Gastvortrag im Unternehmenssteuerrecht

Ähnliche Dokumente
Entstrickung. Universität Bochum 14. Dezember 2012

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Wegzugsbesteuerung und Entstrickung stiller Reserven im deutschen Steuerrecht

Die Systematik der Steuerentstrickung im deutschen Ertragsteuerrecht

Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften

Gründung einer ausländischen Betriebsstätte in Russland

wir bedanken uns für die Möglichkeit zum vorliegenden Referentenentwurf des SEStEG Stellung nehmen zu können.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Blockchain Bitcoin Smart Contracts Rechtliche Grundlagen

Jörg-Thomas Knies Lars Micker. Internationales. Ertragsteuerrecht. Lösung grenzüberschreitender. Sachverhalte. 4^ Springer Gabler

Weg- und Zuzugsbesteuerung

Globale Rückrufe: Rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen. Dr. Peter Stankewitsch Baker & McKenzie Frankfurt

Schriften des Interdisziplinären Zentrums für Internationales Finanz- und Steuerwesen International Tax Institute der Universität Hamburg

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Entstrickung und Verstrickung im EStG und KStG

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -

Microsoft Cloud Services. Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit speziellem Fokus auf die Microsoft Cloud Germany

Betriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern

Der neue Entstrickungstatbestand: Grenzen und Zweifelsfragen

Handbuch. Umstrukturierung von Unternehmen. nach UmwG, UmwStG, SEStEG

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.

Aktuelle Brennpunkte in der Betriebsprüfung

Funktionsverlagerung. Prof. Dr. Gerrit Frotscher. University of Hamburg

Mitteilungen zum Deutsch-Schweizerischen Rechtsverkehr. Unternehmensbesteuerung: Jahressteuergesetz 2010

1. Zweck der Wegzugsbesteuerung

Lebensmittelpunkt in Spanien

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf

Anspruch und Wirklichkeit des Datenschutzrechts

10. Hamburger Steuerdialog Update Personengesellschaften Update Internationales Steuerrecht. 18. Oktober 2018 Stefan Richter

Klausur aus Unternehmenssteuerrecht

Der steuerliche Wegzug vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften

Der steuerliche Wegzug vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften

Die Entstrickung im Steuerrecht

Gewinnrealisierung durch Entstrickung? Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme durch den BFH

Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

PROGRAMME SPANNEN SIE MIT UNS DEN BOGEN ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS. Vor Drucken Ende. Bitte drücken Sie die ESC Taste zum Beenden der Präsentation

DSVGO. Die wichtigsten Schritte zur Umsetzung. Linde Online-Seminar, 27. November 2017

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018

Nur per Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

DSGVO für Franchise-Systeme

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Nomos. Entstrickungsbesteuerung und Niederlassungsfreiheit. Jan Orthmann

Investitionen und Steuern in Rumänien

Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Richtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin

Rechtliche Risiken von Big Data und automatisierten Entscheidungen

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Inhaltsverzeichnis. 3. Ökonomische Wirkungen der Doppelbesteuerung Wettbewerbspolitische Ansätze zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5

Berufungsentscheidung

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften

Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen

Softwarerecht. Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten. RA Dr. Holger Lutz, LL.M. Fachausschuss-Sitzung Softwareschutz

Das Ende gewerblicher Tätigkeit trotz Fortbestand des Betriebs

Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Inhalt. Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2

Investitionen und Steuern in Rumänien

Aktuelle Entwicklungen bei 8b KStG, insbesondere 8b Abs. 3 Sätze 3 ff KStG IFA-Sektion Berlin-Brandenburg

Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Effektive Compliance-Risikoanalyse Qualifizierung und Quantifizierung von Compliance-Risiken

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität Münster

Inhaltsverzeichnis. Novosel, Steueroptimale Rechtsformwahl bei operativer Tätigkeit dpersges in Ö VII

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Der Darlehensverzicht in der Gewinnermittlung für ausländische Immobilieninvestoren

Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 06. Dezember 2013

Übertragung von Wirtschaftsgütern (I)

Stellungnahme. Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern.

