 545 REV.: Beat Trachsel, dipl. Arch. FH Hellgasse 23 MASSSTAB: PROJEKTNUMMER: 1516 PLANGRÖSSE: A3
Laube Essen/Wohnen Zimmer BF: 4.25 m 2 RH:2.91 m BF: 18.04 m 2 RH: 2.89 m Einbauregal BF: 14.65 m 2 RH: 2.90 m Telefon 041 871 03 34 Telefax 041 870 29 33 Kamin Einbauschrank BO KS 87 6460 Altdorf info@hts-architekten.ch Zimmer BF: 15.10 m 2 RH: 2.89 m Treppenhaus BF: 6.58 m 2 RH:2.90 m Korridor BF: 6.47 m 2 RH:2.59 m BF: 4.00 m 2 RH:2.42 m 75 1.24 11. Küche BF:5.06 m 2 Bad Korridor BF: 2.09 m 2 RH:2.91 m Hohlraum unter Treppe 44 Vormauerung Rohrleitung 23 Waschen BF:1.25 m 2 28 Wasseranschluss PLANNUMMER: PLANTITEL: BAUVORHABEN: Verkauf Schweizerheim Vitznau Reimenweg 6, 6354 Vitznau A3_2102 Erdgeschoss 1:50 DAT./ GEZ.: 01.07.15/szgr Josef Trachsel, dipl. Arch. FH Postfach 545 REV.: Beat Trachsel, dipl. Arch. FH Hellgasse 23 MASSSTAB: PROJEKTNUMMER: 1516 PLANGRÖSSE: A3
Laube Essen/Wohnen Zimmer BF: 4.26 m 2 RH:2.50 m BF: 19.50 m 2 RH: 2.48 m BF: 15.23 m 2 RH: 2.50 m Telefon 041 871 03 34 Telefax 041 870 29 33 KS BO 28 6460 Altdorf info@hts-architekten.ch Zimmer BF: 16.08 m 2 RH: 2.45 m Einbauschrank Treppenhaus BF: 4.48 m 2 RH:2.52 m Korridor BF: 12.16 m 2 RH: 2.34 m Küche BF: 5.40 m 2 RH:2.52 m Bad BF: 3.86 m 2 RH:2.39 m 53 WC BF: 1.32 m 2 RH:2.49 m Heizkörper PLANNUMMER: PLANTITEL: BAUVORHABEN: Verkauf Schweizerheim Vitznau Reimenweg 6, 6354 Vitznau A3_2103 Obergeschoss 1:50 DAT./ GEZ.: 01.07.15/szgr Josef Trachsel, dipl. Arch. FH Postfach 545 REV.: Beat Trachsel, dipl. Arch. FH Hellgasse 23 MASSSTAB: PROJEKTNUMMER: 1516 PLANGRÖSSE: A3
Zimmer Dachfenster Zimmer Telefon 041 871 03 34 Telefax 041 870 29 33 BF:8.36 m 2 BF:7.13 m 2 Zimmer SO Kamin Zimmer NW 6460 Altdorf info@hts-architekten.ch Zimmermasse gemäss Aufnahme Restliche Masse müssen vor Ort geprüft werden Türe 17 16 15 14 13 1 2 3 4 5 12 6 Dachfenster 11 10 9 8 7 PLANNUMMER: PLANTITEL: BAUVORHABEN: Verkauf Schweizerheim Vitznau Reimenweg 6, 6354 Vitznau A3_2104 Dachgeschoss 1:50 DAT./ GEZ.: 01.07.15/szgr Josef Trachsel, dipl. Arch. FH Postfach 545 REV.: Beat Trachsel, dipl. Arch. FH Hellgasse 23 MASSSTAB: PROJEKTNUMMER: 1516 PLANGRÖSSE: A3
Beilage 3 Grundbuchpläne
Raum und Wirtschaft (rawi) Geoinformation Grundbuchplan (Amtl. Vermessung) Ausdruck aus www.geoportal.lu.ch Erstellt am 11.8.2015 ± 1:3000 KAN TO N LUZERN 2014 Geoinformation Kt. LU. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen. Verbindlich sind einizg die von der zuständigen Stelle abgegebenen Pläne. Massstabsabweichungen in der Karte sind möglich.
