Ressourcen = Vereins-Lebensgrundlage. LandesSportBund Niedersachsen e. V. Referent: Rechtsanwalt Goergens, Hannover



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Transkript:

Ressourcen = Vereins-Lebensgrundlage

Externe Einflussfaktoren f Gesetzgebung: Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit. Entwicklung der Zuschüsse. Aktivität der Unternehmen Beschäftigung, g, Engagement g für die Vereine vor Ort Entwicklung der Kosten Energie Sportanlagennutzung Entwicklung der Bevölkerung im Einzugsgebiet des Sportvereins. Problematik: fehlende Nachhaltigkeit der Finanzierung 2009: 27 eröffnete Insolvenzen von Sportvereinen

Konsequenzen der Entwicklung? Auswirkungen auf die Ressourcen Mitgliedschaften (Sportler, Teambildung, Kontaktmöglichkeiten, Finanzen) Mitarbeit (freiwillig/ehrenamtlich) Finanzen (Beiträge, Zusatzzahlungen) Infrastruktur & Rechte (z. B. Vereinsanlagen) Legitimations- & Sozialkapital Außendarstellung Präsenz durch Wettkampfbetrieb, Veranstaltungen Image des Sportvereins

Analyse des eigenen Vereins Arbeitsauftrag: Erstellen Sie bitte eine SWOT- Analyse für ihren Verein. Orientieren Sie sich dabei an den Ressourcenkategorien: Mitglieder (1) Mitarbeiter (2) Finanzen (3) Infrastruktur I f t & Rechte (4) Legitimations- & Sozialkapital (5) Vereinsführung (Vereinszielsetzung, -konzept) (6)

Führungsaufgabe: strategische Optionen prüfen und umsetzen??? Laufen lassen Sportverein denkt Kooperieren Verein erneuern??? Fusionieren

Vereinstypen Entwicklungsformen von Sportvereinen Subventions- Verein Siechtums- Verein Leidens- Verein Traditions- Verein Unternehmer- Verein Wadsack, Salzgitter 2006

Kooperations-Statistik Niedersachsen Quelle: Breuer/Wicker: Sportvereine in Niedersachsen, Köln 2010

Grundlagen der Kooperation 1 Kooperation als Ergebnis einer Kooperations- Entscheidung. Führungsaufgabe! Frage der Vereinsstrategie. Begründungsfähig. Kooperation als Ergebnis einer Bewertung über die qualitativ und kostenmäßig bessere Erstellung des Sportangebotes mit Partnern. Grundlage: Schaffung einer Win- Win- Situation.

Stufen: Kooperation - Fusion Kooperation Fusion Alleinstellung Einzelfall- Kooperation Langfrist- Kooperation Stadtmeisterschaft Fest Karnevalsbeteiligung Spielgemeinschaft Einkaufs- Gemeinschaft Vereinsverwaltung

Kooperations- Entscheidung Stufe 1 Ist-Analyse gezielte Auswahl von möglichen Kooperations-Bereichen ( Suche, Biete Biete ) ) qualitative Aufgabenprüfung, Kostenanalyse und Ergebnisbewertung Kooperations-Entscheidung Auswahl der für die Kooperation relevanten Bereiche ggf. Nutzwert-Analyse Kontaktaufnahme Ansprache potenzieller Partner Erstellung eines Pflichtenheftes mit qualitativen und quantitativen Leistungsanforderungen

Kooperations- Entscheidung Stufe 2 Abgleich z. B. entlang einer realitätsnahen Vergleichsrechnung Vertrag Formulierung der gegenseitigen Rechte und Pflichten unter Einbindung des Leistungsverzeichnisses und der Regelung von darüber hinaus gehenden Fällen. Implementierung Einbindung des externen Partners in den Vereinsablauf bzw. Abstimmung der Prozesse. Koordinationsaufwand

Kooperations- Entscheidung Stufe 3 Partnerschaftspflege/Monitoring permanente Beobachtung der Leistungsparameter und qualitativen Leistungserbringung. regelmäßiger (z. B. jährlicher) Erfahrungsaustausch zur Optimierung der Partnerschaft. Kooperation überprüfen in mehrjährigem Rhythmus die Kooperations-Situation neu bewerten Optionen: Weiterführung (gleicher Standard/überarbeiteter Standard), Partner-Wechsel Wechsel, Beendigung.

