S t a d t v e r o r d n e t e n v e r s a m m l u n g O b e r R a m s t a d t Der Stadtverordnetenvorsteher B E S C H L U S S der 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Donnerstag, 24.07.2014, 19:30 bis 20:17 Uhr im Ratssaal der Hammermühle, Hammergasse 9, 64372 OberRamstadt OberRamstadt, 29.07.2014 6. Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von städtischen windkraftgeeigneten Grundstücken zur Entwicklung von Windkraftanlagen innerhalb des Vorranggebietes Ramstadt, Flur 12, Nr. 8 tw., Nr. 9 tw.,flur 11, Nr. 4 tw., Nr. 1 tw., Flur 13, Nr. 208 Die Beschlussempfehlung des Magistrates lautet wie folgt: 1. die städtischen windkraftgeeigneten Grundstücke Gemarkung OberRamstadt, Flur 12, Nr. 8 tw., Nr. 9 tw.,flur 11, Nr. 4, tw., Nr.1 tw., Flur 13, Nr. 208 an einen Pächter zwecks Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen zu verpachten. Ob die Stadt die Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von 1 oder 2 Windkraftanlagen an einen Pächter überlässt, entscheidet die Stadt, nachdem Angebote zu beiden Varianten eingeholt wurden. Es wird einem möglichen Pächter empfohlen, die angrenzenden windkraftgeeigneten Privatgrundstücke für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu prüfen um Synergien nutzen zu können. 2. zur Auswahl eines Pächters ist ein sogenanntes Bietungsverfahren gemäß einem Entwurf mit den darin enthaltenen Inhalten durchzuführen. Die Ausschüsse haben keine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abgegeben. I. In den Beschlussvorschla strebt eine optimale Energieausbeute bei geringem Flächenverbrauch im Vorranggebiet II. Die Vorlage zum Bietungsverfahren wird wie folgt geändert: Bietungsverfahren Staat: Ort: Deutschland 64372 OberRamstadt, Bundesland Hessen, Landkreis DarmstadtDieburg Veröffentlichung: Die BfO/GrüneFraktion stellte vor den Ausschusssitzungen einen Änderungsantrag zu diesem Punkt. Der Antragssteller zieht diesen Antrag während der Beratungen in der Stadtverordnetenversammlung zurück und beantragt, über folgende Formulierung aus den Ausschüssen abzustimmen: EU Frist/Ablauf: 1 Monat Originalsprache: deutsch Zweck: Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen
Eigentümer: Stadt OberRamstadt Grundstücke: Gemarkung OberRamstadt, Flur 12, Nr.8 tw., Wald, Nr.9 tw.,weg Gemarkung OberRamstadt, Flur 11, Nr.4, tw., Wald, Nr.1 tw. Weg Gemarkung OberRamstadt, Flur 13, Nr.208, Ackerland Grundstücksfläche: ca. 35,2 ha, überwiegend bewaldet, kleiner Teilbereich Ackerland Lage: ca. 1,5 km südwestlich der Ortsrandlage der Stadt OberRamstadt ca. 1,0 km nordwestlich vom Stadtteil NiederModau ca. 1,2 km südöstlich von Mühltal, Ortsteil NiederRamstadt ca. 1,2 km nordöstlich von Mühltal, Ortsteil Waschenbach ca. 0,6 km nordöstlich des Naturfreundehauses Heidenacker Wald und Naturlehrpfad im nordöstlichen Bereich der Fläche vorhanden Höhe: 260 300 m. ü. N.N Regionalplan Südhessen 2010: Vorranggebiet Regionaler Grünzug Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz Teilplan erneuerbare Energien zum RPS 2010: Kontakt: Magistrat der Stadt OberRamstadt Darmstädter Straße 29 64372 OberRamstadt Tel. 06154 / 70213 magistrat@oberramstadt.de 1. Der Magistrat der Stadt OberRamstadt sucht im Rahmen eines Bietungsverfahrens einen Pächter für windkraftgeeignete Flächen im Stadtwald Gemarkung OberRamstadt. 2. Die Bieter haben in ihrer Bewerbung ihre Konzeption zur Errichtung von Windkraftanlagen offen zu legen. Auf eine möglichst hohe Energieerzeugung ist zu achten. 