Die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) als optimale Rechtsform für Existenzgründer?



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Transkript:

Die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) als optimale Rechtsform für Existenzgründer? Referent: Dr. Philipp Unkelbach Steuerberater Dipl.-Volkswirt -1-

Übersicht 1. Einleitung 2. Motive des Existenzgründers bei der Wahl der optimalen Rechtsform 3. Die Gründung der UG im Detail 4. Die UG im Rechtsverkehr 5. Zusammenfassung -2-

1. Einleitung Neuerungen durch das MoMiG Begriffsklärung: Gesetz zur Modernisierung und Verhinderung von Missbräuchen div. Änderungen im GmbHG Überschuldungstatbestand neu Änderungen bei Sacheinlagen Geschäftsführerverhinderungstatbestände Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ziele der Reform: Modernisierung & Deregulierung Verbesserung der internationalen Attraktivität erleichterte Existenzgründungen & beschleunigte Eintragung Bekämpfung von Missbräuchen am Lebensende der Gesellschaft -3-

Übersicht 2. Motive des Existenzgründers bei der Wahl der optimalen Rechtsform Offenlegung Ausl. Rechtsform Haftungsaspekte Image Steuerbelastung Ideale Rechtsform Kosten -4-

2. Kriterien Rechtsformwahl a. Steuerbelastung Grundsätzliche Differenzierung PersG & KapG Personengesellschaft gesellschaftsrechtlicher Personenverband zur gemeinsamen Zweckverfolgung, bei dem die Gesellschafter im Vordergrund stehen, beschränkt rechtsfähig. Keine eigene Rechtspersönlichkeit, daher kein Steuersubjekt. Kapitalgesellschaft Zivilrechtlich Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, getrennt von den Gesellschaftern. Daher eigenständiges Steuersubjekt, Gesellschafter werden separat besteuert. -5-

2. Kriterien Rechtsformwahl a. Steuerbelastung Personengesellschaft GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft Kapitalgesellschaft GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft, UG (haftungsbeschränkt) Mischformen GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, KG aa -6-

2. Kriterien Rechtsformwahl a. Steuerbelastung Spitzensteuersatz 45% Personengesellschaft 2009 Kapitalgesellschaft 2009 Gewinn 100,00 Gewinn 100,00 - GewSt (400%, keine BA) 14,00 - GewSt (400%, keine BA) 14,00 =Gewinn n. GewSt 86,00 =Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 = Gewinn n. Steuern 86,00 -Soli 0,83 Steuerbelastung 14,00 = Th./Dividende 70,17 -Est (45%) 45,00 Steuerbelastung 29,83 + GewSt-Anr. (380%) 13,30 Dividende 70,17 Verbleibende ESt 31,70 - ESt (Teileink.verfahren, 60 %) 18,95 -Soli 1,74 -Soli 1,04 Einkünfte n. Steuern 52,56 Einkünfte n. Steuern 50,18 Steuerbelastung 47,44 Steuerbelastung 49,82-7-

2. Kriterien Rechtsformwahl a. Steuerbelastung Normalsteuersatz 30% Personengesellschaft 2009 Kapitalgesellschaft 2009 Gewinn 100,00 Gewinn 100,00 - GewSt (400%, keine BA) 14,00 - GewSt (400%, keine BA) 14,00 =Gewinn n. GewSt 86,00 =Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 = Gewinn n. Steuern 86,00 -Soli 0,83 Steuerbelastung 14,00 = Th./Dividende 70,17 -Est (30%) 30,00 Steuerbelastung 29,83 + GewSt-Anr. (380%) 13,30 Dividende 70,17 Verbleibende ESt 16,70 - ESt (Teileink.verfahren, 60 %) 12,63 -Soli 0,92 -Soli 0,69 Einkünfte n. Steuern 68,38 Einkünfte n. Steuern 56,85 Steuerbelastung 31,62 Steuerbelastung 43,15-8-

2. Kriterien Rechtsformwahl a. Steuerbelastung Verlust Personengesellschaft 2009 Kapitalgesellschaft 2009 Gewinn -100,00 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 0 - GewSt (400%) 0 =Verlust n. GewSt -100,00 =Verlust n. GewSt -100,00 Verluste unbeschränkt ausgleichsfähig zwischen verschiedenen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich), Einschränkung durch 15a EStG Verlustabzug über mehrere Jahre in den Grenzen des 10 d EStG Verluste können nicht ausgeschüttet werden! D. h., Verluste sind in der GmbH gefangen. Bei Veräußerung greift Mantelkaufregelung, 8c KStG Ergebnis: Vorteil Personengesellschaft -9-