Praxisleitfaden Internationales Steuerrecht 2004/2005

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

Geschäftsanteil: Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH- Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:

HINWEISE ZU 24 UMWSTG

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer

6b-Rücklage: Steuerfreier Verkauf von Grundstücken

Klausur aus Unternehmenssteuerrecht

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen

70. Düsseldorfer Steuerfachtagung 25. Februar 2019

Betriebsstätten. Handbuch. Gewinnermittlung und Besteuerung in- und ausländischer Betriebsstätten. herausgegeben von

Transkript:

Gastvortrag im Unternehmenssteuerrecht Von der finalen Entnahmelehre zu den gegenwärtigen Entstrickungstatbeständen Ruhr-Universität Bochum, 20. Juni 2014 Dr. Stephan Schnorberger Partner, Baker & McKenzie Düsseldorf Michael Dust, LL.M. (RUB) Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors is a member firm of Baker & McKenzie International, a Swiss Verein with member law firms around the world. In accordance with the common terminology used in professional service organizations, reference to a "partner" means a person who is a partner, or equivalent, in such a law firm. Similarly, reference to an "office" means an office of any such law firm. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Inhalt 1. Inl. Grundfälle: Entnahme und Betriebsaufgabe 2. Grenzüberschreitende Grundfälle der finalen Entnahmelehre 3. Rechtsentwicklung 1969 2013 4. Grenzüberschreitende Grundfälle nach heutiger Rechtslage 5. Verfassungsrechtliche Problematik 6. Europarechtliche Fragen 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 2

1. Inländische Grundfälle: Entnahme und Betriebsaufgabe

Entnahme von Einzelwirtschaftsgütern V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV wohl nicht mehr passieren werden. Die Fahrzeuge sind nahezu vollständig abgeschrieben, haben je einen Buchwert von 2.500 EUR und einen Teilwert von 25.000 EUR. V will seinen vier Söhnen das gefahrlose Üben ermöglichen und nimmt die vier LKW endgültig mit nach Hause. Welche ertragsteuerlichen Folgen hat der Vorgang? 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 4

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da V im Inland lebt. II. Objektive Steuerpflicht 1. Gewerbebetrieb: 2 I 2, 15 I 1, II EStG 2. Entnahme der LKW 4 I S. 1-2 EStG 6 I Nr. 4 EStG: Ansatz mit dem Teilwert Teilwerte der LKW: 100.000 EUR./. Buchwerte der LKW: 10.000 EUR = steuerpflichtiger Entnahmegewinn: 90.000 EUR 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 5

Betriebsaufgabe Der Erfinder E beendet seine Tätigkeit vollständig. Sein Betriebsvermögen besteht lediglich aus nicht bilanzierten Patenten. Einen Teil der Patente veräußert er für 650.000 EUR (netto). Die übrigen Patente im gemeinen Wert von 350.000 EUR lizensiert er privat weiter. Welche ertragsteuerlichen Folgen hat der Vorgang? 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 6

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht II. 1 I EStG (+), da V im Inland lebt. Objektive Steuerpflicht 1. Vor Beendigung Laufende Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 2 I 2, 18 I 1, II EStG. 2. Beendigung Betriebsaufgabe, da Betriebsgrundlagen nicht vollständig veräußert, sondern teilweise anderweitig verwendet. 16 I-III, 18 III EStG: volle Realisierung der stillen Reserven. 34 EStG: Fünftelung der Grenzsteuerbelastung oder ggf. ermäßigter Steuersatz (56%). 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 7

2. Grenzüberschreitende Grundfälle der finalen Entnahmelehre

Entstrickungsbesteuerung V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV nicht wohl mehr passieren werden. Um die nahezu vollständig abgeschriebenen Fahrzeuge (Bw = je 2500) weiter nutzen zu können, verbringt V die Fahrzeuge, die zusammen einen gemeinen Wert von 100.000 DM haben, zur weiteren Nutzung zu seiner österreichischen Betriebsstätte. a) V verbringt die Fahrzeuge 1955. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 9

Lösung 1955 I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+) II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte 2. Auswirkungen der Überführung nach Österreich 4 I EStG (-) kein besteuerungsauslösender Sachverhalt nach damaliger Rechtslage. Die stillen Reserven in Höhe von 90.000 DM werden erst bei Entnahme der LKW aufgedeckt und steuerpflichtig. Das Besteuerungsrecht hat für diese Fälle nach DBA Österreich 1954 ausschließlich Österreich. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 10

Abwandlung V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV nicht wohl mehr passieren werden. Um die nahezu vollständig abgeschriebenen Fahrzeuge (Bw = je 2500) weiter nutzen zu können, verbringt V die Fahrzeuge, die zusammen einen gemeinen Wert von 100.000 DM haben, zur weiteren Nutzung zu seiner österreichischen Betriebsstätte. b) V verbringt die Fahrzeuge 1970. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 11

