BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG FÜR DAS BAUVORHABEN WOHN- und GESCHÄFTSHAUS, 6167 Neustift i. Stubaital Franz-Senn-Strasse 93 Es ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Eigentumswohnungen beabsichtigt. Es besteht aus insgesamt 9 Wohnungen samt Kellerabteilen und 10 Tiefgaragenplätzen. Die Wohnungen verfügen über Balkone oder Terrassen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Geschäftslokal. DARSTELLUNG DES BAUVORHABENS Grundstück: Das Wohnhaus wird auf der Liegenschaft Gst.Nr. 1528/7 EZ 968, GB 81123 Neustift, errichtet. Grundstückseigentümer: Planung: Raiffeisenbank Neustift im Subaital reg GenmbH Dorf 2 6167 Neustift Arch. Hans Hauser Bachlechnerstrasse 21 6020 Innsbruck Beratung und Verkauf: Raiffeisenbank Neustift im Stubai reg Gen mbh Dorf 2 6167 Neustift BAUBESCHREIBUNG: Anmerkung: Zeichnerische Ausdrucksmittel (Mobiliar, sanitäre Einrichtungsgegenstände) gelten nicht als Baubeschreibung. Maßgeblich ist der vorliegende Text. Die Fassadengestaltung mit Tür und Fensterkonstruktionen können von den Planunterlagen lt. Einreichung in Größe und Form abweichen. Änderungen der Materialien und Ausstattungen bleiben dem Bauträger in so ferne vorbehalten, als gegebenenfalls auch andere gleichwertige oder bessere Materialien zur Ausführung gelangen können. Ebenso sind durch technische Gegebenheiten oder behördliche Vorschriften bedingte Änderungen in den Plänen und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung möglich. TECHNISCHE DATEN: Die tragende Konstruktion der Wohnanlage erfolgt in massiver Bauweise, feuerbeständig hergestellt. Bei der Planung und Bauausführung wird auf eine Schall- und Wärmeisolierung nach Ö-Norm und Bauvorschriften Bedacht genommen. Fundamente: Kellermauerwerk: Geschossmauern: Fundierung entsprechend den statischen Erfordernissen Stahlbetonwände bzw. Ziegelwände nach statischen Erfordernissen Stahlbetonwände bzw. Ziegelwände nach statischen Erfordernissen Seite 1 von 5
Zwischenwände: Wohnungstrennwände: Oberste Geschossdecken,: Dachstuhl / Dacheindeckung: Fußböden: Stiegenhaus: Stiegengeländer: Balkongeländer: und Balkontrennwände Fassaden: Stahlbetonwände bzw. Trockenbau, nach statischen Erfordernissen Betonwände + Vorsatzschale in Trockenbauweise mit Hohlraumdämmung, oder Trockenbauweise nach schalltechnischem Erfordernis lt. Bauphysiker Holzzangenkonstruktion mit Gipskartonplatten verkleidet Holzdachstuhl mit Blecheindeckung oder Dachplatten, Farbe in Abstimmung mit Baubehörde auf schall- und wärmegedämmten schwimmenden Estrichen, in allen Räumen der Wohnungen als Heizestrich betoniert Stahlkonstruktion mit Handlauf Stahlunterkonstruktion mit Füllungen aus witterungsbeständigen Platten aus Kunststoff, Faserzement und Glas Wärmedämmverbundsystem, Holzschalung INNENAUSSTATTUNG: BÖDEN: Wohn- und Schlafzimmer : Parkettboden geeignet für Fußbodenheizung, mit Holzsockelleiste. Küchen und Vorräume in Verbindung mit Wohnräumen: Parkettboden geeignet für Fußbodenheizung, mit Holzsockelleiste. Bad und WC: Abstellraum: Terrassen und Balkone: Keller:abteile Stiegenhaus: Keramischer Boden Keramische Bodenbelag mit Sockelleisten Betonplatten auf Abstandhalter versiegelter Estrich Keramische Bodenbelag mit Sockelleisten und Stufensockel Gänge allgemein: Garage: Teppichboden Asphalt WÄNDE UND DECKEN: Bad und WC Keramischer Wandbelag, weiss, 20 x 20 cm, Verfliesungshöhe ca. 2,0m Maler- und Anstreicherarbeiten: Die Wände erhalten Dispersionsanstriche in weiß, Die Decken in den Wohnungen werden gespachtelt und weiß gemalt. Stiegenhaus: Kellerwände und Tiefgarage: Deckenuntersicht Tiefgarage: verputzt, weiß gemalen. schalreiner Beton, weiß gemalen. schalreiner Beton, mit Dämmeinlagen nach bauphysikalischem Erfordernis Seite 2 von 5
