Steuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten



Ähnliche Dokumente
Steuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai Oldenburg

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Rahmenbedingungen

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Entwurf Jahressteuergesetz 2013, Auszug

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS

Steuerliche Behandlung von Förderprojekten vor dem Hintergrund der EU - Regelungen

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

Stuttgarter Sportkongress 2015

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

Steuerliche Fallstricke. Max-Planck-Gesellschaft

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

DGVT Ausbildungsakademie

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

STEUERN. Fragen & Antworten Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen A U S E R ST E R H A N D. Ein Service des Finanzministeriums.

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Alternative Stiftungs- Vortrag Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Umsatzsteuer Stand ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Umsatzsteuer im Kfz-Inlandsgeschäft

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Fall 3. Ausgangsfall:

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube Konstanz

Das neue Reisekostenrecht 2014

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuerungen 37b EStG BMF

Berufungsentscheidung

Obergericht des Kantons Zürich

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Umsatzsteuer: Richtungweisendes EuGH-Urteil zu Verwaltungsleistungen gegenüber Investmentfonds

EÜR contra Bilanzierung

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Umsatzbesteuerung der Kommunen

M A I 2011 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE. Unterbringung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Das war das Urteil in Kürze. Es folgt eine ausführlichere Analyse mit Blick auf die Auswirkungen auf die Praxis:

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern durch Schulfördervereine

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

1. Einleitung 11. Problemstellung

Gründung Personengesellschaft

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR

Die Stiftung als Instrument der Nachfolgeregelung

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Die Umsatzbesteuerung von Schulverpflegungsangeboten

Vorlage für die Sitzung des Senats am

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Studienplatzbeschaffung

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den Psychotherapeutenkammer

Transkript:

Steuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten Folie Nr. 1

Kernaufgaben der Hochschulen Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung Grundständige Studiengänge ( 10 HRG) Postgraduale Studiengänge ( 12 HRG) Weiterbildungsangebote Abschaffung des HRG zum 1. Oktober 2008 geplant (vgl. BT-Drs. 16/6122) Folie Nr. 2

Hoheitsbetrieb - 4 Abs. 5 KStG Ausschließlicher oder überwiegender Teil der Tätigkeit dient der Ausübung der öffentlichen Gewalt eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit aus der Staatsgewalt abgeleitete öffentlich-rechtliche Aufgabe, die staatlichen Zwecken dient und kein schädliches potenzielles Wettbewerbsverhältnis mit einem privaten Anbieter In Anlehnung an Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der MwStSystRL Ausübung der Tätigkeit auf Grundlage einer öffentlichrechtlichen Sonderregelung Prüfung auf Vorliegen einer größeren Wettbewerbsverzerrung Folie Nr. 3

Öffentlich-rechtliche Sonderregelung Ausübung der Tätigkeit auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung wenn: die Hochschule aufgrund einer eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung tätig wird und dabei von hoheitlichen Befugnissen wie z.b. Genehmigungsrechten und Sanktionsbefugnissen Gebrauch macht I.d.R. kein schädliches Wettbewerbsverhältnis Folie Nr. 4

Studiengänge und Weiterbildungsangebote (1) Grundständige und postgraduale Studiengänge Gegen (Studienbeiträge) unentgeltliche Studiengänge haben keinen steuerlichen Anknüpfungspunkt Zulassung und Ausschluss von einem Studium Abnahme von Prüfungen und Verleihung eines akademischen Hochschulgrads Auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung und kein schädliches Wettbewerbsverhältnis mit privaten Anbietern hoheitlicher Bereich staatlicher Hochschulen Folie Nr. 5

Studiengänge und Weiterbildungsangebote (2) Weiterbildungsangebote Gegen (i.d.r. Teilnahmebeiträge) Kein staatlich anerkannter Abschluss Nur : Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung Keine Tätigkeit auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung Teilweise (potenzielles) Wettbewerbsverhältnis mit privaten Anbietern steuerbare Tätigkeit, Begründung eines Betriebs gewerblicher Art für die staatlichen Hochschulen Folie Nr. 6

