INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN ARBEIT UND AUSBILDUNG WELCHE FORMEN VON QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN BRAUCHEN WIR?



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Transkript:

INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN ARBEIT UND AUSBILDUNG WELCHE FORMEN VON QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN BRAUCHEN WIR? Fachtagung Flüchtlinge integrieren durch Weiterbildung Hamburg, 29. Februar 2016 Armin Grams

I. Ausgangslage II. Aktivitäten unserer Handelskammer III. Kooperationsaktivitäten in Hamburg IV.Was benötigen die Betriebe? V. An welchen Stellen benötigen wir Qualifizierung und Weiterbildung? VI.Fazit 2

I. AUSGANGSLAGE ÜBER 22.000 FLÜCHTLINGE IN 2015 Chart 3

I. AUSGANGSLAGE FACHKRÄFTELÜCKE VERGRÖßERT SICH Chart 4

I. AUSGANGSLAGE KOMPLIZIERTE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UNTERNEHMEN BERATEN Übersicht zum Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen (mit Fallzahlen laut Ausländerzentralregister Stand 31.07.2015) Gesichertes Aufenthaltsrecht (Zuständigkeit grundsätzlich Bezirke) Einreise mit Visum positive Entscheidung 22 AufenthG Aufnahme aus dem Ausland (92) 23 Abs. 1 AufenthG Humanitäre Aufnahmen durch Länder (Syrien, diverse Altfallregelungen) (1808) 23 Abs. 2 AufenthG Humanitäre Aufnahmen durch Bund (z.b. Syrien) 23 Abs. 2 AufenthG Jüdische Emigranten (kaum noch Neueinreisen) } (462) 23a AufenthG Aufenthaltsgewährung durch Härtefallkommission der Bürgerschaft (157) 24 AufenthG Humanitäre Aufnahmen durch die EU (noch nie zur Anwendung gekommen) 25 Abs. 1 AufenthG Asyl* (253) 25 Abs. 2, 1. Alt. AufenthG Anerkennung als Flüchtling im Sinne der GFK* (3407) 25 Abs. 2, 2. Alt. AufenthG Subsidiärer Schutz nach EU Recht (Abschiebeverbote) (414) 25 Abs. 3 AufenthG Subsidiärer Schutz nach deutschem Recht (Abschiebeverbote) (3211) 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG Vorübergehendes humanitäres Bleiberecht (z.b. Krankenbehandlung) (595) 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Humanitäres Bleiberecht in Härtefällen (Auffangnorm) (954) 25 Abs. 4a AufenthG Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (2) 25 Abs. 4b AufenthG Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (2) 25 Abs. 5 AufenthG Humanitäres Bleiberecht bei Ausreisehindernissen (4196) 25 a AufenthG Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche/Heranwachsende + ggf. Eltern (153) Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug* Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur erlaubt ( 31 BeschV) *Zusätzlich selbständige Erwerbstätigkeit vom AufenthG erlaubt Kein gesichertes Aufenthaltsrecht (Zuständigkeit Einwohner Zentralamt) Asylantrag (Aufenthaltsgestattung) (7036) Antrag auf nationalen subsidiären Schutz ( 25 Abs. 3 AufenthG) (Duldungsfiktion) Entscheidung BAMF ggf. "Dublin" Verfahren Entscheidung ABH (BAMF nach 72 Abs. 2 AufenthG beteiligt) negative Entscheidung Duldung (Aussetzung der Abschiebung) (5261) Abschiebungrechtlich und tatsächlich möglich Voraussetzungen für ein sonstiges Aufenthaltsrecht liegen vor bzw. werden erworben Abschiebung Asylbewerber: Beschäftigung kann nach 3 Monaten** erlaubt werden ( 61 Abs. 2 AsylVfG) Gedultete: qualifizierte Beschäftigung, Praktikum oder Ausbildung möglich, ansonsten nach 3** Monaten ( 32 BeschV), es sei denn, die Erlaubnis ist wegen z.b. Identitätstäuschung zu versagen ( 33 BeschV) In beiden Fällen: Wegfall der Vorrangprüfung nach 15 Monaten, Prüfung der Arbeitsbedingungen bleibt*** **Arbeitsmarktzugang bereits nach 3 Monaten für Asylbewerber und Geduldete, Gesetz in Kraft getreten am 6.11.2014 ***Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, in Kraft getreten am 10.11.2014 Chart 5

