MEHRFACHBEAUFTRAGUNG MASTERPLAN ÖSTLICHE INNENSTADT

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Transkript:

MEHRFACHBEAUFTRAGUNG MASTERPLAN ÖSTLICHE INNENSTADT STAND VOM 06.04.2017

Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen der Ausschreibung... 3 1.1 Vorbemerkung... 3 1.2 Eingeladene Stadtplanungsbüros... 3 1.3 Arbeitsunterlagen... 3 1.4 Arbeitsergebnisse... 4 1.5 Bearbeitungszeit/Präsentation... 5 1.6 Honorierung... 5 1.7 Ansprechpartner... 6 2. Grundlagen... 7 2.1 Aufgabengebiet und Umgebung... 7 2.2 Bestehendes Planungsrecht... 7 2.3 Historische Entwicklung... 8 2.4 Das Volksfest... 9 3. Bestandssituation und Bewertung... 10 3.1 Beschreibung des Gesamtgebietes... 10 3.2 Verkehr und Erschließung... 11 3.3. Grünordnung... 13 3.4 Denkmalschutz... 13 4. Aktuelle Planungen... 15 4.1 Stadthalle und Ersatzbau Jahnhalle + Kistenwiesenhalle... 15 4.2 Erweiterung der Leonhardt-Sachs-Schule... 15 4.3 Verlagerung des Reit- und Fahrvereins Crailsheim... 15 4.4 Ausweichsportplatz TSV Crailsheim... 15 4.5 Evangelische Heimstiftung... 16 5. Aufgabenstellung und Zielsetzung... 17 5.1 Aufgabenstellung des Gesamtgebiets... 17 5.2 Ziele der weiteren Volksfestnutzung... 17 5.3 Städtebauliche Ziele... 18 5.4 Ziele Verkehr und Erschließung... 19 5.5 Ziele Grünordnung... 20 7. Anhang... 21 2

1. Rahmenbedingungen der Ausschreibung 1.1 Vorbemerkung Aufgrund der Größe des Gebiets mit annähernd 25 ha und seiner zentrumsnahen und somit auch städtebaulich bedeutenden Lage soll eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden. Der Umgang mit der benötigten Fläche des Volksfestes und den angestrebten städtebaulichen Zielen stellt eine besondere Eigenart der Planung dar. Die Vorgaben und Anforderungen des Volksfestes setzen Maßstäbe, die in der Planung zu berücksichtigen sind. Für das Plangebiet besteht bereits ein Neuordnungskonzept aus dem Jahr 2016, das allerdings nur als eine erste Idee zu verstehen ist und als Planungshilfe für grundsätzliche Diskussionen herangezogen wurde. Für das Verfahren der Mehrfachbeauftragung soll das Neuordnungskonzept nicht herangezogen werden, neue Ansätze sind ausdrücklich erwünscht. Ergebnis der Beauftragung soll im Wesentlichen die Erarbeitung eines Masterplans sein. Dieser soll als Grundlage für den weiteren Planungsprozess dienen, der sich voraussichtlich dann in einige wenige Einzelbereiche gliedern wird. Dabei ist abhängig von dem weiteren Diskussionsprozess eine bausteinmäßige Anpassung des Masterplans denkbar. Ein das komplette Aufgabengebiet umfassende Feinkonzept soll es nicht geben. Einzelne Teilbereiche aus dem Masterplan sollen stattdessen zeitlich gestaffelt konkretisiert und umgesetzt werden. Der Masterplan soll gleichzeitig die notwendigen Schnittstellen und Verflechtungen mit den umliegenden Bestandsgebieten definieren, um auch bei der Umsetzung von einzelnen Teilbereichen funktionierende räumliche Quartiere zu schaffen. Nach Beendigung des Verfahrens der Mehrfachbeauftragung besteht ggf. die Möglichkeit einer Weiterbeauftragung für einzelne Teilbereiche. Ein Rechtsanspruch auf einen späteren Planungsauftrag besteht nicht. 1.2 Eingeladene Stadtplanungsbüros Dieser Ausschreibungstext wird an verschiedene Planungsbüros versandt, mit der Bitte ein Angebot zur Bearbeitung dieser Aufgabenstellung abzugeben (siehe Kap. 1.6). Insgesamt sollen aus dem Rücklauf ca. fünf Planungsbüros ausgewählt und mit der Bearbeitung beauftragt werden. Für diese Auswahl werden im Wesentlichen folgende Kriterien herangezogen: Eignung Wirtschaftlichkeit Kapazität der Planungsbüros Die Planungsbüros werden gebeten mit der Angebotsabgabe (siehe Kap. 1.6) ein entsprechendes, aussagekräftiges Portfolio ihres Büros der Stadt Crailsheim zukommen zu lassen. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Landschaftsplanern wird aufgrund des Aufgabenspektrums und des großen Freiflächenanteils empfohlen. 1.3 Arbeitsunterlagen Ergänzend zu der textlichen Aufgabenstellung werden den Planungsbüros folgende Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Stadtplanauszug Abgrenzung des Plangebiets Schrägluftaufnahme des Plangebiets Übersichtplan mit Quartiersbezeichnung altes Luftbild des Stadtzentrums inkl. Volksfestplatz 3

Anlage 6 Digitaler Auszug aus dem Liegenschaftskataster Anlage 7 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Anlage 8* Bestandsplan mit aktueller Nutzung* Anlage 9* Bestandsplan mit Volksfestnutzung* Anlage 10 Neuordnungskonzept aus dem Jahr 2016 Anlage 11 Aufbereitung des Fragebogenrücklaufs der Vorbereitenden Untersuchungen Anlage 12 Wegebeziehungen um das Plangebiet Anlage 13 Routenplan Radwege Anlage 14 Vorgesehenes Areal der Stadthalle Anlage 15 Raumkonzept der geplanten Stadthalle Anlage 16 Bisher genutzte Flächen des RFC Anlage 17* Auszug aus dem Baumkataster* Anlage 18 Denkmalpflegerischer Werteplan Anlage 19 Sitzungsvorlage: Anforderungen des Volksfestes Neben diesen Unterlagen wird den teilnehmenden Planungsbüros ein Downloadlink bereitgestellt. Hier werden digitale Daten, insbesondere Dwg-Dateien, die für die Bearbeitung der Aufgabenstellung benötigt werden, hinterlegt. Außerdem werden verschiedene Bilder bereitgestellt, um einen umfassenden Einblick in das Aufgabengebiet zu ermöglichen. Weiterhin sind hier auch für alle großen Pläne, die in der obigen Liste mit einem Sternchen (*) versehen sind, hochauflösende Dateien bereitgestellt. In dem Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen des Sanierungsgebiets sind weitergehende Informationen einsehbar, die hier nur teilweise aufgeführt sind. Dieser Bericht kann auf der Homepage der Stadt Crailsheim runtergeladen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in dem Ergebnisbericht Zielstellungen formuliert sind, die im Rahmen dieser Ausschreibung keine Rolle spielen. Alle relevanten Zielsetzungen sind dem Kapitel 5 dieses Textes zu entnehmen. 1.4 Arbeitsergebnisse Für die Bearbeitung des Masterplans werden folgende Ergebnisse anhand geeigneter Darstellungen erwartet: Masterplan für den gesamten Aufgabenbereich im Maßstab 1:2.000 (DIN A1 Querformat) mit Darstellung o Bauliches/räumliches Konzept Darstellung von Baukörpern und wichtigen Raumkanten Mögliche Höhenentwicklung o Nutzungskonzept Darstellung der verschiedenen Nutzungen nach ihrer Art Aufzeigen von spezifischen Nutzungen und Standorte o Freiraum- und Grünflächenkonzept Darstellung der öffentlichen und privaten Flächen und Raumfolgen Ausgestaltung / Nutzung von öffentlichen Grünflächen o Erschließungskonzept Darstellung der öffentlichen und privaten Erschließung, Parkierung und Verkehrsarten Einteilung der Grundstücke und ihrer Erschließung o Beleuchtungskonzept Darstellung wichtiger Beleuchtungsachsen Gestaltungsvorschläge zur Beleuchtung Nutzungskonzept für das Gelände des ehemaligen Landratsamtes (heutiges Finanzamt) o Unter Berücksichtigung der Umgebung (Diebsturm mit Lammgärten und Ehrenfriedhof) 4

