102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung



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Transkript:

Etzel 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2 Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3 Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) 1 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. 2 Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3 Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. 4 Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. 5 99 Abs. 1 S. 3 gilt entsprechend. (3) 1 Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 S. 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn 1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat, 2. die Kündigung gegen eine Richtlinie nach 95 verstößt, 3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann, 4. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder 5. eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. (4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Abs. 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme zuzuleiten. (5) Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach S. 1 entbinden, wenn 1. die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder 2. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde oder 3. der Widerspruch offensichtlich unbegründet war. (6) Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Nichterteilung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. (7) Die Vorschriften über die Beteiligung nach dem Kündigungsschutzgesetz bleiben unberührt. Literatur Bartels Ordentliche Kündigung Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach MAVO, ZMV 2005, 136; Bayreuther Formlose Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits Grundstein für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, DB 2003, 1736; Benecke Beteiligungsrechte des BR bei der Umdeutung von Kündigungen, AuR 2005, 48; Barroth Ordentliche Kündigung Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach MVG EKD, ZMV 2005, 135; Bost-Klatt/Fuhrmann Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung, AiB 2005, 413; Brinkmeier Ende des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach 102 Abs. 5 BetrVG bei nachfolgender Kündigung ohne Widerspruch?, AuR 2005, 46; Deich Kündigungen während der Probezeit Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung, Personalleiter 2005, 147; Felser Suspendierung von Arbeitnehmern, AiB 2006, 74; ders. Beteiligungsrechte bei der Kündigung, AiB 2004, 30; Fleddermann Umfang und Inhalt des Anhörungsverfahrens zur Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste, ZInsO 2004, 1301; Gaumann/Liebermann Die zwangsweise Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs durch den Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers, NZA 2005, 908; Goldschmidt Kündigung eines leitenden Angestellten Die Anhörung des Sprecherausschusses, Personalleiter 2005, 57; Grosjean Kündigungsrechtliche Stellung im Ausland eingesetzter Arbeitnehmer, DB 2004, 2422; Isenhardt auf dem Prüfstand neue Zeiten, andere Rechtsprechung?, FS 50 Jahre Etzel 1

Mitbestimmung bei Kündigungen BAG, S. 943; Kirsch/Strybny»Tücken«bei der Betriebsratsanhörung im Zusammenhang mit Kündigungen, BB 2005, Special 14, S. 10; Kleinebink Ermittlung von Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung, DB 2005, 2522; Krause Nach der Kündigung: Weiterbeschäftigung, Freistellung, Annahmeverzug, NZA 2005, Beilage 1, S. 51; Matthes Betriebsvereinbarungen über Kündigungen durch den Arbeitgeber, FA 2004, 354; Panzer Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch, Personalleiter 2005, 277; Ricken Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits, NZA 2005, 323. Inhaltsübersicht Kurz-Gliederung A. Einleitung 1 9 B. Der geschützte Personenkreis 10 17 C. Voraussetzungen des Kündigungsschutzes 18 45 D. Anhörung 46 119 E. Die Stellungnahme 120 175 F. Die Kündigung durch den Arbeitgeber 176 192c G. Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 102 Abs. 5 BetrVG) 193 242 H. Erweiterung der Mitwirkungsrechte 243 266 I. Mitwirkungsrechte nach anderen Gesetzen 267, 268 J. Weiterbeschäftigung während eines Beendigungsrechtsstreits (allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch) 269 300 Detail-Gliederung A. Einleitung 1 9 I. Entstehungsgeschichte 1 7 II. Zweck der Vorschrift 8, 9 B. Der geschützte Personenkreis 10 17 C. Voraussetzungen des Kündigungsschutzes 18 45 I. Vorhandensein eines Betriebsrats 18 23b II. Funktionsfähigkeit eines III. Betriebsrats 24 26 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 27 45 1. Kündigung durch Arbeitgeber 28 37a 2. Anderweitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 38 45 D. Anhörung 46 119 I. Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Bordvertretung Seebetriebsrat oder anderen Arbeitnehmervertretungen 46 52 II. III. Einleitung des Anhörungsverfahrens 53 57b Mitteilungspflichten des Arbeitgebers 58 75 1. Personalien, Kündigungsart, Kündigungstermin 58 61 2. Kündigungsgründe 62 70a 3. Datenschutz 71 4. Aufforderung zur Stellungnahme 72 74 5. Abdingbarkeit 75 VI. IV. Form und Zeitpunkt der Unterrichtung 76 80a V. Empfangsberechtigung auf Seiten zur Entgegennahme von Arbeitgebererklärungen 81 85a Frist zur Stellungnahme für Betriebsrat 86 92a 1. Ordentliche Kündigung 86 89b 2. Außerordentliche Kündigung 90 92a VII. Willensbildung, Anhörung des Arbeitnehmers 93 100 1. Zuständigkeit 93 93b 2. Anhörung des Arbeitnehmers 94 3. Anwesenheit des Arbeitgebers 95 4. Beschlussfassung 96 97 5. Aussetzung des Beschlusses 98 100 VIII. Schweigepflicht 101 IX. Abschluss des Anhörungsverfahrens 102 104b X. Rechtsfolgen bei Fehler im Anhörungsverfahren 105 118a 1. Unzureichende Unterrichtung 106 113b 2. Unzulässige Einflussnahme auf Betriebsrat 114 3. Fehler bei der Willensbildung und der Übermittlung des Betriebsratsbeschlusses 115 117 2 Etzel

