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N i e d e r s c h r i f t über die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2009/2014 am 6. Oktober 2009 in der Karlstalhalle um 19.30 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender: Erster Ortsbeigeordneter Friedrich Granson Ortsbeigeordneter: Hans-Jürgen Schulz Ratsmitglieder: Amberger Bernhart Bonin Celim Dillenkofer Freeman Henzelmann Kitzmann Lang Leis Linn Mannweiler Reyer Scharmann Schmalenberger Schmalenberger Schulz Sommer Werner Karl Ludwig Michael Birgit Helmut Peter Sieglinde Wolfgang Wolfgang Markus Manfred Eckhard Reinhold Friedrich Kurt Helmut Inge Hans-Jürgen Georg Günther Entschuldigte Ratsmitglieder: Wunn Uwe Schriftführerin: VGA Stefanie Nauerz - 1-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am 24.09.2009 erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 40 vom 01.10.2009. Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde vorgeschlagen, dass TOP 4 Gemeindepartnerschaft Antrag der SPD-Fraktion aufgrund der Erkrankung von Herrn Wunn, welcher einen Vortrag zu diesem TOP vorbereitet hat, in die nächste Sitzung verschoben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Vorsitzende sprach vor, dass aufgrund Dringlichkeit die Tagesordnung um einen neuen TOP 4 Erneuerung einer Kinderrutsche auf dem Spielplatz erweitert werden soll. Abstimmungsergebnis: einstimmig Somit lautet die neue Tagesordnung wie folgt: Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder 3. Bildung der Ausschüsse Wahlen 4. Erneuerung einer Kinderrutsche auf dem Spielplatz 5. Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 6. Widmung von Gemeindestraßen Brunnenweg (Teil 2) 7. Bebauungsplanverfahren Am Kohlhübel, 2. Änderung a) Behandlung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 II BauGB sowie der Behörden nach 4 II BauGB i.v.m. 13 a BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB und 88 LBauO bzw. falls erforderlich, erneute Auslegung nach 4 III BauGB 8. Klarstellungssatzung Johanniskreuz a) Annahme des Vorentwurfes zur Satzung b) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden 9. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 10. Bau und Grundstücksangelegenheiten - 2-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Öffentlicher Teil: Der Vorsitzende fragte die Gemeinderatsmitglieder ob es zur letzten Niederschrift irgendwelche Beanstandungen / Mängel gebe. Hierzu wurde jedoch nichts vorgebracht. TOP 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied, Herrn Karl Ludwig Amberger, da dieser bei der ersten konstituierenden Sitzung nicht anwesend war, und überreichte ihm die neue Gemeindeordnung. Die Verpflichtungsniederschrift liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei. TOP 2: Verabschiedung ausgeschiedene Ratsmitglieder Verabschiedet wurden folgende Ratsmitglieder: Amberger Sebastian 5 Jahre (16.07.2004-30.06.2009) Herrmann, Dr. Charles 5 Jahre (16.07.2004-30.06.2009) Horten Peter 5 Jahre (16.07.2004-30.06.2009) Käfer Michael 10 Jahre (24.08.1999-30.06.2009) Längin Hans RM 10 Jahre (24.08.1999-30.06.2009) Beig. 4 Jahre (28.11.2000-15.07.2004) Seyl Hans-Uli 10 Jahre (24.08.1999-30.06.2009) Spytalimakis Sofronios 5 Jahre (16.07.2004-30.06.2009) Trunk Tobias 5 Jahre (16.07.2004-30.06.2009) Veit Dieter 27 Jahre (15.03.1977-03.07.1979) (26.08.1980-03.07.1984) (15.12.1987-30.06.2009) Herr Granson verabschiedete die ehemaligen Ratsmitglieder und überreichte jedem eine Urkunde und ein kleines Präsent. Folgende ehemalige Ratsmitglieder waren jedoch persönlich nicht anwesend: - Dr. Herrmann, Charles - Seyl, Hans-Uli - Trunk, Tobias - 3-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