Vertiefende Skizzen / Detailentwürfe (aufbauend auf dem Masterplan) o Ausgestaltung und räumliche Gliederung der Festplatzfläche: mindestens eine beispielhafte Darstellung anhand einer Teilfläche. Darstellung von möglichen Gliederungs- und Gestaltungselementen. Maximal dürfen drei Skizzen abgegeben werden. o Mindestens eine beispielhafte Darstellung der Veranstaltungsfläche unter Einbezug der umgebenden Bereiche und möglichen Gliederungselementen. Maximal dürfen drei Skizzen abgegeben werden. Visualisierung des Masterplans mit den neu geordneten Bereichen anhand einer 3D- Ansicht. Darstellung der o Gebäudekubaturen mit entsprechender Höhenentwicklung, o des neugeordneten Festplatzbereichs, o der wesentlichen Erschließungsstraßen, o der öffentlichen Grünflächen etc. Diese Aufzählung ist nicht als zwingend abschließende Liste zu verstehen. Sollte es im Rahmen der Bearbeitung sinnvoll sein, spezifische Konzepte zusätzlich oder vertiefend darzustellen, ist dies ebenfalls möglich. Vor Erbringung einer zusätzlichen Leistung ist dies aber unbedingt im Vorfeld mit der Stadt abzustimmen. Die Arbeitsergebnisse bestehend aus dem Masterplan, des Nutzungskonzepts des ehemaligen Landratsamtes sowie den vertiefenden Skizzen bzw. Detailentwürfen sollen in Form eines kurzen Erläuterungsberichts aufbereitet werden. Die Abgabe der oben aufgeführten Ergebnisse ist sowohl in einfacher Ausfertigung in Papierform, als auch digital vorzusehen. 1.5 Bearbeitungszeit/Präsentation Den Planungsbüros werden alle relevanten Daten sowie dieser Ausschreibungstext Anfang Mai (voraussichtlich KW 19) zugesandt. Die Abgabe eines Angebots sowie die Übermittlung eines aussagekräftigen Portfolios werden bis einschließlich 17.06.2017 erbeten. Die Auswahl der ca. fünf Planungsbüros bzw. die Vergabe durch den Gemeinderat ist für die Sitzung am 22.06.2017 vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt bis spätestens KW 26. Für die nachfolgende Bearbeitung der Aufgabenstellung sind insgesamt 4 Monate vorgesehen. Stichdatum der Abgabe ist der 03.11.2017. Mit der Abgabe endet das Verfahren der Mehrfachbeauftragung. Nachträgliche Überarbeitungen der Planungsbüros sind dabei nicht vorgesehen. Nach der Bearbeitungsphase soll anschließend eine Vorprüfung durch die Verwaltung stattfinden, bei der die Pläne intern nach bestimmten Kriterien bewertet werden. Für die Vorstellung der Planung ist eine öffentliche Gemeinderatssitzung vorgesehen, bei der es auch Raum für mögliche Äußerungen und Meinungen seitens der Bürger geben soll. Die Vorstellung im Gemeinderat soll im Dezember 2017 stattfinden. Die abgegebenen Planungen werden dort von der Stadtverwaltung Crailsheim vorgestellt. Eine Präsentation der Pläne von den einzelnen Planungsbüros ist nicht vorgesehen. 1.6 Honorierung Auf Grundlage der in diesem Text formulierten Anforderungen wird von den Planungsbüros ein Honorarangebot zur Erarbeitung des in Kapitel 1.4 beschriebenen Arbeitsumfangs erbeten. Diese Planungsleistungen werden nicht direkt durch die HOAI geregelt, sondern sind als besondere Leistung frei vereinbar. 5

Eine Anlehnung an die Anlage 9 der HOAI 2013 Städtebaulicher Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung ist nicht erforderlich und auch nicht zweckmäßig. Die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote ist durch den fest definierten Arbeitsumfang gewährleistet. 1.7 Ansprechpartner Das Projekt wird im Stadtplanungsamt der Stadt Crailsheim betreut. Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Hr. Orsinger (Projektsteuerung) daniel.orsinger@crailsheim.de 07951/403-1353 Fr. Steffi (Projektassistenz) celina.steffi@crailsheim.de 07951/403-1238 6

2. Grundlagen 2.1 Aufgabengebiet und Umgebung Das Aufgabengebiet hat eine Größe von ca. 25 ha und grenzt im Südwesten unmittelbar an die Innenstadt von Crailsheim an. Es ist teilweise umgeben von innenstadtnaher Wohnbebauung; im Norden schließt sich ein Schulzentrum und im Nordosten Sportflächen an. Das Areal wird landschaftlich vom Kreckelberg umrahmt, der sich neben dem Karlsberg über die gesamte Stadt erhebt und ein wichtiger Landschaftspunkt darstellt. Die Villa auf dem Kreckelberg ist ein beliebtes Ausflugsziel in Crailsheim. Der Kreckelberg ist vom Aufgabengebiet aus fußläufig erreichbar. Die Baustruktur ist von einem heterogenen Gefüge gekennzeichnet. Sowohl die Gebietsnutzung, als auch das Baualter der Gebäude ist sehr verschieden und uneinheitlich. Dominiert wird die Gesamtfläche von dem Volksfestplatz. Eine wesentliche Nutzung des Volksfestplatzes ist das namensgebende Volksfest, durch welches die Platzfläche und angrenzende Grünflächen vollständig belegt werden. Das Volksfest spielt eine bedeutende Rolle in Crailsheim (siehe Kap. 2.4). Das Aufgabengebiet ist gleichzeitig ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Im März 2015 wurde das Gebiet in das städtebauliche Erneuerungsprogramm Stadtumbau West aufgenommen. Die daran anschließenden vorbereitenden Untersuchungen wurden im Mai 2016 abgeschlossen, das Sanierungsgebiet wurde daraufhin Anfang Oktober 2016 förmlich festgelegt. Zusätzlich dazu wurden von dem Gemeinderat Fördergrundsätze beschlossen, um Anreize für Privatinvestitionen zu schaffen. Derzeit wird die Förderung in zwei Fällen entlang der Schönebürgstraße zur Modernisierung in Anspruch genommen. Städtebauliche Überlegungen zu dem Areal des Volksfestplatzgeländes und der angrenzenden Fläche reichen bis Anfang der 1990er Jahre zurück. Bereits 1991 war der Bereich des Volksfestplatzes Gegenstand einer städtebaulichen Grobanalyse, welche die dortigen städtebaulichen Defizite aufzeigte und Lösungsansätze formulierte. Dabei spielte vor allem die damit verknüpfte Standortfrage einer möglichen Stadthalle eine zentrale Rolle (siehe Kap. 4.1). Auf Grund der vielfältigen Aufgabenstellungen, welche sich Gemeinderat, Bürgerschaft und Verwaltung stellen müssen, wurde im Zeitraum von 2009 bis 2012 ein gesamtstädtisches integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Stadtentwicklungsplan- STEP) unter intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet. Dieses steht auf der Homepage der Stadt Crailsheim zur Verfügung. Eine Aufgabenstellung aus dem STEP ist die Sanierung und Weiterentwicklung des Volksfestplatzes mit Jahnhalle und Stadthalle, die ebenfalls als Ziel der Kulturkonzeption im STEP verankert ist. Ebenso dient die Erweiterung von Wohnbauflächen der Stärkung der Innenentwicklung durch Aktivierung der innerörtlichen Potenziale. Hierbei soll es nicht nur um die Bebauung von bisher unbebauten Grundstücken in Innenlage, sondern auch um eine Nachverdichtung der Kernstadt gehen. Das Sanierungsgebiet bietet die Möglichkeit bestehende Wohngebiete planerisch zu überarbeiten, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Dies will die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat und unter Einbeziehung der Bürger vorantreiben und die Ziele aus dem STEP für diesen Bereich vollenden. 2.2 Bestehendes Planungsrecht Flächennutzungsplan Die Große Kreisstadt Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall bildet mit ihren Stadtteilen sowie den Gemeinden Frankenhardt, Satteldorf und Stimpfach eine Verwaltungsgemeinschaft. Das Untersuchungsgebiet Östliche Innenstadt ist im Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim überwiegend als Mischgebiet festgesetzt, ein bedeutender Teil des Untersuchungsgebietes sind Gemeinbedarfs- und Sportflächen. Ebenfalls 7

