S-Kreissparkasse Wiedenbrück. Wiedenbrück. fürvereine. 06.03.2013 Seite 1



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Transkript:

fürvereine 06.03.2013 Seite 1

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 2

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 3

Einleitung Geltungsbereich der SEPA Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnungumfasst insgesamt 32 europäische Länder. Die 27 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz nehmen an der SEPA teil. Seite 4

Einleitung Bisher ist es möglich, im SEPA-Raumneben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der SEPA-Überweisungzu zahlen oder per SEPA-LastschriftBeträge einzuziehen. Ab Februar 2014wird es nur nochdas SEPA-Verfahrengeben, sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Abschaltung der nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA-Zahlverfahren. Seite 5

Der Weg zum SEPA Zahlverfahren Start der SEPA Überweisung die EU Zahlungsdiensterichtlinie (PSD ) tritt in Kraft Ausnahmeregelungen laufen aus Endetermin ELV- Verfahren 28.01.2008 01.11.2009 01.01.2012 01.02.2014 01.02.2016 Start der SEPA Lastschrift Abschalten der nationalen Zahlverfahren Ausführungsfrist wird gemäß PSD auf D + 1 verkürzt Seite 6

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 7

Exkurs: IBAN und BIC IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. Mit der internationalen Bankkontonummer IBANkönnen Zahlungsverkehrskonteninsbesondere in der EU genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d. h. wenn Ihr Verein mehrere Konten hat wird jede Kontonummer in einen eigenen IBAN umgewandelt Seite 8

Exkurs: IBAN und BIC IBAN für Konten in Deutschland In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt. So sieht z.b. eine IBAN für ein Konto der Kreissparkasse aus: DE56 4785 3520 0000 5556 80 Seite 9

Exkurs: IBAN und BIC BIC die weltweite Bankkennung Die Society für Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den BIC Business IdentifierCode. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat elf oder acht Stellen und besteht aus folgenden Teilen: vierstelliger Bank-Code, zweistelliger Länder-Code, zweistelliger Orts-Code, dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Kreissparkasse lautet WELADED1WDB IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug, ihrer Sparkassencard und im Bereich des Online-Bankings Seite 10

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 11

Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung: Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Ab 2014 ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu nutzen. Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen dann. Seite 12

Die SEPA-Überweisung Merkmale auf einen Blick Transaktionswährung ist immer Euro Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standardüberweisung Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC genutzt Seite 13

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick: Verwendungszweckangaben des Auftragsgebers werden dem Empfänger ungekürzt mit bis zu 140 Zeichen übermittelt. (bisher im nationalen Überweisungsverfahren 378 Zeichen) die beleglose SEPA-Überweisungwird seit dem 1. Januar 2012 spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung (D+1) dem Zahlungsempfänger durch sein Kreditinstitut gutgeschrieben (beleghaft zzgl. ein Geschäftstag D+2). Es kommen neue Überweisungsvordrucke zum Einsatz Seite 14

Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Entwurf Quality Counts Ltd. AT 28 3502900000121301 RVSAAT2S029 Zahlung nach Österreich mit IBAN und BIC Max Mustermann 074785 3520 0123 4567 89 Seite 15

Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Entwurf Hans Müller DE 48 76350000 1060124873 Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Max Mustermann 074785 3520 0123 4567 89 Seite 16

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 17

SEPA-Lastschrift Entstehung und Hintergrund Grenzüberschreitende Lastschriftenwaren bisheraufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschriftwurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 18

SEPA-Lastschrift Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschriftbildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 19

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 20

Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch bei der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 21

Gläubiger-ID Link auf die Seite der Bundesbank http://glaeubiger-id.bundesbank.de Seite 22

Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail- Adresse Seite 23

Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Siean die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mailmit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahrendem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 24

Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-IDfür Deutschlandist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 25

Gläubiger-ID Aufbau Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV 01234567890 Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TSV 01234567890 Test Sportverein DE 02 F01 01234567890 Fussball 01 DE 02 F99 01234567890 Fussball 99 DE 02 GH1 01234567890 Gymnastik Herren 1 DE 02 GD4 01234567890 Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ5 01234567890 Turnen Jugend 5 Seite 26

Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel Max Mustermann Bahnhofstr. 17 12345 Musterhausen DE98ZZZ09999999999 Seite 27

Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahrenteilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-IDein. Seite 28

Seite 29

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 30

SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaftmit der händischen Unterschriftdes Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Seite 31

SEPA Lastschriftmandat Inhalt Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA- Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Angaben zu seiner Person (Name des Kontoinhabers) seine Anschrift sowie seine Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC) Seite 32

SEPA Lastschriftmandat Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer Seite 33

SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmungder Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden(agb-änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahrenmuss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Briefoder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 34

SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV01234567890 Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am 03.02.2014 (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Vorgehensweise eventuell für Schläfer geeignet? Seite 35

SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute neue Mitglieder aufnehmen, aber noch mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren Ihre Beiträge einziehen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahrendem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. Seite 36

SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 37

SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriftenbei denen der Zahler ein Verbraucherist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahrenabgewickelt werden. Seite 38

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 39

SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-IDder eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbauder Mandatsreferenz könnenvom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Seite 40

SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer / Beispiele Bezug zum Vereinsmitglied Manfred Mueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied 01/02/1987 Tischtennis 01/01/2007-passiv Bezug zum Zahlerkonto DE02763500000055389044 DE02763500000055389044-Manfred Mueller fortlaufende, neue Nummer 00999 TSV-.0999 Seite 41

SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 42

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 43

SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzugerfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen LA-Einzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 44

SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatumoder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notificationnotwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummeroder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsterminerfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 45

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 46

SEPA-Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst-und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstag 5 Tagevor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5Tagenach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochennach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 47

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 48

Sonstiges Wegfall von beleghaften Lastschriften und Disketten ab 01.07.2013 entfällt: die Einreichung von beleghaften Lastschriften die Verarbeitung von Disketten (ÜW und LA ) Seite 49

Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 50

SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften Entwicklung neuer Beitrittserklärungen mit integriertem Mandat Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Seite 51

SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 52

Ihre Ansprechpartner Ihre Fragen zum Thema SEPA im Verein beantworten Ihnen: Gerd Beilmann Stefan Schreibvogel 05242/599-255 05242/599-256 electronicbanking@kskwd.de Seite 53

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 54