TOP 3: Bildung der Ausschüsse Wahlen Es sind die Mitglieder der Ausschüsse, die nach der Hauptsatzung bestimmt sind, zu wählen. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (11) dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt ( 41 Kommunalwahlgesetz). Es sind nach der am 25. August 2009 beschlossenen Hauptsatzung folgende Ausschüsse zu wählen: Haupt- und Finanzausschuss mit 8 Mitgliedern Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern Ausschuss für Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt mit 8 Mitgliedern Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Soziales mit 8 Mitgliedern und 2 beratenden Mitgliedern Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Alle weiteren Ausschüsse können mit Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern besetzt werden. Mindestens die Hälfte dieser Ausschussmitglieder sollen Ratsmitglieder sein. Beratende Mitglieder im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Soziales sind der Leiter der Tourist-Info und den jeweiligen Vorsitzenden des Fremdenverkehrsvereins Trippstadt e.v. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen; für die Stellvertreter gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes. Ratsmitglieder können nur durch Ratsmitglieder vertreten werden. Es wird ein gemeinsamer Wahlvorschlag angestrebt, bei dem diese Regelungen zu beachten sind. Die Fraktionen werden gebeten, für gemeinsame Wahlvorschläge gemäß der ihnen nach den Regelungen von Hare-Niemeyer zustehenden Sitze Personenvorschläge zu machen und jeweils auch einen Stellvertreter zu benennen. Die Bildung der Ausschüsse kann durch eine offene Abstimmung erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen. - 4-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Die Wahl der Ausschussmitglieder in den verschiedenen Ausschüssen erfolgt per Akklamation. Abstimmungsergebnis: Einstimmig In der Ratssitzung am 25.08.2009 wurde nur der Haupt- und Finanzausschuss gewählt. Es sind daher noch die restlichen Ausschüsse zu wählen. Nachstehend die Wahl der Ausschüsse aufgrund der gemeinsamen Wahlvorschläge: Ausschuss f. Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt (8 Mitglieder + Stellvertreter) Partei Mitglieder Status Stellvertreter Status FWG Schmalenberger Helmut RM Scharmann Kurt RM FWG Reyer Friedrich RM Sommer Georg RM FWG Celim Helmut RM Lang Markus RM FWG Flierl Andreas NRM Germann Stefan NRM SPD Bernhart Michael RM Henzelmann Wolfgang RM SPD Käfer Michael NRM Freeman Sieglinde RM CDU Lickteig Erhard NRM Osinski Reinhold NRM CDU Werner Günther RM Amberger Karl Ludwig RM Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Soziales (8 Mitglieder + Stellvertreter) Partei Mitglieder Status Stellvertreter Status FWG Scharmann Kurt RM Celim Helmut RM FWG Sommer Georg RM Dillenkofer Peter RM FWG Mettra Gerlinde NRM Rahimi Moussa NRM FWG Schulz Pattrick NRM Herrmann Julius NRM SPD Bonin Birgit RM Freeman Sieglinde RM SPD Walter Heike NRM Bernhart Michael RM CDU Mannweiler Reinhold RM Leis Manfred RM CDU Spytalimakis Sofronios NRM Lickteig Erhard NRM Leiter Tourist-Info Beratendes Vorsitzender Fremdenverkehrsverein Trippstadt e.v. Mitglied Beratendes Mitglied Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 5-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Rechnungsprüfungsausschuss:(4 Mitglieder + Stellvertreter Partei Mitglieder Status Stellvertreter Status FWG Lang Markus RM Scharmann Kurt RM FWG Kitzmann Wolfgang RM Schmalenberger Helmut RM CDU Werner Günther RM Leis Manfred RM SPD Linn Eckhard RM Bernhart Michael RM Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 4: Erneuerung Kinderrutsche auf dem Spielplatz Der Vorsitzende trug vor, dass die Elefantenrutsche auf dem Spielplatz defekt sei. Die sofortige Absperrung wurde veranlasst, um einem eventuellen Schaden vorzubeugen. Es wurde vorgeschlagen, dass die Erneuerung der Rutsche durch den Erlös des Flammkuchenfestes aus dem Jahr 2007 in Höhe von ca. 600,-- Euro vorgenommen werden könnte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 5: Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 Nach 95 Gemeindeordnung sind die Steuerhebesätze für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen. Um die Erhebung der Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr 2010 rechtzeitig und ordnungsgemäß vornehmen zu können, sollten bereits jetzt schon die Hebesätze beschlossen werden. Die derzeitigen Hebesätze betragen: Steuerart Hebesatz gültig seit Grundsteuer A 269 v.h. 2000 Grundsteuer B 317 v.h. 2000 Gewerbesteuer 352 v.h. 2001 Hundesteuer - für den 1. Hund 50,00 