sind Festsetzungen zu Denkmalen und Bodendenkmalfunde enthalten (siehe Kap. 3.4). Details sind dem FNP-Auszug in den Anlagen zu entnehmen. Bebauungspläne Im Untersuchungsgebiet wurden die Bebauungspläne Volksfestplatz (Planbereich Nr. 204) und Schönebürgstraße / Volksfestplatz (Planbereich Nr. 203) aufgestellt. Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse wurden bereits am 12.07.1990 und 10.05.1990 gefasst. Übersicht der angrenzenden Bebauungspläne Planbereich Nr. Planbezeichnung Genehmigung Rechtskraft 15 Amtgarten 17.03.1952 16 Glocke 31.05.1949 17 Schiller- / Schönebürgstraße 08.12.1952 20 Karlstraße, Nordseite 22.01.1957 29 Mittlerer Weg nördlicher Teil 04.07.1957 30 Leonhard-Sachs-Schule 30.01.1952 19.02.1952 31.1 Ostrand, 1. Änderung 22.01.1957 32.2 Kerzenwiesen, 2. Änderung 11.07.1981 33 Im Köpfwasen 24.03.1952 89 Sportanlagen Schönebürg 207 Ostring / Pamiersring 11.02.1993 26.02.1993 218 Östliche Wilhelmstraße 2.3 Historische Entwicklung Die überwiegende Fläche des Sanierungsgebiets bestand noch um die Jahrhundertwende des 20. Jahrhunderts aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche entlang der Erschließungsstraßen nur sporadisch bebaut waren. Allerdings ist auffällig, dass die damaligen Hauptwegeverbindungen auch noch heute mit nur kleinen Abweichungen nahezu unverändert im Stadtbild fortbestehen. Neben dem alten Friedhof, der sich als Begräbnisstätte zur damaligen Zeit außerhalb der Stadt befand, haben sich darüber hinaus nur wenige Reste der vorstädtischen Situation erhalten. Während nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs der Stadtkern wiederaufgebaut worden ist, haben sich Teile der Stadtbefestigung mit Mauer und dem ehemaligen Grabenbereich erhalten. Daran schließen sich vorstädtische Situationen an: an der Schillerstraße mit einer Bebauung, die im Kern auf das 18. Jahrhundert zurückgeht und im 19. Jahrhundert verdichtet wird; an der Schöneburgstraße eine Stadterweiterung ebenfalls des 18. Jahrhunderts, die im späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts nach Osten erweitert wird. Neben wenigen Kulturdenkmalen veranschaulichen eine ganze Reihe von erhaltenswerten Gebäuden diese Stadtentwicklung im östlichen Bereich von Crailsheim (siehe Kapitel 3.4). Insgesamt ist das Aufgabengebiet von einem sehr heterogenen Baubestand aus verschiedenen Epochen gekennzeichnet, vom mittelalterlichen Stadtturm bis zur modernen Kirche der 1960er Jahre reichend. Das heutige Festplatzgelände diente vor dem Zweiten Weltkrieg vornehmlich für größere Aufmärsche, Feste (u.a. dem Volksfest), aber auch als großer Holzlagerplatz für Bäckereien und Bürger der Stadt. Der Platz lag am unmittelbaren Rande der historischen Stadt. 8

2.4 Das Volksfest Das Fränkische Volksfest ist als ein traditionelles hohenlohisch-fränkisches Volksfest mit einem überregionalen Besucherkreis eine bedeutende Einrichtung der Stadt Crailsheim. Es trägt zur Attraktivität der Stadt bei. Die hohe Bedeutung des Volksfestes äußert sich u.a. darin, dass das Festwochenende auch gerne als fünfte und wichtigste Jahreszeit betitelt wird und der Volksfestmontag in Crailsheim nach wie vor als Feiertag angesehen wird. Das Fränkische Volksfest wurde 1841 erstmals durchgeführt und hat eine Bedeutung weit über die Grenzen von Crailsheim hinaus. In den letzten Jahren hat sich das Fränkische Volksfest immer größerem Zuspruch erfreut. Die geschätzte Besucherzahl liegt bei rund 400.000 Besuchern an den vier Festtagen. Begleitet wird das Fest von verschiedenen kulturellen Angeboten, die in der Region verwurzelt sind. Insbesondere findet traditionell am Samstag und Sonntag des Festwochenendes ein Festzug statt. Das Volksfest findet jährlich jeweils am dritten Wochenende im September, von Donnerstag bis Montag, auf dem namensgebenden Volksfestplatz statt. Dieser Standort ist aufgrund seiner zentrumsnähe auch in Zukunft für die Volksfestnutzung vorgesehen (siehe Kap. 5.2). 9

3. Bestandssituation und Bewertung 3.1 Beschreibung des Gesamtgebietes Das Aufgabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 25 ha und wird in seinem Zentrum von einer großen, nur teilweisen befestigten Freifläche, dem Volksfestplatz, dominiert. Die Funktion dieses ca. 3,5 ha großen Platzbereichs beschränkt sich im Wesentlichen bisher auf die Nutzung als zentraler Fest- und Veranstaltungsplatz (siehe Kap. 5.2) und als innenstadtnaher Großparkplatz. Neben der Volksfestnutzung finden auch weitere Veranstaltungen wie Messen, Zirkusse und ähnliches auf dem Volksfestplatz statt. Der Volksfestplatz wird nur im Westen durch die Schillerstraße und die Beuerlbacher Straße bzw. im Süden durch die in Reihe gepflanzten Kastanienbäume wahrnehmbar begrenzt. Ansonsten fehlt eine klare Einfassung und Raumbildung. In Bezug zur nahegelegenen Innenstadt fehlt eine beiderseitige Zugangs- bzw. Auftaktsituation. Vom Festplatz ausgehend ist nicht ersichtlich in welcher Richtung sich die Innenstadt befindet; es gibt auch keine Elemente durch die man intuitiv auf diese Wegebeziehung geführt werden würde. Auch von der Innenstadt kommend fehlt ein Auftakt bzw. eine Gliederung des Festplatzbereichs. Nach Osten löst sich der Gesamtplatz in den Randbereichen auf, ohne ein Ende bzw. einen Übergang zu den angrenzenden Flächen zu definieren. Der Festplatz selber weist nur wenige, klar ordnende Verkehrsstrukturen auf. Es fehlen Wegeführungen, deutlich markierte Stellplätze und Fahrbahnränder. Die Platzfläche ist außerdem in Teilen geschottert, wodurch es vorwiegend in den Wintermonaten durch den aufgeweichten und schlammigen Boden zu nur schlecht begehbaren Platzflächen kommt und eine eingeschränkte Nutzung zur Folge hat. Um den Platzbereich sind mehrere Hallen angeordnet, die das städtebauliche Umfeld dominieren: im Norden die Karlsberghalle, im Osten die Hakro-Arena und im Süden die Jahnhalle. Die Hakro-Arena wird als Trainingsstätte für die derzeit in der 2. Bundesliga spielende Basketballmannschaft der Crailsheim Merlins genutzt bzw. ist Spielhalle für alle Jugend- und Amateurmannschaften. Die Karlsberg- und Jahnhalle werden von den umliegenden Schulen für den Schulsport genutzt. Außerdem befindet sich im südlichen Gebäudeteil der Karlsberghalle das Jugendbüro, das unter anderem auch für die Schülerbetreuung der Leonhard-Sachs-Schule genutzt wird. In unmittelbarer Nähe der Hakro-Arena schließt sich im Nordosten das Gelände des Reit- und Fahrvereins Crailsheim (RFC) an. Hier sind eine Reithalle mit angegliedertem Stall sowie ein Reitplatz und eine Koppel vorhanden. Mittelfristig soll durch die Verlagerung des RFC ein Entwicklungsspielraum für diese Fläche eröffnet werden (siehe Kap. 4.2). Die heutigen genutzten Flächen des RFC sind den Anlagen beigefügt. Direkt östlich angrenzend befindet sich noch innerhalb des Abgrenzungsgebiets der Kunstrasenplatz des TSV Crailsheim. Hier soll eine Erweiterung der vorhanden, im Osten angrenzenden Sportflächen umgesetzt werden (siehe Kap. 4.3). Die Bebauung entlang der Schönebürg- und Schillerstraße des Quartiers Schillerstraße ist sowohl von der Bebauung, als auch bezüglich der Nutzung von einer heterogenen Struktur geprägt. In Richtung des Kreuzungsbereichs der Schönebürgstraße und der Schillerstraße befindet sich eine dichte Bebauung von Wohn- und Geschäftshäusern, die sowohl von dem Ziegelweg als auch der Zufahrt zu dem Supermarkt untergliedert wird. Die Bausubstanz dieser Gebäude ist aus städtebaulicher Sicht überwiegend als schlecht bzw. mäßig einzustufen. Bezüglich einer möglichen Nachverdichtung weist das Quartier ein deutliches Potenzial auf, besteht doch die überwiegende Baustruktur aus einer zweigeschossigen Bebauung, sowohl entlang der Schönebürgstraße/Schillerstraße, als auch im Innenbereich und in Richtung Volksfestplatz. In der Folge lockert sich die Bebauung in Richtung Osten auf. Die Raumkante wird sowohl von einer Baulücke als auch von dem Rücksprung der Jahnhalle bzw. der alten Gewerbeschule, in dem das Jugendzentrum untergebracht ist, unterbrochen. 10

