Jour Fixe 18. April 2013 Endlich selbständig! Steuern und andere Unmöglichkeiten Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 2 Agenda 1. Wer zahlt welche Steuern? 2. Die häufigsten Steuer-Fehler von Existenzgründern 3. Fazit
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 3 1. Wer zahlt welche Steuern? Steuerart Wer? Wann? Umsatzsteuer USt Jeder Unternehmer (Ausnahmen: i.d.r. typische Umsätze bestimmter Berufsgruppen z. B. Ärzte, Physiotherapeuten) I.d.R. zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum (Monat oder Quartal) Einkommensteuer ESt Unternehmer (natürliche Personen) Arbeitnehmer Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Lfd. mtl. Lohnsteuerabzug Körperschaftsteuer KSt GmbH, AG, Genossenschaft Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Gewerbesteuer GewSt Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen (ausgenommen: Freie Berufe und Landwirtschaft) Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres Kirchensteuer KiSt Erwerbstätige Angehörige der Kirchen, die KiSt erheben dürfen Vierteljährliche Vorauszahlung; keine eigene Steuererklärung (folgt der ESt-Erklärung) Lohnsteuer LSt Arbeitgeber für Arbeitnehmer (Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) Je nach Zeitraum der Lohnzahlung (wöchentlich, monatlich)
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 4 2. Die häufigsten Steuer-Fehler von Existenzgründern 2.1 Zu niedrige Steuervorauszahlungen zur ESt, KSt, GewSt 2.2 Falsches Timing bei der Umsatzsteuer 2.3 Fehler bei der Umsatzsteuer 2.4 Mängel in der Buchführung
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 5 2.1 Zu niedrige Steuervorauszahlungen zur ESt, KSt, GewSt Oftmals werden fällig werdende Steuervorauszahlungen nicht in ausreichender Höhe angesetzt Wichtig ist die Planung/der Blick auf ausreichende Liquidität im Unternehmen Problem: nicht eingeplante nachträgliche Vorauszahlungen Folgen im Unternehmen: Entzug der für das operative Geschäft benötigten Liquidität eine Finanzielle Schieflage droht Verfahrensrechtliche Folgen: Mahngebühren Verspätungszuschläge Zwangsgelder Strafverfahren
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 6 2.2 Falsches Timing bei der Umsatzsteuer Die monatliche Umsatzsteuer muss seit dem 1. Juli 2006 bei einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 Euro im Vorjahr nur noch für die Entgelte angemeldet und an das Finanzamt überwiesen werden, die der Unternehmer auch vom Kunden erhalten hat. (Ist-Versteuerung) Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat und dieser vom Finanzamt positiv beschieden wurde. Sonst gilt der Regelfall Soll-Versteuerung, d. h. die USt muss für Leistungen, die erbracht werden abgeführt werden; und zwar unabhängig von Zahlung des Kunden und Rechnungslegung Wichtig: konsequente Liquiditätsplanung (kurze Zahlungsziele der Kunden, Mahnwesen) Aus Rechnungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen kann die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen werden, wenn die Rechnung die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Merkmale aufweist. (dies gilt nicht für Kleinunternehmer, da diese keine USt schulden und keine Rechnung mit USt ausstellen dürfen (bis Jahresumsatz von EUR 17.500 netto VJ / EUR 50.000 lfd. Jahr))
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 7 2.2 Falsches Timing bei der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer hat immer auch direkte Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens. Beantragung einer Dauerfristverlängerung Unternehmen reichen ihre Umsatzsteuervoranmeldung erst einen Monat später beim Finanzamt ein (aber: Sondervorauszahlung 1/11) verspätete Erstattung, entstehende USt, Erstattungsguthaben bzw. Verrechnung von Vorsteuerbeträgen aus Einkaufsrechnungen besonders bei Investitionen in der Anfangsphase Tipp: Legen Sie dem Finanzamt alle entscheidungsrelevanten Unterlagen sofort vor Tipp: Sorgen Sie von Anfang an in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater für eine aussagefähige, korrekte und zeitnahe Buchhaltung
