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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 6. Januar 2015 V A 5 App.: 90139 (9139) 3250 Fax: 90139 (9139) 3201 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Senatskanzlei G Sen - Kapitel 1250 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau -, MG 03 Titel 70108 - Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper Zwischenbericht 8. Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. März 2012, rote Nr. 0235 27. Sitzung des Hauptausschusses am 12. Dezember 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. Dezember 2012, rote Nr. 0235 A 29. Sitzung des Hauptausschusses am 30. Januar 2013 Bericht SenStadtUm - VA - vom 15. Januar 2013, rote Nr. 0235 B 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 2013 Drucksache Nr. 17/1400 (II.B.90a) Auflagenbeschlüsse 2014/2015 33. Sitzung des Hauptausschusses am 17. April 2013 Zwischenbericht SenStadtUm - VA - vom 9. April 2013, rote Nr. 0235 C 34. Sitzung des Hauptausschusses am 15. Mai 2013 Bericht SenStadtUm - VA vom 3. Mai 2013, rote Nr. 0235 D 37. Sitzung des Hauptausschusses am 28. August 2013 Bericht SenStadtUm V A 5 vom 11.Juli 2013, rote Nr. 0235 E Antrag auf Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs vom 10.12.2014, rote Nummer 1745 Anlage Ansätze: Ansatz 2013 80.000 T Ansatz 2014 60.000 T Ansatz 2015 50.000 T Ist 2013: 44.174 T Verfügungsbeschränkung 6.225 T Aktuelles Ist (am 19.12.2014): 51.448.130,06 Gesamtkosten : 296.300 T Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 v. H oder 250.000 Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Eine zeitliche bzw. ausgabenmäßige 1

Streckung anderer Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Finanzierung dieses Deckungsvorschlages ist nicht zulässig. Die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die Piratenfraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin haben beantragt, sich in der 71. Sitzung des Hauptausschusses am 14.01.2015 mit der Baukostensteigerung bei der Staatsoper Berlin zu befassen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur Sitzung am 14.01.2015 einen Bericht zu den Baukostensteigerungen bei der Staatsoper Berlin vorzulegen. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, von nachstehendem Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen. 2. Vorbemerkungen Im Rahmen einer Baustellenführung am 3. Dezember 2014 sind Abgeordnete des Bauausschusses unter Beteiligung von Abgeordneten des Kultur- und Hauptausschusses über die Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper bzw. den Status der Baumaßnahme informiert worden. Zwischenzeitlich ist das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung der 2. Ergänzungsunterlagen (EU) auf der Grundlage der 24 und 54 LHO fortgeschritten. Die Prüfergebnisse der ministeriellen Prüf- und Genehmigungsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung werden im April 2015 erwartet. 3. Planungsstand, Stand der Bauausführung bzw. Beauftragung Bereits mit der Hauptausschussvorlage - SenStadtUm VA 5 vom 3. Mai 2013, rote Nr. 0235 D ist hinsichtlich der Bauabläufe und Termine berichtet worden, der zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegende Bauablaufplan weise einen Verzug von mehreren Monaten aus. Weiterhin ist berichtet worden, dass für eine abschließende Aussage zum Fertigstellungstermin Meilensteine abgewartet werden müssen. Beispielhaft sind u.a. die Meilensteine Dachtragwerke über dem Zuschauer- und Bühnenhaus Bühnentechnik / Fertigstellung des Bühnenturms bzw. der Befestigungspunkte für die Bühnentechnik benannt worden. Obwohl der zweite Meilenstein Fertigstellung des Bühnenturms noch nicht vollständig erreicht ist, sind zwischenzeitlich die Arbeiten an den Dachtragwerken und dem Bühnenturm so weit fortgeschritten, dass - ausgehend von der wahrscheinlichen Annahme keiner weiteren Komplikationen - über die Fortschreibung des Bauablaufplans und der Gesamtkosten berichtet werden kann, zumal inzwischen 80% der Aufträge erteilt worden sind, sämtliche Schlüsselgewerke gebunden sind und die in Rede stehenden Fertigstellungstermine mit den ausführenden Firmen vertraglich vereinbart werden konnten. Der Projektstatus bzw. der Stand der projektbegleitenden Planungen ergibt sich aus der Anlage 1. Der Sachstand hinsichtlich der wesentlichen Meilensteine stellt sich wie folgt dar: 2

