Nationalrat, XXV. GP 24. November Sitzung / 1

Ähnliche Dokumente
Nationalrat, XXV. GP 24. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 14. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 14. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 24. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 14. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 16. Mai Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 3. Dezember Sitzung / 1

11682/AB. vom zu 12096/J (XXV.GP)

GZ: BKA /0075-IV/10/2018 Wien, am 5. Oktober 2018

Nationalrat, XXIV. GP 21. März Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 26. April Sitzung / 1

1844/A(E) vom (XXV.GP) ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Nationalrat, XXIV. GP 20. März Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 20. Mai Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 29. März Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 22. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 20. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 7. Juni Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 19. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 22. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 6. Juli Sitzung / 1

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien,

Nationalrat, XXV. GP 22. Oktober Sitzung / 1

1452/AB. vom zu 1466/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

Nationalrat, XXV. GP 23. April Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 15. Dezember Sitzung / 1

1713/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. ANFRAGE

Nationalrat, XXIV. GP 21. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 26. März Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 5. Juli Sitzung / 1

10083/AB. vom zu 10491/J (XXV.GP)

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 24. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 18. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 3. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 16. Juni Sitzung / 1

259/AB. vom zu 254/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

Nationalrat, XXIV. GP 23. Februar Sitzung / 1

514/A(E) vom (XXVI.GP) Dringlicher Antrag. 74a Abs. 1 ivm 93 Abs. 2 GOG-NR

4838/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

1303/A. vom (XXV.GP) ANTRAG

Nationalrat, XXV. GP 13. Oktober Sitzung / 1

12768/J. vom (XXV.GP) ANFRAGE

11330/AB. vom zu 11820/J (XXV.GP)

Vorblatt. Ziele. Inhalt

Nationalrat, XXIV. GP 21. März Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 29. Juni Sitzung / 1

Einlauf und Zuweisungen

Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5

Nationalrat, XXIV. GP 26. Februar Sitzung / 1

649/A(E) XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Pressekonferenz Kontrolle der Gemeindeaufsicht

Frauen in der Spitzenpolitik in Österreich

Nationalrat, XXVI. GP 28. Februar Sitzung / 1

300/AB. vom zu 297/J (XXVI.GP)

10842/AB. vom zu 11352/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

Der Salzburger Landtag

Nationalrat, XXV. GP 14. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 15. Oktober Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 14. November Sitzung / 1

Abänderungsantrag. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 31. Jänner Sitzung / 1

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Inhaltsverzeichnis ZiB-Watch September 2012

1317/A(E) vom (XXV.GP) ENTSCHLIESSUNGSANTRAG~

1670/A(E) vom (XXV.GP) ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 1

Zu 1146/AB. vom zu 1245/J (XXV.GP)

Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 1. September Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 23. September Sitzung / 1

Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 14. Juni Sitzung / 1

Nationalrat, XXVI. GP 5. Juli Sitzung / 1

der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen. An den. Herrn Präsidenten des Nationalrates

Nationalrat, XXV. GP 15. Dezember Sitzung / 1

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 3. Dezember 2015 Teil I

9398/AB. vom zu 9752/J (XXV.GP)

Fraktion GLB KPÖ in der AK-Stmk.

Fraktion GLB KPÖ in der AK-Stmk.

34/AB. vom zu 33/J (XXVI.GP)

IV-1 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

Frauen in der Spitzenpolitik in Österreich

Nationalrat, XXV. GP 8. Juli Sitzung / 1

Naturkatastrophen hat es in der Vergangenheit gegeben und wird es trotz aller. unser gegensteuernden Bemühungen auch in Zukunft geben; wenn wir den

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

1572/AB. vom zu 1581/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2200/0031-III/4/a/2018 Wien, am 31. Oktober 2018

13141/AB. vom zu 13963/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

Transkript:

Nationalrat, XXV. GP 24. November 2015 104. Sitzung / 1 17.28 Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Budget der Untergliederung Familien und Jugend besteht in erster Linie aus dem Budget des Familienlastenausgleichsfonds. Über den FLAF ist heute schon viel gesprochen worden. Aus diesem Fonds wird auch die Familienbeihilfe gezahlt. 3,3 Milliarden werden 2016 für etwa 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche ausgegeben. Auch für Kinder, die im EU-/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden. Insgesamt bezogen im Jahr 2014 über 24 000 im Ausland lebende Kinder die österreichische Familienbeihilfe. Somit wurden 223 Millionen überwiesen das sind um 16 Millionen mehr als im Jahr zuvor, im Jahr 2013. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sinnvoll wäre es, die Zahlungen aus Österreich an das Niveau der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes anzupassen. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten wäre einerseits sozial gerechtfertigt und würde andererseits Einsparungen in Millionenhöhe bringen. Jetzt muss ich aber zur ÖVP kommen: Bereits im Jahr 2010 hat der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Lopatka vorgeschlagen, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in jenem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Abg. Kitzmüller: Sehr vernünftig war das!) Am 13. Juni 2015 berichtete Die Presse über die hohen Zahlungen an Familienbeihilfe, die ins Ausland fließen, und Herr Außenminister Sebastian Kurz sagt dazu Folgendes: Österreich überweist für zwei Kinder unter zehn Jahren die in Rumänien leben 300 Euro. Die rumänische Familienbeihilfe macht nur 30 Euro aus. Der Herr Außenminister spricht von Sofortmaßnahmen (Abg. Kitzmüller: Ja!), und er sagt: Wir sehen das wie die Briten: Großbritannien will Reformen innerhalb der EU, und das muss (...) rasch gelingen. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Kitzmüller: Eben!)