Der Supermarkt befindet sich im rückwärtigen Bereich der Schönebürgstraße und ist von dort aus nur eingeschränkt sichtbar. Um den Supermarkt sind die notwendigen Stellplätze angeordnet. Der Anlieferungsbereich befindet sich auf der Nordseite des Gebäudes. Gleichzeitig ist der Stellplatzbereichs des Supermarktes von dem Festplatzgelände durch einen Zaun abgetrennt. Hierdurch entsteht ein rückwärtiger Bereich, der den Volksfestplatz nicht mit einbezieht. Durch eine im Zaun eingebaute Tür besteht die Möglichkeit auch vom Volksfestplatz aus auf das Supermarktgelände bzw. in Richtung Innenstadt zu gelangen, die aber nur zu den Öffnungszeiten des Supermarktes zugänglich ist. Im Quartier Schönebürgstraße setzt sich in Richtung der Sportflächen das Bild der partiellen Bebauung der Schönebürgstraße fort. Hier befinden sich neben der noch teils alten Bausubstanz, die in einem Fall bereits durch Privatinvestitionen modernisiert wird, auch ein noch recht neues Gebäude (Schönebürgstraße 61). Dieses Gebäude ist von der Straße abgerückt und schafft einen Ausgangspunkt hinsichtlich einer möglichen Neuordnung dieses Quartiers. Das südwestliche Quartier Karlstraße an Karl- und Schillerstraße ist einerseits ein Gebiet mit hohem Entwicklungspotential und andererseits aber auch ein sehr sensibles Gebiet. Die Lage entlang der Karlstraße in Richtung Willhelmstraße ist ausgehend vom Einzelhandel einer der besseren Lagen in Crailsheim. Die Bebauung ist überwiegend zweigeschossig mit Dachgeschoss ausgeformt. An der Kreuzung der Karlstraße mit der Schillerstraße befindet sich das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes (heutiges Finanzamt), das aufgrund seiner prominenten Lage eine mögliche Perspektive für eine weitere Einzelhandelsentwicklung bietet. Im rückwärtigen Bereich dieses Gebäudes befinden sich daran anschließend ein Teilbereich der Stadtmauer mit dem Diebsturm sowie vorgelagert die Lammgärten (siehe Kap. 3.3). Diese Flächen unterliegen dem Denkmalschutz (siehe Kap. 3.4). Nördlich schließt außerdem unmittelbar der sogenannte Ehrenfriedhof an, der von einer denkmalgeschützten Mauer umgeben ist und in dessen Innenbereich sich die Gottesackerkapelle befindet. Nördlich des Ehrenfriedhofs befindet sich das Quartier Ludwigstraße, welches zwischen Schiller- und Ludwigstraße gelegen ist. Hier existiert insbesondere entlang der Schillerstraße eine teils sehr alte Bausubstanz. Entlang der Ludwigstraße befindet sich das ehemalige Altenwohnheim der Evangelischen Heimstiftung. Pläne zur Umstrukturierung bzw. zum Neubau liegen bereits vor (siehe Kap. 4.5). Zwischen dem Berufsschulzentrum und dem Festplatz befindet sich ein zweigeteiltes Gebiet. Im westlichen Bereich erstreckt sich das Quartier Blaufelder Straße, das aufgrund seiner verschiedenen Nutzung als Gemengelage anzusehen ist. Entlang der Blaufelder Straße und im Innenbereich befinden sich einige Gewerbebetriebe, die gleichzeitig aber auch von Wohngebäuden umgeben sind. Im östlichen Bereich erstreckt sich ein sehr homogenes Wohngebiet entlang der Beuerlbacher Straße, das Quartier Beuerlbacher Straße. Hier ist überwiegend eine sehr gute Bausubstanz vorhanden. 3.2 Verkehr und Erschließung Erschließungsstraßen Sowohl die Schönebürgstraße (L1066) als auch die Schillerstraße (B290) haben die Funktion, den überregionalen Verkehr aufzunehmen. Gleichzeitig stellen sie für die Innenstadt die Haupterschließung dar, für das Aufgabengebiet ist darüber hinaus die Beuerlbacher Straße von Bedeutung. Ein besonders belasteter Knotenpunkt ist der Kreuzungsbereich der Schiller- mit der Schönebürgstraße, für welchen allerdings im Verkehrsentwicklungskonzept 2013 keine weiteren Maßnahmen vorgesehen sind. Wesentlichen Anteil am hohen Verkehrsaufkommen hat der städtische Ziel-, Quell- und Binnenverkehr. Besonders zu den Spitzenzeiten des 11

