GUTACHTEN. über den Verkehrswert (Marktwert) der unbebauten Grundstücke (Wohnbau land für Geschosswohnungsbau) nach 1 94 Baugesetzbuch.



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Transkript:

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Offenbach HESSEN AZ: W 0013/2015 GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) der unbebauten Grundstücke (Wohnbau land für Geschosswohnungsbau) nach 1 94 Baugesetzbuch Stadt/Gemeinde Gemarkung Lage : Heusenstamm Heusenstamm Hohebergstraße 1 02 + 1 04; Fist. 1057, 1217, 1056 Grundstücke für Geschosswohnungsbau Amt für Bodenmanagement Heppenheim - Geschäftsstelle 1 > - 64646 Heppenheim, Odenwaldstraße 6 Telefon: (06252} 127-8904 Telefax: (06252} 127-8391 E-Mail: afbheppenheim-outachterausschuss@hvba.hessen de 11 GutachterausschOsse for Immobilienwerte for den Bereich der Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, des Landkreises Darmstadt-Dieburg und des Odenwaldkreises sowie der Städte Bensheim, Dietzenbach, Heppenheim, Lampertheim, Neu-lsenburg und Viemheim.

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 2 von 16 Die beteiligten Mitglieder des Cutachterausschusses haben in ihrer Sitzung am 23.02.2015 den Verkehrswert (Marktwert) der Liegenschaft Hohebergstraße 102-104 (Fist. 105 7, 121 7, 1 056) für den Geschosswohnungsbau wie folgt ermittelt: Verkehrswert (Marktwert) 1.286.550,- Stichtag der Wertermittlung: 23.02.2015 Bei der Ermittlung des Verkehrswertes haben folgende Gutachter mitgewirkt: Schoeneck, Wolfram als Vorsitzender Dipl.-lng. (Vermessung) Becker, Albrecht als Gutachter Dipl. Verwaltungswirt, Leiter Kreisbauamt Volk, Klaus als Gutachter Dipl.-lng. (Vermessung)

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/201 5 Seite: 3 von 16 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung und Grundstücksbeschreibung... 4 1. 1. Allgemeine Angaben............. 4 1.2. Verkehrswert (Marktwert)....................... 5 1.3. Gesetzliche Grundlagen...,............ 6 1.4. Daten des Liegenschaftskatasters... 7 1.5. Daten des Grundbuchs... 7 2. Wertbeeinflussende Merkmale......... 8 2.1. Lage des Grundstücks......... 8 2.1.1 Überörtliche Lage und Infrastruktur... 8 2.1.2 Lage im Ort und Nachbarschaft... 8 2.2. Rechtliche Gegebenheiten........... 9 2.2.1 Privatrechtliche Situation........ 9 2.2.2 Öffentlich rechtliche Situation... 9 2.3. Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit......... 10 2.3.1 Derze,itige Nutzung...,.,... 10 2.3.2 Erschließung......... l 0 2.3.3 Abgabensituation... 10 2.3.4 Gestalt und Form... 10 2.3.5 Altlasten...... 10 3. Wertermittlung des Bodens... 11 3.1. Grundsätze zur Ermittlung des Bodenwertes... 11 3.2. Entwicklungszustand... 11 3.3. Bodenrichtwert... 11 3.4. Ableitung des Bodenwerts... 12 4. Verkehrswert (Marktwert)......... 14 5. Literaturverzeichnis............ 15 6. Verzeichnis der Anlagen... 16

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 4 von 16 1. Vorbemerkung und Grundstücksbeschreibung 1.1. Allgemeine Angaben Auftraggeber: Stadt Heusenstamm - Der Magistrat - zu bewertendes Objekt: unbebaute Grundstücke: Südlich der Hohebergstraße 102-104 mit den Fist. 1057, 1217, 1056 für Geschosswohnungsbau Zweck des Gutachtens/ Bewertungsgrundlage: Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwertes) zur aktuellen Wertfeststellung Die Auftraggeber hat das Gutachten am 21.01.2015 beantragt. Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: Die Recherche bezüglich der wertrelevanten Merkmale des Bewertungsobjekts wurde am 23.02.2015 abgeschlossen. Der Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag ist auch der 23.02.2015.

