Die zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen der Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach dem 12. RÄndStV

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Transkript:

Karl-E. Hain unter Mitarbeit von Laura Johanna Reinlein Die zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen der Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach dem 12. RÄndStV Rechtsgutachten für ARD, ZDF und Deutschlandradio Nomos

Inhaltsverzeichnis Der Gutachtenauftrag, dessen Vorgeschichte und gemeinschaftsrechtliche Hintergründe 13 B. Durch den RStV i.d.f. des 12. RAndStV vorgesehene zeitliche und inhaltliche Einschränkungen der Telemedienangebote von ARD, ZDF und DR 20 C. Europarechtliche Erforderlichkeit der Einschränkungen nach Maßgabe der Einstellungsentscheidung und der darin enthaltenen deutschen Zusagen 24 I. Beschränkung auf journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Angebote ( 11 d Abs. 1 RStV) 24 IL Allgemeine Ausrichtung der Aufgabe der Telemedien ( 11 d Abs. 3 Satz 1 RStV) 24 III. Ausschluss von Werbung und Sponsoring ( 11 d Abs. 5 Satz 1 RStV) 25 IV Verbot des Angebots auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien ( 11 d Abs. 5 Satz 2 RStV) 25 V Verbot flächendeckender lokaler Berichterstattung ( 11 d Abs. 5 Satz 3 RStV) 26 VI. Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien ( 11 d Abs. 5 Satz 4 RStV) 26 VII. Einschränkungen gemäß 11 d Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 RStV 28 1. Staffelung 28 2. Sendungsbezogene/nicht sendungsbezogene Telemedien 28 3. Kennzeichnungspflicht bezüglich sendungsbezogener Telemedien gemäß 11 d Abs. 3 Satz 2 RStV 29 VIII. Unzulässigkeit nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote ( 11 d Abs. 2 Nr. 3 3. Hs. RStV) 29

IX. Einschränkungen des Auftrags im Hinblick auf Archive ( 11 d Abs. 2 Nr. 4RStV) 30 X. Zwischenfazit - Zusammenfassende Darstellung der Unterschiede zwischen der Einstellungsentscheidung der Europäischen Kommission und den darin enthaltenen deutschen Zusagen einerseits und dem RStV i.d.f. des 12. RÄndStV andererseits 30 D. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einschränkungen 32 I. Grundlegung 32 1. Die Konzeption der dienenden Rundfunkfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 32 2. Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff 34 3. Die verfassungsrechtliche Position der öffentlichrechtlichen Anstalten in der dualen Rundfunkordnung 37 a. Die Anstalten als Träger der Rundfunkfreiheit 37 aa. Programmautonomie als Kern der Rundfunkfreiheit der Anstalten 37 bb. Kriteriale Funktion der Programmautonomie der Anstalten für die Konkretisierung des Funktionsauftrages der Anstalten 38 cc. Programmautonomie als prinzipielle Gewährleistung der Entfaltung journalistischpublizistischer Eigenrationalität 39 b. Funktionsauftrag und Bestands-, Entwicklungsund Finanzierungsgarantie der öffentlich-rechtlichen Anstalten 41 aa. Grundversorgung sowie Bestands-, Entwicklungsund Finanzierungsgarantie 41 bb. Funktionserfullung jenseits der Grundversorgung und Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie 43 cc. Zwischenfazit 44 4. Gesetzgeberische Ausgestaltung und Beschränkung der Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten 46 a. Ausgestaltung 47 aa. Publizistischer Zweck der Regelung als maßgebliches Kriterium 47