Verkehrsaufkommens ist zu beobachten, dass der Volksfestplatz als Abkürzung genutzt wird, um den Kreuzungsbereich der Schiller- und der Schönebrügstraße zu umfahren. Zu- und Abfahrtsstraßen sind dabei die Beuerlbacher Straße sowie die Straße Am Volksfestplatz. Neben diesen übergeordneten Straßenzügen befinden sich weitere Straßen, wie die Ludwigstraße, Hugo-Sachs-Straße, Alter Friedhofweg, Im Wasserstall und Am Volksfestplatz innerhalb des Untersuchungsgebietes. Ruhender Verkehr Prägend für das Untersuchungsgebiet ist der zentrale Parkplatz für Pkws auf dem Volksfestplatz. Mit einer Vielzahl an kostenlosen und stadtnahen öffentlichen Parkplätzen kommt diesem eine bedeutende Rolle als Parkierungsschwerpunkt für die gesamte Innenstadt und die angrenzenden Bereiche zu. Allerdings weist der Festplatz nur wenige, klar geordnete und eingezeichnete Stellplätze auf, sodass teilweise willkürlich geparkt wird. Eine weitere größere Parkfläche befindet sich am Norma-Supermarkt, die durch einen Zaun von den öffentlichen Stellplätzen des Festplatzbereichs abgegrenzt sind. Die Sporteinrichtungen im Osten des Untersuchungsgebietes verfügen über eigene Parkierungsflächen, die über die Schönebürgstraße angefahren werden. Das übrige (geringe) Stellplatzangebot ist auf den Privatgrundstücken, vornehmlich in Garagen, anzutreffen. Ungefähr ein Fünftel der Fläche des Untersuchungsgebietes ist insgesamt durch Straßen- und Parkplatzflächen versiegelt. Fuß- und Radverkehr Durch die zentrale Lage des Plangebiets, der Funktion des Festplatzes als Parkplatz und der umgebenden Bestandsstruktur spielen Fuß- und Radwegeverbindungen eine zentrale Rolle, von denen vor allem zwei Routen stark genutzt werden: In Nord-Süd-Richtung wird die Verbindung zwischen der Leonhard-Sachs-Schule und der Karlsberghalle, der Jahnhalle und dem Jugendzentrum (siehe Kap. 4.2) hauptsächlich von Schülern genutzt, eine klare Wegeführung fehlt hier allerdings. Die Schüler werden zwar von Betreuungspersonal begleitet, der Weg wird seitens der Schule und der Eltern dennoch als "gefährlich" eingestuft. Auch das weiter nördlich, außerhalb des Aufgabengebiets gelegene Hallenbad wird von Schülern im Rahmen des Unterrichts genutzt. Das nördlich angrenzende Schulzentrum ist ebenfalls Anlauf- und Ausgangspunkt für Fuß- und Radwegeverbindungen in Nord-Süd-Richtung. Ausgehend vom Festplatzgelände besteht bereits eine direkte Fußverbindung unmittelbar westlich der Karlsberghalle, um zu dem Schulzentrum zu gelangen. In Ost-West-Richtung ist vor allem die Anbindung an die Innenstadt relevant. Über Wegverbindungen entlang der Karlstraße sowie über den alten Friedhofweg ist eine direkte Verbindung von dem Volksfestplatz an die Innenstadt gegeben. Hierbei muss allerdings die vielbefahrene Schillerstraße überquert werden. Als Querungshilfe ist hier eine Lichtsignalanlage eingerichtet. Engstelle dieser Verbindung ist der Übergang zwischen Festplatzgelände und Innenstadt an der Schillerstraße. Durch den unmittelbar angrenzenden Ehrenfriedhof mit seiner denkmalgeschützten Mauer (siehe Kap. 3.4) besteht hier zwischen der Schillerstraße und dem Mauerverlauf nur ein relativ geringes Platzangebot, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen müssen. In der Radverkehrskonzeption aus dem Jahr 2013 ist für das gesamte Stadtgebiet ein Routenplan für Radwege erstellt worden, der eine Alltags- sowie Freizeitroute in Ost-West-Richtung über den Volksfestplatz verlaufend vorschlägt. Diese Route soll gleichzeitig die großräumige Radwanderroute aus Osten mit der Innenstadt verbinden. Abgehend von der Ost-West-Route bestehen in dessen Verlauf Verknüpfungspunkte zu weiteren Wegeverbindungen in Nord-Süd-Richtung, die bspw. über das Sportgelände in die freie Landschaft und zu dem nahegelegenen Kreckelberg führen oder weitere Stadtteile miteinander verbinden. Die Wegebeziehungen, sowie die Anlaufpunkte in dem Plangebiet sind in einem separaten Plan, der den Anlagen beigefügt ist, kartografisch aufbereitet. Anbindung an den ÖPNV 12

Es befinden sich zwei Bushaltestellen im Plangebiet, die von insgesamt drei Buslinien bedient werden: Die Haltestelle Schönebürgstraße/Jahnhalle bzw. Schönebürgstraße/LSS (es handelt sich trotz der unterschiedlichen Bezeichnung um die gleiche Haltestelle für die beiden Fahrtrichtungen) von der Linie 53 und die Haltestelle Schulzentrum von den Linien 52 und 66. Von diesen beiden Haltestellen besteht eine direkte Busverbindung in die Innenstadt bzw. zum Zentralen Omnibusbahnhof. Dort besteht Anschluss an den regionalen Bus- sowie durch die Nähe des Bahnhofs auch an den regionalen und überregionalen Bahnverkehr. 3.3. Grünordnung Im Plangebiet befinden sich nur relativ wenige öffentliche Grünflächen. Abgesehen von kleineren Grünflächen um die Karlsberghalle bzw. entlang von Straßen, sind lediglich der Ehrenfriedhof zwischen der Ludwigstraße und dem Alten Friedhofweg, der alte katholische Friedhof an der Beuerlbacher Straße und eine kleine Parkfläche am Diebsturm öffentlich zugänglich. Insbesondere die Grünfläche am Diebsturm sowie die Wegeflächen südlich und westlich des Ehrenfriedhofs sind entwicklungsbedürftig. Diese Flächen werden bisher nur sehr eingeschränkt zum Aufenthalt oder zu Erholung genutzt. Weitere Grünflächen, die sich allerdings in Privatbesitz befinden und nicht öffentlich zugänglich sind stellen die Lammgärten, vor der Stadtmauer und der Grünzug im Osten dar. Die Lammgärten sind zusätzlich noch durch eine hohe Steinmauer, die allerdings unter Denkmalschutz steht, von dem angrenzenden öffentlichen Weg abgeschirmt und sind daher auch von öffentlichen Bereichen aus nicht wahrnehmbar. Die sich im Osten erstreckenden größeren Grünflächen, setzen sich hauptsächlich aus mehreren, rückwärtig angeordneten Gartengrundstücken zusammen. In vielen Bereichen stehen Bäume, die teilweise von dem städtischen Baumkataster erfasst sind und nach Schulnoten entsprechend ihrer Vitalität bewertet wurden. Die Wertigkeit der einzelnen Bäume ist den Anlagen zu entnehmen. Im Plangebiet befinden sich darüber hinaus zwei Naturdenkmale auf privater Fläche: Auf dem Flst.Nr. 1268/1, Grundstück Beuerlbacher Straße 45 steht 1 Stieleiche an der Beuerlbacher Straße und auf dem Flst.Nr. Flst.Nr. 1201/1, Grundstück Schönebürgstraße 53 ist 1 Mostbirnenbaum an der Schönebürgstraße vorhanden. 3.4 Denkmalschutz Im Aufgabengebiet befinden sich folgende Kulturdenkmale bzw. Prüffälle der Bau- und Kunstdenkmalpflege: Alter Friedhofweg, Gärten Der Graben als Teil der Crailsheimer Stadtbefestigung war auf der Nord- und Ostseite der Stadt, den topografisch bedingten Hauptangriffsseiten, zu einem Doppelgraben erweitert. Nach den Angaben im Heimatbuch wurden diese Festungsgräben 1754 "zu Gärten gemacht". Die anfangs, durch einen Zaun eingefriedeten Gärten waren spätestens 1828/ 29 ummauert - eine Situation, die noch heute annähernd vollständig überliefert ist. Die in der Barockzeit gegründeten Gartenanlagen besitzen als ummauerte historische Freiflächen ortsgeschichtliche und gartengeschichtliche Bedeutung; als Sachgesamtheit stellen sie ein Kulturdenkmal aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen dar. Ringgasse 4, 6, 5, Stadtbefestigung Crailheims Stadterhebung erfolgte im Jahre 1338 durch Kaiser Ludwig den Bayer. Kurz darauf, um die Mitte des 14. Jahrhunderts, begann man mit der Befestigung der Stadt - sie umschloss ein unregelmäßiges Viereck, mit höheren Türmen an den vier Ecken (von denen der Diebsturm erhalten ist), elf Bastionen und neun kleineren Türmen, mit Ringmauer (versehen mit überdachtem Gang), Zwingermauern, Graben und Wall. Nach den massiven Zerstörungen von 1945 sind Reste der Stadtmauer erhalten geblieben, im Untersuchungsgebiet im Rückbereich 13

