Evaluierung. Sabine Kellermayr Karl Niederberger Renate Sepp

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Transkript:

Evaluierung der Outplacementstiftung Elektra Bregenz Arbeitsstiftung und der Implacementstiftung Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol Sabine Kellermayr Karl Niederberger Renate Sepp Linz, Februar 2008

Diese Studie wurde gefördert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Europäischen Sozialfonds Impressum Eigentümer und Verleger: Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz Weingartshofstr. 10 A-4020 Linz www.ibe.co.at ZVR: 201940503 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Dieter Daume IBE Linz Linz, Februar 2008 2

Abstract Das IBE Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz wurde von der amg-tirol in ihrer Funktion als Koordinationsstelle des Beschäftigungspaktes Tirol mit der Durchführung der Evaluierung der Stiftungsmaßnahmen Elektra Bregenz Arbeitsstiftung und Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierung wurden anhand quantitativer Datenanalysen sowie qualitativer Fokusgruppenbefragungen aus Sicht der StiftungsteilnehmerInnen und SystempartnerInnen erhoben. Schwerpunkte der Untersuchung sind eine umfassende Erfassung und Bewertung der beiden Arbeitsstiftungsmodelle aus verschiedenen Perspektiven, um eine Adaptierung und Validierung von bestehenden Stiftungsmaßnahmen vornehmen, sowie Optimierungsmöglichkeiten von zukünftigen Maßnahmen ableiten zu können. Stiftungsmaßnahmen sind ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument mit hohem Akzeptanzgrad bei den Betroffenen und werden von den SystempartnerInnen als sehr erfolgreich bewertet. Der Erfolgsgrad der Stiftungsmaßnahme wird bestimmt durch eine gute Zusammenarbeit der Systempartnerorganisationen, welche sich durch klar definierte Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche auszeichnet. Insgesamt sind die StiftungsteilnehmerInnen mit der EB-Arbeitsstiftung sehr zufrieden, mit der Pflegestiftung sehr bis eher zufrieden. Die amg-tirol als Stiftungsträgerin wird von den TeilnehmerInnen als, engagiert, präsent und teilnehmerinnenorientiert erlebt. 3

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...8 2 Projektverlauf...9 2.1 Ausgangslage...10 2.2 Projektziel...10 2.3 Studiendesign und Methodenwahl...11 3 Begriffsbestimmungen...11 3.1 Arbeitsstiftung...12 3.1.1 Outplacementstiftung...13 3.1.1.1 Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...14 3.1.2 Implacementstiftung...16 3.1.2.1 Stiftungskonzept Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol...17 4 Nachhaltigkeit und Effizienz...18 4.1 TeilnehmerInnen Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...18 4.1.1 Geschlecht...19 4.1.2 Alter...19 4.1.3 Höchste abgeschlossene Ausbildung...20 4.1.4 Nationalität...21 4.1.5 Familienstand...21 4.1.6 Zuständige AMS-Regionalstelle...22 4.1.7 Maßnahmenbeginn und ende...22 4.1.8 Maßnahmendauer...22 4.1.9 Berufsgruppe...23 4.1.10 Beschäftigungsstatus...24 4.1.11 Durchschnittliche Bemessungsgrundlage...27 4.2 Vergleich: Kontrollgruppe Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...29 4.2.1 Beschäftigungsstatus...31 4.2.2 Durchschnittliche Bemessungsgrundlage...33 4.3 Vergleich: Kontrollgruppe Ehemalige MitarbeiterInnen von Elektra Bregenz.....34 4.3.1 Beschäftigungsstatus...36 4.3.2 Durchschnittliche Bemessungsgrundlage...38 4.4 Zusammenfassung Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...39 4.5 TeilnehmerInnen Pflegestiftung...40 4.5.1 Geschlecht...40 4