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 8 2.3 Fehler bei der Umsatzsteuer Grundbegriffe zur Rechnung: Welche Rechnungsangaben sind Pflicht? vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum (Vor- und Rückdatierung ist unzulässig) fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer, darf nur einmalig vergeben sein) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände, Umfang und Art der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (bei Abschlagsrechnungen Angabe des Zeitpunkts des vereinnahmten Entgelts), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist nach Steuersätzen oder einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts anzuwendender Steuersatz ist auszuweisen auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag ist gesondert auszuweisen Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiungen, auch reversecharge Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten des Leistungsempfängers, der nicht Unternehmer ist, bzw. Unternehmer ist, die Leistung aber dem nichtunternehmerischen Teil zuzuordnen ist
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 9 2.3 Fehler bei der Umsatzsteuer Vereinfachte Abrechnung Kleinbetragsrechnungen (Entgelt zuzüglich Steuer 150,00 ) 1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Ausstellungsdatum (Vor- und Rückdatierung ist unzulässig) 3. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände, Umfang und Art der sonstigen Leistung 4. Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag sind in einer Summe auszuweisen 5. anzuwendender Steuersatz ist auszuweisen; im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt Merke: nur eine vollständige Rechung gewährt den Vorsteuerabzug aus einer unvollständigen Rechnung darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 10 2.4 Mängel in der Buchführung vermeiden Arbeitsteilung Unternehmen Steuerberater Steuerberater komplette Durchführung der Finanzbuchführung Übernahme erfasster Belege des Unternehmens und Abwickeln der Finanzbuchführung Beratung und Begleitung der Finanzbuchführung, Durchführen Jahresabschluss Belege sortieren Belegwesen elektronisch erfassen/kontieren Buchführung elektronisch erstellen Unternehmen
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 11 2.4. Mängel in der Buchführung vermeiden Klassische Buchführung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Unternehmer Steuerberater Belege sammeln Transport zum Steuerberater Buchen Pendelordner füllen Eigene Ablage Auswertungen erstellen Schwachstellen verschiedene Organisationsformen Unternehmen/StB Zeitverzug zwischen Buchen und Geschäftsbetrieb logistischer Aufwand Unternehmer Unterlagen abholen Belege umsortieren und archivieren Legende Unternehmen Kanzlei
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 12 2.4 Mängel in der Buchführung vermeiden Wie sieht die neue Form der Arbeitsteilung aus? U Kasse online Papier- Belege digitale Belege Bereitstellung Faktura-Daten U StB Internet- Kassenbuch Upload Digitales Belegwesen StB U StB Buchen und Verknüpfen Auswertungen und Analysen online Bereitstellung elektronischer Kontoauszüge U StB mehr und mehr Dienstleistungen... Legende Mandant Kanzlei
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WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 14 3. Fazit Je früher Sie sich mit dem Thema Steuern befassen, umso eher können Fehler vermieden und mögliche Vorteile genutzt werden. Im Bereich der erstmaligen Einrichtung der Buchführung ist die Inanspruchnahme professioneller Beratung sicherlich lohnend, da somit oftmals teure Überraschungen durch spätere Betriebsprüfungen vermieden werden können. Die Umsatzsteuer ist eine formale Steuer bei der nur vollständige und richtige Rechnungen den Vorsteuerabzug garantieren. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung und nicht mit der Rechnungslegung und nur mit gesonderter Genehmigung erst bei Zahlung durch den Kunden.
WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referenten: WP, StB Andreas Frericks; StB Andrea Pissarczyk 15 Vielen Dank...... für Ihr Interesse! Ecovis Grieger Mallison CTG AG Ernst-Reuter-Platz 10 10587, Berlin 030-31 000 8-0 030-31 000 8 49 berlin-ctg@ecovis.com www.ecovis.com/berlin-erp