S E P A Single Euro Payments Area



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Transkript:

S E P A Single Euro Payments Area Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa SEPA für Vereine

Agenda 1. Warum SEPA? 2. Kerninhalte der SEPA-Verordnung 3. IBAN und BIC Internationale Kontokennung 4. SEPA-Überweisungen 5. SEPA-Lastschriften 6. Die nächsten n Schritte? Checkliste für f r Vereine

Warum SEPA? Die politische Zielsetzung der EU: Eine einheitliche Währung W in Europa erfordert auch einheitliche Verfahren im Zahlungsverkehr. Verbindliche gesetzliche Grundlagen für f r alle teilnehmenden Staaten. Mehr Wettbewerb beim Angebot von Zahlungsdienstleistungen soll zu geringeren Zahlungsverkehrskosten führen. f die nicht eintretende Selbstregulierung führte zur Verabschiedung der SEPA-Migrationsverordnung Migrationsverordnung!

Kerninhalte der SEPA-Migrationsverordnung Die nationalen Zahlverfahren (Überweisungen( und Lastschriften) werden zum 01. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet. Es dürfen d ab 01. Februar 2014 ausschließlich lich die SEPA-Verfahren Verfahrengenutzt werden. Bis 01. Februar 2016 können k Verbraucherbei bei Zahlungen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl angeben.! Weiternutzung der bestehenden Einzugsermächtigungen für Lastschriften

IBAN und BIC Internationale Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 87 Bankleitzahl 8-stelllig 48050161 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0012343121 BIC Business Identifier Code/ Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Angabe kann ab dem 01.02.2014 für Inlandszahlungen entfallen! Sparkasse Bielefeld SPBIDE3BXXX! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden

Die SEPA-Überweisung

SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers ngers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich lich für f r Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB 2 4 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 Verwendungszweck für f r Online- Überweisungen: 140 Zeichen (bislang 378)! Auch als Zahlschein für Ihre Beiträge erhältlich

Die Merkmale der SEPA-Überweisung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische ndische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragsh Betragshöhehe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS (wichtig für f r selbstprogrammierte Softwaresysteme)

Die SEPA-Lastschrift

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick B B B B Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische ndische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger nger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift Lastschrift- mandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti chti- gung für r den Zahlungsempfänger, nger, fällige f Beträge einzuziehenund und eine Weisungan die Bank des Zahlungspflichtigen Last- schriften einzulösen sen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. B Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers ngers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).! Das SEPA-Lastschriftverfahren wird ausschließlich beleglos (online) angeboten.

Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften für den Einreicher Für SEPA-Lastschrifteinz Lastschrifteinzügeist eine neue Inkassovereinbarungmit der Sparkasse erforderlich. Der Verein benötigt eine Ermächtigung des Mitglieds (Zahler): Das SEPA-Lastschriftmandat Lastschriftmandat(alt: Einzugsermächtigung) Festes Fälligkeitsdatum,, an dem der Beitrag dem Girokonto des Mitgliedes belastet wird. Neue Einreichungsfristen für r SEPA-Lastschriften sind zu beachten! Der Zahlungspflichtige ist bis 14 Tage vor dem ersten Einzugüber das Fälligkeitsdatum, Gläubiger ubiger-identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer zu informieren (Vorabinformation( Vorabinformation). Jeder SEPA-Lastschrifteinreicher Lastschrifteinreicher/ Jeder Verein benötigt eine Gläubiger ubiger- Identifikationsnummer von der Deutschen Bundesbank. Der Erstattungsanspruch des Mitgliedes beträgt unverändert ndert acht Wochen ab Fälligkeitstag. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat Lastschriftmandatvor, besteht der Erstattungs- anspruch 13 Monate.

Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) Die Geschäftsbereichskennung (3stellig) kann der Verein frei vergeben (z. B. für f r Sportabteilungen)! Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden.

Vertragliche Grundlage für SEPA-Lastschrifteinzüge- Die Inkassovereinbarung mit der Sparkasse An alle Lastschrifteinreicher: Für den Einzug von SEPA-Lastschriften muss eine neue Inkassovereinbarung geschlossen werden. Neue Vereinbarung wurde per 13.05.2013 an alle Lastschrifteinreicher versendet. Vor der Rückgabe der unterschriebenen Vereinbarung bitte die Gläubiger- Identifikationsnummer angeben.

