Kindeswohl und Elternverantwortung in der Praxis des Jugendamtes. Eltern stärken, Kinder schützen

Ähnliche Dokumente
Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Die Wiesbadener Vereinbarung

Familie ist die wichtigste Erziehungs- und Bildungsinstanz, und Eltern sind die wichtigste Ressource für die kindliche Entwicklung.

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise

Nur wer geschützt ist, kann auch schützen

Einverständniserklärung

Wo stehen die Frühen Hilfen?

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den

Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU)

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Frühe Hilfe in Bottrop

Bundeskinderschutzgesetz

Chancen und Grenzen gemeinsamen Handelns: Kooperationen und Netzwerke etablieren und ausbauen

Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen

Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Warum müssen das Gesundheitssystem und die Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten?

Frühe Hilfen in Dresden

Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben

CaSu-Fachtage am 26. und a SGB VIII zwischen Vertrauensschutz und Kinderschutz. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v.

Armutssensible Angebote gesundheitsorientierter Familienförderung

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen

Herzlich Willkommen. zur fachübergreifenden Fortbildung zum Thema. Kinderschutz. zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

*Dresden, April 2012

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/611. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Netzwerk Kinderschutz

Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen

Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Die Sicht der Jugendhilfe

Frühe Hilfen im Kreis Recklinghausen

Informationsmaterial zum Kinderschutz

Lokale Netzwerke Frühe Hilfen und Schutz

8a SGB VIII. Dokumentationsvorlage

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

INHALT 1.EINLEITUNG 2. LEBENSLAGEN VON (WERDENDEN) ELTERN UND FAMILIEN

Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen

Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven

Gelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -

PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen

Landratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Gesundheitsamt. Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) vom 11. Juni Umsetzung im Gesundheitsamt

Fachkräfte in 8a Abs. 2 SGB VIII

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung

Team Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger

6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Gesund und sicher aufwachsen. Familienfreundlicher Kreis Lippe

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen

Landesprojekt Netzwerke für Kinderschutz Pro Kind Sachsen

Kinderkliniken und Fru he Hilfen

Transkript:

Kindeswohl und Elternverantwortung in der Praxis des Jugendamtes Vortrag im Rahmen der Tagung Eltern stärken, Kinder schützen Leipzig, den 17. September 2009 Dr. Siegfried Haller, Leiter des Jugendamtes der Stadt Leipzig

Die Aufgabe der Umgebung ist nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren. - Maria Montessori - 2

Gliederung des Vortrages Gesetzlicher Auftrag der Jugendhilfe Doppeltes Mandat des Jugendamtes Aktuelle Lage in Deutschland Kinderschutzgesetz Inhalte und Ergebnisse des 13. Kinder- und Jugendberichtes Kinderschutzgesetz in Sachsen Aktuelle Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls in Leipzig / Netzwerk Kinderschutz in Leipzig Fallverantwortung und Kooperation des Jugendamtes/ Allgemeiner Sozialdienst Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Schwerpunkte bei der Prüfung des Kindeswohls Familienbildung und Kindertagesstätten Aufwachsen, auch in öffentlicher Verantwortung: Familien, Eltern, Kinder stärken Familiensituationen mit komplexem Hilfebedarf 3

Gesetzlicher Auftrag der Jugendhilfe Grundgesetz Art. 6: Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche Gemeinschaft. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz): Jugendhilfe unterstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Jugendhilfe setzt bei Kindeswohlgefährdung den Schutzauftrag um. 4

Doppeltes Mandat des Jugendamtes Hilfe für das Kind durch die Unterstützung der Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung Angemessene Interventionen zum Schutz des Kindes, sobald die Eltern nicht (mehr) bereit oder in der Lage sind, das Kindeswohl zu schützen. 5

Kinder schützen und Familien unterstützen - Handlungsalternativen und Arbeitsschritte Kinderschutz Schädigungen aufdecken; möglichst auch ursächliches und schuldhaftes Handeln von Vätern und Müttern nachweisen Kinder zügig und zuverlässig in Sicherheit bringen für Kinder Kompensation (Ausgleich und Nachholen) unzureichender Versorgung und Förderung organisieren Beweise sammeln; umfangreiche Dokumentation der eigenen Beobachtungen und Feststellungen, ggf. Zeugen, schriftliche Aussagen, ärztliche Gutachten etc. Vor Gefährdungen dauerhaft sichern durch Sanktionen der Täter: z.b. Verweis aus der Wohnung, Entzug des Sorgerechts, Klage auf Schadensersatz Familienunterstützung grundsätzlich von positiven Absichten der Mütter und Väter ausgehen die Einschränkungen der Mütter und Väter, gut für ihre Kinder zu sorgen, sehen, respektieren und ausgleichen zuverlässige und wirksame Entlastung und Unterstützung für Mütter und Väter organisieren Belastungen der Kinder durch z.t. unzureichende Sorge der Mütter und Väter beim Namen nennen, ohne Schuldzuweisung und Beschämung für Kinder Kompensation (Ausgleich und Nachholen) unzureichender Versorgung und Förderung organisieren 6