2002 - für den 2. Hund 100,00 2006 - jeder weitere Hund 150,00 2006 - für den 1. gefährlichen Hund 400,00 2002 - jeder weitere gefährliche Hund 500,00 2002-6 - 2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Wegebaubeitrag 17,00 / ha 2002 Fremdenverkehrsbeitrag A 6 % 1995 (nach Meßbetrag) Fremdenverkehrsbeitrag je Fremdübernachtung 0,25 2002 Die bisher festgesetzten Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer entsprechen den Anforderungen des Finanzausgleichsgesetzes, so dass insoweit Nachteile nicht zu befürchten sind. Nachdem ein Haushaltsausgleich seit Jahren nicht mehr möglich ist und das Defizit weiter steigt, sind Konsolidierungsmaßnahmen dringend erforderlich. Neben der Verminderung der Aufwendungen bzw. Ausgaben darf die Steigerung der Erträge z.b. aus Steuereinnahmen nicht außer Betracht bleiben. Vier von sechs verbandsangehörigen Gemeinden haben seit 2005 ihre Hebesätze auf das frühere Bedarfszuweisungs-Niveau angehoben. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Trippstadt deshalb eine Anpassung an diese Sätze. Für die Grundsteuer A wäre dies eine Erhöhung von 269 v.h. auf 280 v.h., für die Grundsteuer B würde sich der Hebesatz von 317 v.h. auf 320 v.h. ändern. Eine Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist nicht notwendig. Zu der Höhe der Hebesätze für sog. gefährliche Hunde ist im Juni 2005 ein Urteil des OVG Koblenz ergangen. Das Gericht erachtet demnach Hebesätze für noch vertretbar, sofern diese nicht das 15-fache des normalen Steuersatzes übersteigen. Die bisherige Festsetzung entspricht diesem Erfordernis. Bei der Festsetzung bzw. Änderung der Hebesätze für die Hundesteuer sollte möglichst darauf geachtet werden, dass diese sich durch 12 glatt teilen lassen. Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern, wie auch der Wegebaubeitrag und auch die Fremdenverkehrsbeiträge werden für das Haushaltsjahr 2010 nicht angehoben. Es bleibt bei den bisherigen Sätzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 6: Widmung von Gemeindestraßen Brunnenweg (Teil 2) Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Brunnenweg II gelegene neu hergestellte Straßenteilstück des Brunnenweges, (Teilstrecke der Flurstück Nr. 1775/2) ist endgültig hergestellt worden und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die genaue Abgrenzung ist aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu ersehen (Anlage Nr. 2 zur Niederschrift). - 7-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Die Verkehrsanlage dient bereits dem öffentlichen Verkehr, sodass die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen ist. Durch die sofortige Vollziehung treten die Rechtswirkungen (Haftung, Öffentlichkeit der Straße) sofort ein. Die ist im öffentlichen, sowie im Interesse der Rechtsklarheit geboten. Aufgrund des 36 i. V. mit 2 und 3 Abs. 3a des Landesstraßengesetzes in der gültigen Fassung wird das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Brunnenweg II gelegene neue Teilstück der Gemeindestraße Brunnenweg (Teilstrecke der Flurstückstück -Nr. 1775/2) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die sofortige Vollziehbarkeit gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird angeordnet, da die genannte Straße bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 7: Bebauungsplanverfahren Am Kohlhübel, 2. Änderung a) Behandlung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 II BauGB sowie der Behörden nach 4 II BauGB i.v.m. 13 a BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB und 88 LBauO bzw. falls erforderlich, erneute Auslegung nach 4 a III BauGB Wegen Sonderinteresse zogen sich die Ratsmitglieder Herr Werner Günther und Frau Freeman Sieglinde vom Beratungstisch zurück und nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. a) Behandlung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3II BauGB sowie der Behörden nach 4II BauGB Der Bebauungsplanentwurf Am Kohlhübel, 2. Änderung hat in der Zeit vom 18.05.2009 bis einschließlich 18.06.2009 im Rahmen der Beteiligung nach 3 II BauGB zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Ebenfalls während dieser Zeit wurde die