JAHRGANG 2010 HANNOVER, 22. APRIL 2010 NR. 15 A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

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Transkript:

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2010 HANNOVER, 22. APRIL 2010 NR. 15 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Landeshauptstadt Hannover B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt GEHRDEN Satzung zur Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder der Stadt Gehrden 134 2. Stadt HEMMINGEN Haushaltssatzung der Stadt Hemmingen für das Haushaltsjahr 2010 134 3. Gemeinde UETZE Bebauungsplan Nr. 14 Groka, Ortschaft Dollbergen 135 C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover 136 Veröffentlichung der Abfallbilanz 2009 133

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover 2. Stadt HEMMINGEN Haushaltssatzung der Stadt Hemmingen für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Hemmingen in der Sitzung am 11.02.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Landeshauptstadt Hannover B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt GEHRDEN Satzung zur Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder der Stadt Gehrden Aufgrund der 6, 32 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z.zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Gehrden in seiner Sitzung am 14.04.2010 folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Der Rat kann jeweils für jede Kommunalwahl durch Satzungsbeschluss die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringern. 2 Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder Die in 32 Abs. 1 NGO vorgesehene Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Kommunalwahl 2011 wird um 2 verringert. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gehrden, den 14.04.2010 STADT GEHRDEN Heldermann Bürgermeister Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 26.142.900 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 29.381.100 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.132.700 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 28.403.300 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.430.100 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.732.200 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.332.400 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.684.300 festgesetzt Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 36.895.200 - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 39.819.800 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.302.100 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.740.000 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.350.000 festgesetzt. 134

5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne von 89 NGO anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr 25.000 je Produktkonto nicht überschreiten. Stadt Hemmingen, den 11.02.2010 STADT HEMMINGEN Schacht-Gaida Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch die Region Hannover am 23.03.2010 unter dem Aktenzeichen - 151421/1 (6) - erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und der Beteiligungsbericht liegen gemäß 86 Abs. 2 Satz 3 NGO bzw. 116a NGO vom 23.04.2010 bis einschließlich 03.05.2010 während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hemmingen, Rathausplatz 1, 30966 Hemmingen, Zimmer 2.03, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Hemmingen, den 12.04.2010 3. Gemeinde UETZE STADT HEMMINGEN Der Bürgermeister Schacht-Gaida Bebauungsplan Nr. 14 Groka, Ortschaft Dollbergen Der Rat der Gemeinde Uetze hat am 18. 03. 2010 den Bebauungsplan Nr. 14 Groka, Ortschaft Dollbergen gem. 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend abgedruckt: Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2009 135

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich aus und kann im Fachbereich Verkehr Umwelt Planung der Gemeinde Uetze, Zimmer 224, Marktstraße 9, 31311 Uetze, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung wird der o.g. Bebauungsplan gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Auf die Möglichkeit, die Verletzung der in 214 Abs. 1 BauGB aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung beim Zustandekommen des Bauleitplans geltend zu machen, wird hingewiesen. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit des Bauleitplans werden gemäß 215 BauGB 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans oder des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Uetze unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch einen Bebauungsplan eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Uetze, den 14.04.2010 GEMEINDE UETZE Bürgermeister In Vertretung Achim Husemann C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Veröffentlichung der Abfallbilanz 2009 Gem. 4 - Abfallbilanz - des Niedersächsischen Abfallgesetzes vom 14. Juli 2003 gibt der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover für das Gebiet der Region Hannover die folgende Abfallbilanz für das Jahr 2009 bekannt. Einwohner (Stand 1. 1. 2009): 1.129.797 1. Angelieferte Abfallmengen Abfall-/Stoffart Kolenfeld Burgdorf Lahe Gesamt Gesamt Mg Mg Mg Mg kg/e Hausabfall 50.353 21.164 129.874 201.391 178 Abfälle von außerhalb der Region 0 0 9 9 0 Gewerbeabfall 9.759 6.201 43.986 59.946 53 Baustellenabfall 983 1.250 4.423 6.656 6 Boden verunreinigt Beseitigung 12 61.107 245 28.860 648 178.940 905 268.907 1 238 Straßenkehricht 0 12 7.930 7.942 7 Sperrabfall 15.200 6.526 26.675 48.401 43 Beseitigung und Verwertung 15.200 6.538 34.605 56.343 50 Bioabfall 6.259 2.954 20.555 29.768 26 Grünabfall 24.994 13.193 43.708 81.895 72 Grünabfall von den landwirtschaftl. Grüngutannahmestellen 70.157 62 Altholz 9.962 1.991 20.742 32.695 29 Bauschutt rein 18.650 3.637 45.279 67.566 60 Boden rein 1.241 501 7.010 8.752 8 LVP/Altpapier 9.574 10.301 0 19.875 18 Verwertung 70.680 32.577 137.294 310.708 275 Summe angelieferte Abfälle 146.987 67.975 350.839 635.958 563 136