Sphärenzuordnung der Lehrtätigkeiten Lehrtätigkeiten Ausschließliche Finanzierung durch Haushaltsmittel / Mittel des ideellen Bereichs ja Hoheitliche / ideelle Sphäre nein nein Gebührenfinanzierung Tätigwerden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung nein ja (Potentielles) Wettbewerbsverhältnis zu privaten steuerpflichtigen Anbietern ja Tätigwerden aufgrund privatrechtlicher Regelungen (Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses) ja Betrieb gewerblicher Art / Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Folie Nr. 7

Ertragsteuerliche Behandlung des Weiterbildungs-BgA Tatbestandsmerkmale Bildungs-Zweckbetrieb Volkshochschule oder ähnliche Einrichtung Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art Durchführung durch Hochschule selbst und allgemeine Grundsätze der 51-68 AO Satzung und tatsächliche Geschäftsführung Selbstlose, ausschließliche und unmittelbare gemeinnützige Zweckverfolgung Steuerbefreit gem. 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Steuerbefreit gem. 3 Nr. 6 GewStG Folie Nr. 8

Umsatzsteuerliche Behandlung des Weiterbildungs-BgA I Steuerbare Tätigkeit nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Steuerbefreiung nach 4 Nr. 22 a) UStG für: Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art staatlicher Hochschulen sofern die Einnahmen überwiegend die Kosten decken Folie Nr. 9

Umsatzsteuerliche Behandlung des Weiterbildungs-BgA II Sofern keine Steuerbefreiung greift und ein Zweckbetrieb vorliegt (Satzungserfordernis)=> mögliche Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen ggf. ausgeschlossen ( 12 Abs. 2 Nr. 8 S. 3 UStG) Folie Nr. 10

Umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen Nebenleistungen sind bspw. Überlassung von Lehrmaterialien (Skripte, Software) Verkauf von Vorlesungsverzeichnissen Aufbewahrung von Garderobe Steuerbefreiung der Lehrtätigkeit nach 4 Nr. 21 a) bb) UStG => Umsatzsteuerbefreiung der Nebenleistungen möglich (Abschn. 113 Abs. 2 UStR) Folie Nr. 11

Umsatzsteuerbefreiungen nach nationalem Recht Anbieter von Bildungsleistungen Staatliche Hochschule als Anbieter 4 Nr. 22 a) UStG Private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen 4 Nr. 21 a) UStG Selbstständige Lehrer 4 Nr. 21 b) UStG Folie Nr. 12

Gemeinschaftsrecht und Umsatzsteuerbefreiungen Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, Artikel 132 Abs. 1 MwStSystRL: (1) Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer: i) Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung; j) von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht; Folie Nr. 13

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle I Sachverhalt: Externer Dozent wird gegen im Rahmen eines Weiterbildungsstudienganges tätig. 4 Nr. 21 b) aa) UStG Art. 132 Abs. 1 j) MWSt-SystR Dozententätigkeit 4 Nr. 21 a) UStG oder 4 Nr. 22 UStG Art. 132 Abs. 1 i) MWSt-SystR Bildungsleistung Unterricht Folie Nr. 14

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle II (EuGH-Urteil v. 14.06.2007, C 434/05, Horizon College, HFR 2007, 808) Sachverhalt: Eine Bildungseinrichtung stellt einige ihrer Lehrer anderen Lehreinrichtungen (im Folgenden: Zieleinrichtungen) zur Verfügung, bei denen diese Lehrer unter der Verantwortung der jeweiligen Zieleinrichtung Unterricht erteilten. Steuerbefreit? Gehalt Bildungsleistung Personalgestellung Unterricht Folie Nr. 15