4. Kündigung vor Abschluss des Anhörungsverfahrens 118 118a XI. Suspendierung vor Abschluss des Anhörungsverfahrens 119 E. Die Stellungnahme 120 175 I. Entscheidungsspielraum 120 123 II. Arten der Stellungnahme und ihre Bedeutung bei einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung 124 141 1. Zustimmung 124 127 2. Absehen von einer sachlichen Stellungnahme 128 130 3. Bedenken 131 135 4. Widerspruch 136 141 III. Der Widerspruch bei einer ordentlichen Kündigung 142 175 1. Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Widerspruch 142 147 2. Widerspruchsgründe 148 175 a) Fehlerhafte soziale Auswahl ( 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) 149 155 b) Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie nach 95 BetrVG ( 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG) 156 162 c) Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens ( 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG) 163 168 d) Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen ( 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG) 169 171 e) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers ( 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG) 172 175 F. Die Kündigung durch den Arbeitgeber 176 192c I. Abgabe der Kündigungserklärung 176 178 II. Zuleitung einer Abschrift der Stellungnahme an den Arbeitnehmer 179 181 III. Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung 182 183 IV. Der Kündigungsschutzprozess 184 192c 1. Klagefrist 184 2. Nachschieben von Kündigungsgründen 185 190b a) Meinungsstand 185, 185a b) Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen 185b 185d c) Kündigungsgründe, die dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekanntwerden 185e 186a d) Kündigungsgründe, die dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch der Kündigung bekanntwerden 187 190 e) Nach der Kündigung entstandene Kündigungsgründe 190a f) Rechtsfolgen bei unzulässigem Nachschieben von Kündigungsgründen 190b 3. Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung 191 4. Darlegungs- und Beweislast 192 192c G. Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 102 Abs. 5 BetrVG) 193 242 I. Voraussetzungen 195 212 1. Ordentliche Kündigung 198 199e 2. Außerordentliche Kündigung 199f 3. Widerspruch 200 204 4. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers 205 208 5. Verlangen des Arbeitnehmers nach vorläufiger Weiterbeschäftigung 209 212 II. Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs 213 221 1. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 213 217 2. Unveränderte Arbeitsbedingungen 218 221 III. Gerichtliche Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs 222 222d IV. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht 223 235b 1. Fehlende Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage 224, 225 2. Unzumutbare wirtschaftliche Belastung 226 229 Etzel 3

Mitbestimmung bei Kündigungen 3. Unbegründetheit des Widerspruchs 230 232 4. Wegfall der Vergütungspflicht 233 5. Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung 234 235b V. Wegfall des Weiterbeschäftigungsanspruchs aus sonstigen Gründen 236 242 H. Erweiterung der Mitwirkungsrechte 243 266 I. Notwendigkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages 243 244a II. Zustimmungsbedürftigkeit von Kündigungen 245, 245a III. Beschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers 246, 246a IV. Grenzen der Regelungsbefugnis der Betriebspartner 247, 247a V. Zustimmungsverfahren beim Betriebsrat 248 250 VI. Widerspruchsrecht und Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers 251 VII. Ersetzung der Zustimmung durch Einigungsstelle oder Arbeitsgericht 252 262 VIII. Ausschlussfrist bei außerordentlicher Kündigung 263, 264 IX. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers 265, 266 Alphabetische Übersicht abschließende Stellungnahme des Betriebsrats 103 ff. Absehen von einer sachlichen Stellungnahme 128 ff. allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch 269 ff. Änderungskündigung 30 ff., 65 f., 199 ff. Äußerungsfrist bei außerordentlicher Kündigung 90 ff. Äußerungsfrist bei ordentlicher Kündigung 86 ff. Äußerungsfrist bei Massenentlassungen 87 Anfechtung des Arbeitsvertrages 42 Anhörung des Arbeitnehmers durch Betriebsrat 94 Anwesenheit des Arbeitgebers 95 Arbeitnehmeranzahl 23 Arbeitskampf 23, 36, 45 Aufforderung zur Stellungnahme 72 Aufhebungsvertrag 42 auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis 41 I. Mitwirkungsrechte nach anderen Gesetzen 267, 268 J. Weiterbeschäftigung während eines Beendigungsrechtsstreits (allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch) 269 300 I. Problemstellung 269 273 1. Beendigungskündigung 269 271 2. Änderungskündigung 272 3. Sonstige Beendigungsrechtsstreitigkeiten 273 II. Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs 274 277 1. Offensichtliche Unwirksamkeit 274 2. Nach stattgebendem Urteil 275, 276 3. Vor stattgebendem Urteil 277 III. Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs 278 283 1. Freiwillige Weiterbeschäftigung 278, 279 2. Unfreiwillige Weiterbeschäftigung 280 283 IV. Gerichtliche Geltendmachung 284 291 1. Klage 284 288 2. Einstweilige Verfügung 289 291 V. Vollstreckung 292 295 VI. Erlöschen des Weiterbeschäftigungsanspruchs 296 VII. Rückabwicklung nach Klageabweisung 297 300 Ausschlussfrist für außerordentliche Kündigung 79, 263 f. Ausschüsse 46a, 81 f., 93 f. Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen 98 ff. außerordentliche Kündigung 79, 90 ff., 113, 118 ff., 182 ff., 263 f. Auswahlrichtlinien 157 ff. Baugewerbe 37a Bedenken gegen Kündigung 131 ff. bedingte Kündigung 29 befristete Arbeitsverhältnisse 39 ff. Beschlussfähigkeit 96b, 145 Beschlussfassung 96 ff. betriebsbedingte Kündigung 62b ff. betriebsratsloser Betrieb 18 ff. Betriebsstilllegung 23, 34, 61 Betriebsübergang 43 Betriebsvereinbarungen 243 ff. betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch 193 ff. Beweislast 192 192c 4 Etzel

