Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen Folie Nr. 1
Hoheitsbetrieb Ausübung öffentlicher Gewalt als eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit (vgl. Abschn. 5 Abs. 13 und 14 KStR) Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen Zuweisung von Tätigkeiten durch Gesetz sowie Zwangs- und Monopolrechte nicht ausreichend Grundsätzlich ist Qualifikation nicht nach der äußeren Gestaltung, sondern nach dem Wesensgehalt des mit der Tätigkeit verfolgten Zwecks zu beurteilen; der Inhalt der Tätigkeit, der sich bei der Gesamtbetrachtung ergibt ist maßgeblich (BFH vom 21.11.1967, BStBl. II 1968, 218) Beispiel: Hochschulen erfüllen durch Kernbereich Forschung und Lehre öffentliche Aufgaben ( 2 Abs. 1 HRG) Folie Nr. 2
Studiengänge und Weiterbildungsangebote Zuordnung zum Hoheitsbetrieb? Eigentümlich Studiengang Mit staatlich anerkanntem Abschluss (kein schädlicher Wettbewerb) Weiterbildungsveranstaltungen Auch privatwirtschaftliche Unternehmen bieten Weiterbildungsmöglich-keiten an. Deshalb liegt keine eigentümliche Tätigkeit vor. Vorbehalten s.o. s.o. Folie Nr. 3
Beurteilungseinheiten Weiterbildung I Aufbaustudiengang II Hochschule Prof./Institut Aufbaustudiengang I Weiterbildung II USt KSt Hochschule als Unternehmer Hochschule wird mit jedem BgA einzeln der KSt unterworfen eine USt-Erklärung der Hochschule für alle umsatzsteuerpflichtigen Aktivitäten eine KSt-Erklärung für jeden BgA, aber auch jeweils Freibetrag gem. 24 KStG Folie Nr. 4
Bildungszweckbetrieb i.s.d. 68 Nr. 8 AO Volkshochschulen und andere Einrichtungen Unmittelbarkeit der Durchführung, d.h. Voraussetzung ist eigenes Tätigwerden Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art (bspw. Arbeitsgemeinschaften, Seminare, Exkursionen, Filmvorführungen usw.) Folie Nr. 5
Outsourcing Ausgliederung von Weiterbildungseinrichtungen und Aufbaustudiengängen auf eigene Rechtsträger Vorteile: - Profit Center - Einbindung von gewerblichen Kooperationspartnern - Einbindung von Förderern (Spender & Stifter) - Entlohnung nicht nach Tarif - Flexiblere Vergütung von Dozenten Folie Nr. 6
Gemeinnützige Rechtsformen Gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 7
Ausgliederung auf eine Weiterbildungs-GmbH Hochschule (Juristische Person des öffentlichen Rechts) 100 % Weiterbildungs-GmbH (steuerpflichtig) Weiterbildungs-gGmbH (gemeinnützig) Folie Nr. 8
Außersteuerliche Charakteristika gemeinnütziger Rechtsformen Rechtsfähige Stiftung Nichtrechtsfähige Stiftung ggmbh e.v. Zweckbindung: Zweckvorgabe Stifter Stifter Gründer & Gesellschafter Gründer & Mitglieder Umsetzungskontrolle Finanzamt & Stiftungsaufsicht Finanzamt & e Gremien Finanzamt & e Gremien Finanzamt & e Gremien Zweckanpassung Sehr begrenzt begrenzt Organisation: Gesetzl. Vorgaben zahlreich Keine Zahlreich Wenige Kompetenzklarheit Hoch Hoch Mitbestimmung der Förderer Nur (Gründungs-) Stifter Verwaltungsaufwand Hoch Hoch Ausstattung & weitere Finanzierung: Mindestkapital 50. 500.000 ohne 25.000 ohne Laufende Förderung Zustiftungen Zustiftungen Gesellschafterzuschüsse Mitgliedsbeiträge Folie Nr. 9
Kongressagentur Hochschule (juristische Person des öffentlichen Rechts) Lehrstuhl I Lehrstuhl II Lehrstuhl III Kongressagentur-GmbH Aufbaustudiengang I Aufbaustudiengang II Aufbaustudiengang III Folie Nr. 10
Weiterbildungs-GbR Gemeinnützige Körperschaft Hochschule (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Gewerbliches Unternehmen Weiterbildungs-GbR Weiterbildungs-GbR Tagung I Symposium II Folie Nr. 11
Joint-Venture Hochschule (Körperschaft des öffentlichen Rechts) 50% 50% Mitveranstalter ggmbh Tagung I Vortragsreihe II Symposium III Folie Nr. 12