3.1 Dachtragwerke über dem Zuschauer- und Bühnenhaus Die Baumaßnahmen am Dach über dem Zuschauerhaus konnten zum 21. Dezember 2013 abgeschlossen werden, das Dach über dem Bühnenturm befindet sich kurz vor der Fertigstellung. 3.2 Bühnentechnik / Fertigstellung des Bühnenturms bzw. der Befestigungspunkte für die Bühnentechnik Der Einbau der Bühnentechnik ist ein weiterer Meilenstein. Er setzt voraus, dass der Bühnenturm statisch ertüchtigt, die Stahlabdichtung gegen Grundwasser hergestellt und der Rohbau abgeschlossen ist. Bereits in der Hauptausschussvorlage vom 3.05.2013 wurde von mehrmonatigen Verzügen berichtet. Die Verzögerungen bei der Herstellung des Bühnenturms ergeben sich im Wesentlichen aus dem unklaren Bestand, der nach Freilegung in Abmaßen, Qualität und Tragfähigkeit wesentlich von den Annahmen bzw. Bestandsunterlagen abwich. Der Meilenstein Beginn Bühnentechnik konnte - bezogen auf den Start des Bühnentechnikeinbaus für die Obermaschinerie - erreicht werden, der Einbau der Untermaschinerie wird aber in Abhängigkeit von den in diesem Bereich zum Sommer 2015 abgeschlossenen Rohbauarbeiten erst ab Juni 2015 erfolgen können. Diese Termine sind zwischenzeitlich als Vertragstermine mit der Rohbau- sowie der Bühnenbaufirma vereinbart. Damit besteht weitgehende Planungssicherheit, die belastbare Prognosen für den Gesamtfertigstellungstermin ermöglichen. 3.3 Insolvenz eines ARGE-Partners für die technische Gebäudeausrüstung Die Insolvenz des ARGE-Partners, der für die Planung und Bauleitung von zwei Dritteln der technischen Gebäudeausrüstung zuständig ist, hat terminliche Auswirkungen auf die genannten Meilensteine und somit Einfluss auf den gesamten Bauablaufplan. Die umfangreichen terminlichen Konsequenzen einer Neubeauftragung der Fachtechnikplaner konnten abgemildert werden, indem ein Teil der Mitarbeitenden weiterhin vom verbleibenden ARGE- Partner beschäftigt wurde und fehlende Wissensträger durch neue Planer ersetzt werden konnten, die gezielt vorhandene Planungslücken in Abhängigkeit vom Bauablauf schlossen. Mit intensiven Steuerungsmaßnahmen werden die unvermeidbaren Verzögerungen beim Abschluss der Planung, insbesondere bei der terminlichen Abstimmung sämtlicher Gewerke und daraus resultierenden Bestellungen von Aggregaten, soweit wie möglich minimiert. 4. Einschätzungen zur Erhöhung der bisherigen Gesamtkosten Die Zusammenstellungen zu den ungeprüften 2. EU schließen mit ungefähren Gesamtkosten vonca.389.500 T ab. Die angemeldeten Mehrkosten lassen sich im Wesentlichen auf sechs Ursachen zurückführen (siehe grafische Darstellung auf S. 4). Nachdem bei den 1. EU hauptsächlich bekannte Mehrkosten ohne vorausschauende Prognosen berücksichtigt waren, werden die 2. EU auf auftragsgenauen Abrechnungsprognosen der Bauleitungen mit einer Risikobewertung für vorhersehbare Mehrkosten basieren. Als Risikovorsorge für Unvorhersehbares sind daher nur 5% der Restleistungen angesetzt worden. Die größten Anteile der Mehrausgaben beruhen auf Kosten für die Bauzeitverlängerung und auf Bestands- und Baugrundproblemen. Nähere Erläuterungen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. 3