Lösung 1970 I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+) II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte 2. Auswirkungen der Überführung nach Österreich a. 4 I EStG (+) Entnahme b. Gemeiner Wert der Fahrzeuge: 100.000 DM./. Buchwert der Fahrzeuge: 10.000 DM = Entstrickungsgewinn: 90.000 DM 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 12

Betriebsaufgabe Der Erfinder E wandert mit seinem Betrieb nach Italien aus. Zu seinem Betriebsvermögen gehören lediglich bisher nicht bilanzierte Patente mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1 Mio. DM. a) E wandert 1958 aus. E E 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 13

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da juristische Sekunde vor Wegzug zu beurteilen ist. II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte bis Wegzug ( 18 EStG) 2. Auswirkungen des Wegzuges 18 III, 16 EStG - Veräußerung des Betriebes / Betriebsaufgabe (-) kein besteuerungsauslösender Sachverhalt nach damaliger Rechtslage. Die stillen Reserven in Höhe von 1.000.000 DM werden erst bei Aufgabe, Entnahme oder Veräußerung aufgedeckt und steuerpflichtig. Das Besteuerungsrecht hat für diese Fälle nach DBA Italien 1925 ausschließlich Italien. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 14

Abwandlung Der Erfinder E wandert mit seinem Betrieb nach Italien aus. Zu seinem Betriebsvermögen gehören lediglich bisher nicht bilanzierte Patente mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1 Mio. DM. b) E wandert 1977 aus. E E 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 15

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da juristische Sekunde vor Wegzug zu beurteilen ist. II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte bis Wegzug ( 18 EStG) 2. Auswirkungen des Wegzuges a. 18 III, 16 III EStG (+) Betriebsaufgabe* b. Gemeiner Wert der Patente: 1.000.000 DM./. Buchwert der Patente: 0 DM = Aufgabegewinn: 1.000.000 DM 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 16

* Beschränkung deutscher Besteuerung Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufgabe ist der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Steuerrechtes für Veräußerungsgewinne (anders als bei 4 I 3 EStG nicht auch Nutzungserlöse). Veräußerungsgewinn ( 18 EStG): 49 I Nr. 3 EStG gewährt der Bundesrepublik für Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Personen aus der Verwertung selbstständiger Arbeit ein Besteuerungsrecht. Aber: Art. 13 V OECD-MA / Art. 7 DBA-Italien 1925: Nur Sitzstaat des Gläubigers hat das Besteuerungsrecht, soweit keine Betriebsstätte vorhanden ist. Veräußerungsgewinn ( 15 EStG): 49 I Nr. 2 f bb EStG gewährt der Bundesrepublik für Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Personen aus der gewerblichen Veräußerung eingetragener Rechte ein Besteuerungsrecht. Aber: Art. 13 V OECD-MA / Art. 3 DBA-Italien 1925: Nur Sitzstaat des Gläubigers hat das Besteuerungsrecht, soweit keine Betriebsstätte vorhanden ist. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 17

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da juristische Sekunde vor Wegzug zu beurteilen ist. II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte bis Wegzug 2. Auswirkungen des Wegzuges a. 18 III, 16 III EStG (+) Betriebsaufgabe* b. Gemeiner Wert der Patente: 1.000.000 DM./. Buchwert der Patente: 0 DM = Aufgabegewinn: 1.000.000 DM 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 18

3. Rechtsentwicklung 1969 2013

Rechtsentwicklung 16.07.1969 BFH (I 266/65) Theorie der Finalen Entnahme. 07.12.2006 SeStEG Kodifikation der finalen Entnahme 4 I 3 EStG + Ausgleichsposten 4g EStG 17.07.2008 - BFH (I R 77/06) Bzgl. Fall aus VZ 1995 Abkehr von Finalen Entnahme - Keine gesetzliche Grundlage - Freistellung DBA Verlust inländisches Besteuerungsrecht 28.04.1971 BFH (I R 55/66) Grundsätze der Finalen Entnahme auch für Betriebsaufgabe 24.12.1999 Betriebsstättenerlass - Fremdvergleichsprinzip - Ausgleichsposten JStG 2010 vom 08.12.2010 4 I 4 EStG Rückwirkend ab VZ 2005 ( 52 IIXb EStG) 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 20