Nationalrat, XXV. GP 24. November 2015 104. Sitzung / 2 Kürzlich, nämlich am 6. November, stellte Klubobmann Lopatka in einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse in diesem Zusammenhang unmissverständlich fest ich zitiere :,Die Erwartungshaltung der Klubobleute ist, dass wir vom Reden zum Tun kommen. (...) Es gebe den,massiven Wunsch, zu einer Änderung zu kommen. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Kitzmüller in Richtung ÖVP :... mitstimmen! Kein Problem! Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Herr Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in diesem Interview klarstellt, dass Österreich nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene warten soll. Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU-Recht möglich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neuregelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Kitzmüller: Antrag! Abg. Haider: Das gefällt ihnen nur...!) Nun, Abgeordnete der ÖVP, jetzt können Sie beweisen, ob Sie zu dem stehen, wovon Sie sprechen. Deshalb bringe ich jetzt auch einen Antrag ein (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schönegger, Haider und Schimanek): der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten UG 25 Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird. ***** Ich bitte um Ihre Unterstützung. Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Kitzmüller: Das werden wir machen müssen! Das wird die Nagelprobe!) 17.33 Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mühlberghuber soeben eingebrachte ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nationalrat, XXV. GP 24. November 2015 104. Sitzung / 3 Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten UG 25 eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.b.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.b.) Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden. Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten führt. Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Presse vom 5.5.2010) Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre. So ist in diesem Zusammenhang auf der homepage von Klubobmann Lopatka folgendes zu lesen: Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientieren würde. Ich freue mich, dass viele sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz, Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen.

Nationalrat, XXV. GP 24. November 2015 104. Sitzung / 4 Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen. Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich für rund 41.000 Kinder etwa 50 Millionen Euro sparen, so Lopatka im Gespräch mit der Presse vom 5.5.2010. Unterstützung für diese Position fand Reinhold Lopatka nunmehr kürzlich in Person seines Parteikollegen Außenminister Sebastian Kurz, der in Zusammenhang mit entsprechenden Diskussionen in Großbritannien feststellte, dass eines der Probleme, das Großbritannien hier angesprochen habe und auch in Österreich bestehe, die Auszahlung der Familienbeihilfe ins Ausland sei. So würden zum Beispiel für zwei Kinder eines Rumänen, der in Österreich arbeitet, dessen Kinder aber in Rumänien leben, rund 300 Euro monatlich überwiesen. Das entspricht fast dem rumänischen Durchschnittseinkommen." Hier seien die Sozialsysteme und Einkommensverhältnisse in der EU höchst unterschiedlich. Das sei nicht nur eine Herausforderung für unsere Systeme, sondern führe zu einer "massiven Verzerrung in vielen Ländern, in denen diese Beihilfen fließen". Ich halte daher sehr viel von den britischen Vorschlägen, dieses System zu überdenken und zum Beispiel die Familienbeihilfe zu valorisieren und an das ortsübliche Niveau in den jeweiligen Staaten anzugleichen." (APA249/13. Juni 2015) Erst vor wenigen Tagen, am 6. November dieses Jahres stellte Klubobmann Lopatka in einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse in diesem Zusammenhang unmissverständlich fest: Die Erwartungshaltung der Klubobleute ist, dass wir vom Reden zum Tun kommen. Es gebe den massiven Wunsch, zu einer Änderung zu kommen. Und Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in eben diesem Interview klarlegt, dass Österreich nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene warten soll. Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU- Recht möglich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neuregelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigen die ständig steigenden Zahlen. So hat Österreich im Jahr 2014 223 Millionen Euro Familienbeihilfe an im EU-Ausland lebende

Nationalrat, XXV. GP 24. November 2015 104. Sitzung / 5 Kinder ausbezahlt, deren Eltern in Österreich arbeiten. Im Jahr zuvor waren es 207 Mio. Euro. Nicht zuletzt aus finanz- und familienpolitischer Hinsicht ist daher wie von den Freiheitlichen bereits mehrfach gefordert - eine Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe für im EU/EWR-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten dringend erforderlich. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird. ***** Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. Bitte.