Raum und Wirtschaft (rawi) Geoinformation Grundbuchplan (Amtl. Vermessung) Ausdruck aus www.geoportal.lu.ch Erstellt am 11.8.2015 ± 1:3000 600 Grauweg Sonnhalde 500 Zil Reime Büel Vierwaldstätter See Vitznau Gufferi Vierwaldstätter See 2014 Geoinformation Kt. LU. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen. Verbindlich sind einizg die von der zuständigen Stelle abgegebenen Pläne. Massstabsabweichungen in der Karte sind möglich. Rubi KAN TO N LUZERN
440 8 470 Raum und Wirtschaft (rawi) Geoinformation Grundbuchplan (Amtl. Vermessung) Ausdruck aus www.geoportal.lu.ch Erstellt am 11.8.2015 ± 1:500 373 6 460 378 441 425 5 43 4 101 102 103 6 450 411 423 4 421 669 Reime 3 108 105 Reimenweg KAN TO N LUZERN 2014 Geoinformation Kt. LU. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen. Verbindlich sind einizg die von der zuständigen Stelle abgegebenen Pläne. Massstabsabweichungen in der Karte sind möglich.
Beilage 4 Zonenplan Gemeinde Vitznau
Kommunale Nutzungsplanung Kartenlegende erstellt am 31. 07. 2015 ZONENPLÄNE Grundnutzung Bauzone Weilerzone orientierende Inhalte Speziallandwirtschaftszone Wohnzone Wald Freihaltezone Wohnzone 1 Grünzone Grünzone Wohnzone 2 (bis 11m) statische Waldgrenze Wohnzone 3 (11-14m) Verkehrszone statische Waldgrenze Abbauzone Wohnzone 4 (14-17m) Waldabstandslinie Deponiezone Wohnzone über 17m Sonderbauzone Wohnzone Spezial Deponiezone Gefahrenzonen Sondernutzungszone Abbauzone geringe Gefährdung Sonderregelungen Arbeitszone Arbeitszone III Arbeitszone IV Grundnutzung Nicht-Bauzone Landwirtschaftszone mittlere Gefährdung hohe Gefährdung Grundnutzung über/unter Grundnutzung Wohn- und Arbeitszone (Mischzone) Bauernhofzone Alpwirtschaftszone Überlagerungen Flächen Ortbildschutzzone Lärmempfindlichkeitsaufstufung II auf III Mischzone 2 (bis 11m) Naturschutzzone Kulturobjekt B Bebauungsplanpflicht Mischzone 3 (11-14m) Freihaltezone G Gestaltungsplanpflicht Mischzone 4 (14-17m) Mischzone über 17m weitere Schutzzone Landschaftsschutzzone Naturschutzzone üg Gestaltungsplan überprüfen Mischzone Spezial (S) Baumgarten Bebauungsplan vorhanden Zone für öffentliche Zwecke Übriges Gebiet A (Verkehrs-, flächen, Gewässer) Natur- und Landschaftselement bestehend Gestaltungsplan vorhanden Zone für Sport und Freizeit Übriges Gebiet C (Kt. Naturund Landschaftsschutz) Natur- und Landschaftselement neu Enteignungsrecht Kernzone A Kernzone B Übriges Gebiet D Reservezone Hecke, Feld- und Ufergehölz Hohe Gebäude Neubaustandort / -bereich KANTON LUZ ERN
Kommunale Nutzungsplanung Kartenlegende erstellt am 12. 01. 2014 Überlagerungen (forts.) Perimeter Gefahrenkarten (nur orientierend) Linien Rinnsal eingedoltes öffentliches Gewässer Kulturobjekt Natur- und Landschaftselement bestehend Natur- und Landschaftselement neu Hecke-, Feldund Ufergehölz Sonderregelung Punkte Kulturobjekt Hohe Gebäude Natur- und Landschaftselement bestehend BAULINIEN nach Strassen und Baulinienplänen nach Bebauungsplänen Arkadenbaulinie Baulinie für Bauten ohne Wohn- und Arbeitsräume Baulinie für Kleinbauten Baulinie für oberirdische Bauteile Baulinie für unterirdische Bauteile Bestandesbaulinie Normalbaulinie Zwangsbaulinie andere Baulinie Rechtsstatus Planungszone, vorläufig rechtswirksam Beschwerde hängig in Bearbeitung rechtskräftig nach Zonenplänen Baulinie Natur- und Kulturobjekte Baulinie Gewässer Baulinie Leitungen Baulinie Verkehrsanlagen Baulinie Wald Weitere Baulinien bemasste Zonengrenze SONDERNUTZUNGSPLÄNE Bebauungsplan (Perimeter) Gestaltungsplan (Perimeter) ORIENTIERENDE INHALTE Grundwasserschutzareale und -zonen Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2) weitere Schutzzone (S3) provisorische Schutzzone Schutzareal Archäologische Fundstellen Fundstelle Bauinventar und Denkmalverzeichnis Bauinventar schützenswert erhaltenswert Baugruppe Denkmalverzeichnis eingetragenes Objekt Natur- und Landschaftselement neu Sonderregelung KANTON LUZ ERN
