KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 10. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Erweiterung Handwerker- und Gewerbehof - 3. Bauabschnitt Ludwigsburg, den 16.10.2017
Inhalt 1. Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Allgemeines... 4 4. Abgrenzung des Geltungsbereichs... 4 5. Begründung... 5 6. Flächenbilanz... 6 2/6
1. Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB) Gemeinser Ausschuss Gemeinderat Pleidelsheim Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planung ( 3 (1) BauGB) vom bis zum Frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange durch Schreiben ( 4 (1) BauGB) Abwägung der Anregungen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs Öffentlich Auslegung des Entwurfs ( 3 (2) BauGB) vom vom bis zum Unterrichtung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung durch Schreiben ( 4 ( 2) BauGB) vom Abwägung der Bedenken und Anregungen, Planfeststellung Genehmigung ( 6 (1) BauGB) Bekanntmachung, Wirkswerden ( 6 (5) BauGB) Gefertigt Ludwigsburg, den Aufgestellt Freiberg, den KMB U. Müller Hauptt Freiberg Ausgefertigt Freiberg, den Pleidelsheim, den Bürgermeistert Bürgermeister Bürgermeistert Bürgermeister 3/6
2. Rechtsgrundlagen Planzeichenverordnung (PlanzV 90) i.d.f. vom 18.12.1990 (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057)) Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBI. I S. 1298) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057) 3. Allgemeines Im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Freiberg/Pleidelsheim möchte die Gemeinde Pleidelsheim südlich der bestehenden Gewerbeflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des im Norden dort ortsansässigen Betriebs schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Erweiterung Handwerker- und Gewerbehof - 3. Bauabschnitt ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Der bestehende rechtskräftige Flächennutzungsplan ist gemäß 8 (3) BauGB zu ändern. Hierbei ist der östliche, ca. 1,1 ha große Teil entlang der Zeppelinstraße in Gewerbebauflächen umzuwandeln und der westliche, ca. 0,3 ha große Teil entlang des Neckarkanals, der direkt an das dortige Landschaftsschutzgebiet angrenzt, durch eine Grünzäsur zu sichern. Umweltbericht Da sich das Bebauungsplanverfahren in der Aufstellung befindet, wird innerhalb dieses Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren auf eine gesonderte Ausarbeitung eines Umweltberichtes bzw. einer Umweltprüfung verzichtet. Der im Bebauungsplanverfahren erarbeitete Umweltbericht mit Umweltprüfung wird gem. 2 (4) Satz 5 BauGB auch als Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung verwendet. 4. Abgrenzung des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird wie folgt abgegrenzt: im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 4262, durch bereits bebaute Gewerbeflächen des Flurstücks 4260 und durch die Zeppelinstraße mit dem Flurstück 4240/13, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 4240/12, 4236/1, 4236/2 und 4234, im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 4270, im Westen durch die Ostgrenze des Wegs entlang des Neckardms (4024). Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Planteil. 4/6
5. Begründung Für den Planbereich gelten die Aussagen des Regionalplans der Region Stuttgart. Im derzeit gültigen Regionalplan (Fortschreibung vom 22.07.2009, rechtsverbindlich 12.11.2010) ist für den nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft nach Plansatz 3.2.2 (G) enthalten. Nach Plansatz 3.2.2. (G) werden zusmenhängende Gebiete, in denen die Landwirtschaft besonders günstige Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und ressourcen-schonende Produktion vorfindet (Vorrangflur Stufe I gemäß Flurbilanz) als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. In diesen Vorbehaltsgebieten ist der Erhaltung der besonders geeigneten landwirtschaftlichen Bodenflächen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen. Im derzeit gültigen Regionalplan ist für den südwestlichen Teil des Geltungsbereichs ein Regionaler Grünzug nach Plansatz 3.1.1 (VRG= Vorranggebiet) enthalten. Laut Regionalplan werden Grünzüge und Grünzäsuren aus folgenden Gründen festgelegt: Zur Sicherung und Ordnung der vegetationsbestimmten Landschaft und ihres natürlichen Leistungsvermögens. Grünzäsuren sind an den Stellen festgelegt, an denen das Zusmenwachsen von Ortschaften verhindert werden soll. Die Freiräume gliedern somit besiedelte Bereiche und verhindern einen Siedlungsbrei. Ein grundlegender Aspekt ist die Bewahrung des Landschaftsbildes. Die Grünzäsuren sollen die einzelnen Ortsränder klar abgrenzen und so den Gemeinden auch zu einer deutlicheren Identität verhelfen. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren haben als Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt, für die Sicherung der natürlichen Ressourcen, und als Grundlage für eine umweltverträgliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für die landschaftsgebundene Erholung eine besondere Bedeutung. Im Vordergrund stehen die Sicherung eines vielfältig wirkenden Ausgleichs- und Ergänzungsraumes sowie die Sicherung eines funktionsfähigen Freiraumverbundes. Mit folgenden Eigenschaften wird der Grünzug auf Gemarkung Pleidelsheim im Regionalplan beschrieben: Natürliche Eigenart und regional bedeutse Ausgleichsfunktion Neckartal Ingersheim/ Pleidelsheim Sehr hoher Anteil besonders landbauwürdiger Flächen (Flurbilanz Stufe 1), sehr hoher Anteil hochwertiger Böden, Naherholung, wohnungsnahe Erholung, Wasserhaushalt, Schutz gefährdeter Grundwasserkörper, Überflutungsbereiche Neckartal, Wald im waldarmen Gebiet, Naturschutz und Landschaftspflege, Klima, Biotope und Biotopverbund, Sicherung des Freiraumzusmenhangs Die Gemeinde Pleidelsheim möchte nun in dem zuvor beschriebenen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen schaffen. Die Erweiterungs- und Ergänzungswünsche der Fa. E. Zoller GmbH & Co. KG Einstell- und Messgeräte können hierdurch erfüllt werden. Das Unternehmen benötigt aus betrieblichen Gründen eine Erweiterung vor Ort. Da sich westlich des Geländes der Neckar mit einer Grünzäsur befindet, sowie östlich und nördlich weitere Gewerbebetriebe angrenzen, ist eine Erweiterung nach Süden die einzige Möglichkeit. Um den Abstand zum Neckar zu wahren und auch um den regionalen Grünzug des Regionalplans im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen, wird eine ca. 20 m breite Grünzäsur entlang des Neckars festgesetzt. Eine alternative Standortausweisung scheidet aus den oben genannten Gründen aus. Zudem bestehen in der Gemeinde keinerlei gewerbliche Reserven. Private, noch unbebaute Gewerbeflächen 5/6
in bestehenden Gewerbegebieten sind bereits für konkrete bzw. potenzielle Betriebserweiterungen anderer Firmen vorgesehen. Mit der Gewerbeflächenerweiterung kann somit ein Betriebsstandort gesichert und der Firma die entsprechende Ansiedlungsfläche bereitgestellt werden. Im vorliegenden Fall kann daher das im Regionalplan enthaltene Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft nicht berücksichtigt werden. 6. Flächenbilanz Die Fläche des 10. Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans beträgt ca. 1,4 ha Von diesen 1,4 ha werden ca. 1,1 ha als Gewerbebaufläche ausgewiesen. 6/6