Aktuelle Lage in Deutschland das Kinderschutzgesetz Grund des Gesetzentwurfes war die Intention eines verbesserten Kinderschutzes um spektakuläre Kindstötungen und Fällen von Gewalt gegen Kinder durch die eigenen Eltern entgegen zu wirken Inhalte waren: Lockerung der Schweigepflicht bei Ärzten bei Kindesmisshandlungen Datenaustausch bei gefährdeten Familien bei Umzügen zwischen den Jugendämtern Entwurf für Kinderschutzgesetz ist im Juni gescheitert. Fachliche Bedenken von verschiedenen Seiten: Verstärkte Pflicht der Jugendämter zu Hausbesuchen Neues Gesetz zum Schutz der Kinder gegen Gewalt in den Familien für Beginn der nächsten Legislaturperiode geplant 7

Inhalte und Ergebnisse des 13. Kinder- und Jugendberichtes Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen im Bereich der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogenen Prävention wurden genauer beleuchtet, z.b. Eltern- und Familienbildung bieten ein breites Spektrum an Kursen und Trainings in denen gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung integrale Bestandteile sind Kindertagesstätten eignen sich sehr gut für die Umsetzung von präventiven und gesundheitsförderlichen Lebensweisen fast alle Kinder und Familien werden erreicht ABER: Kein bundesweit gemeinsames Konzept zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in Kindertagesstätten oder allgemein akzeptierte und verbindliche Kriterien für Projekte im Bereich Gesundheitserziehung 8

Inhalte und Ergebnisse des 13. Kinder- und Jugendberichtes Krankenkassen und Kindergarten Gesundheitsförderungsziele für 2008/2009 sind Reduktion von Krankheiten des Kreislaufsystems, speziell bei jungen Familien und Alleinerziehenden Förderung von Bewegung und gesunder Ernährung sowie elterlicher Rauchverzicht Kooperation zw. öffentlichem Gesundheitsdienst und Einrichtungen der Kinderbetreuung Prävention traditionell zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienste bisher auf Vermeidung von ansteckenden Krankheiten beschränkt Prävention im erweiterten Sinne bzw. Gesundheitsförderung stellt ein relativ neues Arbeitsfeld des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) dar ÖGD gute Zugangswege zu Einrichtungen zu Kindertageseinrichtungen ÖGD könnte verstärkte koordinative und initiierende Funktion hinsichtlich präventiver und gesundheitsförderlicher Programme und Ansätze u.a. Schwellenängste bei bildungsfernen Eltern mindern 9

Der Kinderschutz in Sachsen Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen zum 19.06.2009 verabschiedet alle Kinder mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen sollen an den bis zum Alter von vier Jahren vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen Die Träger der Jugendhilfe wirken (...) auf eine enge Zusammenarbeit mit allen in Betracht kommenden Einrichtungen und Diensten außerhalb der Jugendhilfe, insbesondere des Gesundheitswesens, hin. Unterstützung der Bildung von lokalen Netzwerken durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Ärzte sind verpflichtet, im Rahmen der Durchführung einer Früherkennungsuntersuchung U4 bis U8 erhobene Daten an die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) zu melden bei Nichtteilnahme eines Kindes informiert die SAKD das Gesundheitsamt, worauf hin das Gesundheitsamt die gesetzlichen Vertreter des Kindes an die Untersuchung erinnert, sie erhalten Beratungsangebot werden Hilfsangebote des Gesundheitsamtes nicht wahrgenommen und liegen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindes vor, werden die Daten dem zuständigen Jugendamt mitgeteilt 10

Aktuelle Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls in Leipzig Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und allen freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Leipzig als Modellstandort im Sächsischen Landesmodellprojekt Netzwerke für Kinderschutz einschließlich Pro Kind Sachsen 2007-2011 Weitere Qualifizierung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen für Familien und Kinder mit komplexem Hilfebedarf Durchführung eines praxisorientierten Forschungsprojektes mit der Universität Leipzig zum Thema Familien mit komplexem Hilfebedarf 2007 2009 im Auftrag des Freistaates Sachsen Teilnahme des Jugendamtes am Praxisentwicklungs- und Forschungsprojekt Aus Fehlern lernen Qualitätsmanagement im Kinderschutz (2009-2010) 11

