Protokoll Projekt: Anlass: Ort: Datum: Teilnehmer/ Innen: Verteiler: Verfasser: Umsetzungsfahrplan für die Kooperation KOE_51 2. Workshop Bonn/RSK Stadthaus Bonn 14.02.2012, 09 00 14 00 Uhr Name Behörde/Firma Frau Muszynski Bezirksregierung Köln Frau Hemmann Bezirksregierung Köln Herr Scheufens Bundesstadt Bonn, Untere Landschaftsbehörde Frau Budde Bundesstadt Bonn, Untere Landschaftsbehörde Herr Franke Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt Herr Koch Stadt Bonn, Tiefbauamt Herr Cenlaers Rheinischer Fischereiverband Frau Hölzemer SGD Nord, Rheinland-Pfalz Herr Schmäck Lengsdorfer Bach-Freunde Frau Weischer Gemeinde Alfter, Regional- und Umweltplanung Herr Strehl Gemeindewerke Wachtberg, Abwasserbeseitigungsbetrieb Herr Wortha Gemeindewerke Wachtberg, Abwasserbeseitigungsbetrieb Frau Wenner Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz UWB Frau Eibelshäuser Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz UWB Frau Mohr Wasserverband Südliches Vorgebirge, Stadt Bornheim Herr Dr. Apel Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Herr Vollrath BUND KG Bonn Herr Korintenberg Stadtförsterei Bonn Frau Hüsecken Diplomandin, Universität Bonn Herr Prof. Dr. Zumbroich Planungsbüro Zumbroich Herr Lippert Planungsbüro Zumbroich Herr Arnold Planungsbüro Zumbroich Frau Voigtländer Planungsbüro Zumbroich Frau Wolter Planungsbüro Zumbroich Alle Anwesenden Plus alle Eingeladenen Frau Wolter, Herr Arnold, Frau Voigtländer, Herr Lippert 1. Begrüßung durch Herrn Scheufens (Stadt Bonn) Herr Scheufens begrüßt die TeilnehmerInnen des zweiten Workshops im Ratssaal des Bonner Stadthauses. Die Veranstaltung ist ein weiterer Schritt bei der Erstellung des Umsetzungsfahrplans für die hydromorphologischen Maßnahmen zur Zielerreichung der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in der Kooperation Bonn/Rhein-Sieg- Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 1
Kreis. Er gibt das Wort an das Planungsbüro Zumbroich weiter, die den weiteren Veranstaltungsablauf gestalten und moderieren. 2. Kurzbericht über bisher eingegangene Rückmeldungen und Vorstellung der aktuellen Version des Umsetzungsfahrplanes mit den konkreten Einzelmaßnahmen (Planungsbüro Zumbroich) Auch Herr Prof. Dr. Zumbroich begrüßt die anwesenden Teilnehmer und erläutert die Tagesordnung. Er stellt die BearbeiterInnen des Projektes vor. Alle haben im Geographischen Institut der Universität Bonn studiert und im Schwerpunkt gewässerkundliche Themen im Raum Bonn bearbeitet. Der folgende Verlauf der Veranstaltung baut auf den Ergebnissen des ersten Workshops auf. Herr Lippert gibt einen Überblick über die eingegangenen Rückmeldungen (s. Anhang: Vorträge Herr Lippert). Umfangreiche Rückmeldungen wurden von den Gemeinden, der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Wasserverband Südliches Vorgebirge eingebracht. Weitere Rückmeldungen mit thematischen Schwerpunkten wurden von Herrn Baumgartner (BUND Rhein-Sieg), dem Amt für Denkmalpflege (Landschaftsverband Rheinland) sowie von landwirtschaftlicher Seite eingebracht und im Umsetzungsfahrplan beachtet. Anschließend werden die aktualisierten Karten des Umsetzungsfahrplans vorgestellt. An Beispielen werden die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen sowie die Vorgehensweise für die Gruppenarbeitsphase erläutert. Aufgrund einer Rückfrage von Frau Wenner bezüglich der Darstellung der seit dem Jahr 2000 bereits umgesetzten Maßnahmen in den Karten werden