Raum und Wirtschaft (rawi) Geoinformation Kommunale Nutzungsplanung Ausdruck aus www.geoportal.lu.ch Erstellt am 11.8.2015 ± 1:2000 KAN TO N LUZERN 2014 Geoinformation Kt. LU / Raumdatenpool Kt. LU Gezeigte Daten haben keine rechtliche Gültigkeit. In diesem Ausdruck sind Maßstabsabweichungen möglich. Pixelkarten PK 25, 50 und 100: swisstopo (DV033409). 7.7
Beilage 5 Objektfotos / Impressionen
Objektfotos / Impressionen Luftaufnahme Süd-Westansicht Schweizerheim mit der südlich angrenzenden Liegenschaft Reime (Nicht-Bauzone)
Südansichten mit Baulandparzelle GB 421
Südansichten
Erker in Holzbauweise und Massivmauerwerk mit Riegelverblendung
Südwestansicht mit lauschigem Gartensitzplatz
Ostfassade mit Aussensitzplatz Obergeschoss Westfassade mit Zugangstor
Aufnahmen der angrenzenden Baulandparzelle GB 421
Das Grundstück befindet sich in der zweigeschossigen Bauzone W2 und hat eine Fläche von 672 m2. Darauf lässt sich ein Neubauvolumen mit einer maximalen Bruttogeschossfläche von 235 m2 errichten, was der Grösse eines grosszügigen Einfamilienhauses entspricht. Hauseingangstüre von 1905
Treppenhaus und Innentüren von 1905
Holzerker an Südfassade
Küche Obergeschoss Dezente Jugendstilmalerei an den Wänden der Küche im Obergeschoss
Küche Erdgeschoss aus den 1980er Jahren Bad Untergeschoss aus den 1970er Jahren
Bad Erdgeschoss (oben) und Bad Obergeschoss (links) aus den 1990er Jahren
Wohnen / Essen Erdgeschoss mit Blick gegen Holzerker (Veranda) Westzimmer Erdgeschoss
Ostzimmer Erdgeschoss mit Einbauschrank 1905
Wohnen / Essen Obergeschoss Schlafzimmer West Obergeschoss
Schlafzimmer Ost Obergeschoss Schlafzimmer Süd Dachgeschoss
Aussichten aus dem Dachgeschoss
Beilage 6 Nutzungsstudien Varianten 1 4, Steiger & Kraushaar Architekten Meggen
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 1 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Untergeschoss 1:100 N1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Nutzungsvariante: 2 Maisonette-Wohnungen Fenster Türe Fenster Rundfenster Ankleide Zimmer Zimmer Dusche Rundfenster BF: 3.89 m 2 RH:2.53 m BF: 17.41 m 2 RH: 2.51 m BF: 13.95 m 2 RH: 2.50 m BF: 5.99 m 2 RH:2.41 m Korridor BF: 2.53 m 2 RH:2.40 m Dusche BF: 5.26 m 2 RH:2.34 m Keller BF: 11.43 m 2 RH: 2.36 m 2 Türen Keller BF: 5.96 m 2 RH:2.48 m Elektrotableau Korridor BF: 3.85 m 2 RH:2.40 m 2 Boiler 50x50 cm Treppenhaus BF:6.04 m 2 Untergeschoss (Maisonette UG / EG)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 1 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Erdgeschoss 1:100 N1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube Wohnen Einbauregal Essen BF: 4.25 m 2 BF: 18.04 m 2 BF: 14.65 m 2 RH:2.91 m RH: 2.89 m RH: 2.90 m Kamin Einbauschrank BO KS Zimmer / Büro BF: 15.10 m 2 RH: 2.89 m Korridor BF: 6.47 m 2 RH:2.59 m Küche BF:5.06 m 2 WC BF: 4.00 m 2 RH:2.42 m Zugang 11. BF: 2.09 m 2 RH:2.91 m Waschen Abst. Waschen BF:1.25 m 2 Eingang / Garderobe BF: 6.58 m 2 RH:2.90 m Hohlraum unter Treppe Erdgeschoss (Maisonette