Beteiligung der Behörden nach 4 II BauGB durchgeführt. Von der Industrie- und Handelskammer der Pfalz, 67657 Kaiserslautern, dem Polizeipräsidium Westpfalz, 67655 Kaiserslautern, der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd, Sachgebiete Technik, Beitragsrecht, Gleichstellungsbeauftragte, den Verbandsgemeindewerke und von Umweltbeirat lagen zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken und Anregungen vor. Weiterhin wurden von anerkannten Verbänden nach BNatSchG keine Anregungen vorgetragen. - 8-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Das Vermessungs- und Katasteramt Kaiserslautern, das DLR Westpfalz, 67655 Kaiserslautern, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 67663 Kaiserslautern, die Handwerkskammer der Pfalz, 67655 Kaiserslautern, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 67433 Neustadt, die Pfalzwerke AG, 67010 Ludwigshafen, der Landesbetrieb Mobilität, 67655 Kaiserslautern und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar, 67655 Kaiserslautern haben mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes bestehen. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf im Rahmen des Verfahrens ergibt sich hieraus nicht. Während der Auslegungszeit sind folgende Stellungnahmen eingegangen: Beteiligte Stelle: Gasanstalt Kaiserslautern AG Kurzfassung: Die Gasanstalt Kaiserlautern AG weist darauf hin, dass der Planungsbereich teilweise mit Erdgas versorgt ist. In der Straße Brunnenweg ist eine Mitteldruckleitung zur Versorgung der Gebäude und in der Straße Am Kohlhübel eine Hochdruck-Anschlussleitung verlegt. Kommentar und Empfehlung Planungsbüro: Die Hinweise der Gasanstalt Kaiserlautern AG sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten. Auswirkungen auf die Inhalte der Bebauungsplanung sind damit nicht verbunden. Es ist kein Beschluss erforderlich. Die Hinweise der Gasanstalt werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung hierzu ist jedoch nicht erforderlich. Beteiligte Stelle: Forstamt Kaiserslautern Kurzfassung: Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind forstliche Belange nicht unmittelbar betroffen und das Forstamt äußert somit gegen die Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Bebauung der Baulücken aus forstwirtschaftlicher Sicht die Einhaltung der Sicherheitsabstände baulicher Anlagen zu bestehenden Waldflächen bedeutsam ist. Nach Rechtsprechung des OVG Koblenz ist auf der Grundlage des 3 Abs. 1 Satz 1 LBauO ein erforderlicher Mindestabstand, in diesem Falle von 30 m zum bestehenden Wald einzuhalten. In die Artenliste 8 der nicht zugelassenen Gehölze sollte noch die Neophytenart Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche) aufgenommen werden. - 9-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Kommentar und Empfehlung Planungsbüro: Der erforderliche Abstand zur bestehenden Waldfläche wird durch die Bebauung der Baulücke eingehalten. Die Artenliste 8 der nicht zugelassenen Gehölze sollte bzgl. der spätblühenden Traubenkirsche ergänzt werden. Der erforderliche Abstand zur bestehenden Waldfläche wird durch die Bebauung der Baulücke eingehalten. Die Artenliste 8 der nicht zugelassenen Gehölze wird bzgl. der spätblühenden Traubenkirsche ergänzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beteiligte Stelle: SGD-Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft... Kurzfassung: 1. Wasserschutzgebiet Das Verfahrengebiet befindet sich innerhalb der künftigen Schutzzone III B des geplanten Wasserschutzgebietes, für die der öffentlichen Wasserversorgung dienenden Trinkwasserbrunnen des Gewinnungsgebietes Moosalbtal. Im Rahmen des laufenden Ausweisungsverfahrens erfolgte, auf der Basis eines hydrogeologischen Gutachtens, bereits eine Festlegung des erforderlichen Schutzzonenumfangs, zusammen mit Vertretern der Verbands- und Ortsgemeinde. Die nach den Unterlagen zum Bebauungsplan bereits bestehende sowie die künftig beabsichtigte Nutzung, ist innerhalb der festgelegten Schutzzone III B als zulässig zu betrachten. Bei Vorhaben zur Nutzung von Erdwärme bedarf es stets einer besonderen fachtechnischen Prüfung des Einzelfalls. 