Der Klassiker: Spiel-/Startgemeinschaft t i Verschiedene Auslöser für Spiel- / Startgemeinschaft: Leistungsstärke, Trainingsmöglichkeiten, i i ö it Kostenteilung, Sportler-Verfügbarkeit Verfügbarkeit. Problembereiche Versteckte Motive: z. B. Abwerbung von Nachwuchssportlern, Wirtschaftliche Erträge (besonders: Umsatz Vereinsgaststätte), Kostenverteilung, Ungleichverteilung Leistungsanteile, Fehlende Transparenz und Kommunikation.

Kooperation von Vereinen juristische Perspektive 1 Warum ist die Kooperation für Vereine sinnvoll? Problemkreis 1: Sportliche Aufgaben sind aufgrund von Nachwuchs- bzw. Spielermangel nicht mehr (allein) durchzuführen. Regulärer Spielbetrieb ist (allein) nicht mehr aufrecht zu erhalten. Lösungsansatz: Die Vereine können sich mit Kooperationspartnern zu Allianzen, also Gemeinschaften, zusammenschließen. Spielgemeinschaft, Startgemeinschaft, Leichtathletikgemeinschaft etc. Maßgeblich sind hier die Vorgaben in der jeweiligen Verbandssatzung, insbesondere deren Unterordnungen (z.b. Spielordnung etc.)

Kooperation von Vereinen juristische Perspektive 2 Warum ist die Kooperation für Vereine sinnvoll? Problemkreis 2: Personalmangel führt zu fehlendem Know-how z.b. für größere Projekte wie Veranstaltungen etc. Lösungsansatz: - Kooperationen (im Regelfall als BGB-Gesellschaft) Gesellschaft) eigene Rechtsfähigkeit: GbR ist Vertragspartner und Veranstalter! Empfehlenswert, den gemeinsamen Zweck, die Rechte und Pflichten, die Gewinnverteilung, il die Einlagen der Gesellschafter etc. schriftlich h zu fixieren. i Vereinsgemeinschaft ist Unternehmer gem. 2 UStG. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der GbR sind bei ihr zu erfassen.

Kooperation von Vereinen juristische Perspektive 3 Bei Vereinen die an der Gesellschaft beteiligt sind, haftet im Außenverhältnis jeder Verein mit seinem Vereinsvermögen für Schulden/ Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Im Innenverhältnis hat der in Anspruch genommene Verein gegenüber den beteiligten Vereinen/Gesellschaftern einen entsprechenden Ausgleichsanspruch.

Kooperation von Vereinen juristische Perspektive 4 Dem Finanzamt Gründung der GbR anzeigen; Mitteilung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten für Post und Verwaltungsakte (z.b. Steuerbescheide) Praxistipp: Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten im Kooperationsvertrag detailliert regeln. Hierzu - auch aus Haftungsgründen für den Vorstand: RA und StB ihres Vertrauens hinzuziehen!

Kooperation von Vereinen juristische Perspektive 5 Typische Bestandteile des Kooperationsvertrages Präambel, Ziele der Kooperation Aufgaben / Zuständigkeiten Verein A / Verein B Ansprechpartner / verantwortliche Koordinatoren Definition gemeinsamer Projekte Nutzungsrechte für Mitglieder Sach- und Personalkosten; Stellung von Trainern u. sonst. Mitarbeiter Außenauftritt Haftung, Zuordnung bestimmter Risiken Laufzeit, Optionen Allgemeine Bestimmungen, Sonstiges

Typische Kooperations- Vertragsbestandteile t im Detail 1 Beispiel 1: Gemeinsames Projekt / Zweck der Gesellschaft beider Vereine ( Vertragspartner ): Festgemeinschaft Zweck: Die Gesellschaft hat den Zweck, gesellige Veranstaltungen und Bewirtungen der Vertragspartner (Alternativ: am ) durchzuführen. Beispiel 2: Gemeinsames Projekt / Zweck der Gesellschaft beider Vereine ( Vertragspartner ): Sportveranstaltungsgemeinschaft Zweck: Die Gesellschaft hat den Zweck, Sportveranstaltungen der Vertragspartner (Alternativ: am.) durchzuführen.