der Ringgasse mit dem Diebsturm (Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung), zum Teil in neuzeitlich ausgebessertem / rekonstruiertem Zustand. Die Stadtmauer und -befestigungsteile stellen stadtgeschichtliche Dokumente dar. Schillerstraße 11, Alter Friedhof 1545 angelegter Friedhof vor der Stadtmauer mit der Friedhofskapelle von 1580-86, Epitaphien und Grabdenkmälern aus dem 16. - 19. Jahrhundert. Am 9. 6. 1925 in das Landesverzeichnis der Baudenkmale in Württemberg eingetragen. Wichtiges Dokument für die Stadt- und Kirchengeschichte Crailsheims in typischer vorstädtischer Lage. Schönebürgstraße 26, Gasthaus Zur Krone Traufständiger, zweigeschossiger Putzbau, gekennzeichnet durch symmetrische Fassadengliederung. Erbaut im Kern wohl um 1800. Das Gebäude überliefert den Typus eines großen Vorstadt-Gasthauses, erbaut an der traditionell stark frequentierten Schönebürgstraße. Für das Gasthaus ist das Fortleben der barocken Bautradition charakteristisch, die sich im Gesamterscheinungsbild kundtut. Als altes, großes Gasthaus besitzt das Objekt ortsgeschichtliche Bedeutung. Schönebürgstraße 33, ehemalige Gewerbeschule Zweigeschossiger, verputzter bzw. verschindelter Bau mit achsialen Fensteröffnungen, rundbogigem Hauseingang und einem hohen, kombinierten Mansard-Walmdach. Erbaut im Jahre 1913 als Gewerbeschule nach Entwürfen des Stadtbauamtes. Der durch die dicht gereihten, hohen Fenster, die auch in das Mansarddach eingeschnitten sind, durch ihre enge Sproßierung gekennzeichnete Bau zählt zu den guten Beispielen der Schulhausarchitektur im 2. Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts. Die Verschindelung der Ober- und Dachgeschosswände ist für die Landhausarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts kennzeichnend gewesen. Neben den genannten denkmalgeschützten Gebäuden bzw. Flächen sind im Rahmen der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege noch weitere Gebäude aufgeführt, die als erhaltenswert eingestuft sind. Diese werden an dieser Stelle nicht einzeln aufgeführt, sind aber den Anlagen beigefügt. Genaue Beschreibungen sind der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege zu entnehmen, welche dem Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen angehängt ist. 14

4. Aktuelle Planungen 4.1 Stadthalle und Ersatzbau Jahnhalle + Kistenwiesenhalle In Crailsheim besteht schon seit längerer Zeit das Bestreben eine Stadthalle zu realisieren. Nach vielen Diskussionen über Standort, Ausstattung und Notwendigkeit einer Stadthalle soll nun die konkrete Umsetzung angegangen werden. Hierzu dienen zwei Gemeinderatsbeschlüsse, die sich auf den Standort und das künftige Raumkonzept der Halle beziehen, als Grundlage für die nächsten Planungsschritte. Maßgeblich für den Standort der geplanten Stadthalle ist der Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2002, in welchem das Gelände an der Schönebürgstraße als Standort festgelegt worden ist. Das Areal umfasst die Fläche östlich und westlich der Jahnhalle. Der gesamte Entwicklungsbereich ist in den Anlagen dargestellt. Alle Flurstücke befinden sich mittlerweile im Besitz der Stadt. Für den genannten Standort wurde dem Gemeinderat im September 2015 ein Raumkonzept vorgelegt und beschlossen, welches eine Kapazität von maximal 600 Personen kalkuliert. Daher wird von diesem Ansatz ausgehend mit einem Flächenbedarf von ca. 1.500 m² gerechnet (Nettoraumfläche). Zusätzlich sind notwendige Außenanlageflächen vorzusehen, die in der Gesamtfläche der Stadthalle mit zu berücksichtigen sind. Das Raumkonzept ist mit der entsprechenden Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die derzeitige Jahnhalle sowie die Kistenwiesenhalle sollen abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau ist dabei als zwei- bis dreigliedrige Halle ohne Tribüne angedacht. Für eine erste Flächenplanung der Jahnhalle soll von einer dreigliedrigen Variante mit einem Platzbedarf von ca. 1.200 m² (ca. 27 x 45 m) ausgegangen werden (Nettoraumfläche). Jahnhalle und Stadthalle sollen nach den derzeitigen Planungsüberlegungen baulich verbunden und zusammen nutzbar sein. Architekturentwürfe für die Hallenneubauten existieren bislang noch nicht und sollen später in einem separaten Wettbewerbsverfahren ermittelt werden (siehe Kap. 5.3). 4.2 Erweiterung der Leonhardt-Sachs-Schule Für die Leonhard-Sachs-Schule (Grund- und Hauptschule) ist eine Erweiterung geplant, der vor allem Räume für die Ganztagsbetreuung inklusive der Mensa beinhalten wird. Der Erweiterungsbau ist dabei im südlichen Hofbereich des Schulareals vorgesehen. Die Umsetzung ist voraussichtlich für 2019/2020 geplant. Die Schulfläche bedarf hier keiner Überplanung. 4.3 Verlagerung des Reit- und Fahrvereins Crailsheim In unmittelbarer Nähe des Festplatzgeländes befindet sich im Nordosten der Reit- und Fahrverein Crailsheim (RFC). Dieser nutzt derzeit noch das vorhandenen Stallgebäude, die Reithalle und die Pferdekoppel mit Reitplatz. Grundlage für die Verlagerung ist ein inzwischen gekündigtes Pachtverhältnis zwischen dem RFC und der Stadt, da sich die genannten Flächen vollständig in städtischem Besitz befinden. Das Pachtverhältnis wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom März 2014 mit dem Ziel gekündigt, den RFC auszulagern und somit Gestaltungsspielraum für die Neuordnung des Bereichs zu erhalten (siehe Kapitel 5.3). Die genaue Abgrenzung der vom RFC-genutzten Flächen ist den Anlagen zu entnehmen. 4.4 Ausweichsportplatz TSV Crailsheim Nördlich des bestehenden Kunstrasenplatzes des TSV Crailsheim ist nach Verlagerung des RFC die Ausweisung einer Ersatzsportfläche für den TSV Crailsheim vorgesehen. Dabei wird von einer Platzabmessung von 95 x 57 m ausgegangen. 15

4.5 Evangelische Heimstiftung Das bestehende Gebäude der Evangelischen Heimstiftung GmbH an der Ludwigstraße 37 + 39 soll nach Plänen der Heimstiftung ab 2020 durch einen Neubau ersetzt werden und als Pflegeheim mit integriertem betreutem Wohnen genutzt werden. Die bestehende Zufahrt im Westen wird voraussichtlich nicht für den Neubau herangezogen werden. Stattdessen wird eine Zufahrtsmöglichkeit von Osten, über die Schillerstraße angestrebt. 16