2. Regenwasserbewirtschaftung Die Regelung zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser wird vom Grundsatz her begrüßt. Die Versickerung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser darf nicht über Sickerschachtanlagen, sondern nur über die belebte Bodenzone erfolgen. Es wird darum gebeten, die Formulierung in den textlichen Festsetzungen entsprechend anzupassen. RM Helmut Celim fragte nach der Definition von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser. RM Helmut Schmalenberger wies darauf hin, dass die Baulücke Brunnenweg 2 sich in einem Bereich befindet, in welchem ein Trennsystem vorhanden ist. Kommentar und Empfehlung Planungsbüro: 1. Die Hinweise der SGD sind im Rahmen der Bauausführungen zu beachten. Auswirkungen auf Inhalte der Bebauungsplanung sind damit nicht verbunden. 2. Die Textfestsetzung Ziffer 1.7.2 sollte entsprechend angepasst werden. - 10-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Die Hinweise der SGD zum Wasserschutzgebiet sind im Rahmen der Bauausführungen zu beachten. Die Textfestsetzung Ziffer 1.7.2 wird entsprechend der Anregung der SGD angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenthaltung b) Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB und 88 LBauO bzw. falls erforderlich, erneute Auslegung nach 4a III BauGB Die im Rahmen der Auslegung nach 3 II BauGB und 4 II BauGB von den Behörden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Durch die eventuell dadurch bedingten Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Einer erneuten Auslegung bedarf es daher nicht. Das Verfahren ist nun abgeschlossen und die Satzungsbeschlüsse können gefasst werden. Das Ergebnis der Auslegung wird vom Gemeinderat Trippstadt zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan Am Kohlhübel, 2. Änderung wird gemäß 10 Baugesetzbuch und 88 Landesbauordnung für die darin enthaltenen gestalterischen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Stimmenthaltung TOP 8: Klarstellungssatzung Johanniskreuz a) Annahme des vorentwurfes zur Satzung b) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro WSW und Partner hat einen Entwurf der Klarstellungssatzung Johanniskreuz vorgelegt. Die Entwurfspläne werden in der Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und liegen zur Annahme im Rat vor. Nach der Annahme im Gemeinderat kann die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden nach den Regelungen des 13 BauGB i.v.m. 3 II BauGB und 4 II BauGB beschlossen werden. - 11-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc

Der Gemeinderat Trippstadt nimmt den vorgelegten Entwurf der Klarstellungssatzung Johanniskreuz in der vorgestellten Form an. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach 13 BauGB i.v.m. 3 II BauGB und 4 II BauGB soll durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 9: Informationen Herr Granson informierte den Gemeinderat über die festliche Preisverleihung hinsichtlich des Peter Joseph Lennè Preises in Berlin. Von den eingegangenen Arbeiten könnten 4 anlässlich des Deutsch-Französischen Bauermarktes am 18.11.2009 ausgestellt werden. Es ist beabsichtigt, den Gewinner, Herrn Joseph Rolfes, Kassel, bei nächster Gelegenheit im Rahmen einer Veranstaltung nach Trippstadt einzuladen. Das Ratsmitglied Hans-Jürgen Schulz teilte mit, dass ein Plakat Die Trippstadter entworfen wurde. Die Karte werde unentgeltlich erstellt und man könne diese im Touristikbüro kaufen. Des weiteren wurde die schlechte Parkflächenmarkierung im Bereich Langensohl angesprochen. Dabei wurde erwähnt, dass auch in Trippstadt vor dem Rathaus die Markierungen ausgebessert werden müssten. Laut Herrn Schulz wird dies zur Zeit von einer bekannten Fachfirma kostenfrei erfolgen. Ansonsten könnten von dieser Firma weitere Ausbesserungen teilweise umsonst oder zum Vorzugspreis durchgeführt werden. Vor Eintritt in die nichtöffentliche Sitzung wurde von Herrn Mannweiler angemerkt, dass in Zukunft 35 GemO besser zu beachten sei. Dies solle durch die Verwaltung geprüft werden. Herr Verbandsbürgermeister Uwe Unnold veranlasst eine rechtliche Überprüfung. - 12-2. NS GR Trippstadt 06.10.2009.doc