3. Vor der Realisierung der Windkraftanlagen ist die Öffentlichkeit durch den künftigen Pächter durch mehrere Informationsveranstaltungen und Darstellung des Projektes im Internet angemessen zu informieren, inklusive Visualisierung des Windparks. Im Angebot ist eine ausführliche Beschreibung zur Konzeption einer Bürgerbeteiligung und zur Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. 4. Die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern soll möglich sein, z.b. in Form einer Energiegenossenschaft. Im Angebot ist eine entsprechende Konzeption ausführlich zu beschreiben. 5. Die Kosten zur Planung und Realisierung eines Windparks trägt der künftige Pächter (z.b. Genehmigungsverfahren, Erschließung, Rückbau, Öffentlichkeitsbeteiligung) 6. Zeitnahe Planung und Realisierung der Windenergieanlagen, Ziel der Inbetriebnahme: Herbst 2016 Beschreibung mit Vorgaben der Stadt OberRamstadt : Im Entwurf sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen ist die betreffende Fläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt OberRamstadt hat am 12.06.2014 beschlossen, das Die Stadt OberRamstadt hat im Jahr 2014 im Rahmen einer Potentialanalyse erneuerbare Energien stehend aus den kommunalen Grundstücken sowie weiterer Privatgrundstücke, sh. Anlage 1) durch die HSE Regenerativ GmbH, Darmstadt durchführen lassen. Es wurde eine hohe Realisierungschance für einen Windpark mit 2 bis 4 Windkraftanlagen mit einer effizienten Nutzung prognostiziert. Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 2
Die Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 140 m beträgt ca. 6,2 m/s im Jahresmittel. Die Stadt OberRamstadt möchte die im kommunalen Besitz befindlichen Flächen an einen Betreiber und Errichter von Windkraftanlagen verpachten. Die Erschließung/Zuwegung ist möglich von der B 426 über den Bodenäckerweg (landwirtschaftlicher Weg) und Kreuzstraße (Forstweg) Ein Teilausbau der vorhandenen Wege ist erforderlich. Nach Errichtung der Anlagen sind alle Wege entsprechend den Anforderungen wieder instandzusetzen. Die erforderlichen Leitungen dürfen nur als Erdkabel ausgebildet und entlang der vorhandenen Waldund Feldwege verlegt werden. Von den zu errichtenden Windkraftanlagen im Wald soll eine Anlage auf einer kleinen Fläche mit Douglasien Jungwuchs des Grundstückes Flur 12, Nr. 8 errichtet werden. Für eine 2. Windkraftanlage auf den städtischen Grundstücken im Wald sollen die Rodungsarbeiten schonend und mit minimalem Flächenverbrauch erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sollen im Einvernehmen mit der Stadt ortsnah durchgeführt und nicht monetär abgegolten werden. Es ist zu beachten, dass ein Wald und Naturlehrpfad im nordöstlichen Bereich der Waldfläche auf dem Grundstück Flur 11, Nr. Nr. 4 vorhanden ist. In einer Entfernung von ca. 600 m nordöstlich zum Plangebiet befindet sich das Naturfreundehaus Heidenacker. Der Lehrpfad und das Naturfreundehaus sind lokale Ausflugsorte und sind daher von negativen Auswirkungen der Windenergieanlagen möglichst freizuhalten. Für eine zweite mögliche Windkraftanlage auf den städtischen zu verpachtenden Grundstücken im Wald dürften erhebliche Rodungen des hochwertigen Waldes erforderlich werden. Der Pächter soll daher mitteilen, wie ein Pachtvertrag über die Errichtung und den Betrieb nur 1 Windkraftanlage oder alternativ von 2 Windkraftanlagen aus seiner Sicht vorstellbar ist. Für einen möglichen Pächter könnte es daher sinnvoll sein, die angrenzenden windkraftgeeigneten Privatgrundstücke für die Errichtung und den Betrieb weiterer Windkraftanlagen zu nutzen und insoweit Synergien zu nutzen. Das Potential für die Errichtung von zwei Anlagen im Offenland innerhalb der Vorrangfläche sollte gegeben sein. Innerhalb der gesamten Vorrangfläche für Windenergieanlagen sollten