Typische Kooperations- Vertragsbestandteile t im Detail 2 Beispiel 3: Gemeinsames Projekt / Zweck der Gesellschaft beider Vereine ( Vertragspartner ): Startgemeinschaft / Spielgemeinschaft Zweck: Die Parteien dieses Vertrages sind jeweils Mitglied im XY-Verband. Sie unterhalten beide eine Damenmannschaft im Spielbetrieb der Kreisliga Z, die jeweils in die nächst höhere Spielklasse aufsteigen will. Da beiden Vertragsparteien bewusst ist, dieses sportliche Ziel durch einen Zusammenschluss als Startgemeinschaft / Spielgemeinschaft eher zu erreichen, bilden die Vertragspartner mit ihren o.g. Damenmannschaften für die Saison 2011 / 2012 eine Startgemeinschaft / Spielgemeinschaft.

Weitere zentrale Regelungsinhalte / Klauselbeispiele lb i l für Vereins-GbR 1 Name der GbR: Die Gesellschaft tritt im Außenverkehr auf unter dem Namen. Geschäftssitz: Die GbR hat ihren Sitz in. Sie ist der Geschäftsstelle des Vereins X angeschlossen.

Weitere zentrale Regelungsinhalte / Klauselbeispiele lb i l für Vereins-GbR 2 Vertretung der GbR: Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter benennt eine Person als Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten vertreten die Gesellschaft im Außenverhältnis gemeinsam. Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Vorstände der Gesellschaftervereine zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften häft erforderlich: - Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken; - Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art; - Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften; - Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von Euro 5000 übersteigt; - Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen.

Weitere zentrale Regelungsinhalte / Klauselbeispiele lb i l für Vereins-GbR 3 Einlage: Die Vertragspartner bilden jeweils eine Bareinlage i.h.v. EUR, die am XY fällig ist. Bei Verlusten der Gesellschaft sind Nachschüsse zu erheben, über die die Gesellschafterversammlung entscheidet.

Vertragstypische Risiken der Kooperation bedenken und regeln 1 Je nach konkreter Kooperationsform: Fallgestaltungen / typische Konstellationen im GbR-Vertrag regeln, wenn typische Risiken vorhersehbar: Beispiel 1: Räumlichkeiten des Vereins A, die von beiden Vereinen genutzt werden, sind mit Internetanschluss und W-LAN ausgestattet. Über diesen Anschluss werden illegal via Filesharing (z.b. emule) Musikalben heruntergeladen. Der Inhaber des Internetanschlusses (Verein A) wird daher zivilrechtlich abgemahnt (Störerhaftung) und muss daneben Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten zahlen.

Fusion von Vereinen juristische Perspektive 1 Drei Varianten für den Zusammenschluss Variante 1: Verein A Der Verein A löst sich auf und geht in Liquidation; Mitglieder treten zu Verein B über Variante 2: Bei einer Verschmelzung (Fusion) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG), die nur mit notarieller Beurkundung erfolgen kann, tritt Verein A dem Verein B bei. Übertragung des Vermögens, der Rechte und Übernahme der Verbindlichkeiten an Verein B Verein A braucht sich nicht aufzulösen; Liquidation ist nicht erforderlich. Verein B Variante 1: Aufnahme der Mitglieder aus Verein A Variante 2: Aufnahme der Mitglieder aus Verein A; ggf. Namensänderung Gesamtrechtsnachfolge

Fusion von Vereinen juristische Perspektive 2 Drei Varianten für Zusammenschluss Variante 3 Wenn Variante 1 und 2 ausscheiden z.b., weil Verein A nicht "geschluckt" werden möchte, kann ein neuer Verein gegründet werden. Dann Fusion durch Neugründung Umsetzung: wie bei Variante 1 oder 2 Verein A Verein B gründen neuer Verein angelehnt an Quelle des: Landessportbund Berlin e.v.

Verschmelzung (Fusion) gem. Umwandlungsgesetz (UmwG) Definition der Verschmelzung: Zwei (oder mehrere) e.v. verschmelzen a) auf einen der bestehenden e.v. Verschmelzung durch Aufnahme ( 4-35, 99-104a UmwG) b) auf einen neu zu gründenden e.v. Verschmelzung durch Neugründung ( 36-38, 99-104a UmwG) ohne, dass es zu einer Liquidation eines der beteiligten Vereine kommt.