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER 6 Punkte Plan zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung: Wir informieren die Betriebe Wir haben die Bereitschaft der Unternehmen abgefragt, Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu integrieren Wir machen den Betrieben Angebote, sie bei der Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen zu unterstützen Wir informieren die Hilfseinrichtungen über die Angebote unserer Handelskammer Wir informieren zu Möglichkeiten der Selbstständigkeit Wir wollen mit einer Kampagne das Integrationsklima verbessern Chart 6

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir informieren die Betriebe Leitfaden zur Beschäftigung von Flüchtlingen (www.hk24.de/flüchtlinge) Informationsveranstaltung zu rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen Leitfaden zur Etablierung einer Willkommenskultur in Betrieben Seminarangebot zur Willkommenskultur Chart 7

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir haben die Bereitschaft der Unternehmen abgefragt, Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu integrieren 10.700 Firmen Rücklaufquote 15,7 Prozent (1.700 Betriebe) Etwa 80 Prozent Aufnahme in Praktika oder Beschäftigung Ca. 70 Prozent Aufnahme in Ausbildung Wichtigste Kriterien der Betriebe: Integrationsbereitschaft Erhöhung des Sprachniveaus Sicherer Aufenthaltsstatus bei Ausbildung: ausreichende Deutschkenntnisse Chart 8

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir machen den Betrieben Angebote, sie bei der Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen zu unterstützen Marktplatz der Begegnungen zur Vermittlungsanbahnung (jeweils rund 50 Betriebe und 500 1.000 Flüchtlinge) Informationsveranstaltung mit dem HIBB zur Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung Ehrenamtliche Paten zur Unterstützung bei betrieblicher Integration (Patendatenbank) Chart 9

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir informieren die Hilfseinrichtungen über die Angebote unserer Handelskammer Veranstaltungen unserer Handelskammer: Information für Flüchtlingsbetreuer und Paten zu Beratungs und Informationsangeboten unserer Handelskammer (z.b. zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse) Zusammenführen von Hilfseinrichtungen und Unternehmen, die Sachspenden leisten möchten. Seminarangebot Sprachmittler Chart 10

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir informieren zu Möglichkeiten der Selbstständigkeit Ca. 20.000 unserer Mitgliedsunternehmen haben Inhaber, die im Ausland geboren sind. Anteil der Gründer mit Migrationshintergrund steigt kontinuierlich Gründungszentrum unserer Handelskammer in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hamburg Welcome Center Sprechtage für migrantische Gründer in Kooperation mit Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten (ASM) Neue Abteilung Migrantische Unternehmen Chart 11

II. AKTIVITÄTEN UNSERER HANDELSKAMMER Wir wollen mit einer Kampagne das Integrationsklima verbessern Titel Angekommen in Hamburg Kampagne stellt erfolgreiche Beispiele in den Mittelpunkt öffentliche Plakatierung Aufkleber für Unternehmen, die damit ihren Willen zur Integration von Flüchtlingen öffentlich zu dokumentieren. (Vorbild: Ausbildungszertifikat) Versand über Kammerzeitschrift (63.000 Exemplare) Chart 12

III. KOOPERATIONSAKTIVITÄTEN W.I.R. (work and integration für refugges) Aufgaben Aufnahme der Lebenslage von Flüchtlingen Erfassung der beruflichen Kompetenz Vermittlung in Praktika und Beschäftigung über Unternehmensservice Zwischenzeitlich ca. 900 Profile von Flüchtlingen erfasst Teilnehmende Institutionen BASFI Agentur für Arbeit Handelskammer Hamburg Handwerkskammer UV Nord Träger der Flüchtlingshilfe Chart 13

III. KOOPERATIONSAKTIVITÄTEN Integration von Flüchtlingen in duale Berufsausbildung Dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM Dual) Gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) (2. Dezember 2015 und Frühsommer 2016) Chart 14