mindestens zwei Anlagen errichtet werden. Teile des Plangebietes liegen im Trinkwasserschutzgebiet. Es sollen zwecks Umweltschutz und Lärmschutz nur getriebelose Windkraftanlagen errichtet werden, um negative Umweltauswirkungen z.b. durch auslaufendes Getriebeöl im Falle einer Leckage vorzubeugen. Die Projektentwickler haben in Hinblick auf Ihre Eignung entsprechende Nachweise vorzulegen und Referenzobjekte anzugeben. Die Stadt wünscht eine Zusammenarbeit auf langfristiger Basis. Der Bieter soll das Verhältnis von bereits projektierten zu betriebenen Anlagen darlegen. Das Angebot soll auf Grundlage und unter Berücksichtigung der beschriebenen Kriterien zum Pachtmodell folgende Punkte enthalten: Ausführliche Beschreibung der Konzeption einer wirtschaftlichen Bürgerbeteiligung: Wie soll die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerbeteiligung unter Berücksichtigung der Richtlinie VDI 7001 gestaltet werden: Wie viele Anlagen (Hersteller und Typ) mit welcher Anlagenleistung wollen Sie errichten: Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 3
Welchen jährlichen Energieertrag erwarten Sie pro Anlage: Projektumsetzung mit Rodungsbedarf der Geamtmaßnahme WEA: Kabelverlegung und Zuwegung: Rückbau der Anlagen und Sicherheitsleistung: Mitteilung wer die WEA langfristig betreibt: (Beschreibung des Geschäftsmodells; wie Pächter, Betreiber und ggf. andere Unternehmen bei Projektierung, Errichtung und Betrieb zusammen arbeiten) Das Angebot ist mit Datum und Unterschrift in einem verschlossenen Umschlag und gekennzeichnet mit an den Magistrat der Stadt OberRamstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 OberRamstadt zu senden. Später eintreffende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Werner Schuchmann Bürgermeister Ober Die SPD und BfO/GrüneFraktionen legen folgenden gemeinsamen Änderungsantrag vor: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 3. Zuschlagserteilung und Ausschussbeteiligung Den Zuschlag im Bieterverfahren erteilt der Magistrat als zuständige Verwaltungsbehörde, nachdem er den Umwelt und Energieausschuss in dessen nichtöffentlicher Sitzung über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und diesen angehört hat. Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enhaltung(en) Nun lässt der Vorsitzende über die Formulierung aus den Ausschüssen einschließlich der eben beschlossenen Änderungen abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss: 1. die städtischen windkraftgeeigneten Grundstücke Gemarkung OberRamstadt, Flur 12, Nr. 8 tw., Nr. 9 tw.,flur 11, Nr. 4, tw., Nr.1 tw., Flur 13, Nr. 208 an einen Pächter zwecks Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen zu verpachten. Die Stadt strebt eine optimale Energieausbeute bei geringem Flächenverbrauch im Vorranggebiet Silberberg an. Ob die Stadt die Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von 1 oder 2 Windkraftanlagen an einen Pächter überlässt, entscheidet die Stadt, nachdem Angebote zu beiden Varianten eingeholt wurden. Es wird einem möglichen Pächter empfohlen, die angrenzenden windkraftgeeigneten Privatgrundstücke für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu prüfen um Synergien nutzen zu können. Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 4