Vorteile der Fusion nach hdem UmwG Gesamtrechtsnachfolge statt Einzelrechtsnachfolge 1. Bei einer Fusion von zwei e. V. müssen nach 20 UmwG (Gesamtrechtsnachfolge) hf nicht mehr alle Mitgliedschaftsbeziehungen, i h Vermögensgegenstände, Schulden etc. einzeln auf den neu entstehenden Rechtsträger übertragen werden. 2. Arbeitsverträge sind in die Übertragungstechnik der Gesamtrechtsnachfolge eingeschlossen. 3. Klagen von Vereinsmitgliedern etwa gegen den Verschmelzungsbeschluss sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, weil a. eine Klage zeitlich nur innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zulässig ist, und b. eine Klage nicht darauf gestützt werden kann, dass die gewährte Mitgliedschaft keinen ausreichenden Gegenwert für die neue Mitgliedschaft darstellt.

Durchführung der Verschmelzung durch Aufnahme 1 1. Abschluss eines Verschmelzungsvertrages Fixierung des Verschmelzungsstichtages, Name und Sitz der beteiligten Rechtsträger, Folgen für Arbeitnehmer etc. (gem. 5UmwG) 2. Schriftlicher Verschmelzungsbericht Die Vorstände der beteiligten Vereine haben einen Verschmelzungsbericht zu erstatten (gem. 8 UmwG) 3. Püf Prüfung des Verschmelzungsvertrages (oder des Entwurfs) Wenn mindestens 10 % der Mitglieder des Vereins dies verlangen, ist dies bei e.v. erforderlich.

Durchführung der Verschmelzung durch Aufnahme 2 4. Verschmelzungsbeschluss der Mitgliederversammlung (MV) jedes der beteiligten Vereine ( 13 Abs.1 UmwG): - Der Verschmelzungsbeschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. ( 103 UmwG) Die MV jedes Vereins muss gesondert stattfinden, sonst keine wirksame Beschlussfassung. 5. Ordnungsgemäße Vorbereitung der (fusionswilligen) MV Grund: verstärkte Info der Mitglieder Vom Zeitpunkt der Einberufung der MV an, sind in den Geschäftsräumen des Vereins die Unterlagen zur Einsicht durch die Mitglieder auszulegen und auf Verlangen kostenlos zu erteilen (gem. 101 UmwG).

Durchführung der Verschmelzung durch Aufnahme 3 6. Mitgliederversammlung Unterlagen sind in der Mitgliederversammlung auszulegen und durch den Vorstand zu erläutern (gem.( 102 i. V. m. 64 Abs. 1 S. 2 UmwG). 7. Sonderrechte Wenn Mitglieder mit Sonderrechten (gem. 35 BGB, z.b. erhöhtes Stimmrecht; Mitgliedschaft im Vorstand etc.) vorhanden sind, die auf der Satzung beruhen Zustimmung dieses Mitgliedes, falls mit der Verschmelzung eine Beeinträchtigung einherginge. 8. Anmeldung der Verschmelzung Die beteiligten Rechtsträger haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Vereinsregister ihres Sitzes anzumelden. Sodann Eintragung und Bekanntmachung (gem. 16 Abs. 1 UmwG).

Durchführung der Verschmelzung durch Aufnahme 4 9. Problemstellungen zum Verschmelzungsbeschluss der MV: a) (insbesondere) bei Verbänden: Kann Delegiertenversammlung diesen Verschmelzungsbeschluss fassen? Ja, da diese die Aufgaben der MV wahrnimmt b) Ist Verschmelzungsbeschluss mit 3/4 der abgegebenen Stimmen bei gleichzeitiger Änderung des Zwecks des Vereins möglich? Nein, gem. 33 Abs.1 S.2 BGB (Bedarf der Zustimmung aller Mitglieder)

Wirkung der Verschmelzung durch Aufnahme Wirkung der Eintragung 1. Das Vermögen des übertragenden Vereins geht (einschl. Verbindlichkeiten) auf den übernehmenden Verein über ( 20 Abs. 1 Nr.1 UmwG). 2. Der übertragende Verein erlischt ( 20 Abs.1 Nr.2 UmwG). 3. Die Mitglieder des übertragenden Vereins werden Mitglieder des übernehmenden Vereins ( 20 Abs.1 Nr.3 UmwG). 4. Etwaige Mängel der notariellen Beurkundung des Verschmelzungsvertrages werden durch Eintragung der Verschmelzung im Vereinsregister geheilt.

Durchführung der Fusion durch Neugründung 1. Die Neugründung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Anwendung der Bestimmungen im UmwG über die Verschmelzung durch Aufnahme ( 36-3838 UmwG). 2. Die Gründung des neuen Vereins erfolgt durch die übertragenden Vereine ( 36 Abs. 2 UmwG) nach den Grundsätzen, die für Vereinsgründungen gelten. In dem Verschmelzungsvertrag g muss die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden ( 37 UmwG).