bb. Kriterien der Verfassungsmäßigkeit von Ausgestaltungsregelungen 49 (1) Im Rahmen der komplexen Abwägung zu berücksichtigende Faktoren 49 (2) Geeignetheit oder Verhältnismäßigkeit i.w.s.? 50 cc. Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung 51 b. Beschränkung 53 aa.»externer«zweck der Regelung als maßgebliches Kriterium 53 bb. Allgemeinheit des Gesetzes 53 cc. Kontrolldichte 54 с Kontrolldichte im Hinblick auf Prognoseentscheidungen 55 5. Zwischenfazit 57 Konsequenzen im Hinblick auf die gesetzgeberische Konkretisierung des Funktionsauftrags der Anstalten 60 1. Parlamentsvorbehalt 60 2. Programmautonomie und Entwicklungsgarantie der öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie objektivverfassungsrechtliche Vorgaben für ihre Funktion im dualen System im Hinblick auf Telemedien 61 3. Gesetzgeberische Ausgestaltungen und Beschränkungen im Hinblick auf den Funktionsauftrag der Anstalten im Bereich Telemedien 64 a. Ausgestaltungen im Hinblick auf den Funktionsauftrag im Bereich der Telemedien 65 b. Konturierung des Funktionsauftrages als Beschränkungen der Rundfunkfreiheit der Anstalten 68 с Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum 68 4. Marktversagen oder Meritorik? 71 5. Funktionserforderlichkeit im Telemedienbereich 72 6. Zwischenfazit 80 Verfassungsrechtliche Bewertung der einzelnen im RStV i.d.f. des 12. RÄndStV vorgesehenen Einschränkungen der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten 82 1. Die Problematik der Begriffe»Telemedien«und»Angebot(e)«82 2. Beschränkung auf journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Telemedien ( 11 d Abs. 1 RStV) 84 9

10 Allgemeine Ausrichtung der Aufgabe der Telemedien nach 11 d Abs. 3 Satz 1 RStV 86 Ausschluss von Werbung und Sponsoring ( 11 d Abs. 5 Satz 1 RStV) 87 Verbot des Angebots auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien ( 11 d Abs. 5 Satz 2 RStV) 87 Verbot flächendeckender lokaler Berichterstattung ( 11 d Abs. 5 Satz 3 RStV) 88 Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien ( 11 d Abs. 5 Satz 4 RStV mit Anlage zum RStV) 89 Einschränkungen gemäß 11 d Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 RStV 91 a. Sendungen nach 11 d Abs. 2 Nr. 1 1. Hs. RStV und darauf bezogene Telemedien sowie nicht sendungsbezogene Telemedien 91 aa. Zulässigkeit von Sendungen und sendungsbezogenen Telemedien während der ersten sieben Tage 91 bb. Zulässigkeit von Sendungen und sendungsbezogenen Telemedien nach Ablauf der 7-Tage-Frist und von nicht sendungsbezogenen Telemedien 92 cc. Verfassungsrechtliche Bewertung 93 (1) Sinnhaftigkeit der Differenzierung zwischen sendungsbezogenen und nicht sendungsbezogenen Telemedien als Bestandteil des gesetzgeberischen Regulierungskonzepts 93 (2) Geschlossene Beauftragung und regulierte Selbstregulierung nach 11 d Abs. 2 Nr. 1-3 RStV 94 (3) Operationalisierungsprobleme und Programmautonomie der Anstalten 96 (a) Feststellung des (Nicht-)Sendungsbezuges 96 (aa) Unbestimmte Rechtsbegriffe im Rahmen der 2 Abs. 2 Nr. 18, 11 d Abs. 2 Nr. 2 RStV 96 (bb) Rückgriff auf die für die jeweilige Sendung genutzten Materialien und Quellen 97

(b) Die Kennzeichnungspflicht für sendungsbezogene Telemedien ( 11 d Abs. 3 Satz2RStV) 101 b. Sendungen nach 11 d Abs. 2 Nr. 1 2. Hs. RStV und darauf bezogene Telemedien sowie nicht sendungsbezogene Telemedien 103 9. Unzulässigkeit nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote ( 11 d Abs. 2 Nr. 3 3. Hs. RStV) 105 a.»journalistisch-redaktionell gestaltet«und»nicht sendungsbezogen«105 b. Angebote,»die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen«106 aa. Gegenstand und Maßstab der Entsprechung 106 bb. Reichweite des Verbots 106 10. Zulässigkeit von Archiven nur mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten ( 11 d Abs. 2 Nr. 4 RStV) 110 E. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung 112 I. Prüfungsmaßstäbe 112 II. Europarechtliche Erforderlichkeit und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen der Telemedienangebote von ARD, ZDF und DR 112 1. Dogmatische Grundlegung 112 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die gesetzgeberische Konturierung des Funktionsauftrages der Anstalten im Telemedienbereich 116 3. Verfassungsrechtliche Bewertung der im RStV i.d.f. des 12 RÄndStV vorgesehenen Einschränkungen der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 119 Literaturverzeichnis 127 11