Gründung einer Personengesellschaft



Ähnliche Dokumente
Gründung Personengesellschaft

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

EBC*L - Wirtschaftsrecht. Den Begriff Firma vom Begriff Unternehmen unterscheiden können

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Die offene Handelsgesellschaft

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die Gesellschaftsformen

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel FAX

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Rechtsformen von Unternehmen

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

1. Weniger Steuern zahlen

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

IHK-Merkblatt: Gründung einer KG

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTSFORMEN

Handelsgesetzbuch (HGB) wird zum Unternehmensgesetzbuch (UGB)

GmbH Zweck und Charakteristika I

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Ergebnisabführungsvertrag

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Unternehmensformen im Überblick

Notar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon:

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Firmenrecht Gründung offene Handelsgesellschaft (OHG)

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Nicht über uns ohne uns

KOMMANDIT- GESELLSCHAFT (KG)

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

Rechtsformen. Gesellschaftsgründung. Vorteile

Gesellschaftsformen in Polen

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

IHK-Merkblatt Stand:

Die Schritte zur GesbR-Gründung

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Die Verlustverteilung erfolgt laut HGB nach Köpfen.

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

Verhandelt. zu Göttingen am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

NEWSLETTER II / 2004

Das Innenverhältnis der OHG

Die Kommanditgesellschaft (KG)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

Leichte-Sprache-Bilder

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Textgegenüberstellung

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Transkript:

Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften: Offene Gesellschaft (OG)/offene Gesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) Seit 01.01.2007 ist aufgrund des Unternehmensgesetzbuches (UGB) nur mehr die Gründung einer OG und einer KG zulässig. Bereits bestehende OHG können den Rechtsformsatz OHG beibehalten. - Die eingetragenen Erwerbsgesellschaften: Offene Erwerbsgesellschaftenn (OEG) und Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) Die Gründung einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft ist seit 01.01.2007 nicht mehr möglich. Bereits bestehende OEG bzw. KEG haben bis zum 31.12.2009 Zeit, einen Antrag an das Firmenbuch zu stellen, dass sie nun eine OG bzw. KG werden. Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar (also auch mit ihrem Privatvermögen) haften. Die Rechtsform der OG wird gerne für kleine und mittlere Unternehmen gewählt, bei dem die Gesellschafter bereit sind, Arbeit und Kapital einzusetzen. Gründung Eine OG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen den Gesellschafter (mindestens zwei) abgeschlossen wird. Als Gesellschafter kommen sowohl als auch juristische Personen in Frage. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften. Auch ein mündlicher Gesellschaftsvertrag ist möglich, wenngleich die Schriftform empfohlen wird. So wird man im Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regeln: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens und Ausscheidens eines Gesellschafters oder die Auflösung der Gesellschaft. Im Gegensatz zum GmbH-Gesellschaftsvertrag ist der OG-Gesellschaftsvertrag nicht notariatsaktpflichtig.

Firma Die Firma einer OG kann ab 01.01.2007 auf dreierlei Arten gebildet werden. - Personenfirma Die Firma kann den Namen eines oder aller Gesellschafter enthalten. - Sachfirma Die Sachbezeichnung muss einen beschreibenden oder charakteristischen Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit haben. - Fantasiefirma Die Verwendung eines Fantasienamen ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt und keine Angaben enthält, die zur Irreführung geeignet ist. Alle drei Arten haben jedoch die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz offene Gesellschaft oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere OG führen müssen. Bei freien Berufen kann der Zusatz Partnerschaft gewählt werden, wobei ein Hinweis auf den ausgeübten Beruf enthalten sein muss. Bereits vor dem 1.1.2007 gegründete OHG können den Rechtsformzusatz OHG beibehalten. Firmenbuch Die OG ist von den Gesellschaften zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Zuständig ist jenes Gericht, in dessen Sprengel die OG ihren Sitz hat. Die Anmeldung hat folgende Angaben zu enthalten: - Name und Geburtsdatum jedes Gesellschafters, allenfalls seine Firmenbuchnummer - die Firma der Gesellschaft - den Ort ihres Sitzes und die Geschäftsanschrift - den Stichtag für den Jahresabschluss - den Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages und - den Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft begonnen hat Weiters ist der Anmeldung eine Musterzeichnungserklärung, die von den Gesellschaftern beglaubigt zu unterfertigen ist, beizulegen. Das Gericht hat die Anmeldung zu prüfen und nimmt dann die Eintragung in das Firmenbuch vor. Vertretung Wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Bestimmungen enthält, ist aufgrund des Gesetzes jeder Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten. Auch wenn ein Gesellschafter von Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnissen per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wird, kommt es zu keiner Haftungsbeschränkung dieses Gesellschafters gegenüber den Gläubigern.