Leipziger Projektstruktur Netzwerk Kinderschutz 12

Ziele Netzwerk Kinderschutz Projektzeitraum 2007-2011 Standardisiertes Informationssystem zwischen den Netzwerkpartnern 2008/2009 Vernetzte Angebots- und Kontaktübersicht 2008/2009 Geeignete Hilfeangebote im frühpräventiven Bereich 2009/2011 Qualifizierung des Fachpersonals aller Netzwerkpartner 2009/2011 Einrichtungsinterne Verfahrensstandards 2008/2011 13

Netzwerk Kinderschutz in Leipzig Umsetzung der Ziele durch Qualitätszirkel im Rahmen des Netzwerkes Öffentlichkeitsarbeit Standardisiertes Informationssystem Recht (der rechtliche Rahmen der Professionen in der Arbeit/einheitliches Verständnis zur Kinderschutz/KWG) 24 Std. Hotline Angebots- und Kontaktübersicht 14

Fallverantwortung und Kooperation des Jugendamtes / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) nach 36 SGB VIII Berufsausbildung Familiengericht Schule, Kita Beratungsstellen andere Behörden Fallverantwortung Jugendamt/ASD Kinderkliniken, Psychiatrie ARGE Leistungserbringer der Jugendhilfe Niedergelassene Ärzte und Therapeuten 15

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ASD hat Fallverantwortung, sobald er über einen Einzelfall in Kenntnis gesetzt wurde Prüfung der Kindeswohlgefährdung und Einleitung entsprechender Maßnahmen ist hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes, wird nicht delegiert Mitverantwortung des Trägers besteht im Rahmen seiner originären Aufgaben dann, wenn Minderjähriger während der Prüfung der Gefährdungssituation die Einrichtung / den Dienst weiter in Anspruch nimmt Einrichtung / Dienst im Rahmen der Hilfeplanung mit Familie / Minderjährigem arbeitet 16

Familienbildung und Kindertagesstätten 17

Starke Familien 18

Grundüberzeugung Familie = der Ort, auf den s ankommt!!! Kita = ein besonderer Ort für Familien 19

Starke Kitas 20

Sächsischer Bildungsplan 21

Familienbildung als Querschnittsaufgabe Familien kommen in ihren verschiedenen Lebensphasen mit unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens in Kontakt Zusammenarbeit der Netzwerke Ziel: Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Großelternphase Paarbeziehung Schwangerschaft Babyphase Kleinkindphase Kindphase Jugendphase Leere Nestphase Frauenarzt Hebamme Erzieherinnen Lehrer Kinderarzt...... 22

Familiensituationen mit komplexem Hilfebedarf Ausgrenzung der Familie im sozialen Umfeld Vater alkoholabhängig und aggressiv Eltern arbeitslos ALG II - Bezieher Verschuldung Fehlende Tagesstrukturierung Familie Mutter schwanger, gesundheitliche Probleme Schulprobleme des ältesten Kindes Probleme in Kita - Aggressivität 3 Kinder im Alter 1,5 4 7 davon 2 mit anderen Vätern Chaotische Wohnverhältnisse 23

Schwerpunkte bei der Prüfung des Kindeswohls unmittelbare körperliche und psychische Verfassung des Kindes Versorgung und Sicherheit des Kindes durch ihre unmittelbaren Bezugspersonen akute Belastungen, tragende Beziehungen grundsätzliche Lebenssituation der zentralen Bezugspersonen Bereitschaft der Bezugspersonen, Hilfe und Unterstützung anzufragen und anzunehmen Vermögen und Fähigkeit der Helfer, konkret zuverlässige und ausreichende Unterstützung und Hilfe zu gewährleisten Zusammenarbeit der Fachkräfte im Einzelfall 24

Fehler- und Risikoquellen aktueller Fälle in der Kinderschutzpraxis falsche Einschätzung der Situation, Konzentration auf Mütter als Versorgerinnen ohne Parteinahme für deren kleines Kind kein Gesamtbild, nur verbundene Teilbilder von der Familiensituation nur Teilaspekte versorgt und dadurch keine ausreichende Hilfe kein integriertes Schutz- und Hilfekonzept mangelnde Kooperation der Fachkräfte der verschiedenen Dienste und Professionen überlasteter ASD übersieht schwache Signale 25

Familien erreichen - erhalten weiter vermitteln Beziehung Vertrauen entwickeln Entlastung Unterstützung geben Netzwerke im sozialen Nahraum aufbauen Aufsuchen, Nachgehen, Kontakt halten Regeln, Auflagen durchsetzen Selbstwirksamkeits- Erfahrung fördern Quelle: DJI 26

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Jugendamt Amtsleitung Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Tel.: +49 (341) 123-4640 Fax.: +49 (341) 123-4484 www.leipzig.de