Rechtsentwicklung Finale Entnahme Wichtige Ereignisse im Überblick 1969/71 BFH entwickelt die Theorie der finalen Entnahme/Betriebsaufgabe. 24.12.99 Betriebsstättenerlass: Sofortige Realisierung Fremdvergleichspreis Wahlweise: Ausgleichsposten, Realisierung mit Abschreibung oder Ausscheiden des Wirtschaftsgutes spät. nach 10 Jahren. ab 2006 SeStEG kodifiziert Theorie in 4 I 3 EStG, 16 IIIa EStG und 12 KStG. 4g EStG ermöglicht zeitverschobene Realisierung durch Ausgleichsposten für EU-Fälle. 17.07.08 BFH (I R 77/06) gibt finale Entnahmetheorie auf. ab 2011 JStG 2010 expliziert Überführung eines WG als Anwendungsfall der Entnahmebesteuerung in 4 I 4 EStG. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 21

Rechtsentwicklung Funktionsverlagerung Wichtige Ereignisse im Überblick ab 2008 ab 2013 ab 2013 1 III AStG besteuert das Gewinnpotential einer ins Ausland verlagerten Funktion wie den Geschäftswert eines (Teil-) Betriebes. 1 IV, V AStG stellt Betriebsstätten nahezu völlig nahestehenden Kapitalgesellschaften gleich. ( Authorized OECD Approach ) Auch die Verlagerung einer Funktion auf eine Betriebsstätte führt zur Besteuerung des Gewinnpotentiales. Ziel ist die Schaffung einer lückenlosen Kette der Entstrickungsbesteuerung. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 22

4. Grenzüberschreitende Grundfälle nach heutiger Rechtslage

Entstrickungsbesteuerung V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV nicht wohl mehr passieren werden. Um die nahezu vollständig abgeschriebenen Fahrzeuge (Bw = je 2500) weiter nutzen zu können, verbringt V die Fahrzeuge 2014, die zusammen einen gemeinen Wert von 100.000 DM haben, zur weiteren Nutzung zu seiner ägyptischen Betriebsstätte. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 24

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+) II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte 2. Auswirkungen der Überführung nach Ägypten a. 4 I 3,4 EStG (+) Entstrickung b. Gemeiner Wert der Fahrzeuge: 100.000 EUR./. Buchwert der Fahrzeuge: 10.000 EUR = Entstrickungsgewinn: 90.000 EUR 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 25

Abwandlung V verbringt die Fahrzeuge zu seiner italienischen Betriebsstätte. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 26

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+) II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte 2. Auswirkungen der Überführung nach Italien a. 4 I 3,4 EStG (+) Entstrickung b. Gemeiner Wert der Fahrzeuge: 100.000 EUR./. Buchwert der Fahrzeuge: 10.000 EUR = Entstrickungsgewinn: 90.000 EUR c. 4g EStG optionaler Ausgleichsposten über 5 Jahre 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 27

Betriebsaufgabe Der Erfinder E wandert nach Kanada aus. Zu seinem Betriebsvermögen gehören lediglich bisher nicht bilanzierte Patente mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1 Mio. EUR. E E 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 28

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da juristische Sekunde vor Wegzug zu beurteilen ist. II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte bis Wegzug 2. Auswirkungen des Wegzuges nach Kanada a. 18 III, 16 IIIa EStG (+) Betriebsaufgabe b. Gemeiner Wert der Patente: 1.000.000 EUR./. Buchwert der Patente: 0 EUR = Aufgabegewinn: 1.000.000 EUR c. Anwendung 34 EStG 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 29

Abwandlung Der Erfinder E wandert nach Österreich aus. E E 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 30

Lösung I. Subjektive Steuerpflicht 1 I EStG (+), da juristische Sekunde vor Wegzug zu beurteilen ist. II. Objektive Steuerpflicht 1. Laufende Einkünfte bis Wegzug 2. Auswirkungen des Wegzuges nach Kanada a. 18 III, 16 IIIa EStG (+) Betriebsaufgabe b. Gemeiner Wert der Patente: 1.000.000 EUR./. Buchwert der Patente: 0 EUR = Aufgabegewinn: 1.000.000 EUR c. Anwendung 34 EStG d. Besonderheit des 36 V EStG 5 zinslose Jahresraten 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 31

5. Verfassungsrechtliche Problematik

Entstrickungsbesteuerung V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV nicht wohl mehr passieren werden. Um die nahezu vollständig abgeschriebenen Fahrzeuge (Bw = je 2500) weiter nutzen zu können, verbringt V die Fahrzeuge, die zusammen einen gemeinen Wert von 100.000 DM haben, zur weiteren Nutzung zu seiner österreichischen Betriebsstätte. a) V verbringt die Fahrzeuge 2005. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 33