4.5.2 Alter...41 4.5.3 Höchste abgeschlossene Ausbildung...41 4.5.4 Nationalität...42 4.5.5 Familienstand...42 4.5.6 Art der Pflegeausbildung...43 4.5.7 Zuständige AMS-Regionalstelle...44 4.5.8 Maßnahmenbeginn und -ende...44 4.5.9 Maßnahmendauer...45 4.5.10 Abbruchquote...45 4.5.11 Berufsgruppe...47 4.5.12 Beschäftigungsstatus...47 4.5.13 Durchschnittliche Bemessungsgrundlage...50 4.6 Vergleich: Kontrollgruppe Pflegestiftung...51 4.6.1 Beschäftigungsstatus...53 4.7 Zusammenfassung Pflegestiftung...56 5 Fokusgruppenbefragungen...58 5.1 Methodische Vorgehensweise...58 5.2 Organisation und Durchführung...58 5.3 Inhaltlicher Ablauf der Fokusgruppenbefragungen...59 6 Vergleich der Stiftungsmaßnahmen aus Sicht der SystempartnerInnen und TeilnehmerInnen...61 6.1 Image...61 6.1.1 Stiftungsmaßnahme Wahrnehmung und Herausforderung...65 6.2 Teilnahmegründe und Stellenwert aus Sicht der SystempartnerInnen...65 6.3 Teilnahmegründe und Stellenwert aus Sicht der TeilnehmerInnen...67 6.3.1 Stiftungsmaßnahme Perspektiven...70 7 Detailergebnisse der Stiftungsmaßnahmen...72 7.1 Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...72 7.1.1 Ergebnisse Elektra Bregenz SystempartnerInnen...72 7.1.1.1 Gesamtzufriedenheit...73 7.1.1.2 Schnittstellenmanagement...74 7.1.2 Ergebnisse TeilnehmerInnen Elektra Bregenz Arbeitsstiftung...75 7.1.2.1 Demografische Daten...75 7.1.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen...76 7.1.2.3 Gesamtzufriedenheit...78 7.1.2.4 Bewertung der Qualifizierungsmodule nach Inhalt, Betreuung und Organisation...79 5

7.2 Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol...84 7.2.1 Ergebnisse SystempartnerInnen Pflegestiftung...84 7.2.1.1 Auswahlverfahren...84 7.2.1.2 Gesamtzufriedenheit...86 7.2.1.3 Schnittstellenmanagement...87 7.2.2 Ergebnisse TeilnehmerInnen Pflegestiftung...89 7.2.2.1 Demografische Daten...89 7.2.2.2 Zugangskanäle und Auswahlverfahren...90 7.2.2.3 Gesamtzufriedenheit...93 7.2.2.4 Bewertung der Qualifizierungsmodule nach Inhalt, Betreuung und Organisation...94 7.3 Beschäftigungsfähigkeit...100 7.3.1 Beschäftigungsfähigkeit aus Sicht der SystempartnerInnen...107 8 Resümee Erfolgsfaktoren...112 9 Handlungsfelder und Empfehlungen...116 10 Literaturverzeichnis/ Quellenangaben...118 11 Abbildungsverzeichnis...119 12 Tabellenverzeichnis...120 13 AutorInnen...122 6

Abkürzungsverzeichnis Abkürzung AHS AK amg-tirol AMS AMSBG AN AZW BHS BMS BO EB IBE ISD KG LGS MA ÖGB ÖBS PV RGS TN UN Uni Erläuterung Allgemeinbildende Höhere Schule Arbeiterkammer Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbh Arbeitsmarkt Service Arbeitsmarkt Service Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung ArbeitnehmerIn Ausbildungszentrum West Berufsbildende Höhere Schule Berufsbildende Mittlere Schule Berufsorientierung Elektra Bregenz Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung Innsbrucker Soziale Dienste Kontrollgruppe Landesgeschäftsstelle MitarbeiterInnen Österreichischer Gewerkschaftsbund Österreichische Berufsgruppen Systematik Pensionsversicherungsanstalt Regionalgeschäftsstelle TeilnehmerInnen Unternehmen Universität 7