Bordvertretung 49 f. Bühnenengagementvertrag 40a Darlegungslast 192 192c Datenschutz 71 Eilfälle 35 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach Abs. 5 234 ff. Entgegennahme von Arbeitgebererklärungen 81 f. Entscheidungsspielraum 120 f. Entstehungsgeschichte 1 ff. Erörterungsanspruch 18 Ersetzung der Zustimmung kraft Betriebsvereinbarung 252 ff. Erweiterung der Mitbestimmungsrechte 243 ff. Fehler im Anhörungsverfahren 106 ff. Form der Stellungnahme 123 Form der Unterrichtung 76 Freistellung des Arbeitnehmers 119 freiwillige Weiterbeschäftigung 278 f. Frist zur Stellungnahme 86 ff., 99 ff. Funktionsfähigkeit 24 ff. gerichtliche Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs 222 ff. Gesamtbetriebsrat 47 ff., 82a Heimarbeiter 11 Insolvenzverfahren 34 Interessenausgleich 61, 113b, 176 Jugend- und Auszubildendenvertretung 97 Kampfkündigung 45 kirchlicher Dienst 14, 51a Konzernbetriebsrat 48a ff. krankheitsbedingte Kündigung 63 ff. Kündigung durch Arbeitgeber 28 ff., 176 ff. Kündigung durch Arbeitnehmer 42 Kündigung vor Abschluss der Anhörung 118 ff. Kündigungsbeschränkungen 246 Kündigungsentschluss 53 f., 59 ff. Kündigungsgründe 62 ff. Kündigungsschutzklage 184 ff. Kündigungstermin 59 ff. Leiharbeitnehmer 12 leitende Angestellte 15, 27, 35 ff. lösende Aussperrung 45 Massenentlassungen 61, 113b, 176 Mitwirkung betroffener Betriebsratsmitglieder 96a Nachholung unzureichender Unterrichtung 111a ff. Nachschieben von Kündigungsgründen 185 ff. nichtiger Betriebsratsbeschluss 145 personenbedingte Kündigung 146 persönlicher Geltungsbereich 10 ff. Rechtsfolgen unzureichender Unterrichtung 106 ff. Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Weiterbeschäftigung 285 Rückabwicklung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Klageabweisung 297 ff. Schadenersatz nach einstweiliger Verfügung 235a, 300 Schweigepflicht 101 Schwerbehindertenvertretung 97 soziale Auswahl 62c ff. Stellungnahme 120 ff. Suspendierung 119 Teilkündigungen 37 Teilnahme des Arbeitgebers an Betriebsratssitzungen 95 Tendenzbetrieb 13, 195 Territorialitätsprinzip 16 f. Umdeutung außerordentlicher in ordentliche Kündigung 113, 182 ff. Umfang der Mitteilungspflichten des Arbeitgebers 58 ff., 66 Umlaufverfahren 96, 145 Unabdingbarkeit 75 unfreiwillige Weiterbeschäftigung 280 ff. Unterlassungsanspruch 113a Unterrichtung 46 ff. Verdachtskündigung 64a Vergleichsverfahren 34 verhaltensbedingte Kündigung 64 f., 146 Verschwiegenheitspflicht 101 Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels 292 ff. vorläufig eingestellte Arbeitnehmer 44 vorsorgliche Kündigung 33 Weiterbeschäftigungsanspruch 193 ff., 269 ff. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit 163, 166 Widerspruch 136 ff. Wiederholung des Anhörungsverfahrens 80 Wiederholungskündigung 57a Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats 77 ff. Zuständigkeit auf Betriebsratsseite 46 ff., 93 ff. Zustimmung 124 ff., 243 ff. zustimmungsbedürftige Kündigungen 245 ff., 263 f. Etzel 5