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 5 von 16 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen: Die Informationen zur privatrechtliehen und öffentlich-rechtlichen Situation wurden, sofern nicht anders angegeben (fern-)mündlich eingeholt. Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition bezüglich des Bewertungsobjekts zu diesen Angaben von der jeweils zuständigen Stelle schriftliche Bestätigungen einzuholen. Die beteiligten Mitglieder des Gutachterausschusses haben das Bewertungsobjekt am 23.02.2015 besichtigt. Am Besichtigungstermin haben die Mitglieder des Gutachterausschusses sowie von der Geschäftsstelle Herr Daubenherger teilgenommen. 1.2. Verkehrswert (Marktwert) Die Definition des Verkehrswerts ergibt sich aus 194 Baugesetzbuch: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Definition Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Verkehrswert Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ.: w 0013/2015 Seite: 6 von 16 1.3. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Ermittlung des Verkehrswerts sind: Bürgerliches Gesetzbuch- BGB in der Fassung vom 02.01.2002 (BGBI. I S. 42, ber. S. 2909, ber. 2003 I S. 738) zuletzt geändert am 22.07.2014 (BGBI.I S. 1218) BGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 15.07.2014 (BGBI. I S. 954) m.w.v. 01.08.2014 BauGB Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007, zuletzt geändert am 01.02.2015 DVO-BauGB Hessische Bauordnung- HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBI. I 2011, 46, 180) zuletzt geändert am 13.12.2012 (GVBI. S. 622) HBO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.1.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 11.6.201 3 (BGBI. I S. 1 548) BauNVO lmmobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 lmmowertv (BGBI. I S. 639) lmmowertv Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche - WoFIV WoFIV Zweite Berechnungsverordnung - II. BV II. BV Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts - Sachwertrichtlinie in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.09.2012 SW - RL Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts Vergleichswertrichtlinie in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.03.2014 VW - RL Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts - Ertragswertrichtlinie in der Entwurfs-Fassung der Bekanntmachung vom 05.05.2014 EW - RL Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe (Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft- LandR 78) vom 04.02.1997 LandR Richtlinie zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau DIN 277 DIN 277 Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum MF/G

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 7 von 16 1.4. Daten des Liegenschaftskatasters Das zu bewertende Grundstück ist zum Bewertungsstichtag im Liegenschaftskataster nachgewiesen unter: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke: Lagebezeichnung: Fläche: Nutzung sart: Heusenstamm Heusenstamm 5 1057, 1217,1056 Hohebergstraße Nr. 102-104 insgesamt 2.859 m 2 Gebäude- und Freifläche, Wohnnutzung 1.5. Daten des Grundbuchs Im Grundbuch ist das Grundstück eingetragen unter: Grundbuchbezirk: Amtsgericht Offenbach am Main, Grundbuch von Heusenstamm Grundbuchblattnummer: 6105 Bestandsverzeichnis: Katasterangaben Grundbuchangaben r----:------ 503 438 Heusens t amm Heusenstamm l217 1056 GebAude- und Frei f läche Hohebergstraße 102 verkehrsfläche Hohebergstraße 19 02 71 439 l{e u sens t a rnm 1 0 57 Gebäude- und Frei f läche Hohebergstraße 1 0 4 a e6 Eigentümer: Amtsgericht Ollf"l'bioi ; "'l -"'"t t-' -.it Grundbuch von Abteilung II: Keine Eintragungen für die zu bewertenden Grundstücke. Es wird davon ausgegangen, dass hierfür keine Wertrelevanz besteht. Abteilung 111: nicht eingesehen