2. Kriterien Rechtsformwahl b. Haftungsaspekte Kapitalgesellschaft: Haftung der Gesellschafter grundsätzlich beschränkt auf Kapitaleinlage GF haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht abgeführte Steuern. Insolvenzantragspflicht zudem bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Personengesellschaft: Haftung der Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft Ausnahme: Kommanditist Ergebnis: Vorteil Kapitalgesellschaft -10-

2. Kriterien Rechtsformwahl b. Haftungsaspekte Welche Haftungsfälle kommen in Betracht? Gerüstbauer: inkorrekt montiertes Gerüst beschädigt Gebäude Reifenhändler: Die schlecht angezogene Reifenmutter löst sich bei der Fahrt. Diskjockey spielt so laut Musik, dass ein Besucher einen Hörsturz erleidet. Übersetzer überträgt eine Bedienungsanleitung fehlerhaft in eine andere Sprache. -11-

2. Kriterien Rechtsformwahl c. Offenlegung Nach EHUG zur Offenlegung verpflichtet: - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) - Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.b. GmbH & Co. KG) - Banken, Versicherungsunternehmen, eingetragene Genossenschaften Folge bei kleinen Gesellschaften: Offenlegung von verkürzter Bilanz und verkürztem Anhang, keine GuV Ergebnis: Vorteil Personengesellschaft -12-

2. Kriterien Rechtsformwahl d. Ausländische Rechtsform Englische Limited (private company limited by shares, Ltd.): - Zusätzliche Belastung durch englische, zwingende Rechtsvorschriften Es gilt englisches Gesellschafts- und Insolvenzrecht. - Limited ist nach deutschem Recht eine Kapitalgesellschaft, d. h. Buchführung und Bilanzierung sowie Jahresabschlüsse nach HGB erforderlich. - Zudem in England Steuererklärung sowie Jahresabschluss nach dortigen Standards. - Offenlegung -Bei Verletzung der Pflichten folgt Löschung der Gesellschaft, d.h. persönliche Haftung. -13-

2. Kriterien Rechtsformwahl e. Image - Image der Ltd. tendenziell eher schlecht. - Image der Unternehmergesellschaft? Gründungen: November: 400 Dezember: 800 Januar: 1.671 Februar: 1.949 über 5.000 UG-Gründungen Quelle: Niemeier, Status:Recht 03/2009, S. 74-14-

2. Kriterien Rechtsformwahl f. Kosten Kosten UG / GmbH: Zu Beginn: Notarkosten: GmbH generell: 250 bis 400 bei Nutzung individueller Verträgen (Gesellschaftsvertrag, GF- Bestellung und Beglaubigung Gesellschafterliste, Anmeldung zum Handelsregister) Ein-Personen-GmbH/UG: ca. 150 bei Nutzung des Musterprotokolls Hinzu kommt Eintragung in das Handelsregister (ca. 100 ), Veröffentlichung und Kosten der Verträge Laufende Kosten: Jahresabschluss, ev. Buchhaltung, sofern extern vergeben Veröffentlichung beim Unternehmensregister ca. 50 /Jahr Kosten Personengesellschaft Sofern Anmeldung beim Handelsregister: notwendig nur Beglaubigung Jahresabschluss, ev. Buchhaltung, sofern extern vergeben -15-

2. Kriterien Rechtsformwahl g. Fazit Andere Rechtsformen UG Fazit: UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG? -16-

2. Kriterien Rechtsformwahl g. Fazit Skizze: Die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG KG Die UG/ GmbH haftet aber nur mit dem Gesellschaftsvermögen Kommanditist (haftet mit Einlage) Komplementär- UG haftet persönlich Verknüpfung von steuerlichen und haftungsrechtlichen Vorteilen -17-

Übersicht 3. Die Gründung der UG im Detail a. Gründung b. Gesellschafter, Stammeinlage u. Geschäftsanteile c. Firmierung d. Geschäftsführer -18-

3. Die Gründung der UG im Detail a. Gründung Quelle: Pelke, NWB 9/2009, S. 632 Bedingungen für das Musterprotokoll: max. 3 Gesellschafter, davon nur 1 Geschäftsführer kein Abweichen zulässig Nachteile des Musterprotokolls Befreiung von 181 BGB, Keine Regelungen zu Kündigung, Verkauf der Geschäftsanteile, Erbschaft, Wettbewerbsverbot. -19-