1 Einleitung Im Zentrum dieser Evaluierung stehen einerseits die Outplacementstiftung Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, andererseits die Implacementstiftung Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol, welche aus Sicht der StiftungsteilnehmerInnen, aber auch der Systempartnerorganisationen bewertet werden sollen. Hierfür soll die TeilnehmerInnenstruktur analysiert werden wie auch die Wirkung der Arbeitsmarktintegration der TeilnehmerInnen sowie die Zusammenarbeit aller Systempartnerorganisationen. Im ersten Teil erfolgt zunächst eine Begriffsbestimmung der beiden Arbeitsstiftungsmodelle und den zu Grunde liegenden Stiftungskonzepten. Die erste Phase, eine quantitative Evaluierung, in Form einer Wirkungsanalyse sowie einer kontrollgruppenbasierten Kontrastanalyse, dient der Klärung folgender Fragen: Wie lässt sich die Zielgruppe der TeilnehmerInnen der beiden Arbeitsstiftungsmodelle hinsichtlich soziodemografischer Merkmale beschreiben? Welche Stiftungsmodule haben die StiftungsteilnehmerInnen in Anspruch genommen? Welche Beschäftigungsverläufe haben TeilnehmerInnen VOR und NACH der Teilnahme an der Arbeitsstiftung? Wie nachhaltig und wirksam sind die beiden Arbeitsstiftungsmodelle? In einer zweiten Phase wurden qualitative Fokusgruppenbefragungen (n=5) durchgeführt, die eine Bewertung der Stiftungsmaßnahmen durch die StiftungsteilnehmerInnen und SystempartnerInnen zum Ziel hatten. Folgende Fragen sollten beantwortet werden: Wie wird der Aufnahmeprozess seitens der TeilnehmerInnen bewertet? Wie wird die Arbeitsstiftung von den TeilnehmerInnen unter Berücksichtigung der einzelnen Stiftungsmodule erlebt und wie zufrieden sind sie insgesamt damit? Wie lässt sich die Schnittstelle zu den einzelnen Systempartnerorganisationen beschreiben und wie werden die Maßnahmen- und Organisationsstruktur bewertet? Vorliegende Studie ist das Produkt eines fünfmonatigen Forschungsprozesses, in dem Konzepte erstellt, Kontakte hergestellt, Gespräche geführt, Daten erhoben und analysiert, Fokusgruppen durchgeführt, ausgewertet und Texte geschrieben wurden. Es soll aber an dieser Stelle festgehalten werden, dass es nicht nur unsere Arbeit als ForscherInnen war, die der vorliegenden Studie ihre Gestalt und ihre Substanz gegeben hat. Diese Evaluierung hätte, ohne das Engagement vieler beteiligter Personen, nicht durchgeführt werden können. Zu nennen sind an dieser Stelle die MitarbeiterInnen der amg-tirol, bei denen wir uns für die Mitwirkung an dieser Studie (Datenübermittlung, Einladung der FokusgruppenteilenehmerInnen etc.) bedanken möchten, die Mitglieder der Steuerungsgruppe sowie die FokusgruppenteilnehmerInnen (StiftungsteilnehmerInnen und SystempartnerInnen), die sich die Zeit genommen haben, über ihre Einschätzungen, Erfahrungen und individuellen Situationen in ihrer jeweiligen Funktion zu sprechen. Sie alle waren aktiv am Zustandekommen dieses Forschungsberichtes beteiligt. Insofern wollen wir ihnen an dieser Stelle unseren besonderen Dank aussprechen. 8

2 Projektverlauf Das Studiendesign erfolgte nach Vorgaben der Ausschreibung der Auftraggeberin und besteht aus einem quantitativen und einem qualitativen Teil. Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Methodenkombination zu einer optimalen Ergebnisdichte führt, um unmittelbar ableitbare Handlungsfelder für die Auftraggeberin aufzeigen zu können. Die Evaluierungssteuergruppe, die sich aus VertreterInnen der Auftraggeberin (amg-tirol), des Arbeitmarktservices sowie des Landes Tirol zusammensetzte, ermöglichte eine inhaltliche Abstimmung der Untersuchung, aber auch die Klärung von Dimensionen der Fokusgruppenbefragungen. Der Projektstart wurde mit September 2007 festgelegt und eine Projektdauer von fünf Monaten veranschlagt. Die Hauptteile dieser empirischen Untersuchung setzen sich aus einer quantitativen Analyse der StiftungsteilnehmerInnen und fünf Fokusgruppenbefragungen mit den TeilnehmerInnen der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, den TeilnehmerInnen der Pflegestiftung und den Systempartnerorganisationen der beiden Stiftungsmaßnahmen zusammen. Die Fokusgruppenbefragungen der StiftungsteilnehmerInnen setzten sich einerseits aus TeinehmerInnen zusammen, die sich noch in der Stiftungsmaßnahme befinden und andererseits aus TeilnehmerInnen, welche die Maßnahme bereits abgeschlossen bzw. abgebrochen haben. Abbildung 2-1: Studiendesign Studienteil A Quantitative Evaluierung Studienteil B Qualitative Evaluierung Desk-top-Research Zielgruppenanalyse kontrollgrupppenbasierte Kontrastanalyse Wirtschaftlichkeitsabschätzung Fokusgruppen TeilnehmerInnen Fokusgruppe Systempartner (n=3) (n=2) Auswertung: Inhaltsanalyse Datensynthese und Schlussfolgerungen: Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung und Optimierung der beiden Arbeitsstiftungsmodelle Adaptierung und Validierung von bestehenden Stiftungsmaßnahmen Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Stiftungsmaßnahmen In einer abschließenden Phase der Datensynthese wird der Versuch unternommen, die TeilnehmerInnenstruktur der beiden Stiftungsmodelle darzustellen, um Optimierungsmöglichkeiten abzuleiten, die bei der Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Stiftungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. 9