5. Aufgabenstellung und Zielsetzung 5.1 Aufgabenstellung des Gesamtgebiets Ziel ist die Erarbeitung eines Grobkonzepts (Masterplan) für das gesamte Plangebiet, das als Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung dient. Mit dem Masterplan soll ein Gesamtkonzept entwickelt werden, welches die einzelnen Teilbereiche ausbildet, dessen Gesamtzusammenhang darstellt und den funktionalen als auch nutzungsspezifischen Rahmen definiert. Das bisherige Neuordnungskonzept mit seiner Zonen- bzw. Quartierseinteilung ist nicht mit einer Zielsetzung gleichzusetzen und kritisch zu hinterfragen. Sie entstanden bereits 2003 und wurden seit der Aufnahme in das Sanierungsgebiet 2015 erneut aufgegriffen und 2016 angepasst (siehe Kap. 1.1). Alternative Ansätze sind ausdrücklich erwünscht, die gewählte Einteilung ist kurz zu begründen. Das Erfordernis einer Neuordnung bzw. Überplanung differiert allerdings teils beträchtlich im Aufgabengebiet. Einige Teilbereiche sind untergeordnet zu betrachten, da hier im Wesentlichen eine bestehende, funktionierende Grobstruktur existiert und von diesem Bestand ausgegangen werden soll. Dies ist insbesondere das Quartier Ludwigstraße zwischen Schiller- und Ludwigstraße und dem südlich angrenzenden Ehrenfriedhof, das homogene Quartier Beuerlbacher Straße und das Gebiet südlich der Schönebürgstraße inklusive der Leonhardt-Sachs-Schule Für diese o.g. Quartiere sind demnach keine grundsätzlichen Neuordnungen notwendig, eine Erneuerung der Gebiete kann jedoch trotzdem stattfinden, indem bestehende Gebäude saniert werden oder sich mögliche Neubauten an der vorhandenen Struktur orientieren. Ausgangspunkt des gesamten Plangebiets und jeglicher Neuordnung ist das mittig gelegene Festplatzgelände, das an vier Tagen im Jahr von dem Volksfest genutzt wird und an den übrigen Tagen eine wichtige Rolle als Parkplatz für den gesamten Innenstadtbereich und die angrenzenden Schulen bzw. Sporthallen spielt. Zwingend zu beachten ist der Flächenbedarf des Volksfestes. Um Gestaltungsspielräume zu ermitteln ist daher eine Auseinandersetzung mit der Anordnung bzw. dem Flächenbedarf des Festplatzbereichs erforderlich. Näheres ist dem Kapitel 5.2 und den Anlagen zu entnehmen. 5.2 Ziele der weiteren Volksfestnutzung Zentraler Bestandteil des Masterplans ist die Berücksichtigung des Volksfestes, dessen Anforderungen zwingend beachtet und entsprechend in die Planung einfließen müssen. Der Standort auf dem Festplatz ist dabei als alternativlos anzusehen. Alle weiteren Ziele städtebaulicher oder freiraumgestalterischer Art haben sich dabei den Zielen und Anforderungen des Volksfestes unterzuordnen. Die Anforderungen des Festes ergeben sich im Wesentlichen aus dem Platzanspruch für die Aufstell- und Wegeflächen. Darüber hinaus ist aufgrund der Festgröße und der Zahl der Besucher, sowie den großen Festzelten Rücksicht auf Flucht- und Rettungswege zu nehmen. Hier sind Verbesserungen wünschenswert, wenn sie sich in das angestrebte städtebauliche Konzept integrieren lassen. Beispielsweise sind befestigte witterungssichere Wege aus den Festzelten zur Beuerlbacher Straße anzustreben. Das Volksfestkonzept aus dem Jahr 2017 ist kartografisch aufbereitet und ebenfalls als Anlage beigefügt. Insgesamt wird von einem Mindestflächenbedarf von rund 48.000 m² für die Volksfestnutzung ausgegangen. In der Gemeinderatssitzung vom Februar 2017 wurde darüber hinaus eine Flächenabgrenzung von rund 58.000 m² für das Fränkische Volksfest festgelegt. Dies ermöglicht einen zusätzlichen Planungsspielraum für das Volksfest in den Randbereichen. Diese Flächenabgrenzung soll als Grundlage für weitere Planungen im Aufgabengebiet dienen. 17

Die kartografisch eingezeichneten Platzansprüche, welche der Anlage beigefügt ist, beziehen sich auf das ursprüngliche Neuordnungskonzept, das 2016 angepasst wurde (siehe Kap. 1.1. und 5.1). 5.3 Städtebauliche Ziele Für den Volksfestplatz sind vor dem Hintergrund einer städtebaulichen Aufwertung Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten, wie generell mit dem Platzbereich umgegangen werden kann, ohne das maßgebliche Volksfest in seiner Nutzung einzuschränken. Hierbei soll neben der Ausarbeitung und Darstellung einer groben Struktur und den Rad- und Fußwegeverbindungen auch innovative Ideen und Ansätze zur Aufwertung der Platzfläche erbracht werden. Zur Veranschaulichung der Ideen sollen gemäß den Arbeitsergebnissen (siehe Kap. 1.4) Skizzen oder vertiefende Entwürfe erstellt werden. Zwar soll der Volksfestplatz neben der Volksfestnutzung auch weiterhin als Großparkplatz genutzt werden können. Dennoch ist es notwendig die große Platzfläche auch räumlich zu gliedern. Dabei ist ein Vorschlag zur räumlichen und gestalterischen Gliederung zu erbringen. Der Vorschlag ist großräumig im Masterplan darzustellen und kleinräumig in den oben erläuterten Skizzen und vertiefenden Entwürfen aufzugreifen. Das Volksfest darf durch die Neugliederung allerdings nicht eingeschränkt werden. Auf der Fläche des Volksfestplatzes soll ein Bereich definiert werden, der auch außerhalb der Festplatznutzung als Veranstaltungsfläche genutzt werden kann. Eine räumliche Gliederung bzw. eine (teilweise) Abgrenzung dieser Teilfläche von der Gesamtfläche sollte optisch sichtbar sein. Die Fläche soll für verschiedene Events, wie bspw. Messen, Zirkusveranstaltungen, Sportevents oder einem Sommerkino nutzbar sein. Der Standort der Veranstaltungsfläche ist von den Teilnehmern zu wählen und zu begründen. Er sollte auf die jeweiligen Nutzungen und Anforderungen ausgelegt sein. Eine Einschränkung des Volksfestes durch die Ausgestaltung der Veranstaltungsfläche darf nicht erfolgen. Generell soll das Ziel einer besseren Verknüpfung zwischen dem Volksfestplatz und der Innenstadt verfolgt werden. Es soll eine intuitive Hinführung in Richtung Innenstadt ausgehend von der Festplatzfläche erreicht werden. Dazu werden Aussagen erwartet, wie dies am geeignetsten zu erreichen ist. In den Randbereichen des Festplatzgeländes ist auf eine Anknüpfung bzw. Verzahnung mit den umliegenden Bereichen zu achten und auszuarbeiten. Insbesondere ist die Einbindung des Stadthallenneubaus und des Ersatzbaus der Jahnhalle in die Umgebung darzustellen. Hier ist eine direkte, gestalterische Verbindung zu einem möglichen angrenzenden Stadtquartier im westlichen Verlauf denkbar. Das angrenzende und unter Denkmalschutz stehende Gebäude der alten Gewerbeschule, das heute als Jugendzentrum genutzt wird, muss erhalten und eingebunden werden. Die Bestandsgebäude der Schönebürgstraße 23-27 sind hingegen zu überplanen. Der Masterplan soll für diesen Bereich eine erste städtebauliche Richtung definieren. Nachfolgend ist dann ein Architekturwettbewerb für den Neubau der Stadthalle und der Jahnhalle unter dem Einbezug der alten Gewerbeschule geplant, der diese Vorhaben in seiner Ausgestaltung konkretisiert. Die heutigen RFC-Flächen mit Reithalle, Stallgebäude, Reitplatz und Koppel/Reitwiese sind zu überplanen. Eine Berücksichtigung der Bestandsgebäude ist nicht erforderlich. Dabei sind Vorschläge zur künftigen Nutzung unter Berücksichtigung der Hakro-Arena, des angrenzenden Kunstrasenplatzes und einer nördlichen Erweiterung der Sportflächen zu erbringen. Der gewählte Nutzungs- und Ausgestaltungsansatz ist in jedem Fall zu begründen. Die Bebauung entlang der Schönebürgstraße im Quartier Schönebürgstraße soll erhalten bleiben bzw. ergänzt werden. Im rückwärtigen Bereich ist ein Nutzungsvorschlag zu erarbeiten. Denkbar ist sowohl eine Ausgestaltung als Wohnbaufläche, als auch als öffentliche Grünfläche. Die Bestandsgebäude sind je nach Alter und Bausubstanz in das Konzept zu integrieren. 18