die Unterhaltungspflichtigen aufgefordert, die ihnen vorliegenden Informationen zu solchen Maßnahmen an das Planungsbüro Zumbroich weiterzuleiten. Grundlegende Situation Die grundlegende Situation im Untersuchungsgebiet stellt sich wie folgt dar: Insbesondere die Unterläufe der betrachteten Bäche sind von Siedlungsdruck und einer damit einhergehenden Flächenkonkurrenz gekennzeichnet, sodass die Möglichkeit, eine Durchgängigkeit im Sinne des Strahlwirkungskonzepts in diesen Bereichen zu erreichen, relativ gering ist. Eine Ausnahme bilden hier sicherlich Pläne der Stadt Bonn, den Mündungsbereich des Hardtbaches in einen Altarm des Rheines auf Höhe der Rheinaue Graurheindorf Nord zu verlegen. Des Weiteren wurde die natürliche Anbindung an den Vorfluter Rhein z.b. für den Alfterer-Bornheimer Bach in Frage gestellt. Es ist stattdessen anzunehmen, dass der Bereich der heutigen Verrohrung im Unterlauf vor dem Beginn der anthropogenen Umgestaltung von Bach und Einzugsgebiet nicht durchflossen worden ist und der Bach oberhalb in den Sanden und Kiesen der Niederterrasse versickerte. Zu hinterfragen ist ferner, ob ein Trockenfallen der Oberläufe durch anthropogene Eingriffe in den Wasserhaushalt verursacht wird. Zu nennen sind in dem Zusammenhang u.a. die Drainagegräben im Kottenforst und die zunehmende Versiegelung der Einzugsgebiete. Wäre dem so, könnte das Strahlwirkungskonzept auf diesen Strecken nur eingeschränkt funktionieren. Dies wurde zudem bei einigen Rückmeldungen angemerkt. Die Bäche mit ihren Nebenläufen durchqueren das Terrassensystem des Rheins von der Haupt- über die Mittel- zur Niederterrasse. Sie weisen deshalb mehrere Gefälleknicke auf, die zu unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten innerhalb des Bachsystems führen. In Abhängigkeit von Fließgeschwindigkeit, Ufermaterial und Umlandböden variieren Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 2
Sedimenteintrag, transport und -ablagerung. Aus diesem Grund wechseln die Gewässertypen im Längsverlauf z.t. mehrmals. Sedimentfänge in den Bächen zur Verringerung der Frachten verhindern z.t. die Durchgängigkeit für Makrozoobenthos und Fische. Abgeleitet von diesen Überlegungen schlägt das Planungsbüro fachlich weiterführende konzeptionelle Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnis spezifischer Aspekte vor: Studie zur hydrologischen Situation der Oberläufe auf der Haupt- und Mittelterrasse (u.a. Hardtbach, Katzenlochbach) und potentielle Handlungsmöglichkeiten Studie zur biozönotischen Leitbildbeschreibung der Terrassenbäche unter Berücksichtigung ihrer natürlichen Anbindung zum Rhein (Aspekte: Versickerung im Terrassenkörper, Biozönotische Isolation) Studie zum Sedimenthaushalt der Bachläufe in der Terrassenlandschaft des Bonn-Bad Godesberger Taltrichters Diese Studien sollen Informationsbasis für spätere Phasen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sein. Sie sind nicht als Voraussetzung des derzeit in Bearbeitung befindlichen Umsetzungsfahrplanes zu sehen. Über die Aufnahme der konzeptionellen Maßnahmen entscheidet die Kooperation. Bei einer möglichen Umsetzung jeder der drei Studien würde zunächst das vorhandene Forschungsmaterial zu den Bächen ausgewertet und somit den Unterhaltungspflichtigen verfügbar gemacht. Herr Zumbroich erläutert, dass sich der Umsetzungsfahrplan auch ohne die konzeptionellen Maßnahmen umsetzen lässt, diese jedoch eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Eine Aufnahme