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 8 von 16 2. Wertbeeinflussende Merkmale Zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Der Verkehrswert bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks, den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften und der sonstigen Beschaffenheit des Grundstücks. Die für das Gutachten grundlegenden wertbeeinflussenden Umstände und Merkmale wurden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt und den Mitgliedern des Gutachterausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 2.1. Lage des Grundstücks 2.1.1 Oberörtliche Lage und Infrastruktur Heusenstamm ist eine hessische Stadt mit über rd.18.400 (Stand 2013) Einwohnern im Landkreis Offenbach in Hessen, an der Bieber gelegen. Die Stadt liegt im Rhein.:..Main-Gebiet südlich von Frankfurt am Main und Offenbach auf einer Höhe von durchschnittlich 121 m ü. NN. Der tiefste natürliche Punkt ist das Flussbett der Bieber, der höchste Punkt ist die Erhebung Hoher Berg. Heusenstamm liegt im südlichen Teil Hessens unweit der Mittelgebirge Odenwald und Spessart. Heusenstamm grenzt im Norden an die kreisfreie Stadt Offenbach, im Nordosten an die Stadt Obertshausen, im Südosten an die Stadt Rodgau, im Süden an die Stadt Dietzenbach, sowie im Westen an die Stadt Dreieich. Heusenstamm liegt an der Bundesautobahn A 3, zu erreichen über die Anschlussstelle Obertshausen. Nicht weit entfernt ist auch die Bundesautobahn A 661, Anschlussstelle Neu-lsenburg. Der Flughafen Frankfurt ist in kurzer Zeit zu erreichen. Mit ders-bahn sind die Innenstädte von Frankfurt und Offenbach, sowie der Hauptbahnhof Frankfurt zu erreichen. ln Heusenstamm gibt es vier kirchliche (3 katholische, 1 evangelische) Kindertagesstätten und drei weitere in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es zwei Kinderbetreuungsvereine. An Bildungseinrichtungen stehen in Heusenstamm drei Grundschulen, eine Realschule, ein Gymnasium und eine Förderschule für Praktisch Bildbare zur Auswahl. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Ärzte, Apotheken und Behörden stehen ausreichend zur Verfügung. Die Stadt Heusenstamm verfügt über zwei Gewerbegebiete. (siehe Anlage 11 Überörtliche Lage) Lagebeschreibung 2. 1.2 Lage im Ort und Nachbarschaft Das Bewertungsobjekt liegt am südwestlichen Ortsbereich von Heusenstamm. Die Lage im Umfeld zeichnet sich aus durch eine aufgelockerte, offene Bauweise mit überwiegend Wohnnutzung (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie vereinzelt Geschosswohnungsbau). Es besteht eine normale überwiegend kleinstädtisch geprägte Infrastruktur. (siehe Anlagen 2 und 3/ Lage im Ort)

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/201 5 Seite: 9 von 16 2.2. Rechtliche Gegebenheiten 2.2.1 Privatrechtliche Situation ln der Abteilung II des Grundbuchs bestehen keine Eintragungen zu den bewertenden Grundstücksflächen. Es wird davon ausgegangen, dass hierfür keine Wertrelevanz vorliegt. Abteilung 111 des Grundbuches wurde nicht eingesehen. Schuldverhältnisse, die ggf. im Grundbuch in Abteilung 111 verzeichnet sein können, werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese beim Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Kaufpreises ausgeglichen bzw. bei der Beleihung berücksichtigt werden. 2.2.2 öffentlich rechtliche Situation Bebauungsplan Für den Bereich des Bewertungsobjektes gibt es einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Südlich der Hohebergstraße Nr. S.33,1 u vom 31.01.2009. Folgende Festsetzungen bestehen: Bezeichnung Baugebiet: WAS - Art der baulichen Nutzung: WA- Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,55; Geschossflächenzahl (GFZ) 0,9; Zah l der Vollgeschosse: mind. II, max. 111 Vollgeschosse Zu bewertende Grundstücke orange markiert: Baugebiet WAS Baulasten ln dieser Wertermittlung wird davon ausgegangen, dass keine Baulasten für die zu bewertenden Grundstücke vorhanden sind.