TÜREN UND FENSTER: Stiegenhausportale und Hauseingangstür: Alu-Glaskonstruktion, wärmegedämmt, pulverbeschichtet, Farbe in Abstimmung mit den Behörden, Sicherheitsbeschlag, Drückergarnitur, Profilzylinder, passend zur Schließanlage, Türschließer, elektrischer Türöffner; Wohnungseingangstüren: Innentüren: Brandschutztüren KG: Fenster und Balkontüren: Schließanlage: Stahlzarge mit Vollbautürblatt, umlaufende Gummidichtung Stahlzargen mit Streiftüren, Einfachfalz und Gummidichtung, Vollbautürblatt, Buntbartschloss normgerechte T 30 Türen mit Stahlzargen, Stahl- oder Holztürblätter, mit Türschließer Dreh- und Drehkippflügel aus Kunststoff mit 2-Scheiben-Isolierverglasung. Aussenseite der Elemente Alu-beklipst. Zentrale Anlage für Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren, Türen in allgemeine Räume im Kellergeschoss, Briefkästen, Vorhangschloss der Kellerabteile. ELEKTROINSTALLATIONEN: Jede Wohneinheit wird mit Decken- und Wandauslässen, Schaltern und Steckdosen, Klingelanlage mit automatischem Türöffner, sowie Telefondose versehen. Vorsorge zum Anschluss an das Ortskabelnetz wird getroffen. Die Anschlüsse im Besonderen: Schalterprogramm: Küche: Diele, Vorraum: Bad: WC: Schlafzimmer: Sonstige Schlafzimmer: Wohn-/ Esszimmer: Terrassen / Balkone:: Kellerabteil: Bruchsicheres, kratzfestes Thermoplastmaterial. 2 Steckdosen, 1 Herdanschlussdose, 1 Steckdose für Mikrowellenanschluss, 1 Steckdose für Kühlschrankanschluss, 1Steckdose für Geschirrspülanschluss, 1 Steckdose für Dunstabzuganschluss, 1 Serienschalter, 1 Deckenlichtauslass und 1 Wandlichtauslass 1 Torsprechstelle mit 2 eingebauten Läutwerken für die Unterscheidung Ruf Wohnungstür bzw. Ruf Hauseingang, 1 Telefondose samt Verkabelung, 1 Schalter (bzw. bei größeren Dielen zwei Wechselschalter) mit Deckenauslass 1 Decken- und 1 Wandlichtauslass, 2 Serienschalter, 1 Steckdose bei Waschbecken, 1Steckdose für Anschluss Waschmaschine, 1Steckdose für Anschluss Wäschetrockner, 1 Abluftventilator mit Schalter und Nachlaufrelais. 1 Deckenlichtauslass, 1 Schalter, 1 Abluftventilator mit Schalter und Nachlaufrelais. 1 Deckenlichtauslass, 1 Wechselschalter bei der Tür, 1 Kreuz- und ein 1 Wechselschalter bei Doppelbett, 3 Steckdosen, 1 TV-Dose samt Verkabelung. 1 Wechselschalter bei der Tür, 1 Wechselschalter beim Bett, 1 Deckenlichtauslass, 3 Steckdosen, 2 Deckenauslässe, 2 Wechselschalter, 4 Steckdosen, 1 TV-Dose samt Verkabelung 1 Wandlichtauslass, von der Wohnung aus geschalten, 1 Steckdose mit Klappdeckel, von der Wohnung aus abschaltbar 1 Lichtschalter auf Lattenrost montiert 1 Kellerleuchte auf Lattenrost montiert 1 Steckdose auf Lattenrost montiert Seite 3 von 5
SANITÄRE INSTALLATIONEN: Bad: Küche: WC: Kunststoff-Einbauwanne mit Wannenträger, mit Ab- und Überlaufgarnitur, Mischbatterie, Brauseschlauch; Kunststoff-Brausewanne mit Wannenträger, Ablaufgarnitur, Mischbatterie, Brauseschlauch; 2 Einzel-Waschbecken mit Armaturen; Waschmaschinenanschluss; Vormontage für Küchenspüle und Untertischboiler sowie für Geschirrspüleranschluss Tiefspülklosett, wanghängend, mit Unterputzspülkasten HEIZUNG, WARMWASSER und KALTWASSER: Zentrale Heizanlage mit Fußbodenheizung in den Wohnungen. Zentrale Warmwasserversorgung (Fernwärme) für Bäder. Verbrauchsmessung erfolgt (Heizung, Warmwasser, Kaltwasser inkl. allfällig zugeordneter Gartenwasseranschlüsse) wohnungsweise. LÜFTUNG: Alle Bäder und WCs werden mechanisch über Dach entlüftet. Steuerung über Schalter mit Nachlaufrelais. Küchen Dunstabzug, Anschlussmöglichkeit durch Fassade oder über Dach, abhängig von Lage der Küche. BESONDERE BETRIEBSEINRICHTUNGEN: Briefkästen: Autoabstellplätze im Freien: Einfriedung: Tiefgaragentor: Briefkastenanlage mit einem Fach für jede Wohnung. Sperre passend zu Schließanlage. Asphaltiert, Betonrandsteine als Abschluss