in den Umsetzungsfahrplan würde ggf. eine spätere Mitfinanzierung der Studien durch das Land bedingen und zu einem verbesserten Wissen über die betroffenen Gewässer sowie v.a. auch zur Identifizierung von maßgeschneiderten Maßnahmen zur späteren Umsetzung führen. Herr Scheufens begrüßt grundsätzlich die Gewinnung besserer Kenntnisse zu den betroffenen Gewässersystemen. Frau Wenner merkt an, dass die zusätzlichen Informationen aus den konzeptionellen Maßnahmen für die Erstellung des jetzigen Umsetzungsfahrplans nicht notwendig sind und es bereits Untersuchungen zu den einzelnen Themen gäbe. Herr Scheufens merkt an, dass es sich bei den Mündungsbereichen um stark veränderte Gewässer (HMWB) und nicht um künstliche Gewässer handelt. Auch künstliche Gewässer können ein hohes ökologisches Potential oder sogar den guten ökologischen Zustand erreichen. Daher hat sich die Einstufung an den Potentialen zu orientieren. Die Orientierung am Leitbild eines versickernden Gewässers, betrachtet Herr Scheufens für die Mündungsbereiche als nicht zielführend. Frau Wenner favorisiert daher ein pragmatisches Vorgehen. Herr Zumbroich stellt klar, dass nicht beabsichtigt sei, morphologische Leitbilder zu beschreiben, sondern vielmehr der Frage nachgegangen werden soll, welche Biozönosen natürlicherweise hier in den isolierten Bachstrecken leben würden. Frau Hemmann merkt in Bezug auf die Oberläufe an, dass vom Land bereits ein Leitbild für natürlich trockenfallende Gewässer konzipiert wird. Daher wären die konzeptionellen Maßnahmen wissenschaftlich interessant, jedoch für den Umsetzungsfahrplan nicht notwendig. Herr Franke stellt fest, dass die Entwässerungsgräben an den Oberläufen der Bäche z.t. nicht mehr bewirtschaftet werden und sich daher die Wasserführung verändern kann. Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 3
Die vorgeschlagenen konzeptionellen Maßnahmen werden nach kurzer Diskussion durch die Kooperation abgelehnt. Herr Koch stellt die Frage, ob die angegebenen Maßnahmen im Umsetzungsfahrplan zur gewünschten Zielsetzung führen. Dies sei hinsichtlich der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern wichtig. Nach Aussage von Herrn Lippert kann es keine letzte Sicherheit für die Zielerreichung geben. Es kann dagegen als gesichert angesehen werden, dass die identifizierten hydromorphologischen Maßnahmen dazu geeignet sind, das Ziel einer entsprechenden Verbesserung der Gewässerstrukturgüte zu erreichen. Nach Herrn Scheufens ist es Ziel des Umsetzungsfahrplans, Maßnahmen zu identifizieren, die notwendig sind, um die Voraussetzungen für die Erreichung des Ziels guter ökologischer Zustand / gutes ökologisches Potential zu schaffen. Eine abschließende Sicherheit diesbezüglich kann erst der Nachweis einer entsprechenden Biozönose bringen. Nach dem jetzigen Stand des Wissens ist das Strahlwirkungskonzept zielführend. In der anschließenden Pause folgt die Einsichtnahme in die Karten. 3. Vorstellung des Verfahrens zur Priorisierung der Maßnahmen und Kostenschätzung (Planungsbüro Zumbroich) Herr Lippert stellt eine dreistufige Vorgehensweise bei der Maßnahmen-Priorisierung vor, die vom Planungsbüro Zumbroich entwickelt worden ist. Diese Vorgehensweise war Grundlage für die in den Maßnahmenkarten zum 2. Workshop dargestellte Einstufung, die sich letztlich in drei Zeithorizonten für die Umsetzung widerspiegelt. Mit dieser Vorgehensweise soll ein möglichst transparenter und objektiver Ablauf gewährleistet werden. Eine dabei ursprünglich angedachte Betrachtung des Anteils der Flächen in öffentlichem Besitz wurde durch den Auftraggeber nicht gewünscht. 