Lösung Echte Rückwirkung Eine echte Rückwirkung würde einer der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen, dem Prinzip der Verlässlichkeit der Rechtsordnung (Art. 20 GG), widersprechen. (Im Steuerrecht: nullum tributum sine lege) Voraussetzungen: Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs eines Gesetzes auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem das Gesetz gültig wird. (+) Schutzwürdiges Vertrauen. (-) V konnte im Jahre 2005 auf Grund der tradierten Rechtsprechung zur finalen Entnahme nicht von einer Steuerfreiheit ausgehen. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 34

Abwandlung V hat in seinem Gewerbebetrieb vier alte Lastwagen, die den deutschen TÜV nicht wohl mehr passieren werden. Um die nahezu vollständig abgeschriebenen Fahrzeuge (Bw = je 2500) weiter nutzen zu können, verbringt V die Fahrzeuge, die zusammen einen gemeinen Wert von 100.000 DM haben, zur weiteren Nutzung zu seiner österreichischen Betriebsstätte. b) V verbringt die Fahrzeuge 2009. V B 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 35

Verfassungswidrige Rückwirkung durch JStG 2010-4 I 4 EStG? 17.07.2008 - BFH (I R 77/06) Bzgl. Fall aus VZ 1995 Abkehr von Finalen Entnahme Keine gesetzliche Grundlage Freistellung DBA Verlust inländisches Besteuerungsrecht 4 I 4 EStG gilt rückwirkend vor VZ 2006 ( 52 IIXb EStG) JStG 2010 vom 08.12.2010 4 I 4 EStG 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 36

6. Europarechtliche Fragen

Europarechtliche Problematik Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit Aktuell Verfahren anhängig. Vorlage des FG Düsseldorf 8 K 3664 / 11 F vom 05.12.2013 EuGH C-657/13 Diskriminierung: Verschiebung in inländische Betriebsstätte ohne Besteuerung. Zwar keine Zuständigkeit für direkte Steuern der Gemeinschaft. Aber Ausübung der direkten Steuern unter Wahrung des Unionsrechtes. Nicht das Besteuerungsrecht wird bezweifelt, sondern die Besteuerung vor tatsächlicher Aufdeckung. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 38

Europarechtliche Problematik Besteuerung bei Aufdeckung: Besteuerung zu späterem Zeitpunkt im Ausland ist schwerer sicherzustellen. Nachträglich ist kaum zu unterscheiden, welcher Teil der stillen Reserve im Inland und welcher im Ausland erwirtschaftet wurde. Es wären Zwischenbewertungen zu erstellen. Bewertungen hätten bei Entstrickungsbesteuerung auch erfolgen müssen. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 39

Aktuelle Rechtsprechung des EuGH EuGH vom 29.11.2011: Wahlrecht beeinträchtigt die Niederlassungsfreiheit weniger. Optional Aufdeckung oder besteuerungssichernde Dokumentation. EuGH vom 12.07.2012: Die Ersparnis von Verwaltungsaufwand allein kann keine Beschränkung von Grundfreiheiten rechtfertigen. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 40

Aktuelle Rechtsprechung des EuGH EuGH vom 23.01.2014: Entstrickung bei Einbringungsvorgängen wegen drohendem Verlust des Besteuerungsrechts ist unter der Voraussetzung einer Stundungsmöglichkeit unionsrechtskonform. 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 41

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen und Diskussion 2014 Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors 42

Baker & McKenzie denkt von Anfang an global. Seit der Gründung. Internationalität liegt uns in den Genen. Dr. Stephan Schnorberger Partner Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors Neuer Zollhof 2 T: +49 211 31 116 152 40221 Düsseldorf Stephan.Schnorberger@bakermckenzie.com Michael Dust, LL.M. Law Clerk Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors Neuer Zollhof 2 T: +49 211 31 116 159 40221 Düsseldorf Michael.Dust@bakermckenzie.com Die Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors ist eine im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter PR-Nr. 1602 eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist assoziiert mit Baker & McKenzie International, einem Verein nach Schweizer Recht. Mitglieder von Baker & McKenzie International sind die weltweiten Baker & McKenzie-Anwaltsgesellschaften. Der allgemeinen Übung von Beratungsunternehmen folgend, bezeichnen wir als "Partner" einen Freiberufler, der als Gesellschafter oder in vergleichbarer Funktion für uns oder ein Mitglied von Baker & McKenzie International tätig ist. Als "Büros" bezeichnen wir unsere Büros und die Kanzleistandorte der Mitglieder von Baker & McKenzie International. Baker & McKenzie