4.1 Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverlängerung Die unvorhersehbaren Baugrundprobleme und die alle Prognosen übersteigenden Schäden im Bestand mit den entsprechenden Planungsanpassungen und sich daraus ergebenen Bauabläufe haben zu Bauzeitverlängerungen geführt. Dadurch resultieren die im Folgenden skizzierten Mehrkosten: Verbrauchskosten für Baustrom, Bauwasser und Bauheizung Betriebskosten für Baubewachung und Baulogistik Vorhalten und Anpassen der Baustelleneinrichtungen Mietkosten für die Einlagerung der historischen Bauteile Vertragsanpassungen für geänderte Bauzeiten der beauftragten Firmen Zeitbedingte Honoraranpassungen für Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung Schadensersatzleistungen zusätzliche Schutz- und Winterbaumaßnahmen. 4.2 Eingetretene Bestandsrisiken Im Opernhaus und in der Intendanz könnten vielfach erst nach Öffnung von Bauteilen Erkenntnisse über den tatsächlichen Zustand des Bestands gewonnen werden, die dann über statische und planerische Anpassungen zu erheblichen Mehraufwendungen beim Rohbau und in der Folge beim Ausbau bis zu den restauratorischen Maßnahmen führen. Folgende Hauptursachen können benannt werden: statische Maßnahmen für zwischenzeitliche Abfangkonstruktionen, zusätzliche Bauhilfsmaßnahmen für Sicherungen und Ertüchtigungen des Bestandes, z.b. bei der Verschiebung der Hinterbühnenwand Durchführung der Abdichtungsarbeiten im Opernhaus gegen drückendes Wasser parallel zu den Abbruch- und Rohbauarbeiten, da die lastabtragenden Bauteile wie z.b. Stützen, Pfeiler und Wandscheiben die Abdichtung durchdringen dafür erforderliche diskontinuierliche und kleinteilige Arbeitsschritte zusätzlicher Austausch von Fensterstürzen Sanierung von statischen Rissen in den Fassaden komplette Erneuerung der maroden Freitreppen an der Nordfassade des Opernhauses 4

4.3 Eingetretenes Baugrundrisiko Die Herstellung der Baugrube hat sich deutlich komplizierter und kostenintensiver gestaltet, als ursprünglich erwartet. Lediglich die infolge vorgefundener Holzfunde und weiterer unerwarteter Bodenhindernisse notwendigen Anpassungen der Baugrube (teilweise geänderte Ausführung als Bohrpfahlwand, Verdoppelung von Dichtsohlen sowie Boden- Vereisungsmaßnahmen) waren in der Kostenberechnung zu den 1. EU enthalten. Es wurden weitere Aufwendungen für Erkundungs- und Hindernisbohrungen Variantenuntersuchungen zur Ablaufoptimierung und deren Umsetzung zusätzliche Baustelleneinrichtung der Bohrpfahlgeräteinheiten Mehrleistungen durch Stahlhindernisse in der Bohrpfahlwand die Bohrpfahlherstellung im kontaminierten Bereich zusätzliche Wasserhaltungen im Bereich des Opernhauses Überwachungsmaßnahmen sowie zusätzliche Leistungen für Tragwerksplanung und Ausführungsplanung erforderlich. Auch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit, um Setzungen an den Nachbargebäuden zu vermeiden und parallele Baumaßnahmen an den angrenzenden Bauteilen absichern zu können, führen zu Mehrkosten. 4.4 Risikobewertung Wie bereits ausgeführt sind im Rahmen der 1. EU hauptsächlich die zu diesem Zeitpunkt bekannten Mehrkosten berücksichtigt worden. Die 2. EU werden auf genauen Abrechnungsprognosen der Bauleitungen basieren. Damit werden die Mehrkosten nicht pauschal betrachtet, sondern kleinteilig für jedes Gewerke mit entsprechender Kostensicherheit eingeschätzt. Besondere Risiken wie z.b. Insolvenzen, Vergaberügen oder Leistungseinstellungen von Schlüsselgewerken sind nicht kalkulierbar und daher hier nicht berücksichtigt. 4.5 Unvorhergesehenes Zum Ende des Haushaltsjahres 2014 werden ca.195 Mio. für das Projekt kassenwirksam verausgabt sein. Das entspricht etwa 50% der aktuellen Gesamtkostenaufstellung. Bisher sind unvorhergesehene Mehrkosten in Höhe von über 40 Mio. (Ansätze: BPU= 17,8 Mio., 1. EU= 22,3 Mio. ) aufgetreten. Da bei den hauptsächlich noch ausstehenden Ausbauleistungen der Bestand einen nicht so relevanten Einfluss haben wird, und unter Berücksichtigung der vorgenannten Risikobewertung, ist bei der zweiten Hälfte der Baumaßnahme nicht in gleichem Umfang mit unvorhersehbaren Mehrkosten zu rechnen. Daher wird nunmehr der Vorsorgebetrag für Unvorhergesehenes mit lediglich 5% der Restleistungen veranschlagt. 4.6 Sonstiges Hierunter fallen unvorhergesehene Mehrkosten, die auf individuellen Störungen der Projektabwicklung beruhen oder sich aus speziellen Projektanforderungen bezüglich akustischer, denkmalpflegerischer und opernspezifischer Aspekte herleiten. Folgende kostenrelevante Themen sind hier zu nennen: Insolvenz des Arge-Partners für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) mit den erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zur weitgehenden zeitlichen Kompensierung von Folgestörungen. Ausbauleistungen als prototypische und individuelle Unikatserstellung mit entsprechenden Bemusterungen 5