Das Quartier Schillerstraße, welches sich zwischen Schönebürgstraße 1 und Schillerstraße 18 bzw. in östlicher Richtung etwas ausläuft soll bis zum geplanten Standort der Stadthalle erweitert werden. Für das Quartier soll ein Nutzungsvorschlag erarbeitet werden. Gleichzeitig sollen die bestehenden bzw. neu entstehenden Räume baulich gefasst werden. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer Verknüpfung zwischen Stadthalle und Innenstadt ist insbesondere auf eine städtebauliche Wertigkeit zu achten. Dies kann in eingeschränkter Form bereits im Masterplan dargestellt werden. Außerdem besteht in Crailsheim generell das Bestreben insbesondere innenstadtnah gelegene Quartiere nachzuverdichten. Dazu scheint dieses zentrumsnahe, aber doch recht dünn besiedelte Quartier prädestiniert. Durch eine entsprechende Höhenentwicklung und innere Erschließung ist ein Quartier mit einer urbanen Struktur anzustreben. Allerdings ist der bestehende Supermarkt in der Quartiersgestaltung zu integrieren. Zur Festplatzseite sind Übergangs- und Verknüpfungspunkte zu definieren. Das Quartier Blaufelder Straße zwischen Schillerstraße bzw. Blaufelder Straße und Beuerlbacher Straße ist durch eine städtebauliche Gemengelage gekennzeichnet. Diese Gemengelage soll auf langfristiger Sicht aufgelöst und neu geordnet werden. Für dieses Gebiet soll ein Nutzungskonzept mit einer angemessenen Trennung zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnnutzung erstellt werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude ein Vorschlag zur inneren Erschließung des Gebiets erbracht werden. Die Bebauung entlang der Karlstraße im Quartier Karlstraße soll im Wesentlichen in seiner Struktur belassen werden. Gleichzeitig sollen Ansätze für eine bessere innerstädtische Belebung bzw. eine verbesserte Eingangssituation erarbeitet werden. Das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes am Kreuzungsbereich der Karlstraße/Schillerstraße bietet dabei Entwicklungspotential, befindet sich aber noch im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Es soll speziell für das Areal des ehemaligen Landratsamts in Bezug auf seine sensible Umgebung (Ehrenfriedhof und Lammgärten) ein Nutzungskonzept erstellt werden (siehe Kap. 1.4). 5.4 Ziele Verkehr und Erschließung Der Festplatz soll von mindestens drei Zufahrtspunkten für den Kfz-Verkehr erschlossen werden. Derzeit bestehen diese an der Kreuzung Schönebürgstraße/Am Volksfestplatz, Beuerlbacher Straße/Im Wasserstall und im Einfahrtsbereich zum Volksfesplatz von der Beuerlbacher Straße kommend. Der Zufahrtspunkt Schönebürgstraße/Am Volksfestplatz ist als Fixpunkt zu betrachten und in der Planung zu berücksichtigen. Die übrigen Zufahrtsbereiche können aufgegriffen werden, bei Bedarf und nachvollziehbarem Konzept aber auch an einer anderen Stelle vorgesehen werden. Ausgehend von diesen Anknüpfpunkten soll eine Gesamtstruktur des Platzbereichs erarbeitet werden. Dabei soll vor allem das Erschließungskonzept für die unterschiedlichen Nutzer aufgezeigt und begründet werden (Fußgänger, Radfahrer und ruhender bzw. fließender Kfz-Verkehr). Vor dem Ziel der Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs ist insbesondere ein Routenvorschlag für die geplante Radverkehrsverbindung (siehe Kap. 3.2) und eine mögliche neue Bushaltestelle zu berücksichtigen. Eine neue, beidseitige Haltestelle in der Schillerstraße für die Linie 52, zwischen Schönebürg- und Ludwigstraße ist zu prüfen. In dem Masterplan sollen die Wegebeziehungen der Fuß- und Radwege in den Randbereichen aufgezeigt und im Plangebiet fortgeführt werden. Besonderes Augenmerk ist auf die von Schülern genutzte Wegbeziehung zwischen der Leonhard-Sachs-Schule und dem Jugendbüro bzw. der Karlsberghalle und des nördlich außerhalb des Plangebiets gelegenen Hallenbads zu legen (siehe Kap. 3.2). Außerdem soll das nahegelegene und bedeutende Ausflugsziel Kreckelberg in der Planung berücksichtigt und aufgegriffen werden. 19

Im Bereich des Festplatzgeländes ist ein Standort für Wohnmobilstellplätze vorzusehen. Insgesamt sollen zunächst vier Wohnmobilstellplätze mit entsprechenden Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden. Diese Nutzung kann aber von den Teilnehmern auch perspektivisch je nach Konzept und Einschätzung flächenmäßig großzügiger gefasst werden. Der Standort soll von den Teilnehmern gewählt und begründet werden. Dieser sollte so gewählt sein, dass die Anfahrt und auch das Rangieren mit den Wohnmobilen ohne große Einschränkungen möglich ist. Während der Volksfestzeit sollten die Stellplätze auch alternativ für den Volksfestbetrieb nutzbar sein. 5.5 Ziele Grünordnung Im Osten des Aufgabengebietes ist ein Grünzug angedacht, der in östlicher Richtung bis zu den Sportplätzen verlaufen könnte. Die tatsächliche Nutzung soll aber von den Teilnehmern gewählt und begründet werden. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche ist ebenso denkbar. Wichtig ist eine Verzahnung bzw. Verknüpfung mit dem angrenzenden Wohngebiet. Westlich der Karlsberghalle befindet sich der alte katholische Friedhof. Dieser darf nicht überplant werden und seine Nutzung soll erkennbar bleiben. Er kann aber sowohl in ein mögliches übergeordnetes Grünflächennetz aufgenommen, als auch komplett z.b. durch eine umrandende Steinmauer abgeschottet werden. Die sogenannten Lammgärten, die der Stadtmauer vorgelagert sind, sollen entsprechend ihrer denkmalpflegerischen Schutzfunktion zwingend als Freiraumfläche erhalten bleiben. Langfristiges Ziel ist dabei eine öffentliche Zugänglichkeit dieser Flächen. Gleichzeitig könnte diese Fläche ein wichtiges Verbindungselement zwischen Innenstadt und Volksfestplatz spielen. Daher ist für diese Fläche ein Nutzungs- bzw. eine Funktionsansatz zu erarbeiten und zu begründen. Da das Jugendbüro Anlaufstelle für viele Jugendliche ist, die sich auch kleine Aktivitäten im Freien wünschen, sollen die bestehenden Freiflächen um die Karlsberghalle bzw. das Jugendbüro erhalten bleiben. Insbesondere die befestigte und mit einer Hecke umrahmte Fläche östlich des Jugendbüros soll erhalten bleiben. Der sich im Norden der Lammgärten anschließende Ehrenfriedhof soll in seiner Form und Größe erhalten bleiben. Planerische Ansätze sind hier nicht erforderlich. Die bestehenden Bäume sind in den Planungen, ausgehend von ihrem Zustand, zu berücksichtigen. Ein zwingendes Erfordernis zum Erhalt einzelner Bäume oder Baumreihen soll nicht vorausgesetzt werden. Dennoch ist auf einen verhältnismäßigen Umgang bzgl. der Überplanung möglicher Baumstandorte zu achten. Ggf. sind in ergänzende Baumreihen in der Neuplanung als Ausgleich vorzusehen. 20

7. Anhang Anlage 1: Stadtplanauszug 21

Anlage 2: Abgrenzung des Plangebiets 22

Bildquelle: geoplana, Ingenieurgesellschaft mbh für Photogrammetrie, Backnanger Str. 4 71672 Marbach-Rielingshausen, Juni 2016 Anlage 3: Schrägluftaufnahme des Plangebiets 23

Anlage 4: Übersichtsplan mit Quartiersbezeichnung 24

Anlage 5: altes Luftbild des Stadtzentrums inkl. Volksfestplatz 25

Anlage 6: Digitaler Auszug aus dem Liegenschaftskataster 26

Anlage 7: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 27

Anlage 8: Bestandsplan mit aktueller Nutzung 28

Anlage 9: Bestandsplan mit Volksfestnutzung 2017 29

Anlage 10: Neuordnungskonzept aus dem Jahr 2016 30

Anlage 11: Aufbereitung des Fragebogenrücklaufs der VU 31

Anlage 12: Wegebeziehungen um das Plangebiet 32

Anlage 13: Routenplan Radwege 33

Anlage 14: Vorgesehenes Areal der Stadthalle 34

Anlage 15: Raumkonzept der geplanten Stadthalle 35

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Anlage 16: Bisher genutzte Flächen des RFC 39

iop Anlage 17: Auszug aus dem Baumkataster 40

Der denkmalpflegerische Werteplan für das Untersuchungsgebiet fasst die Objekts zusammen. Rot dargestellt sind Kulturdenkmale gem. DSchG (Gebäude), grün sind denkmalgeschützte Grünflächen, orange markiert sind die erhaltenswerten Gebäude und Grünflächen. Anlage 18: Denkmalpflegerischer Werteplan 41

Anlage 19: Sitzungsvorlage: Anforderungen des Volkfestes 42

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