2.1 Ausgangslage Aufgrund der Schließung der Unternehmen Elektra Bregenz AG und Elektra Bregenz Produktionsgesellschaft mbh am Standort in Schwaz wurde 2003 eine Arbeitsstiftung ( Elektra Bregenz Arbeitsstiftung ) errichtet. Insgesamt sind 121 ehemalige MitarbeiterInnen in die Arbeitsstiftung eingetreten, davon haben alle Personen die Arbeitsstiftung abgeschlossen. Ziel der Outplacementstiftung war bzw. ist die rasche und nahtlose Integration der TeilnehmerInnen in den Arbeitsprozess durch maßgeschneiderte, am Arbeitsmarkt orientierte Schulungsmaßnahmen. Die Finanzierung der Arbeitsstiftung erfolgte über Mittel der Unternehmen, des Landes Tirol und des AMS Tirol. Der Stiftungsträger amg-tirol beauftragte die Evaluierung einer weiteren Stiftungsmaßnahme, die Implacementstiftung Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol". Diese Maßnahme zielt mit ihrem Angebot darauf ab, die Abstimmung zwischen Nachfrage und Angebot an Arbeitskräften im Pflegebereich zu optimieren und die Integration arbeitloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu verstärken. Seit Beginn der Implacementstiftung im Jahr 2002 haben 198 Personen bis Ende 2006 ihre Ausbildung abgeschlossen. Im Rahmen der Pflegestiftung wurden/ werden folgende Ausbildungen unterstützt: AltenfachbetreuerIn PflegehelferIn Ausbildungen im Rahmen von Einzelförderungen (AltenfachbetreuerIn/ PflegehelferIn) Diplompflegeausbildung 2.2 Projektziel Vorrangiges Ziel dieser Studie ist das Herausarbeiten von Verbesserungsmöglichkeiten von Stiftungskonzepten. Dazu bedarf es einer eingehenden Betrachtung und Bewertung der beiden Stiftungsmaßnahmen aus Sicht der TeilnehmerInnen sowie der SystempartnerInnen. Folgende Inhalte sollen gemäß der Ausschreibungsunterlagen der amg-tirol bei beiden Stiftungsmodellen berücksichtigt werden: Quantitative Evaluierung und Wirkungsanalyse Analyse der TeilnehmerInnenstruktur und quoten Art und Ausmaß der Arbeitsmarktintegration der TeilnehmerInnen vor und nach der Stiftungsmaßnahme kontrollgruppenbasierte Wirkungsanalyse Darstellung der von den StiftungsteilnehmerInnen in Anspruch genommenen Stiftungsmodulen Differenzierte Analyse der realen Outplacementquote sowie Implacementquote Qualitative Evaluierung und Zufriedenheitsmessung Analyse des Aufnahmeverfahrens und der Inhalte der Stiftungsmodule Betrachtung des Schnittstellenmanagements, Maßnahmen- und Organisationsstruktur Erfahrungs- und Zufriedenheitsdarstellung aller Systempartnerorganisationen 10