III. KOOPERATIONSAKTIVITÄTEN Forum Flüchtlingshilfe Koordination ehrenamtlicher Aktivitäten und Institutionen Steuerung: BASFI Auftakt: 18. Dezember in Fischauktionshalle Verschiedene Dialogforen Dialogforum Arbeit und Ausbildung Handelskammer, Handwerkskammer, DGB, BASFI Chart 15

IV. WAS BENÖTIGEN DIE BETRIEBE? Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft wird nur gelingen, wenn Integration in Arbeit und Ausbildung gelingt. Schlüsselfunktion für Betriebe Deshalb: Alle Qualifizierungs und Weiterbildungsmaßnahmen an den Bedarfen der Unternehmen ausrichten Chart 16

IV. WAS BENÖTIGEN DIE BETRIEBE? Befragung der Betriebe nach erster Marktplatzveranstaltung (4. November 2015) Nur 17 Prozent der teilnehmenden Unternehmen haben Flüchtlinge zunächst in Praktika übernommen Warum haben Sie keine Flüchtlinge übernommen? Fehlende Sprachkenntnisse (31 Prozent) lange Arbeitserlaubnisverfahren (26 Prozent) Aufenthaltsstatus ungeklärt (16 Prozent) langes Verfahren Vorrangprüfung (10 Prozent) fehlende berufliche Vorerfahrung (8 Prozent) Chart 17

IV. WAS BENÖTIGEN DIE BETRIEBE? Befragung der Betriebe nach zweiter Marktplatzveranstaltung (16. Februar 2016) Schnellumfrage Betriebe: Wie zufrieden waren Sie mit den Kontakten? (Skala 1 ( = sehr zufrieden) bis 5 ( = sehr unzufrieden) Anzahl Besucher: 1,24 Berufliche Qualifikation: 2,59 Sprachkenntnisse: 3,06 Chart 18

V. AN WELCHEN STELLEN BENÖTIGEN WIR QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG? UNTERNEHMEN BERATEN Sprache, Sprache, Sprache so früh wie möglich! Integrationskurse so früh wie möglich! Chart 19

V. AN WELCHEN STELLEN BENÖTIGEN WIR QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG? Feststellung beruflicher Kompetenzen Offizielle Berufsanerkennung IHK FOSA (falls Berufsabschluss vorhanden) Praktische Kompetenzfeststellung bzw. Erprobung UNTERNEHMEN BERATEN Handwerk: Innungen IHK Bereich: Unterstützung durch Dienstleister (Bildungsträger) Kompetenzfeststellung durch Handelskammer Passgenaue Angebote zur Qualifizierung, damit Arbeits und Ausbildungseinstieg gelingt ggf. umschulungsähnliche Modelle ggf. Bausteine/Module ggf. betriebliche Praxis Integrationsbegleiter für AvM Dual Unternehmen benötigen Fachkräfte und keine Hilfskräfte! Chart 20

V. AN WELCHEN STELLEN BENÖTIGEN WIR QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG? Weitere punktuelle Anpassungsqualifikationen z. B. interkulturelle Trainings z. B. Sprachmittler als Brückenbauer zwischen Flüchtlingen und Behörden, Betrieben etc. Begleitung im betrieblichen Alltag z. B. Schulung von Paten z. B. Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen UNTERNEHMEN BERATEN Chart 21

VI. FAZIT Integration in Arbeit und Ausbildung ist Grundvoraussetzung Bereitschaft der Unternehmen zur Hilfe ist sehr groß soziales Engagement Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der Fachkräftesicherung Sprachkenntnisse sind wichtigster Erfolgsfaktor betriebsnahe berufliche Qualifizierung und Weiterbildung ist unerlässlich Integration ist keine Kurzfristaufgabe, sondern kann nur mittel bis langfristig gelingen Geduld Erwartungsmanagement Chart 22

WIR WOLLEN FLÜCHTLINGEN HELFEN, IN HAMBURGS WIRTSCHAFT ANZUKOMMEN! Chart 23

WIR HANDELN FÜR HAMBURG Armin Grams armin.grams@hk24.de