2. Außerdem Wertstofferfassung (inkl. Duales System) Mg kg/e Altmetall 5.634 5 Altholz *) 36.445 32 Altpapier *) 98.527 87 Leichtverpackungen *) 28.573 25 E-Schrott 8.829 8 Summe Wertstoffe 178.008 158 *) inkl. Menge aus Tab. 1 3. Schadstofferfassung Mg kg/e Schadstoffe gesamt 2.568 davon aus Haushalten 1.924 2 4. Kosten der Siedlungsabfallentsorgung Abfallart 1) Menge Gesamtkosten 2) Mg T Hausabfall (auch von außerhalb der Region) 201.400 93.505 Sperrabfall 48.401 15.259 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 16.086 8.746 Wertstoffe 233.032 12.362 Schadstoffhaltiger Abfall 2.568 2.276 Sonstige Siedlungs- und andere Abfälle 7.942 844 Summe 509.429 132.992 Davon entfallen auf: Gegenstand Menge Kosten Mg T Behandlung der Abfälle (Kosten für Transport zur Behandlungsanlage - ohne Kosten des Einsammelns, Behandlung und abschließende Entsorgung) 0 0 Deponierung (nur Abfälle, die ohne Behandlung direkt abgelagert werden) 0 0 Kompostierung 43.252 4.569 Sonstige externe Entsorgung 2.568 2.559 Abfallberatung 1.097 Gebührenerhebung 2.323 Wertstoffhöfe 3.550 Sonstige Kosten der Verwaltung 2.344 1) 2) Erläuterung: - Hausmüll: Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Anfallstellen (z.b. Praxen, Büros), die über die normalentonnen bereitgestellt und abgeholt werden - Sperrmüll: Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht über die normalen Tonnen bereitgestellt werden können - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Abfälle, die von ihrer Herkunft nicht aus privaten Haushaltungen stammen und nicht über die normalen Tonnen entsorgt werden - Wertstoffe: Papier-, Holz-, Grün- und Bioabfälle ohne Verpackungen, die dualen Systemen unterliegen - Schadstoffhaltige Abfälle: Sonderabfallkleinmengen aus privaten Haushaltungen sowie Mengen bis 2 Mg/a aus Gewerbebetrieben - Sonstige Siedlungs- und andere Abfälle: z.b. Straßenkehricht und Krankenhausabfälle einschließlich der Kosten für Einsammeln, Transport zur Behandlungsanlage, Behandlung, Deponierung, Abfallberatung, Gebührenerhebung, Wertstoffhöfe und sonstige Kosten der Verwaltung 137

PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, H 20151 Herausgeber, Druck und Verlag Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover Telefon: (05 11) 61 62 24 18, Fax: (05 11) 61 62 26 64 E-Mail: Amtsblatt@region-hannover.de E-Mail (intern): Info_Amtsblatt Internet: www.hannover.de Gebühren für die Zeile (Schrift-/Leerzeile) 0,90 A Gebühren für 1/2 Seite 61,00 A Gebühren für 1 Seite 123,00 A Bezugspreis (zuzüglich Versandkosten) 0,30 A Erscheint nach Bedarf in der Regel alle 7 Tage donnerstags Redaktionsschluss: jeweils mittwochs der Vorwoche um 14.00 Uhr 138