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Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 2
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 3
Allgemeines EPA = ingle Euro Payments Area Mit EPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (EPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden EPA- Zahlverfahren zum 1.Februar 2014 vor. Zwar war es bisher schon möglich, im EPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der EPA-Überweisung zu zahlen oder per EPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. eite 4
Allgemeines Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die EPA-Verfahren geben und dies sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Folge: auch Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands ab 1. Februar 2014 ausschließlich mittels EPA Verfahren eite 5
Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraumumfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten: Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien chweiz chweden panien lowenien lowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern eite 6
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 7
IBAN und BIC IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Unternehmen mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! eite 8
IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für IBAN eines Konto bei der Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE 99 76050101 0012343121 eite 9
IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei EPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 tellen telle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes telle 5 6 Bezeichnet das Land telle 7 ff. Bezeichnet den Ort/Filiale Der BIC der lautet: KN DE 77 Ihren BIC und Ihre IBAN können ie bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. eite 10
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 11
EPA-Überweisung Merkmale im Überblick Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschriftauf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Kosten nicht höher als bei gewöhnlicher Inlandszahlung keine ammelüberweisungen bei beleghaftemzahlungsverkehr eite 12
EPA -Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen eite 13
EPA Überweisung Checkliste für Zahlungen: Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. -Firm) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet- Banking(Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt Zahlungsverkehrssoftware beherrscht das neue EPA-Datenformat? (siehe 5.) (XML-Format für Zahlungen, camt-format für Kontoinformationen) für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! eite 14
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. EPA-Überweisung 4. EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 15
EPA Lastschrift Allgemein Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der EPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das pektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. eite 16
EPA Lastschrift Allgemein 2 EPA - Lastschriftverfahren EPA Basis Lastschrift ähnlich dem bisherigem Einzugsermächtigungsverfahren EPA Firmen Lastschrift ähnlich dem bisherigem Abbuchungsverfahren; Zahlungspflichtiger darf kein Verbraucher sein eite 17
EPA Lastschrift Allgemein Die EPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: EPA-Basis-Lastschrift Verwendung Mandatsreferenznummer Verwendung Gläubiger ID Mandatsgaben im Datensatz enthalten Genaues Fälligkeitsdatum Unterscheidung Erst- und Folgelastschrift Mindesteinreichungsfristen vor Fälligkeit Pre-Notificationdes Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Fälligkeit Einzugsermächtigungslastschrift Kein Äquivalent Kein Äquivalent Nur Verweis auf Einzugsermächtigung Fälligkeit bei icht Keine Unterscheidung Keine Frist Benachrichtigung notwendig, aber nicht gelebt eite 18
EPA Lastschrift Allgemein Im Vergleich zur EPA Basis Lastschrift weist die EPA Firmen- Lastschrift folgende Besonderheiten auf: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf sein Widerspruchsrecht Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank vor der ersten Einlösung das Lastschriftmandat bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Zahlstelle muss Mandatsdaten vor Einlösung prüfen keine Unterscheidung Erst- und Folgelastschrift eite 19
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 20
Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank) gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger (= i. d. R. Unternehmen) muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. eite 21
Gläubiger ID Beantragung www.glaeubiger-id.bundesbank.de Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Unternehmens Nummer des Handelsregisterauszuges sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eite 22
Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten ie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung frei zuschalten. ofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum EPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. eite 23
Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 tellen und setzt sich wie folgt zusammen: IO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) =>unterschiedliche Gläubiger IDsfür verschiedene Unternehmensbereiche möglich) eite 24
Gläubiger-ID Beispiele Ein Unternehmen könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 N0 01234567890 Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 PN 01234567890 DE 02 PK 01234567890 DE 02 PM 01234567890 DE 02 PP 01234567890 DE 02AU 01234567890 DE 02 BG 01234567890 Kreditabteilung Marketing Personal Ausbildung Betriebssportgemeinschaft eite 25
Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im EPA-Lastschriftverfahren dar. Um am EPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen ie mit der die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch EPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen ie bitte die Gläubiger-ID ein. eite 26
Ihre Gläubiger-ID eite 27
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 28
EPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (=Unternehmen) und Zahlungspflichtigen (=Kunde) zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. eite 29
EPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels EPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen EPA-Lastschriften einzulösen vorgegebene Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. vorgegebene Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC eite 30
Musterformulare erhalten ie bei Ihrer! eite 31
EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges EPA- Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das EPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf EPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. eite 32
EPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung der Abschlagszahlung 2013 Abschlagszahlung 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als EPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE02VKB01234567890 Ihre Mandatsreferenz 12345Testkunde die erste Belastung Ihrer Abschlagszahlung auf Basis des Mandats erfolgt am 03.02.2014 Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der EPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. eite 33
EPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihr Unternehmen an, wenn ie heute bei Neu-Kunden mit der alten Einzugsermächtigung Ihre Beiträge einziehen und zukünftig mit der EPA-LastschriftBeträge einziehen wollen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die EPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das EPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. eite 34
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EPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das EPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften sind nur noch zwischen Firmen zulässig. Bestehende Abbuchungslastschriften bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im EPA-Basis- Lastschriftverfahren abgewickelt werden. neues Mandat einholen! eite 36
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 37
EPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines EPA-Mandats. ie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 tellen, keine Leerzeichen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Kunden Bezug zum Vertrag Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer eite 38
EPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer Bezug zum Kunden ThomasMeier Bezug zum Vertrag 20130520l Bezug zum Zahlerkonto DE02760501010004398275 fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer 0123 eite 39
EPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden (wg. Nachweis bei möglichem Widerspruch des Zahlungspflichtigen, dass kein gültiges Mandat vorliegt) Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8-Wochen bzw.13 Monaten? eite 40
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 41
EPA Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrifteinzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen eite 42
EPA Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen mit gleichem Betrag (z.b. Miete, Abschlagszahlung, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Werktag im Februar abgebucht... ollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. elbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Bei einem vom Zahlungspflichtigen abweichenden Kontoinhaber muss dieser ebenfalls eine Pre-Notification erhalten eite 43
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 44
EPA Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: 5 Tage vor Fälligkeit (D 5) (bei EPA-Basis-L) Vorlagetermin bei Bank des Zahlungspflichtigen* Folgelastschriften: 2 Tage vor Fälligkeit (D 2) (bei EPA-Basis-L) Vorlagetermin bei Bank des Zahlungspflichtigen* EPA-Firmen-L: 2 Tage vor Fälligkeit (D-2) Vorlagetermin bei Bank des Zahlungspflichtigen* ab 11/2013 1 Tag vor Fälligkeit (D 1) Vorlagetermin nationaler EPA- Lastschriften bei Banken* in Deutschland *Vorlagetermin bei der Bank des Lastschrifteinreichersdaher jeweils 1 Tag früher! eite 45
EPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch (nur bei EPA-Basis-L) 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit eite 46
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 47
onstiges Wegfall von beleghaftenlastschriften (im EPA Verfahren, damit spätestens ab 1.2.2014) und Datenträgern (z. Bsp. Disketten, UB-ticks, CD) ab 30.06.2013 Über zeitgemäße und bequeme Alternativen berät ie Ihre gerne! eite 48
onstiges Die Technik Gleiches Datenformat in 33 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere prache Dolmetscher: Ist Ihre Zahlungsverkehrssoftware EPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAU XML / TA CAMT Unterstützung durch Ihre (www.sparkassenuernberg.de/sepa) Umstellung nationaler Bestandsdaten EPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner EPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware -Firm Kostenloser Download der EPA-Datenformat-pezifikation eite 49
Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die EPA-Überweisung 4. Die EPA-Lastschrift Gläubiger-ID EPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. onstiges 6. EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung eite 50
EPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm Neue Vereinbarung mit der über den Einzug von Forderungen durch EPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer EPA-Mandate(z.B. Rechnungen, Verträge) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von EPA-Lastschriftmandaten von den Kunden, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt eite 51
EPA in Ihrem Unternehmen Die Umstellung Vorankündigung (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten EPA-Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / im Vertrag ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format(statt DTA) Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug siehe auch separate Checkliste Lastschriften auf www.sparkasse-nuernberg.de/sepa eite 52
Ihre Fragen??? eite 53
EPA in Ihrem Unternehmen Ihre unterstützt und begleitet ie und Ihr Unternehmen aktiv bei der Umstellung auf die neuen EPA Zahlverfahren. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen als Ansprechpartner für Fragen gerne zur Verfügung! Zusätzliche Informationen und weitere Unterlagen finden ie auch auf unserer Homepage unter www.sparkasse-nuernberg.de/sepa eite 54
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!