Stadt Lichtenau Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorentwurf 10/17
I Begründung 1 Vorbemerkungen / Planungsanlass... 3 2 Räumlicher Änderungsbereich... 3 3 Übergeordnete Planungen... 3 4 Vorgesehene Planänderung... 5 5 Sonstige Belange... 5 5.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege... 5 5.2 Immissionsschutz... 6 5.3 Altlasten... 6 5.4 Ver- und Entsorgung... 6 6 Umweltbelange... 7 7 Monitoring... 7 II UMWELTBERICHT Umweltbericht zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans in Lichtenau-Atteln; Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein im..2017 (wird im weiteren Verfahren vorgelegt) Anlage Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / Artenschutzprüfung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans in Lichtenau-Atteln; Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein im.2017 (wird im weiteren Verfahren vorgelegt) - 2 -
1 Vorbemerkungen / Planungsanlass Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 die 103. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses der Löschzüge Atteln und Henglarn der Stadt Lichtenau. Nach Prüfung der Geeignetheit verschiedener Grundstücke ist abschließend festzustellen, dass das Grundstück im Ortsteil Atteln, westlich der Gärtnerei Mathia gelegen, als geeignet angesehen werden kann. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der geplante Standort bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Auf dem Grundstück liegen außerdem verschiedene Restriktionen wie Überschwemmungsgebiet und Landschaftsschutz. Gespräche mit den Fachbehörden hinsichtlich der Überwindung dieser Restriktionen sind positiv verlaufen, sodass der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lichtenau die hierfür notwenige Flächennutzungsplanänderung beschlossen hat. 2 Räumlicher Änderungsbereich Der Änderungsbereich der 103. Flächennutzungsplanänderung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Atteln. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,78 ha und liegt nördlich der Finkestraße und westlich der Gärtnerei Mathia. Nach Norden und Westen schließen sich landwirtschaftliche Fläche an. 3 Übergeordnete Planungen Im Regionalplan Teilabschnitt Paderborn-Höxter werden für das Plangebiet folgende Darstellungen getroffen: Flächen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientieren Erholung sowie ein Überschwemmungsbereich. Im Osten ist der Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. - 3 -
Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold Teilabschnitt Paderborn-Höxter; Blatt 10 ohne Maßstab) Die landesplanerische Zustimmung gem. 34 Landesplanungsgesetz NW zu dieser geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Schreiben vom, Az.. durch die Bezirksregierung Detmold erteilt. Landschaftsplan Die Festsetzungskarte des Landschaftsplans der Stadt Lichtenau trifft die Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets 2.2.3 Fließgewässer und Trockentäler für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Außerdem wird für das Plangebiet in der Entwicklungskarte, dass Entwicklungsziel 2a dargestellt: Erhaltung und Anreicherung von natürlichen Fließgewässern und Trockentälern mit naturraumtypischen Elementen und Nutzungen. Außerdem befindet sich das Plangebiet teilweise im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Der Antrag gem. 78 WHG liegt der unteren Wasserbehörde bereits vor. Im Rahmen einer Vorbesprechung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Paderborn wurde von dort aus Zustimmung signalisiert. Es ist daher davon auszugehen, dass der Antrag in Kürze positiv entschieden wird. Wie bereits zu Beginn dargestellt, sind insgesamt die Gespräche mit den Fachbehörden bezüglich der Überwindung der vorliegenden Restriktionen positiv verlaufen. Auch mit der Bezirksplanungsbehörde ist das Vorhaben positiv vorbesprochen. - 4 -