Gewerberecht Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die Gesellschaft lauten) bedarf es eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann entweder ein Gesellschafter der OG sein oder ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausmacht. Sozialversicherung Alle Gesellschafter einer gewerblich tätigen OG sind grundsätzlich GSVG-pflichtversichert. Steuern Die OG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommenssteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt. Es wird bloß der Gewinn der OG auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet. Einkommenssteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Erhält der Gesellschafter von der OG Vergütungen z.b. für seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftgütern so gelten diese als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab ausgeschüttet wird. Solche Vergütungen zählen beim Gesellschafter zu den betrieblichen Einkünften und sind bei ihm steuerpflichtig. Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wird ein Dienstverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft nicht akzeptiert. Kommanditgesellschaft (KG) Grundlagen Ein Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, von denen mindestens einer für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (als auch mit seinem Privatvermögen) haftet (=Komplementär) und mindestens einer nur beschränkt in Höhe seiner Vermögenseinlage haftet (=Kommanditist). Kommanditisten sind von der Geschäftführung ausgeschlossen und haben grundsätzlich kein laufendes Informationsrecht. Vom eingebrachten Kapital steht dem Kommanditisten eine Verzinsung zu. So gesehen kann die Kommanditgesellschaft als eine Sonderform der offenen Gesellschaft aufgefasst werden. Außer der Sonderregelungen für den Kommanditisten kommen daher im Wesentlichen dieselben Vorschriften wie für die OG zur Anwendung. Beachten Sie deshalb auch die allgemeinen Ausführungen zur Gesellschaftsgründung einer OG. Gründung Für den Gesellschaftsvertrag gelten dieselben Regeln wie für die OG. Ist der Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so entsteht eine so genannte GmbH & Co KG. Damit soll über die Rechtsform einer GmbH neben der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten auch eine beschränkte Haftung beim Komplementär erreicht werden.

Firmenbuch Die Firma einer KG kann auf dreierlei Arten gebildet werden: - Personenfirma Die Firma kann den Namen eines oder aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter(s) enthalten - Sachfirma Die Sachbezeichnung muss einen beschreibenden oder charakteristischen Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit haben. - Fantasiefirma Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn die Leistungen oder Produkte des Unternehmens bezeichnet, die sich unter dem gewählten Name im Geschäftsverkehr schon durchgesetzt haben. Alle drei Arten haben jedoch die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz Kommanditgesellschaft oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere KG führen müssen. Wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet, muss dieser Umstand aus der Firma erkennbar sein. In diesem Fall handelt es sich um eine GmbH & Co KG. Bei freien Berufen kann der Zusatz Partnerschaft gewählt werden, wobei ein Hinweis auf den ausgeübten Beruf enthalten sein muss. Geschäftsführung Das Gesetz sieht vor, dass jeder unbeschränkt haftende Gesellschafter berechtigt und verpflichtet ist, die Gesellschaft zu vertreten. Im Falle mehrerer unbeschränkt haftender Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag ein oder mehrere Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Kommanditisten sind nach dem Gesetz zur Geschäftsführung nicht berechtigt. Ihnen stehen bestimmte Kontrollrechte zu, die durch den Gesellschaftsvertrag abgeändert werden können. Gewerberecht Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die Gesellschaft lauten) bedarf es eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann entweder ein voll haftender Gesellschafter der KG sein oder ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausmacht. Sozialversicherung Handelt es sich um eine KG, die Mitglied in der Wirtschaftskammer ist, so unterliegen alle persönlich haftenden Gesellschafter der Pflichtversicherung nach dem GSVG (Gewerbliche Sozialversicherung). Ein Kommanditist einer KG kann ASVG-pflichtversichert sein, wenn er mit der Gesellschaft ein Dienstverhältnis eingeht. Ist ein Gesellschafter nach dem 30. Juni 1998 Kommanditist einer KG

geworden und in der Gesellschaft tätig geworden, so ist er GSVG-versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob die KG einen Gewerbeschein hat oder nicht. Steuern Die KG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommenssteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt. Es wird bloß der Gewinn der KG auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Erhält der Gesellschafter von der KG Vergütungen z.b. für seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftgütern so gelten diese als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab ausgeschüttet wird, zählen beim Gesellschafter zu den betrieblichen Einkünften und sind bei ihm steuerpflichtig. Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wird ein Dienstverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft nicht akzeptiert.