Wirkung der Verschmelzung durch Neugründung Mit der Eintragung in das Vereinsregister: - entsteht der neu gegründete Verein als rechtsfähiger Verein gem. 21 BGB. - geht das Vermögen der übertragenden Vereine auf den neu gegründeten Verein über. - erlöschen die übertragenden Vereine.

Auswirkungen einer Fusion auf Sportteilhaberechte Problemstellung: Die Mitgliedschaft in einem Verband und somit auch sportliche Qualifikation ist grundsätzlich nicht übertragbar ( 38 BGB), aber 38 BGB ist eine nachgiebige Vorschrift i. S. d. 40 BGB, d.h.: keine Anwendung, wenn die Satzung etwas anderes bestimmt. 1. Prüfung: ob allgemein die Übertragung der Mitgliedschaft oder von Teilberechtigungen aus der Mitgliedschaft = auch sportliche Qualifikationen zugelassen sind! 2. Abstimmung: In jedem Fall wegen dieser Punkte vor Fusion (dokumentierte) Abstimmung mit dem Verband vornehmen! Ziel der Abstimmung: Der neue Verein (Neugründung) bzw. neu zusammengesetzter Verein (Aufnahme) soll wie bisher am Wettkampfgeschehen teilnehmen können (ohne Sperrfristen etc.)!

Steuerrechtliche Aspekte bei Vereinsfusionen 1. Körperschafts- und Gewerbesteuern auf stille Reserven Sollten aufgrund einer Umwandlung stille Reserven (Vermögensgegenstände) aufgedeckt werden, kann dies einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen, auf den Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt. Wirken nur im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei gemeinnützigen Körperschaften meist irrelevant, da erzielte Überschüsse für gemeinnützige Satzungszwecke verwendet werden müssen. 2. Grunderwerbssteuer auf übertragene Grundstücke Wenn der übertragenden Körperschaft ein Grundstück gehört, wird für dieses Grundstück Grunderwerbsteuer beim neu zusammen- gesetzten Verein ausgelöst. Eine Steuerbefreiung wie bei der Körperschaftsteuer greift nicht, da gemeinnützige Einrichtungen nicht mehr von der Grunderwerbsteuer befreit sind ( 1 Abs.1 Nr.1 bzw. Nr.3 GESG) GrEStG).

Namensrechtliche Aspekte bei Vereinsfusionen 1 Fallbeispiel: Die Vereine SV Grün-Weiß Hintertupfing v. 1866 e.v. und SV Union Klotz v. 1909 e.v. wollen nach dem Umwandlungsgesetz fusionieren. Als neuer Vereinsname ist eine Kombination aus den beiden bisherigen Namen geplant, wobei die Jahreszahl 1866 nach dem Willen der Mitglieder des SV Grün-Weiß, dem ältesten e.v. der Gemeinde, unbedingt erhalten bleiben soll.

Namensrechtliche Aspekte bei Vereinsfusionen 2 - Problem: Der Grundsatz der Namenswahrheit gilt für Vereine in entsprechender Anwendung von 18 Abs. 2 HGB. Eine Jahreszahl im Vereinsnamen wird nach der Rechtsprechung als Hinweis auf das Jahr der eigenen Gründung verstanden. Denkbar ist im obigen Beispielfall daher eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise mit der Folge der möglichen Nichteintragung des Namens mit dem Zusatz 1866 durch das Registergericht. - Praxistipp: Neuen Vereinsnamen und ggf. Varianten im Vorfeld mit dem zuständigen Registergericht abstimmen und die einschlägige Rechtsprechung bereits vorab prüfen. Zur Vertiefung: BayObLGZ 1971, 329.