4 Vorgesehene Planänderung Der Änderungsbereich umfasst fast ca. 0,78 ha und ist bisher als landwirtschaftliche Fläche gem. 5 (2) Nr. 9a BauGB im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau dargestellt. Gemäß der Zielsetzung der 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau gestaltet sich die Änderung wie folgt: rechtswirksamer FNP geplante 103. Änderung des FNP Darstellung einer Sonderbaufläche: Die bisher als landwirtschaftlich dargestellten Flächen gem. 5 (2) Nr. 9a BauGB im rechtswirksamen FNP sind im Rahmen der 103. Änderung künftig als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Feuerwehr gem. 11 (2) BauNVO darzustellen. 5 Sonstige Belange 5.1 Denkmalschutz und Denkmalpflege Nach derzeitigem Stand befinden sich keine Baudenkmale oder sonstigen Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Wenn wider Erwarten bei Erdarbeiten kultur- und erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, - 5 -
ist nach 15 und 16 Denkmalschutzgesetz die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld) anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu belassen. Bau- und Naturdenkmäler sind ebenfalls nicht bekannt. 5.2 Immissionsschutz Es ist nicht mit störenden Immissionen auf die Nachbarnutzungen zu rechnen. Nördlich und westlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Östlich des Plangebiets befindet sich die Gärtnerei Mathia. Nach Süden auf gegenüberliegender Straßenseite der Finkestraße befindet sich ein Wohngebiet. Wahrnehmbare Geräusche werden überwiegend bei Einsatzfahrten der Feuerwehr entstehen. Die Aufgaben der Feuerwehr umfassen: retten, löschen, bergen sowie schützen und somit als ein öffentlicher Belang zu werten, so dass die in der Regel zu erwartenden Geräusche hinzunehmen sind. 5.3 Altlasten Es sind keine Altlasten bekannt. Sollten bei Erdarbeiten wider Erwarten Abfalllagerungen oder Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist die Untere Abfallbehörde des Kreises Paderborn umgehend zu benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle bzw. verunreinigter Boden sind bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise gesichert zu lagern. 5.4 Ver- und Entsorgung In der Finkestraße sind Anlagen der Gas-, Strom- und Wasserversorgung, Versorgung mit Telekommunikation sowie die Abwasserentsorgung bereits vorhanden. Gegebenenfalls sind diese bis zu dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplans fortzuführen. Für die Wasserversorgung der Feuerwehr stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung. Im Geh- und Radweg der Finkestraße befindet sich die Wasserhauptleitung. Des Weiteren ist geplant das Abwasser der Feuerwehr dem Mischwasserkanal DN 400 linksseitig der Altenau zuzuführen. Die Oberflächenentwässerung (Erschließungsanlagen der Feuerwehr) soll über Drainagen und einen Regenwasserkanal erfolgen. Der Regenwasserkanal wird vom Grundstück der Feuerwehr bis in den Abschlagskanal linksseitig der Altenau geführt. Erschließungsmaßnahmen sind generell rechtzeitig mit den Versorgungsträgern abzustimmen. - 6 -
Zuständig sind: - Gasversorgung - Westfalen Weser Netz GmbH(Tegelweg 25, 33102 Paderborn) - Stromversorgung - Westnetz GmbH (Florianstraße 15-21 44139 Dortmund) - Telekommunikation - Deutsche Telekom AG (Detmolder Straße, 33605 Bielefeld) - Wasserversorgung Stadtwerke Lichtenau GmbH - Abwasserentsorgung Stadtwerke Lichtenau GmbH 6 Umweltbelange Für diese Flächennutzungsplanänderung wird gem. 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. In diesem Bericht werden die Umweltbelange nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geprüft, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung und wird vom Büro für Landschaftsplanung Mestermann erstellt und im weiteren Verfahren vorgelegt. Ergebnis Umweltbericht (wird im weiteren Verfahren vorgelegt) Ergebnis Artenschutzprüfung (wird im weiteren Verfahren vorgelegt) 7 Monitoring Die Stadt Lichtenau wird Maßnahmen zur Überprüfung von Umweltauswirkungen vorsehen. Sollten sich Entscheidungen und Festsetzungen auf Prognosen stützen, werden entsprechende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen dieser Planentscheidungen vorgesehen. So ist im Einzelnen zu prüfen, ob sich die angenommenen Eingangsparameter im Laufe der Zeit entgegen der Annahme verändern und damit möglicherweise die getroffenen Festsetzungen nicht mehr ausreichen. Weitere Überwachungsmaßnahmen sind nicht notwendig. - 7 -
Aufgestellt: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren im Oktober 2017 Stadt Lichtenau Der Bürgermeister Lichtenau,...... Dipl.-Ing. Markus Caspari H:\Projekte\005-Lichtenau\341-00 103. Änd. FNP Sonderbaufläche Feuerwehr, Atteln\!02 Vorplanung\Begründung_103. Änd. FNP.doc - 8 -