UG / EG)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 1 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Obergeschoss 1:100 N1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.26 m 2 RH:2.50 m Wohnen BF: 19.50 m 2 RH: 2.48 m Essen BF: 15.23 m 2 RH: 2.50 m KS BO 28 Zimmer BF: 16.08 m 2 RH: 2.45 m Korridor BF: 12.16 m 2 RH: 2.34 m Küche BF: 5.40 m 2 RH:2.52 m Dusche/Bad BF: 3.86 m 2 RH:2.39 m WC Einbauschrank Eingang OG BF: 4.48 m 2 RH:2.52 m WC BF: 1.32 m 2 RH:2.49 m Zugang Obergeschoss (Etagen- evt. Maisonettewohnung OG / DG mit Mansardezimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 1 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Dachgeschoss 1:100 N1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Dachfenster Zimmer BF:8.36 m 2 Zimmer BF:7.13 m 2 Kamin Dachfenster 17 11 10 9 8 7 1 2 3 4 5 6 16 15 14 13 12 Türe Dachgeschosss (2 Mansardezimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 2 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Untergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Nutzungsvariante: Etagenwohnungen / Ferienwohnungen / Pension Fenster Zugang Türe Fenster Rundfenster Laube Essen/Wohnen Zimmer Dusche Rundfenster BF: 3.89 m 2 RH:2.53 m BF: 17.41 m 2 RH: 2.51 m BF: 13.95 m 2 RH: 2.50 m BF: 5.99 m 2 RH:2.41 m Korridor BF: 2.53 m 2 RH:2.40 m Küche BF: 5.26 m 2 RH:2.34 m Keller BF: 11.43 m 2 RH: 2.36 m 2 Türen Keller BF: 5.96 m 2 RH:2.48 m Elektrotableau Korridor BF: 3.85 m 2 RH:2.40 m 2 Boiler 50x50 cm Treppenhaus BF:6.04 m 2 Untergeschoss (Einliegerwohnung, Ferienwohnung, Studio)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 2 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Erdgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube Wohnen Einbauregal Essen BF: 4.25 m 2 BF: 18.04 m 2 BF: 14.65 m 2 RH:2.91 m RH: 2.89 m RH: 2.90 m Kamin Einbauschrank BO KS Zimmer BF: 15.10 m 2 RH: 2.89 m Korridor BF: 6.47 m 2 RH:2.59 m Küche BF:5.06 m 2 Vormauerung Bad BF: 4.00 m 2 RH:2.42 m Korridor BF: 2.09 m 2 Zugang RH:2.91 m Waschen 11. Waschen BF:1.25 m 2 Treppenhaus BF: 6.58 m 2 Hohlraum unter Treppe RH:2.90 m Erdgeschoss (Ferienwohnung mit 2 bis drei Zimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 2 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Obergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.26 m 2 RH:2.50 m Wohnen BF: 19.50 m 2 RH: 2.48 m Essen BF: 15.23 m 2 RH: 2.50 m KS BO 28 Zimmer BF: 16.08 m 2 RH: 2.45 m Korridor BF: 12.16 m 2 RH: 2.34 m Küche BF: 5.40 m 2 RH:2.52 m Dusche BF: 3.86 m 2 RH:2.39 m Dusche WC Einbauschrank Treppenhaus BF: 4.48 m 2 RH:2.52 m WC BF: 1.32 m 2 RH:2.49 m Zugang Obergeschoss (Ferienwohnung mit 2-3 Zimmer plus 2 Mansardezimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 2 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Dachgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Dachfenster Zimmer BF:8.36 m 2 Zimmer BF:7.13 m 2 Kamin Dachfenster 11 10 9 8 7 1 17 2 3 4 5 6 16 15 14 13 12 Türe Dachgeschosss (2 Mansardezimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 3 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Untergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m UG Büro oder Einliegerwohnung, OG Wohnung gross Fenster Türe Fenster Rundfenster Zugang Büro Laube Büro Büro / Empfang Rundfenster BF: 3.89 m 2 RH:2.53 m BF: 17.41 m 2 RH: 2.51 m BF: 13.95 m 2 RH: 2.50 m Korridor BF: 2.53 m 2 RH:2.40 m WC Küche / Teeküche / Lager / Archiv BF: 5.26 