Als Resultat der Erhebungen sollen Handlungsempfehlungen zur Adaptierung und Validierung von bestehenden Stiftungsmaßnahmen Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Stiftungsmaßnahmen gegeben werden. Es ergibt sich folgende Forschungsfrage: Grundlegendes Ziel der Evaluierung ist eine umfassende Erfassung und Bewertung der beiden Arbeitsstiftungsmodelle aus verschiedenen Perspektiven. Hierfür soll die TeilnehmerInnenstruktur analysiert werden wie auch die Wirkungen der Arbeitsmarktintegration der TeilnehmerInnen sowie die Zusammenarbeit aller Systempartnerorganisationen. 2.3 Studiendesign und Methodenwahl Die Evaluierung hat ihren Schwerpunkt im summativ-partizipativen Bereich, welche eine zusammenfassende Bewertung und Analyse der beiden Arbeitsstiftungsmodelle durch Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Zielgruppen (Multiperspektivenansatz) ermöglicht. Unter dem Aspekt einer multiplen Triangulation kommen quantitative und qualitative Verfahren zum Einsatz. Ein Höchstmaß an Validität und Reliabilität der Ergebnisse kann somit gewährleistet werden. Zur Sicherstellung der Qualität der Evaluierung und laufenden Information von und Reflexion über Evaluierungsergebnisse wird ferner eine begleitende Praxisgruppe eingerichtet, der zudem für die inhaltliche Steuerung der Evaluierung und für die Abwicklung der einzelnen Arbeitsschritte eine wichtige Funktion zukommt. Zu den Aufgaben der begleitenden Praxisgruppe zählt die Feinabstimmung des Evaluierungsdesigns gemeinsam mit dem IBE, Rückmeldungen und Freigabe der vom IBE erstellten Befragungsinstrumente sowie die Reflexion und Interpretation der Ergebnisse der Evaluierung. Durch die enge Zusammenarbeit soll sichergestellt werden, dass mit dem Evaluierungsprojekt die Fragen des Auftraggebers vollständig beantwortet werden und Schlussfolgerungen zielgerecht gezogen werden können. 3 Begriffsbestimmungen Dieser Abschnitt beleuchtet den Begriff der Arbeitsstiftung und die unterschiedlichen Formen dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments. Es werden dabei die gesetzlichen Grundlagen erläutert und die beiden Stiftungsmodelle Elektra Bregenz Arbeitsstiftung und Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol beschrieben. Man unterscheidet zwei Haupttypen von Arbeitsstiftungen, die Outplacementstiftung, gekennzeichnet durch Personalabbau eines Unternehmens und die Implacementstiftung bei beabsichtigtem Personalaufbau von Unternehmen. 11

3.1 Arbeitsstiftung Arbeitsstiftungen sollen im Hinblick auf die damit verbundene arbeitsmarktpolitische Zielsetzung einen Beitrag zur berufliche Neuorientierung und Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen leisten. Ein wesentliches Merkmal einer Arbeitsstiftung ist die Einbindung von betroffenen Unternehmen und/ oder Arbeitsmarktakteuren, wobei die Qualifizierung von arbeitslosen Personen in Anlehnung an die Erfordernisse der Unternehmen bzw. der regionalen Arbeitsmarktsituation erfolgt. (Vgl. AMS Bundesrichtlinien 2005, 4) Gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ( 18 AlVG, Abs. 5 und 6) spricht man von einer Arbeitsstiftung, wenn 1 : das Unternehmen für arbeitslos gewordene ArbeitnehmerInnen eine Einrichtung bereitstellt, die für die Planung und Durchführung von Maßnahmen der genannten Art nach einem einheitlichen Konzept verantwortlich ist, es sich um Maßnahmen handelt, die Arbeitslosen die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes, insbesondere durch eine Ausbildung oder Weiterbildung im Rahmen des Unternehmens, der Einrichtung oder von anderen Schulungsträgern, erleichtern sollen und nach dem Inhalt und nach den angestrebten Zielen den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen dienen, die Maßnahmen eine Vollauslastung des/ der Arbeitslosen gleich eines/ einer ArbeitnehmerIn unter Berücksichtigung von Freizeiten, üblichen Urlaubsansprüchen und dergleichen bewirken, die Realisierung des Konzepts durch ausreichende Bereitstellung der finanziellen, organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen von der Einrichtung sichergestellt ist und den/ der Arbeitslosen eine Zuschussleistung, in Form eines Stipendiums, vom Träger/ von der Trägerin der Einrichtung während seiner/ ihrer Zugehörigkeit zu ihr aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährt wird, der von den für den Wirtschaftszweig in Betracht kommenden kollektivvertragsfähigen Körperschaften der DienstgeberIn und der DienstnehmerIn zugestimmt worden ist. Treffen oben genannte Punkte zu, hat die jeweilige Landesgeschäftsstelle des AMS eine derartige Einrichtung als Arbeitsstiftung anzuerkennen. Damit haben die betroffenen ArbeitnehmerInnen (StiftungsteilnehmerInnen) das Recht, ein auf drei Jahre (in Ausnahmefällen auf vier Jahre) verlängertes Arbeitslosengeld (Schulungsarbeitslosengeld) zu beziehen. Arbeitsstiftungen können gegründet werden, wenn: durch die bei einem größeren Personalabbau erfolgreichsten arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen gebündelt, problemadäquat und regional eingesetzt werden können, damit die betroffenen ArbeitnehmerInnen nicht auspendeln oder abwandern müssen. es durch eine Betriebsschließung oder einen aus anderen Gründen bedingten Personalabbau zu regional bedeutsamen Arbeitsplatzverlusten kommt. Das Modell der Arbeitsstiftung kann nicht nur bei Großbetrieben eingesetzt werden, sondern durchaus auch bei mittleren Unternehmen und ist bei einem Personalabbau ab etwa 30 Personen sinnvoll und möglich. 1 Vgl. Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, 2ff. 12