zur Grünfläche Holz Sectionaltor, (1 Handsender je Stellplatz), Steuerung innen über Seilzug, außen über Schlüsselschalter (außen als Notbedienung ). Funkbedienung als Sonderwunsch. GRUNDSÄTZLICHES: Durch die Installationsschächte kann es zu geringfügigen Abweichungen bei den Nutzflächen kommen! Im Keller- sowie Tiefgaragenbereich verlaufen an der Decke Ver- und Entsorgungsleitungen, welche sich auch zum Teil in den Kellerabteilbereichen befinden. Diese Leitungen müssen bei Notwendigkeit zugänglich gehalten werden. Eine geringe Durchfeuchtung der Tiefgarage sowie Spannungs- Haar- und Schwundrisse in Decken und Wänden in den Wohnungen bedeuten keine reklamierbaren Baumängel. Bezüglich der Beheizung der Wohnungen, nach der Übergabe- bitten wir folgendes zu beachten: Jede Neubauwohnung hat eine höhere Baufeuchtigkeit als eine bereits langjährig bewohnte. Zusätzlich zu dieser Neubaufeuchtigkeit kommt eine weitere Feuchtigkeitsentwicklung durch das Bewohnen. Um eine trockene Wohnung und ein gesundes Raumklima zu erhalten, müssen die Wohnungen entsprechend beheizt und belüftet werden (dh. Richtige Lüftung ist eine Zuglüftung, Querlüftung, öfters am Tag, jeweils ca. 10 Minuten). Es wird auch darauf hingewiesen, dass lt. ÖNORM Kellerräume keine vollwertigen Räume sind und somit nur eingeschränkt nutzbar sind (z.b. keine Lagerung von Kleidung). Neustift, April 2010 Seite 4 von 5
MERKBLATT FÜR SONDERWÜNSCHE Zur Abwicklung allfälliger Sonderwünsche dürfen wir folgendes bemerken: Wir sind gerne bereit, individuellen Sonder- oder Änderungswünschen nachzukommen, sowie dies technisch möglich ist und das Baugeschehen darunter nicht leidet oder verzögert wird. Sollten Sie eine Änderung der Standardausstattung Ihrer Einheit nach Ihren persönlichen Vorstellungen wünschen, so sind grundsätzlich die bauausführenden Firmen damit zu beauftragen. Der Käufer ist bei Sonderwünschen Auftraggeber der ausführenden Firmen. Alle Ihre Änderungswünsche müssen jedoch unbedingt zuvor mit der Örtlichen Bauaufsicht unserer Gesellschaft bzw. auch mit dem Architekten besprochen werden. Sodann ist der Auftrag zur Ausführung der Sonderwünsche den bauausführenden Firmen termingerecht schriftlich zu erteilen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass nur solche Änderungswünsche berücksichtigt werden können, unter denen das Baugeschehen nicht leidet und die keine statisch konstruktiven Teile betreffen. Werden trotz Hinweis auf eintretende Terminverzögerungen Abänderungen verlangt und durchgeführt, trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Wohnungswerber. Grundsätzlich bedürfen alle Sonderwünsche der Zustimmung des Bauherrn bzw. der Örtlichen Bauaufsicht als dessen Vertreter. Sollten die geäußerten Sonderwünsche mit Mehrkosten verbunden sein, so sind diese vom Wohnungswerber direkt an die betreffenden Firmen bzw. Handwerker zu bezahlen. Die Normalausführung wird von den Professionisten mit unserer Gesellschaft abgerechnet. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, erhalten Sie von uns im Rahmen der Schlussabrechnung, aufgrund der vorliegenden Angebote, die entsprechende Gutschrift, sofern wir rechtzeitig von den Minderleistungen in Kenntnis gesetzt werden. Bereits ausgeführte Standardausstattungen werden nicht vergütet. Der Architekt sowie die Sonderplaner sind berechtigt, für die Bearbeitung von Sonderwünschen ein angemessenes Honorar in Rechnung zu stellen. Sollte durch Sonderwünsche die Nutzwertfestsetzung geändert werden müssen, ist der Auftraggeber für die daraus resultierenden Kosten zahlungspflichtig. Wir dürfen alle Wohnungswerber in ihrem eigenen Interesse bitten, alle Sonder- und Änderungswünsche rechtzeitig vorzubringen und in Auftrag zu geben, damit eine bestmögliche Abwicklung erfolgen kann. Seite 5 von 5