Ganzheitlicher h Fusionsprozess

Projektplan Fusion Vorabklärung Aufgabenstellung Ab Arbeitsschritte hitt Begleitung (ggf. Auswahl) (optional) Abklärung der Fusionsbereitschaft und der Fusionsform(en) Vorabklärung Gespräche mit den Vertretern aller anvisierten Vereine zu ihrer generellen Bereitschaft.. Vereinbarung der Gemeinsamer Entschluss Moderation Fusionszielsetzung und der beteiligten Vereine Perspektive Moderation der Gespräche

Projektplan Fusion Fusionsvorbereitung Aufgabenstellung Arbeitsschritte (ggf. Auswahl) Fusionsvorbereitung Begleitung (optional) Vereins- bzw. Ermittlung der verfüg- Durchführung Abteilungsanalysen baren Ressourcen (s. 3.) Ermittlung der Leistungsbedürfnisse Aufbau einer Projektgruppe Fusion Entwicklung eines Projektplanes für die Fusion Stetige Arbeitsgruppe mit Vertretern der beteiligten Vereine und Gästen. Inhaltliche und zeitliche Abstimmung der notwendigen Arbeitsschritte Moderation Entwurf, Vorlage, Überarbeitung Aufbau einer Kommunikationsstruktur t kt z. B. Fusions-Newsletter, Fusions-Sorgen-Telefon Tlf Durchführung

Projektplan Fusion Formelle Fusionsbegründung Aufgabenstellung Arbeitsschritte Begleitung (ggf. Auswahl) (optional) Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vorgehensweise nach Umwandlungsgesetz Mitglieder-versammlungen formelle Fusionsbegründung Einhaltung der Vorschriften Aufbau der Argumentation und Präsentation Spezialist Vereinsrecht Spezialist Vereinsbesteuerung Unterstützung Vertragliche Absicherung der Verschmelzung Gründung des neuen Vereins Vertragsrechtliche Absicherung Rechtliche Betreuung Spezialist Vereinsrecht Spezialist Vereinsbesteuerung Spezialist Vereinsrecht Spezialist Vereinsbesteuerung

Projektplan Fusion Organisatorische i Fusionsbegleitung i 1 Aufgabenstellung Arbeitsschritte (ggf. Auswahl) organisatorische Fusionsbegleitung 1 Begleitung (optional) Entwicklung eines Eckpunkte Leitbild Moderation Vereinskonzeptes für den neuen Verein Strategische Orientierung Organisationsstruktur Angebotsstruktur Klausurtagung mit Vertretern der (neuen) Abteilungen und Vereinsführungskräften Mitgliederbezug Vereins-Zirkel Moderation Sportart-Zirkel Mitarbeitergruppen-Zirkel Sportangebotsbezug Überführung aktueller Angebote in neue Strukturen Entwurf, Diskussion, Überarbeitung Spezifische sportpraktische Abklärung Konsequenzen der Fusion (Klassenzuordnung etc.) ggf. Nutzungsplan für die neue Sportanlage

Projektplan Fusion Organisatorische Fusionsbegleitung 2 Aufgabenstellung g Struktur der Mitarbeitenden Arbeitsschritte (ggf. Auswahl) Angebots- und Bedarfsanalyse (Soll/Ist) Modernes Ehrenamts- Management Begleitung g (optional) Entwurf, Diskussion, Überarbeitung, Begleitung g Finanzstruktur Gestaltung der Begleitung, Unterstützung Beitragsstruktur Finanzplanung Vertragsprüfung Erschließung von Finanzund Unterstützungsressourcen Sachgüter Angebots- und Bedarfs- Durchführung analyse (Soll/Ist) Entwicklung der Kooperation des neuen Coaching in der Anfangszeit Vereinsführung Führungsgremiums des neuen Vorstandes

Projektplan Fusion Nachbereitung der Vereinsfusion Aufgabenstellung Ab Arbeitsschritte hitt Begleitung (ggf. Auswahl) (optional) Nachbereitung der Vereinsfusion Begleitgruppe Fusionsprobleme Bearbeitung auftretender Probleme aus der Fusion Konfliktmanagement, Moderation *) Püf Prüfung Fusionsverlauf Abteilungsbezogene b Durchführung, Abfrage der Präsentation Arbeitssituation Analyse der Vereinsentwicklung

Kritische Punkte bei Fusionen Fehlende schlüssige Argumentation für eine Fusion. Betontes und gelebtes massives Macht-Ungleichgewicht zwischen den beteiligten Vereinen. In-Transparenz. Nicht-Beachtung von Bedenken bei den Vereins-Mitgliedern. Nicht Beachtung der Eigenständigkeit der einzelnen Vereine. Beispiel: Vertreter von zwei örtlichen Vereinen führten Vorgespräche mit Externen (Stadt, Moderator, ) um eine Fusion von bis zu 5 Vereinen anzubahnen. Die Überlegungen verliefen im Sande. Schnittstellen zu Partnern beachten: z. B. Banken, Dienstleistern. Nicht-Beachtung der juristischen Belange.