technisch konstruktive Sonderanfertigungen bei Elementen wie der Verkleidung der Nachhallgalerie Entwicklung von Sonderlösungen mit umfangreichen Untersuchungen und Bemusterungen (z. B. Bestuhlung) detaillierte Raum- und Bauakustikanforderungen für die Integration der technischen Gebäudeausrüstung und der bühnentechnischen Anlagen Feststellung des Restaurierungsumfanges und Abstimmung der finalen Qualitäten mit umfangreichen Mustern und Tests Marktpreisrisiko aufgrund hoher denkmalpflegerischer Anforderungen mit eingeschränktem Bieterkreis auf überdurchschnittlichem Preisniveau. 5. Weitere Berichterstattung Wie bereits ausgeführt, wird das Prüfergebnis der Prüfabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den 2. EU voraussichtlich im April 2015 vorliegen. Das Prüfergebnis des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung ist ebenfalls für diesen Zeitraum angekündigt. Es ist daher beabsichtigt, dem Hauptausschuss dann unverzüglich einen Bericht über das Prüfergebnis bzw. die anerkannten Gesamtkosten vorzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass die prognostizierten Mehrkosten der 2. Ergänzungsunterlagen weitestgehend im Rahmen der bautechnischen und planerischen Umsetzungen entstanden sind und nicht auf Änderungen der Bedarfsplanung beruhen. 6. Termin der Fertigstellung Für das Probenzentrum und die Intendanz ist die bauliche Fertigstellung bereits für das Frühjahr 2016 (inkl. eines 6-monatigen Puffers) geplant. Beide Bauteile sollen der Staatsoper bereits im Sommer 2016 zur probeweisen Nutzung übergeben werden. Für das Opernhaus ist von einer baulichen Fertigstellung im Sommer 2017 (inkl. eines 6- monatigen Puffers) auszugehen. Die Erprobungsphase (Beleuchtungsproben, Probebauten Bühnenbild und Anpassung der Bühnenbilder) wird daher vom Sommer 2017 bis zum Herbst 2017 andauern. Die Wiedereröffnung ist für den Herbst 2017 geplant. Der Nutzer plant auf dieser Grundlage künftige Spielzeiten. 7. Finanzierung Die o.g. Mehrkosten wirken sich nicht auf die veranschlagten Ausgaben 2015 aus. Voraussichtlich werden jedoch überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für 2016 erforderlich sein. Der aus der Gesamtkostenerhöhung resultierende Mehrbedarf an Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wird bei der Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2016/2017bzw. bei der Finanzplanung 2015 bis 2019 durch Prioritätensetzungen im Rahmen der insgesamt für Bauinvestitionen im Einzelplan 12 vorzusehenden Mittel berücksichtigt. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 6

Schätzung Toleranz ±30 % Berechung ±20 % bis 25 % Anschlag ± 10 % bis 15 % Feststellung Toleranz ± 0 % Staatsoper Berlin Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Ende 2014 Ende 2014 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl.er mittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Staatsoper (Kostenstand) BP 2a II 2008 VPU III 2009 2.Teil BPU IV 2009 1. +3. +4. Teil-BPU I 2011 1. EU I 2013 2. EU (I/2015) Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen HOAI überschnittene Leistungsphasen bei der Staatsoper 2 Vorplanung 1 Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe 8 Objektüberwachung 7 Mitwirken bei der Vergabe 9 9 3) 1) Genehmigungsplanung 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation Störungen neue Erkenntnisse