2. zur Auswahl eines Pächters ist folgendes Bietungsverfahren mit den darin enthaltenen Inhalten durchzuführen. Bietungsverfahren Staat: Ort: Deutschland 64372 OberRamstadt, Bundesland Hessen, Landkreis DarmstadtDieburg Veröffentlichung: EU Frist/Ablauf: 1 Monat Originalsprache: deutsch Zweck: Eigentümer: Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen Stadt OberRamstadt Grundstücke: Gemarkung OberRamstadt, Flur 12, Nr.8 tw., Wald, Nr.9 tw.,weg Gemarkung OberRamstadt, Flur 11, Nr.4, tw., Wald, Nr.1 tw. Weg Gemarkung OberRamstadt, Flur 13, Nr.208, Ackerland Grundstücksfläche: ca. 35,2 ha, überwiegend bewaldet, kleiner Teilbereich Ackerland Lage: ca. 1,5 km südwestlich der Ortsrandlage der Stadt OberRamstadt ca. 1,0 km nordwestlich vom Stadtteil NiederModau ca. 1,2 km südöstlich von Mühltal, Ortsteil NiederRamstadt ca. 1,2 km nordöstlich von Mühltal, Ortsteil Waschenbach ca. 0,6 km nordöstlich des Naturfreundehauses Heidenacker Wald und Naturlehrpfad im nordöstlichen Bereich der Fläche vorhanden Höhe: 260 300 m. ü. N.N Regionalplan Südhessen 2010: Vorranggebiet Regionaler Grünzug Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz Teilplan erneuerbare Energien zum RPS 2010: Kontakt: Magistrat der Stadt OberRamstadt Darmstädter Straße 29 64372 OberRamstadt Tel. 06154 / 70213 magistrat@oberramstadt.de 1. Der Magistrat der Stadt OberRamstadt sucht im Rahmen eines Bietungsverfahrens einen Pächter für windkraftgeeignete Flächen im Stadtwald Gemarkung OberRamstadt. 2. Die Bieter haben in ihrer Bewerbung ihre Konzeption zur Errichtung von Windkraftanlagen offen zu legen. Auf eine möglichst hohe Energieerzeugung ist zu achten. 3. Vor der Realisierung der Windkraftanlagen ist die Öffentlichkeit durch den künftigen Pächter durch mehrere Informationsveranstaltungen und Darstellung des Projektes im Internet angemessen zu informieren, inklusive Visualisierung des Windparks. Im Angebot ist eine ausführliche Beschreibung zur Konzeption einer Bürgerbeteiligung und zur Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. 4. Die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern soll möglich sein, z.b. in Form einer Energiegenossenschaft. Im Angebot ist eine entsprechende Konzeption ausführlich zu beschreiben. 5. Die Kosten zur Planung und Realisierung eines Windparks trägt der künftige Pächter (z.b. Genehmigungsverfahren, Erschließung, Rückbau, Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 5
6. Zeitnahe Planung und Realisierung der Windenergieanlagen, Ziel der Inbetriebnahme: Herbst 2016 Beschreibung mit Vorgaben der Stadt OberRamstadt : Im Entwurf sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen ist die betreffende Fläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt OberRamstadt hat am 12.06.2014 beschlossen, das Die Stadt OberRamstadt hat im Jahr 2014 im Rahmen einer Potentialanalyse erneuerbare Energien eine detaillierte Standortuntersuchung zur Nu stehend aus den kommunalen Grundstücken sowie weiterer Privatgrundstücke, sh. Anlage 1) durch die HSE Regenerativ GmbH, Darmstadt durchführen lassen. Es wurde eine hohe Realisierungschance für einen Windpark mit 2 bis 4 Windkraftanlagen mit einer effizienten Nutzung prognostiziert. Die Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 140 m beträgt ca. 6,2 m/s im Jahresmittel. Die Stadt OberRamstadt möchte die im kommunalen Besitz befindlichen Flächen an einen Betreiber und Errichter von Windkraftanlagen verpachten. Die Erschließung/Zuwegung ist möglich von der B 426 über den Bodenäckerweg (landwirtschaftlicher Weg) und Kreuzstraße (Forstweg) Ein Teilausbau der vorhandenen Wege ist erforderlich. Nach Errichtung der Anlagen sind alle Wege entsprechend den Anforderungen wieder instandzusetzen. Die erforderlichen Leitungen dürfen nur als Erdkabel ausgebildet und entlang der vorhandenen Waldund Feldwege verlegt werden. Von den zu errichtenden Windkraftanlagen im Wald soll eine Anlage auf einer kleinen Fläche mit Douglasien Jungwuchs des Grundstückes Flur 12, Nr. 8 errichtet werden. Für eine 