Das SEPA-Lastschriftmandat (alt: Einzugsermächtigung) Voraussetzung ist ein gültiges g und schriftliches SEPA-Lastschriftmandat Lastschriftmandat. Vorliegende Einzugsermächtigungen chtigungenkönnen nnen weiter genutzt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet bis zum Widerrufdurch durch das Mitglied (den Zahler). Sollte jedoch binnen 36 Monatenseit dem letzten Einzug keine Folgelastschrift erfolgen, verfällt das Mandat. verbleibt dauerhaft beim Verein und muss dort bis zu 14 Monatenach nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original verwahrt werden. besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und weiteren Angaben! Mustertexte /-vordrucke unter www.sparkasse-bielefeld.de/sepa

Die Mandatsreferenz (-nummer) Jedes Lastschriftmandat ist mit einer Referenznummer zu kennzeichnen (Mandatsreferenz) Die Mandatsreferenz legt der Verein fest Formlose Vergabe möglich m (z. B. Mitgliedsnummer) Die Mandatsreferenz muss eindeutig sein (keine Redundanz, Mehrfachvergaben) Angabe der Mandatsreferenznummer, zusammen mit der Gläubiger ubiger- Identifikationsnummer in jeder SEPA-Lastschrift erforderlich. Die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger ubiger- Identifikationsnummer ist dem Mitglied (Zahler) mitzuteilen

Vorabinformation, Einreichungsfristen und Fälligkeitstag Vorlagefristen bei der Sparkasse Zu beachten vom Verein (ZE) und seiner Sparkasse D Rückgabefristen Zu beachten vom Mitglied (ZP) und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung VorabinformationüberBetrag und Datum des Lastschrifteinzugsdurch den ZE an den ZP. D-6 Arbeitstage Ab November 2013 Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst-und D-2 Arbeitstage für Erst-, Einmal-und Einmallastschriftenbei Folgelastschriften der Sparkasse* vorgelegt werden D-3 Arbeitstage Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei der Sparkasse* D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+5 Arbeitstage Rückgabefrist durch die Sparkasse D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Transaktion, bei der kein gültiges Mandat besteht D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum * Die SEPA-Lastschrift muss spätestens 6 bzw. 3 Arbeitstage vor Fälligkeit inkl. 1 Bearbeitungstag bei der Sparkasse des Vereins vorliegen. Ab dem 04. Quartal 2013 können Erst- und Folgelastschriften D-2 Arbeitstage vor Fälligkeit vorgelegt werden.

Die Vorabinformation - Merkmale und Pflichtangaben - Wann? Bis 14 Tage vor Fälligkeit der Erstlastschrift. Mit dem Mitglied können kürzere Fristen vereinbart werden Was? Betrag (ggf. Verweis auf Beitragstabellen, etc) Fälligkeitsdatum (z. B. quartalsweise zum 15.01., 15.04., 15.07., 15.10. eines Jahres) Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Belastungs-IBAN und BIC Wie? Schriftlich (Bei Aufnahmebestätigung, Beitragsrechnung etc.) Über den Verwendungszweck der letzten Inlands-Lastschrift Über das Protokoll einer Hauptversammlung, sofern pauschale Informationen vereinbart werden (z. B. Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer, etc).

Die nächsten Schritte? - Checkliste für Vereine - Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Neue SEPA-Inkassovereinbarung mit der Sparkasse Grundlagen beschließen / festlegen: Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung / -referenznummern, Fälligkeit der Beiträge, Archivierung, welche Abläufe müssen angepasst werden) Anpassung der Mitgliederanträge, Rechnungen, sonst. Schriftverkehr. (Angabe von IBAN / (ggf. BIC), Autorisierungstexte etc.) Prüfung der EDV-Software (SPG-Verein, SFirm, Vereinsverwaltung) (Aktuelle Version vorhanden?, ggf. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller. SPG-Verein und SFirm sind SEPA ready!) Verwendung von IBAN und ggf. (BIC) (Datenbestände prüfen) Verwendung des SEPA-Datenformates (nur beleglose Einreichung online / keine Disketten) Neue Einreichungsfristen / Vorabinformation beachten Erstlastschrift 6 Tage / Folgelastschrift 3 Tage, bis 14 Tage vor Fälligkeit Beitragszahler informieren)

Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellen wir Ihnen Konvertierungstools zur Verfügung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS-Dateienin SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler DTA BSEPA Mapping Regeln Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ingo Diekmann Referent Vertriebsunterstützung Sparkassenzentrale Schweriner Straße 5 Postanschrift: Postfach 10 26 73 33526 Bielefeld Telefon 0521 294-1120 Fax 0521 294-4004 ingo.diekmann@ sparkasse-bielefeld.de www.sparkasse-bielefeld.de/sepa