Arbeitsstiftungen sind nicht auf Krisenregionen und nicht auf ländliche Gebiete beschränkt. Die Gründung einer Arbeitsstiftung kann sowohl durch private als auch durch verstaatlichte Unternehmen erfolgen. Es können Einrichtungen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen werden (z.b. Vereine; auch die Übertragung an bestehende Weiterbildungseinrichtungen ist möglich). Arbeitsstiftungen können temporär errichtet werden. Die Arbeitsstiftung wird gemeinsam vom Unternehmen und der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung und gemeinsam mit den SozialpartnerInnen, errichtet. (Vgl. Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, 3) Arbeitsstiftungen bestehen aus mehreren Modulen, üblicherweise Berufsorientierung, Ausund Weiterbildung, Praktikum und aktive Arbeitssuche bzw. Unternehmensgründung. Die Teilnahme an Arbeitsstiftungen ist freiwillig. Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bleiben von einer Stiftungsteilnahme unberührt. 3.1.1 Outplacementstiftung Outplacementstiftungen sind für Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, mit dem Ziel der sozialen Absicherung der Gekündigten für die Zeit der Berufsorientierung, Qualifizierung und aktiven Arbeitssuche, sowie der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Den TeilnehmerInnen sollte in der Arbeitsstiftung eine professionelle (psychosoziale) Betreuung zukommen. Die klassische Form ist die Unternehmensstiftung, bei der die Planung und Durchführung zu einem großen Anteil mit den Ressourcen eines Unternehmens erfolgt, welches einen größeren Personalabbau durchführt. Fällt das (ehemalige) Unternehmen aufgrund einer gesamten Schließung als FinanzgeberIn und OrganisatorIn weg, ist es notwendig, Ressourcen von außen in die Stiftung einzubringen. SozialpartnerInnen, Politik und Verwaltung müssen in die Durchführung einbezogen werden, um eine geeignete Lösung für die Betroffenen finden zu können. (Vgl. Wagner/ Lassnigg 2005, 29) Die Grundlage für Unternehmensstiftungen bildet der Sozialplan, der in Abstimmung mit der sich darbietenden Situation weiterentwickelt wird. Der Sozialplan hat die Aufgabe, soziale Härte abzufedern, die durch die Auflösung von Dienstverhältnissen aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen entstehen. Sozialpläne werden auf Basis einer Betriebsvereinbarung abgeschlossen und können bei Nichteinigung von Management und BetriebsrätInnen auf Antrag einer der beiden Seiten auch durch eine unabhängige Schlichtungsstelle erzwungen werden (vgl. 109 ArbVG). Eine Arbeitsstiftung dient jedoch nicht nur der materiellen Absicherung der ausgeschiedenen MitarbeiterInnen, sondern vor allem auch zur Erhöhung ihrer Wiederbeschäftigungschancen. (Vgl. Wagner/ Lassnigg 2005, 29) Laut den Bundesrichtlinien des AMS (2005) haben Outplacementstiftungen folgende arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen: Einbindung eines oder mehrerer von einem größeren Personalabbau betroffenen Unternehmen bzw. von regionalen arbeitsmarktpolitischen AkteurInnen und Gebietskörperschaften in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Hilfestellung zur Um- bzw. Neuorientierung am Arbeitsmakrt für Personen, die aufgrund eines größeren Personalabbaus eines Unternehmens arbeitslos werden; Unterstützung des Strukturwandels, um einen größeren Personalabbau für ein Neustrukturieren in der betreffenden Region zu nutzen; 13