m 2 RH:2.34 m Keller BF: 11.43 m 2 RH: 2.36 m 2 Türen Keller BF: 5.96 m 2 RH:2.48 m Elektrotableau Korridor BF: 3.85 m 2 RH:2.40 m 2 Boiler 50x50 cm Treppenhaus BF:6.04 m 2 Untergeschoss (Büro, Atelier, Einliegerwohnung, Ferienwohnung, Studio)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 3 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Erdgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.25 m 2 RH:2.91 m Wohnen BF: 18.04 m 2 RH: 2.89 m Essen BF: 14.65 m 2 RH: 2.90 m Kamin BO KS Zimmer / Büro / Bibliothek BF: 15.10 m 2 RH: 2.89 m Korridor BF: 6.47 m 2 RH:2.59 m Küche BF:12.00 m 2 Zugang WC 11. BF: 2.09 m 2 RH:2.91 m Vorrat BF:1.25 m 2 Treppenhaus BF: 6.58 m 2 RH:2.90 m Hohlraum unter Treppe Erdgeschoss
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 3 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Obergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.26 m 2 RH:2.50 m Zimmer BF: 19.50 m 2 RH: 2.48 m Zimmer BF: 15.23 m 2 RH: 2.50 m KS BO 28 Zimmer BF: 16.08 m 2 RH: 2.45 m Korridor BF: 12.16 m 2 RH: 2.34 m Bad BF: 5.40 m 2 RH:2.52 m Heizkörper Dusche BF: 3.86 m 2 RH:2.39 m Dusche WC Einbauschrank Treppenhaus BF: 4.48 m 2 RH:2.52 m Obergeschoss
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 3 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Dachgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Dachfenster Zimmer BF:8.36 m 2 Zimmer BF:7.13 m 2 Kamin Dachfenster 11 10 9 8 7 1 17 2 3 4 5 6 16 15 14 13 12 Türe Dachgeschosss (2 Mansardezimmer)
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 4 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Untergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Villa Fenster Türe Fenster Rundfenster Laube Fitness / Musik / Bibliothek Ruhen / Gastzimmer Rundfenster BF: 3.89 m 2 RH:2.53 m BF: 17.41 m 2 RH: 2.51 m BF: 13.95 m 2 RH: 2.50 m Korridor BF: 2.53 m 2 RH:2.40 m WC / Dusche Sauna BF: 5.26 m 2 RH:2.34 m Keller BF: 11.43 m 2 RH: 2.36 m 2 Türen Wein-Keller BF: 7.40 m 2 RH:2.48 m Elektrotableau Korridor BF: 3.85 m 2 RH:2.40 m 2 Boiler 50x50 cm Treppenhaus BF:6.04 m 2 Untergeschoss
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 4 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Erdgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.25 m 2 RH:2.91 m Essen BF: 18.04 m 2 RH: 2.89 m Küche BF: 14.65 m 2 RH: 2.90 m Kamin BO KS Wohnen BF: 15.10 m 2 RH: 2.89 m Korridor BF: 6.47 m 2 RH:2.59 m Vorrat / Abstellraum / Waschen BF:5.06 m 2 WC BF: 4.00 m 2 RH:2.42 m Garderobe Zugang 11. BF: 2.09 m 2 RH:2.91 m Abst. Waschen BF:1.25 m 2 Treppenhaus BF: 6.58 m 2 RH:2.90 m Hohlraum unter Treppe Erdgeschoss
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 4 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Obergeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Laube BF: 4.26 m 2 RH:2.50 m Zimmer BF: 19.50 m 2 RH: 2.48 m Zimmer BF: 15.23 m 2 RH: 2.50 m KS BO 28 Zimmer BF: 16.08 m 2 RH: 2.45 m Korridor BF: 12.16 m 2 RH: 2.34 m Bad BF: 5.40 m 2 RH:2.52 m Heizkörper Dusche BF: 3.86 m 2 RH:2.39 m Dusche Einbauschrank Treppenhaus BF: 4.48 m 2 RH:2.52 m WC BF: 1.32 m 2 RH:2.49 m Obergeschoss
Schweizerheim Vitznau: Nutzungsstudie 4 Steiger & Kraushaar Architekten GmbH Am Dorfplatz 1 6045 Meggen / T 041 377 13 31 mail@steigerundkraushaar.ch Dachgeschoss 1:100 N 1.0m 2.0m 3.0m 5.0m Dachfenster Zimmer BF:8.36 m 2 Zimmer BF:7.13 m 2 Kamin Dachfenster 11 10 9 8 7 1 17 2 3 4 5 6 16 15 14 13 12 Türe Dachgeschosss