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 1 0 von 16 2.3. Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit 2.3.1 Derzeitige Nutzung Die zu bewertenden Grundstücksflächen sind derzeit ungenutzt. Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt diese Neubaugrundstücke für eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau zu veräußern. 2.3.2 Erschließung Die zu bewertenden Grundstücksflächen sind gemäß Ortsbesichtigung erschlossen. Es besteht direkter Straßenanschluss über die Hohebergstraße. 2.3.3 Abgabensituation Nach Auskunft der Stadt Heusenstamm sind die zu bewertenden Grundstücksflächen erschlossen. Entsprechend fallen derzeit keine Erschließungskosten an. Diese Wertermittlung basiert hinsichtlich des erschließungs-und abgabenbeitragsrechtlichen Zustandes auf Informationen der Stadt Heusenstamm vom 21.01.201 5. Die Angaben wurden von d en Mitgliedern des Gutachterausschusses nicht näher überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben wird daher nicht übernommen. ln der vorliegenden Wertermittlung werden für die zu bewertenden Grundstücke ein erschließungsbeitragsfreier Zustand untersteut. Erschließungssituation 2.3.4 Gestalt und Form Die zu bewertenden Grundstücksflächen sind überwiegend regelmäßig geschnitten. Die Grundstückstopographie ist nahezu eben. Umliegend besteht eine normale Wohnbebauung (überwiegend EFH/ZFH, tlw. MFH). Der Grundstücksblock hat eine mittlere Breite von ca. 90 m und eine mittlere Tiefe von ca. 31 m. 2. 3. 5 Altlasten Der Grund und Boden wurde nicht auf eventuelle Verunreinigungen (u. a. Altlasten) untersucht. Diese Untersuchung kann nur durch Spezialinstitute (z.b. Altlastengutachter) vorgenommen werden. Gemäß schriftlicher Auskunft durch die Stadt Heusenstamm ist das Bewertungsgrundstück mit Altablagerungen belastet. Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt diese Grundstücke vor Verkauf zu sanieren. ln der vorliegenden Wertermittlung werden für die zu bewertenden Grundstücke Altlastenfreiheit unterstellt.

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ.: w 0013/2015 Seite: 11 von 16 3. Wertermittlung des Bodens 3.1. Grundsätze zur Ermittlung des Bodenwertes Nach der lmmobilienwertermittlungsverordnung ist der Bodenwert in der Regel durch Preisvergleich nach dem Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Anstelle von Vergleichspreisen aus der Kaufpreissammlung kann auch der Bodenrichtwert für die entsprechende Gemarkung herangezogen werden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche und wird von den Mitgliedern des Gutachterausschusses aufgrundder Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt ermittelt. 3.2. Entwicklungszustand Der Entwicklungszustand eines Grundstücks lässt sich nach 5 lmmowertv aus der öffentlich rechtlichen Planungssituation ableiten. Die übliche Entwicklung beinhaltet die Entwicklungsstufen Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land. Der Entwicklungszustand richtet sich immer nach den rechtlichen Vorgaben, insbesondere nach denen des öffentlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrechts. Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um baureifes Land. 3.3. Bodenrichtwert Die Mitglieder des Gutachterausschusses haben für die Gemarkung Heusenstamm verschiedene Wertzonen festgelegt. Die zu bewertenden Grundstücke liegen in einer Wertzone für die der Bodenrichtwert für Land- und forstwirtschaftliche Flächen zum 01.01.2014 zu 4,50 /m 2 ermittelt wurde. Bodenrichtwert