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle III (EuGH-Urteil v. 14.06.2007, C 434/05, Horizon College, HFR 2007, 808 ) Die Personalgestellung als Hauptleistung wird nicht von Art. 132 Abs. 1 i) MWSt-SystRL erfasst Personalgestellung kann aber grundsätzlich als mit dem Unterricht eng verbundene Dienstleistung angesehen und befreit werden, wenn diese Gestellung das Mittel darstellt, um unter den bestmöglichen Bedingungen in den Genuss des als Hauptleistung angesehenen Unterrichts zu kommen Voraussetzungen: Einrichtung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 i) MWSt-SystRL Ohne Gestellung wäre keine Gleichwertigkeit des Unterrichts gewährleistet Die Gestellung ist nicht im Wesentlichen dazu bestimmt, zusätzliche Einnahmen durch eine Tätigkeit zu erzielen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt wird. Folie Nr. 16

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle IV (BFH-Urteil v. 23.08.2007, V R 10/05, DStR 2007, S. 2217) Sachverhalt: Dozent B stellt einen anderen Dozenten (A) für berufliche Fortbildungstätigkeiten an einer Weiterbildungseinrichtung i.s.d. 4 Nr. 21a) UStG ein und zahlt ihm für seine Lehrtätigkeit ein. A B Bildungsleistung Dozententätigkeit Dozententätigkeit Unterricht Folie Nr. 17

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle V (BFH-Urteil v. 23.08.2007, V R 10/05, DStR 2007, S. 2217) A Dozententätigkeit B Keine Steuerbefreiung nach 4 Nr. 21 b) bb), da B nicht im Besitz einer Bescheinigung i.s.d. 4 Nr. 21a) bb) UStG; keine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 j) MWSt-SystRL, da berufliche Fortbildung B Keine Steuerbefreiung nach 4 Nr. 21 Bildungsleistung Dozententätigkeit b) bb), da B nicht unmittelbar tätig wird, keine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 j) MWSt-SystRL, da berufliche Fortbildung Steuerfreie Leistungen nach 4 Nr. 21 a) bb) UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 i) MWSt-SystRL Folie Nr. 18

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle VI (BFH-Urteil v. 24.01.2008, V R 3/05) Sachverhalt: Ein Ballett-Studio ist im Besitz einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, worin bescheinigt wird, dass es ordnugnsgemäß Kenntnisse und Fähigkeiten für einen späteren Beruf vermittelt. Die Finanzverwaltung will die Umsatzsteuerbefreiung nur in soweit gelten lassen, als feststeht, dass die Ballettschüler den Beruf des Tänzers anstreben. Als Indiz hierfür sieht die Finanzverwaltung das Ablegen der Aufnahmeprüfung an der staatlichen Musikhochschule. Steuerbefreit? Tanzkurse Folie Nr. 19

USt & Bildungsleistungen Beispielsfälle VII (BFH-Urteil v. 24.01.2008, V R 3/05) steuerfreie Umsätze i.s.d. Art. 132 Abs. 1 i) der MWSt-SystRL liegen vor, sofern die Bildungsleistungen nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben Schul- und Hochschulunterricht i.s.d. MWSt-SystRL muss nicht zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führen oder auf eine Berufsausbildung gerichtet sein (Vgl. auch EuGH v. 14.06.2007, C 445/05, Haderer, HFR 2007, S. 806). die Ziele der Personen, die eine Bildungseinrichtung besuchen sind für die Besteuerung irrelevant, wichtig ist die generelle Eignung der Leistung als Schul- und Hochschulunterricht die Bescheinigung nach 4 Nr. 21 a) bb) UStG ist ein Indiz dafür, dass Leistungen, die dem Anforderungsprofil der Bescheinigung entsprechen nicht der bloßen Freizeitgestaltung dienen Folie Nr. 20

Zusammenfassung und Ausblick Steuerliche Einordnung von Studiengängen abhängig von Tätigwerden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Sonderregelung und potenziellem Wettbewerbsverhältnis Steuerbegünstigter Zweckbetrieb nach 68 Nr. 8 AO als Alternative Keine Umsatzsteuerbelastung unter den Voraussetzungen der 4 Nr. 21 und 22 UStG, aber kein Vorsteuerabzug Steuerbefreiungen der MWSt-SystRL bei Bildungsleistungen häufig weiter gefasst Folie Nr. 21