Aktivierung der betroffenen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und Nutzen der Arbeitslosigkeitsperiode für bedarfsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen; Im Rahmen des Gleichstellungszieles ist bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Maßnahmen die unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Männern zu beachten. Umstrukturierungen in der Elektra Bregenz Mutter Arcelik führen im Jahr 2003 in der Elektra Bregenz AG und Elektra Bregenz Produktionsgesellschaft m.b.h. am Standort Schwaz zur Schließung und in Folge zu Kündigungen von 240 MitarbeiterInnen. Die angespannte Situation am Tiroler Arbeitsmarkt, insbesondere im Bezirk Schwaz, führen zur Einrichtung einer Arbeitsstiftung, für die sich 121 Personen entscheiden. Im folgenden Abschnitt erfolgt eine Beschreibung der Stiftungsziele sowie des Leistungsangebotes der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung. 3.1.1.1 Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung Das Stiftungskonzept der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung wurde von der amg-tirol (vormals Tiroler Beschäftigungsverein) 2003 erstellt und vom AMS anerkannt. Im Anschluss folgt eine Beschreibung der Stiftungsmodule, der Ziele und des Leistungskataloges der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung. Stiftungsziele der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung (vgl. Stiftungskonzept, 4): - Verhindern einer beruflichen und sozialen Desintegration - Vorbeugen sozialer Isolation - Unterstützung bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes - Gemeinsame Betreuung aller Betroffenen vor Ort - Persönliche Stabilisierung und Berufsorientierung - Höherqualifizierung - Aktive Arbeitsplatzsuche - Unternehmens- bzw. Projektgründung Maßnahmen-/ Leistungskatalog (vgl. Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, 5ff): Berufsorientierung Aus- und Weiterbildungsangebote Betriebliche Praktika Aktive Arbeitsplatzsuche Intensivbetreuung Projektentwicklung und Unternehmensgründung Rückkehrmöglichkeit in die Stiftungsmaßnahme 14

Der Ablauf der Elektra Bregenz Arbeitsstiftung lässt sich wie folgt darstellen (Stiftungskonzept Elektra Bregenz Arbeitsstiftung, 9) Abbildung 3-1: Stiftungsmodell Elektra Bregenz Arbeitsstiftung Lösung des Dienstverhältnisses Eintritt in die Stiftung Berufsorientierungskurs Ausbildung Aktive Arbeitssuche Gründung Neuer Arbeitsplatz Aus- und Weiterbildungen finden als integrierter Bestandteil der Stiftungsarbeit statt. Es wird versucht, die Bedürfnisse des/ der TeilnehmerIn sowie spezifische Verhältnisse des regionalen Arbeitsmarktes zu berücksichtigen, um optimale Stiftungsergebnisse zu erzielen. Folgende Maßnahmen können in Anspruch genommen werden (Stiftungskonzept EB- Arbeitsstiftung, 16f): Ausbildungen der Geschäftsstellen des AMS, entsprechend den jeweiligen AMS- Kursprogrammen Ausbildungen an Fachhochschulen Ausbildungen in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Ausnahme: Handelsschule und dreijährige HBLA für wirtschaftliche Berufe) Ausbildungen in Lehrberufen mit Lehrabschlussprüfung gem. 23 Abs 5 BAG Ausbildungen im Rahmen des Zweiten Bildungsweges für Berufstätige Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umschulungen in öffentlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung: BFI, WIFI, LFI, VHS, Schulungszentren, Lehrwerkstätten u.a. Ausbildungen in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung 15