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 1 2 von 16 3.4. Ableitung des Bodenwerts Allgemeine Marktlage Wohnimmobilien: Durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien im Rhein-Main-Gebiet konnten auch im Jahr 2014 vielerorts wieder steigende Preise für Wohneigentum registriert werden. Das Angebot kann diese Nachfrage in Frankfurt und den Umlandgemeinden nach wie vor nicht bedienen. Dies beflügelt vor allem die Nachfrage nach Renditeobjekten. Die Mieten im Rhein-Main-Gebiet sind im Jahr 2014 deutlich langsamer gestiegen als die Preise für Wohneigentum, vielerorts blieben sie auch konstant. Diese Entwicklung wird durch das noch immer relativ niedrige Zinsniveau gefördert, das nach wie vor einen guten Einstieg in Immobilieninvestitionen ermöglicht. Positiv bleibt die Entwicklung der Einwohnerzahlen, insbesondere in Frankfurt am Main und in den an Frankfurt angrenzenden Gemeinden. Baugrundstücke: Die Nachfrage nach Baugrundstücken in präferierten lagen mit guter Infrastruktur und Anhindung ist unverändert hoch. Im Vergleich zum Vorjahr konnten daher in einigen Gemeinden höhere Preise registriert werden. Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren: Die Mitglieder des Gutachterausschusses bewerten die Qualität der zu bewertenden Fläche als Bauland für Geschosswohnungsbau entsprechend des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes. Grundstückszuschnitt und -topographie sind für Geschosswohnungsbau überwiegend regelmäßig und normal. Die Lage des Bewertungsgrundstücks in Heusenstamm beurteilt der Gutachterausschuss als durchschnittlich. Durch die Lage direkt an der Hohebergstraße bestehen erhöhte Verkehrsimmissionen. Ein entsprechender Wertabschlag ist allerdings nicht marktgerecht, da die umliegenden Kaufpreise für Baugrundstücke ein überwiegend ähnliches Preisniveau aufweisen. Es besteht ein guter Anschluss an das übergeordnete Verkehrswegenetz und die örtliche Infrastruktur. Die Bewertungsfläche mit 2.859 m 2 hat eine übliche Grundstücksgröße für Geschosswohnungsbau. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind in den letzten Jahren vor dem Wertermittlungsstichtag geeignete Vergleichspreise für vergleichbare Grundstücke im Landkreis Offenbach registriert worden. Durch eine aktuelle Kaupreisanalyse im Landkreis Offenbach ergibt sich, dass großflächige Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau am Markt rd. 10% niedriger gehandelt werden als Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau (freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser). Die Kaufpreisanalyse über Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbau in Heusenstamm in der Flur 5 zwischen den Jahren 2010 bis 2015 zeigt, dass der mittlere Kaufpreis (Median) bei rd. 500,- /m 2 liegt. Aktuelle Kaufpreise über Baugrundstücke für den

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 13 von 16 Geschosswohnungsbau liegen in der Flur 5 von Heusenstamm nie ht in ausreichender Anzahl vor, so dass hierzu keine sichere Mittelwertangabe gemacht werden kann. Der Gutachterausschuss erachtet für die Bewertungs fläche, unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände, einen Wertansatz auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Vergleichswertverfahren) als angemessen und ermittelt den Wert entsprechend dem Wertverhältnis von Baugrundstücken des Geschosswohnungsbaus zu Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus. Es erg ibt sich nachfolgende Wertermittlung: Ausgangsbasis: Mittelwert Bodenwert Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus Heusenstamm (Flur 5}: 500 /m 2 ebf (erschließungsbeitragsfrei) Abschlag -1 0% entsprechend Kaufpreisanalyse ergibt 450 /m 2 ebf Bodenwert für den Geschosswohnungsbau Ausgehend von einem Vergleichswert (Median) von 500,- /m 2 und unter Berücksichtigung der genannten wertbeeinflussenden Eigenschaften, ermittelt der Gutachterausschuss den Bodenwert zum Wertermittlungsstichtag zu gerundet 450,- /m 2 Bei einer zu bewertenden Gesamtfläche von 2.859 m 2 ergibt sich der Gesamt-Bodenwert der zu Grundstücke zu 2.859 m 2 x 450,- /m 2 1.286.550,-