2. Windkraftanlage auf den städtischen Grundstücken im Wald sollen die Rodungsarbeiten schonend und mit minimalem Flächenverbrauch erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sollen im Einvernehmen mit der Stadt ortsnah durchgeführt und nicht monetär abgegolten werden. Es ist zu beachten, dass ein Wald und Naturlehrpfad im nordöstlichen Bereich der Waldfläche auf dem Grundstück Flur 11, Nr. Nr. 4 vorhanden ist. In einer Entfernung von ca. 600 m nordöstlich zum Plangebiet befindet sich das Naturfreundehaus Heidenacker. Der Lehrpfad und das Naturfreundehaus sind lokale Ausflugsorte und sind daher von negativen Auswirkungen der Windenergieanlagen möglichst freizuhalten. Für eine zweite mögliche Windkraftanlage auf den städtischen zu verpachtenden Grundstücken im Wald dürften erhebliche Rodungen des hochwertigen Waldes erforderlich werden. Der Pächter soll daher mitteilen, wie ein Pachtvertrag über die Errichtung und den Betrieb nur 1 Windkraftanlage oder alternativ von 2 Windkraftanlagen aus seiner Sicht vorstellbar ist. Für einen möglichen Pächter könnte es daher sinnvoll sein, die angrenzenden windkraftgeeigneten Privatgrundstücke für die Errichtung und den Betrieb weiterer Windkraftanlagen zu nutzen und insoweit Synergien zu nutzen. Das Potential für die Errichtung von zwei Anlagen im Offenland innerhalb der Vorrangfläche sollte gegeben sein. Innerhalb der gesamten Vorrangfläche für Windenergieanlagen sollten mindestens zwei Anlagen errichtet werden. Teile des Plangebietes liegen im Trinkwasserschutzgebiet. Es sollen zwecks Umweltschutz und Lärmschutz nur getriebelose Windkraftanlagen errichtet werden, um negative Umweltauswirkungen z.b. durch auslaufendes Getriebeöl im Falle einer Leckage vorzubeugen. Die Projektentwickler haben in Hinblick auf Ihre Eignung entsprechende Nachweise vorzulegen und Referenzobjekte anzugeben. Die Stadt wünscht eine Zusammenarbeit auf langfristiger Basis. Der Bieter soll das Verhältnis von bereits projektierten zu betriebenen Anlagen darlegen. Das Angebot soll auf Grundlage und unter Berücksichtigung der beschriebenen Kriterien zum Pachtmodell folgende Punkte enthalten: Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 6
Beteiligung am Ertrag (Stromerlöse) pro Windk Geplante Inbetriebnahme der Windkraftanlag Ausführliche Beschreibung der Konzeption einer wirtschaftlichen Bürgerbeteiligung: Wie soll die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerbeteiligung unter Berücksichtigung der Richtlinie VDI 7001 gestaltet werden: Wie viele Anlagen (Hersteller und Typ) mit welcher Anlagenleistung wollen Sie errichten: Welchen jährlichen Energieertrag erwarten Sie pro Anlage: Projektumsetzung mit Rodungsbedarf der Geamtmaßnahme WEA: Kabelverlegung und Zuwegung: Rückbau der Anlagen und Sicherheitsleistung: Mitteilung wer die WEA langfristig betreibt: (Beschreibung des Geschäftsmodells; wie Pächter, Betreiber und ggf. andere Unternehmen bei Projektierung, Errichtung und Betrieb zusammen arbeiten) Das Angebot ist mit Datum und Unterschrift in einem verschlossenen Umschlag und gekennzeichnet mit an den Magistrat der Stadt OberRamstadt, Darmstädter Straße 29, 64372 OberRamstadt zu senden. Später eintreffende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Werner Schuchmann Bürgermeister Ober 3. Zuschlagserteilung und Ausschussbeteiligung Den Zuschlag im Bieterverfahren erteilt der Magistrat als zuständige Verwaltungsbehörde, nachdem er den Umwelt und Energieausschuss in dessen nichtöffentlicher Sitzung über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und diesen angehört hat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Seite 7