Ausbildungen im Sozial- und Gesundheits- und Pflegebereich, z.b. Ausbildung zur Diplompflege am Ausbildungszentrum West; PflegehelferInnenausbildung am Gesundheitspädagogischen Zentrum, Ausbildung zum/ zur AltenfachbetreuerIn am Bildungszentrum der Sozialberufe der Caritas Führerscheinausbildungen C, D, E Management- und Fachausbildungen, z.b. ÖAF, MC-Innsbruck Ausbildungen im Bereich der Ökologie, z.b. Fachakademie Umwelt des WIFI Ausbildungen im EDV-Bereich Betriebspraktika Oben angeführte Maßnahmen müssen der beruflichen Wiedereingliederung dienen, um diese Weiterbildungsangebote im Rahmen der Outplacementstiftung in Anspruch nehmen zu können. Eine weitere Form der Arbeitsstiftung stellt die Implacementstiftung dar, welche in nachfolgendem Abschnitt zunächst allgemein skizziert und danach im konkreten Fall der Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol beschrieben wird. 3.1.2 Implacementstiftung Der Grundgedanke einer Implacementstiftung besteht darin, dass aufgrund einer verstärkten Nachfrage nach Arbeitskräften einer bestimmten Branche das aktuelle Arbeitskräfteangebot nicht ausreicht, um den Markt abdecken zu können. Die Implacementstiftung dient nun dazu, Personal mit arbeitslosen Personen aufzubauen. Implacementstiftungen sind u.a. auch als Serviceleistung für Unternehmen zu verstehen, die in Wachstumsbrachen den Unternehmen die Chance geben, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf ausbilden zu lassen. Zudem bieten Implacementstiftungen Arbeitssuchenden die Möglichkeit eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch nehmen zu können mit anschließend (relativ) gesichertem Einstieg. (Vgl. Wagner/ Lassnigg 2005, 30) Eine Teilnahme an Maßnahmen einer Implacementstiftung wird für folgende Personen gewährt (AMS Bundesrichtlinien 2005, 12f): 1. Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. NotstandshilfebezieherInnen 3. Arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug Die Implacementstiftung besteht aus aufeinander aufbauenden Modulen, die einen nahtlosen Übergang von einem zum anderen Modul gewährleisten müssen. Vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme einer Implacementstiftung sind ein Personalauswahlverfahren und die Entwicklung eines konkreten Ausbildungsplanes voranzustellen, um nur jene Personen auszuwählen, die nach Absolvierung der Stiftungsmaßnahme in einem beteiligten Unternehmen beschäftigt werden können. Das Auswahlverfahren erfolgt in Kooperation zwischen Arbeitsmarktservice, dem/ der StiftungsträgerIn und dem jeweiligen Unternehmen im Rahmen des Stiftungskonzepts. 16

Nach positiver Absolvierung des Personalauswahlverfahrens erfolgt durch den/ die StiftungsträgerIn sowie durch das personalaufnehmende Unternehmen die Spezifizierung des Ausbildungsplanes, welcher auf die individuellen Voraussetzungen der StiftungsteilnehmerInnen abgestimmt ist. Am Ende des gesamten Prozesses steht der Eintritt in ein konkretes Dienstverhältnis. (Vgl. AMS Bundesrichtlinien, 14ff) 3.1.2.1 Stiftungskonzept Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol Aufgrund des zu erwartenden Bedarfes an Pflegekräften im Bundesland Tirol wurde im Jahr 2002 die Implacementstiftung Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol ins Leben gerufen, die amg-tirol als Stiftungsträgerin beauftragt. Diese Maßnahme zielt mit ihrem Angebot darauf ab, die Abstimmungen zwischen Nachfrage und Angebot an Arbeitskräften im Pflegebereich zu optimieren und die Integration arbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu verstärken. Laut Stiftungskonzept Qualifizierungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol der amg-tirol (2006) liegen dieser Implacementstiftung folgende Zielsetzungen zu Grunde: Eröffnung nachhaltiger Perspektiven für arbeitslose Personen am Arbeitsmarkt durch den Erwerb einer qualifizierten Ausbildung Bedarfsgerechte Ausbildungen für den ambulanten und stationären Bereich Erleichterung der Personalentwicklung für die Träger der Pflegeeinrichtungen Betreuung älterer Generationen durch Menschen mit Lebenserfahrung Übernahme von gezielt vor Ort ausgebildeten und eingearbeiteten MitarbeiterInnen Für die Teilnahme an der Bildungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe für Tirol müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden (amg-tirol Stiftungskonzept, 8): Die Gewährung von Stiftungsarbeitslosengeld oder Notstandshilfe gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ausnahmeregelung z.b. der Bezug der Deckung des Lebensunterhalts (DLU) nach dem Arbeitsmarktservicegesetz sind möglich und werden von der zuständigen Wohnsitzgeschäftsstelle des AMS ausbezahlt. Mindestalter von 23 Jahren Grundsätzlich ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen der Auflösung eines Dienstverhältnisses in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und dem Stiftungseintritt einzuhalten Der erfolgreiche Abschluss des Auswahlverfahrens Als weitere Grundvoraussetzungen werden Freiwilligkeit, eine positive Erwartungshaltung und die Anerkennung der Stiftungsordnung genannt. Im Rahmen der Implacementstiftung können folgende Ausbildungen absolviert werden: 1. im Rahmen eigener Stiftungskurse PflegehelferInnenausbildung, AltenfachbetreuerInnenausbildung und DiplompflegerInnenausbildung 2. im Rahmen von Einzelförderungen PflegehelferInnenausbildung und AltenfachbetreuerInnenausbildung 17