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/2015 Seite: 14 von 16 4. Verkehrswert (Marktwert) Ausgehend von dem Vergleichswertverfahren zum Bodenwert und unter Berücksichtigung der Lage auf dem Immobilienmarkt für Grundstücke dieser Art ermitteln die Mitglieder des Gutachterausschusses den Verkehrswert (Marktwert ) der Liegenschaft Hohebergstraß e 102-104 (Fist. 1057, 1217, 1056) für den Geschosswohnungsbau zum Wertermittlungsstichtag 23.02.2015 gerundet zu 1.286.5 50,-. Ergebnis der Wertermittlung Heppenheim, den 03.03.2015 Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Offenbach gez.schoeneck Vorsitzender des Gutachterausschusses Die Übereinstimmung dieser Ausfertigung mit der Urschrift wird beglaubigt. Heppenheim, den 03.03.2015 u Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/201 5 Seite: 1 5 von 16 5. Literaturverzeichnis Sprengnetter, Hans Otto: lmmobilienbewertung, Arbeitsmaterialien; Loseblattsammlung, in der jeweils aktuellen Fassung Sprengnetter, Hans Otto u.a.: lmmobilienbewertung, Lehrbuch; Loseblattsammlung, in der jeweils aktuellen Fassung Sprengnetter, Hans Otto: WF-Bibliothek, EDV-gestützte Entscheidungs-, Gesetzes-, Literatur- und Adresssammlung zur Grundstücks- und Mietwertermittlung Kleiber- Sirnon - Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken Kommentar und Handbuch, 7. Auflage 201 4 Sandner I Weber: Lexikon der lmmobilienwertermittlung, 2. Auflage 2007 Gerardy - Möckel - Troff: Praxis der Grundstücksbewertung; Loseblattsammlung aktuelle Fassung Rössler- Langner u.a. Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten Pohnert - Ehrenberg - Haase - Joeris Kreditwirtschaftliche Wertermittlung: Typische und atypische Beispiele der Immobilienbewertung HypZert GmbH Studienbriefe zur Immobilienbewertung und Immobilienanalyse Schmitz I Krings 1 Dahlhaus/ Meisel Baukosten 2012/2013 - Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung Gutachterausschüsse beim AfB Heppenheim Immobilienmarktbericht - Daten des Immobilienmarktes Südhessen Gesamtausgabe 2014 Gutachterausschüsse des Landes Hessen Immobilienmarktbericht - Daten des Immobilienmarktes Hessen Gesamtausgabe 2014 Gutachterausschüsse des Landes Hessen Vergleichsfaktoren des Landes Hessen gemäß 1 83 Abs. 2 BewG Gesamtausgabe 2014

Gutachterausschuss für den Bereich Landkreises Offenbach AZ: W 0013/201 5 Seite: 16 von 16 6. Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 Überörtliche Lage: Ausschnitt aus der Topografischen Karte im Maßstab 1 :25.000 Anlage 2 Lage im Ort: Luftbildkarte im Maßstab 1:5.000 Anlage 3 Lage im Ort: Ausschnitt aus Präsentationsgrafik im Maßstab 1: 7.500 Anlage 4 Nachbarschaft: Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000 Anlage 5 Bilder des Bewertungsobjekts

HESSEN w 0013/2015 Oberörtliche Lage Anlage 1 Datum: 04.03.2015 Maßstab 1 : 25.000 Gemarkung: Heusenstamm

HESSEN w 0013/2015 Anlage2 Datum: 04.03.2015 0 50 100 150m Gemarkung: Heusenstamm Flur: 5 1cm =50m

w 0013/2015 Anlage3

HESSEN w 0013/2015 Anlage 5 Datum: 23.02.2015 Fotos des Bewertungsobjektes Ansicht nach Westen Ansicht nach Süden Blatt 1