FAQ Pflege und Pflegeprognose 2030



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Transkript:

Stand: Mai 2014 FAQ Pflege und Pflegeprognose 2030 Übersicht I. Methodik 1 II. Definitionen 2 III. Szenarien 3 I. Methodik Welche Daten bilden die Grundlage für die Indikatoren zur Pflege und Pflegeprognose 2030? Für die Berechnungen der Indikatoren wurden zwei Quellen verwandt: zum einen Daten der amtlichen Pflegestatistik und zum anderen Daten zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung, die auf Basis von Daten der Statistischen Landesämter berechnet wurden. Die Pflegestatistik wird alle 2 Jahre jeweils zum Jahresende bei den ambulanten und stationären Pflegediensten sowie bei den Pflegekassen erhoben. Die Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 wurde für verschiedene Altersgruppen für den Wegweiser Kommune berechnet. Warum gibt es im Wegweiser Kommune nur Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer, sowie der Kreise und kreisfreien Städte? Die Daten der Pflegestatistik werden bundesweit nur für die Kreise und kreisfreien Städte erhoben, so dass Berechnungen auf Gemeindeebene nicht möglich sind. Warum wurde 2009 als Ausgangsjahr für die Berechnung zu Grunde gelegt und werden die Indikatoren jährlich aktualisiert? Die Pflegestatistik wird nur zweijährig erhoben; zum Zeitpunkt der Berechnungen waren die 2009er Daten die aktuellsten, die vorlagen. Die Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 basiert ebenfalls auf Bestandsdaten bis 2009 und wird alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert. Eine jährliche Aktualisierung der Indikatoren zur Pflege und Pflegeprognose ist daher nicht möglich. Wie wurden die Daten zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung berechnet? Die Daten zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 wurden für den Wegweiser Kommune auf Basis der Daten der Statistischen Landesämter berechnet. Eine ausführliche Beschreibung der Methodik, Annahmen und Interpretation finden Sie im Wegweiser Kommune unter Methodik.

Wie wurden die Beschäftigungsvolumen bei den ambulanten und stationären Pflegediensten berechnet? Eine Möglichkeit, das Beschäftigtenvolumen zu messen, ist die Erhebung der Zahl der Beschäftigten. Aber nicht alle Erwerbstätigen arbeiten in Vollzeit. Bei unterschiedlichen Anteilen an Teilzeitbeschäftigten in unterschiedlichen Regionen würde ein unterschiedliches Arbeitsvolumen gezählt werden. Um Teilzeiterwerbstätige und Vollzeiterwerbstätige vergleichbar zu machen, werden Vollzeitäquivalente bestimmt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei mit einem geringeren Anteil gezählt. Die Berechnung der Vollzeitäquivalente ist folgendermaßen durchgeführt: In Vollzeit Tätige sind mit dem Faktor 1 gewichtet. Beschäftigte mit einer Regelarbeitszeit über 50 Prozent sind mit dem Faktor 0,75 gewichtet; Beschäftigte in Teilzeit mit 50 Prozent und weniger der Regelarbeitszeit, die aber nicht geringfügig beschäftigt sind, sind mit dem Faktor 0,5 und alle anderen mit 0,25 gewichtet. II. Definitionen Wenn von Pflegebedürftigen die Rede ist wer ist konkret damit gemeint? Im Kontext des Wegweisers Kommune gelten diejenigen Personen als pflegebedürftig, die im Sinne des 11. Sozialgesetzbuches pflegebedürftig sind und Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. In der Pflegestatistik werden folgende Pflegeleistungen unterschieden: Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Welche Versorgungsarten werden unterschieden? Das Statistische Bundesamt unterscheidet zwischen drei Versorgungsarten, die für die Berechnungen im Wegweiser Kommune übernommen wurden: ambulante Pflege, stationäre Pflege und Pflege durch Angehörige. Entsprechend diesen Versorgungsarten wurden auch die drei Szenarien berechnet. Was ist konkret unter ambulanter Pflege zu verstehen? Hierin sind alle Pflegebedürftigen gefasst, die zu Hause unter Beteiligung von ambulanten Pflegediensten gepflegt werden. Dahinter verbergen sich Empfänger von Pflegesachleistungen (inklusive Kombinationsleistungen, d.h. Pflegesachleistungen bei gleichzeitiger Zahlung von Pflegegeld) und Empfänger von Verhinderungspflege. Was ist konkret unter stationärer Pflege zu verstehen? Für die Berechnungen zur stationären Pflege werden die Leistungen stationärer Pflegeeinrichtungen berücksichtigt; dazu zählen vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege. Da die Leistungsempfänger von Tagespflege und Nachtpflege immer auch anspruchsberechtigt sind, Pflegegeldleistungen oder Pflegesachleistungen zu bekommen, werden diese entsprechend der Konvention der Pflegestatistik seit 2009 nicht mehr bei den stationären Fällen mitgezählt, da es sonst zu Doppeltzählungen kommt. Gezählt werden nur die Pflegebedürftigen, die mehrere Tage oder dauerhaft im Heim vollstationär gepflegt werden (Kurzzeitpflege oder vollstationäre Dauerpflege). Seite 2 von 5