3. Die Gründung der UG im Detail a. Gründung Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft UR. Nr.... Heute, den..., erschien vor mir,..., Notar/in mit dem Amtssitz in..., Herr/Frau... 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma... mit dem Sitz in.... 2. Gegenstand des Unternehmens ist.... 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt... (i.w.... Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau... (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt. 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau..., geboren am..., wohnhaft in..., bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt - Körperschaftsteuerstelle -. 7. Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen:... -20-

3. Die Gründung der UG im Detail b. Gesellschafter, Stammeinlage und Geschäftsanteile Gesellschafter: natürliche oder juristische Person, Gesellschafterliste Stammeinlage: min. 1, max. 24.999, keine Sacheinlage, muss voll erbracht werden Geschäftsanteil lautet auf volle, je 1 wird 1 Stimme gewährt Übernahme mehrerer Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter möglich. Teilung eines Geschäftsanteils möglich -21-

3. Die Gründung der UG im Detail c. Firmierung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt). Abkürzung/Fortlassung des Rechtsformzusatzes nicht erlaubt. Warnfunktion muss erfüllt sein. Umstellung der Wortreihenfolge wohl zulässig, z. B. haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, Unternehmergesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Bei Übergang zur GmbH ist Firmenänderung möglich. Regelmäßig wohl auch erwünscht. Zudem gelten die allgemeinen Firmengrundsätze des HGB. -22-

3. Die Gründung der UG im Detail d. Geschäftsführer Bei Nutzung des Musterprotokolls nur ein Geschäftsführer, sonst beliebig viele. Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB (sog. Insichgeschäfte) Bestellung von Fremdgeschäftsführern möglich Persönliche Anforderungen an den Geschäftsführer wurden durch MoMiG verschärft, z. B.: Vorsätzliche Insolvenzverschleppung Insolvenzstraftaten Betrugsdelikte mit Freiheitsstrafe -23-

Übersicht 4. Die Unternehmergesellschaft im Rechtsverkehr a. Einsatzmöglichkeiten für die Gesellschaft b. Besonderheiten, insbesondere Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage c. Aspekte des Gläubigerschutzes und des Insolvenzrechts -24-

4. Die UG im Rechtsverkehr a. Einsatzmöglichkeiten Vermeidung persönlicher Haftung Stammkapital der normalen GmbH vermeiden UG/ UG & Co. KG Schnelle Gründung mit Musterprotokoll Sinnvoll für haftungsträchtige, kurzfristige, jedoch kapitalarme Geschäfte Rechtssicherheit -25-

4. Die UG im Rechtsverkehr b. Besonderheiten insb. gesetzl. Rücklagepflicht Die Pflichtrücklage Zwingende Gewinnthesaurierung des 5a (3) GmbHG, um ein Ansparen des vollen Haftungskapitals von 25.000 zu gewährleisten. ¼ des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Keine Ausschüttung des thesaurierten Gewinns ohne Kapitalerhöhung auf Mindeststammkapital (= echte GmbH) Kernregelung des Gläubigerschutzes Gestaltungen z. B. über Rücklagen, Geschäftsführergehalt (in den Grenzen der Angemessenheit) -26-

4. Die UG im Rechtsverkehr c. Aspekte des Gläubigerschutzes und des Insolvenzrechts Drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) Gesellschafterversammlung nicht erst bei hälftigem Verlust des Stammkapitals, sondern bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Überschuldung ( 19 InsO) Vermögen des Schuldners deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, es sein denn, eine positive Fortbestehensprognose liegt vor. -27-

5. Zusammenfassung Kriterien für die passende Rechtsform (Steuern, Haftung, Offenlegung, Image, Kosten) müssen individuell gewichtet werden. Können die Nachteile der UG in Kauf genommen werden? Gründung mittels Musterprotokoll oder Individualvertrag? Die Rechtsform muss zum Geschäftsmodell passen, nicht umgekehrt. -28-

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referent: Dr. Philipp Unkelbach Steuerberater Diplom-Volkswirt ph.unkelbach@unkelbach-treuhand.de www.unkelbach-treuhand.de Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kaiser-Joseph-Str. 260 79098 Freiburg Telefon 0761/385420 Fax 0761/3854277 e-mail: info@unkelbach-treuhand.de Die Seminarinhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information. Sie sind für die individuelle Beratung daher weder bestimmt, noch geeignet. Es wird keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. -29-

Unsere Leistungen im Bereich der Existenzgründungsberatung Prüfung der Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit Gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes Erstellung von genau durchdachten Businessplänen Beratung bei der Wahl der Rechtsform Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank Weitere Informationen für Existenzgründer und kostenloser Newsletter auf www.unkelbach-treuhand.de -30-