Was ist konkret unter Angehörigenpflege zu verstehen? Für die Berechnungen zur Angehörigenpflege werden diejenigen Pflegebedürftigen berücksichtigt, die ausschließlich durch Angehörige gepflegt werden und dafür Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhalten. Die Pflegegeldempfänger werden von den Pflegekassen gemeldet. In den Meldungen wird unterschieden zwischen der ausschließlichen Zahlung von Pflegegeld sowie der Kombination von Geldund Sachleistung. Die Empfänger von Kombinationsleistungen werden auch durch die ambulanten Pflegedienste gemeldet. Um eine Doppeltzählung zu vermeiden und eine klare Grenze zu ziehen, zwischen denen, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen und denjenigen, die es nicht tun, werden in der Versorgungsart Angehörigenpflege nur diejenigen gezählt, die ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen. Diese Pflegebedürftigen werden nur von Familienmitgliedern, Nachbarn, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt. Wie kann der zukünftige Personalbedarf im Pflegesektor berechnet werden? Zur Ermittlung des zukünftigen Personalbedarfs wird auf das derzeitige Personalniveau abgestellt. Es wird ein Quotient von Personal und Pflegebedürftigen ermittelt, konstant gehalten und mit der zukünftigen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen verknüpft. Daraus ergibt sich der zukünftige Personalbedarf. Es handelt sich also nicht um eine pflegewissenschaftlich begründete Bedarfsdeckung, sondern um eine reine Status quo-berechnung, bei der die Bedarfe ermittelt werden, die notwendig sind, um das heutige Personalniveau pro Pflegebedürftigem sicherzustellen. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in der Pflegeprognose 2030 Methodik Was ist unter einer Versorgungslücke zu verstehen? Wenn man von einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger ausgeht und einem rückläufigen Personalangebot, entsteht rein rechnerisch eine sogenannte Versorgungslücke. Diese lässt sich errechnen aus der Differenz aus Personalbedarf und Personalangebot. III. Szenarien Warum wurden drei unterschiedliche Szenarien gerechnet? Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich der Pflegebereich in der nahen Zukunft entwickeln und welche Faktoren die Entwicklung beeinflussen könnten. Als Ausgangspunkt beschreibt die Pflegeprognose zunächst den Status quo, und zwar die Bedarfe (Zahl der Pflegebedürftigen), die Angebotsseite (Kapazitäten der Pflegeeinrichtungen) und die derzeitige Inanspruchnahme (ambulante Pflege, stationäre Pflege, Angehörigenpflege). Basierend auf diesen Ausgangswerten werden drei Szenarien dargestellt, die angeben, wie sich die Pflegebedarfe und das Personal in Pflegeeinrichtungen entwickeln könnten und an welchen Stellen Engpässe entstehen könnten, wenn bei entsprechendem Szenario nichts unternommen wird. Seite 3 von 5

Worin unterscheiden sich grundsätzlich die drei Szenarien? Beim Szenario 1 (Status quo) werden die Anteile der Pflegebedürftigen in den jeweiligen Versorgungsarten je Alter, Geschlecht und Region fortgeschrieben. Beim Szenario 2 (formelle Pflege nimmt zu) wird davon ausgegangen, dass die Bereitschaft oder Möglichkeit zur Pflege durch Angehörige sinkt, wodurch der Bedarf an formeller Pflege steigt. Dieses Szenario schreibt damit bestehende Trends fort. Beim Szenario 3 (häusliche Pflege wird gestärkt) wird unterstellt, dass Versorgungsformen und Unterstützungen installiert werden, die zur Stärkung der häuslichen Pflege beitragen. Das Volumen der stationären Pflege auf Bundesebene könnte somit konstant gehalten werden kann. Dieses Szenario ist damit ein Wunschszenario, das den in 3 SGB XI normierten Vorrang der häuslichen Pflege umsetzt. Welche gemeinsamen Annahmen wurden für alle Szenarien getroffen? Alle Szenarien beruhen auf zwei grundlegenden Annahmen: Zum einen bleibt die Pflegequote je Geschlecht und Alterskategorie konstant und zum anderen gibt es je nach Region (Bundesland, Kreis) unterschiedliche Ausgangssituationen. Für die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen ist entscheidend, wie sich die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegeprävalenzen im Zeitverlauf entwickeln. In jeder Region gibt es andere Ausgangssituationen, die auch zu unterschiedlichen Projektionsergebnissen führen. Dies betrifft beispielsweise unterschiedliche Heimquoten oder auch unterschiedliche Quoten Beschäftigter im Pflegedienst je pflegebedürftiger Person. Diese regionalen Besonderheiten werden in den Projektionen berücksichtigt. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in der Pflegeprognose 2030 Methodik Welche spezifischen Annahmen wurden für die einzelnen Szenarien getroffen? Da gleiche Annahmen zur demographischen Entwicklung zu Grunde gelegt werden, unterscheiden sich die Szenarien nicht in Bezug auf die Zahl der Pflegebedürftigen. Die Unterschiede liegen vielmehr in der Versorgungsart. Diesbezüglich werden drei Szenarien unterschieden: o Das Status quo-szenario (Szenario 1) geht davon aus, dass die nach Geschlecht und Alterskategorie differenzierten Anteilswerte der Versorgungsarten, wie sie derzeit beobachtet werden können, auch im Zeitverlauf konstant bleiben. o In Szenario 2 wird dagegen davon ausgegangen, dass die in der letzten Dekade feststellbaren Trends in der Inanspruchnahme fortgeführt werden und es so zu einer weiteren Verschiebung in Richtung formelle Pflege kommt. o Szenario 3 ist dagegen ein Wunschszenario, in dem unterstellt wird, dass der Grundsatz ambulant vor stationär insoweit umgesetzt wird, dass die Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen in Zukunft trotz der zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen nicht mehr weiter ansteigt. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in der Pflegeprognose 2030 Methodik Seite 4 von 5

Warum werden die Anteile der Pflegearten (Angehörigenpflege, ambulante Pflege, stationäre Pflege) bis 2030 bei den Basisdaten im Wegweiser Kommune nicht für alle drei Szenarien ausgewiesen? Die Basisdaten sollen einen ersten Einstieg in diese komplexe Thematik ermöglichen. Bei den Basisdaten werden daher ausschließlich die vorausberechneten Zahlen entsprechend dem Szenario 1 abgebildet. Vergleichbar zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 des Wegweisers Kommune wird in diesem Szenario der Status Quo fortgeschrieben, d.h. die Anteile der Pflegebedürftigen in den jeweiligen Versorgungsarten werden je Alter, Geschlecht und Region vorausberechnet. Seite 5 von 5