1. Stufe: Die Funktionselemente des Strahlwirkungskonzepts (Strahlursprünge, Trittsteine und Strahlwege) werden hinsichtlich ihrer ökologischen Bedeutung für die zu erreichende Strahlwirkung betrachtet. 2. Stufe: Es wird eine Kostenschätzung pro Meter Gewässerlänge aufgestellt und mit den mittleren Kosten für die jeweilige Art von Funktionselement verglichen. 3. Stufe: Durch die Kooperation findet eine Feinjustierung der vorgeschlagenen Prioritäten statt. Berücksichtigt werden können u.a. sog. Schlüsselstellen, die Lage zur Mündung, bereits geplante Maßnahmen, typspezifisches Arteninventar, Kostenbewertung auf Ebene der Einzelmaßnahme, mögliche Konflikte mit bestehenden Nutzungen und sonstige Überlegungen. Herr Scheufens fragt, ob in den Kosten pro Meter der Flächenbedarf beinhaltet ist. Herr Lippert antwortet, dass die Flächenbereitstellung in den Standardkostensätzen berücksichtigt wird, soweit eine Flächenbereitstellung für die jeweilige Maßnahme nötig ist. Da eine weitergehende Betrachtung der Flächenverfügbarkeit in der Vorab-Priorisierung durch die Kooperationsleitung nicht erwünscht war, sind die Flächen lediglich bei der Kostenpriorisierung berücksichtigt worden. Die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit wurden bisher noch nicht priorisiert, da in diesem für das Gelingen des Umsetzungsfahrplans sehr wichtigen und gleichzeitig aufgrund der Fülle der betroffenen Bauwerke schwer umzusetzenden Punkt zunächst die Zustimmung der Kooperation zur Vorgehensweise eingeholt werden sollte. Nach dem Strahlwirkungskonzept sind die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit generell als prioritär anzusehen. Es wird nichtsdestotrotz vorgeschlagen, dass alle Maßnahmen zur Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 4
Herstellung der Durchgängigkeit, für die nicht die Kommunen zuständig sind, vorab in den letzten Zeitraum (2019-2027) verlegt werden, um Zeit zu gewinnen, die Durchführung mit den entsprechenden Institutionen abzusprechen. Sofern sich dabei Möglichkeiten zu einer früheren Umsetzung ergeben sollten, bleibt dies unbenommen. Die restlichen Durchgängigkeitsmaßnahmen werden mittels einer überschlägigen Preisberechnung auf die Gewässersysteme aufgeteilt. Die zeitliche Priorisierung orientiert sich dabei an einer gleichmäßigen Kostenverteilung auf die jeweiligen Zeiträume in der Gesamtlaufzeit des Umsetzungsfahrplans von 16 Jahren: - Zeitraum A (2010-2012) = 1 Jahr 1/16, - Zeitraum B (2013-2018) = 6 Jahre 6/16, - Zeitraum C (2019-2027) = 9 Jahre 9/16 der Kosten. Aufgrund der angesprochenen übergeordneten Probleme der Gewässerentwicklung wird weiterhin vorgeschlagen, bei der Feinjustierung der Priorisierung aller Maßnahmen den Oberläufen eine erhöhte Priorität zuzuweisen. In den Oberläufen von Katzenlochbach und Mehlemer Bach befinden sich die einzigen als natürliche Oberflächenwasserkörper (NWB) eingeschätzten Gewässerstrecken. Außerdem befinden sich im Bereich der meisten Oberläufe Naturschutz- oder FFH-Gebiete. Diskussion des Vorschlags des Planungsbüros zur Priorisierung Frau Wenner spricht sich gegen den Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD) aus und regt an, die Priorisierung aller HdD- Maßnahmen im Rahmen des Workshops direkt an den Karten vorzunehmen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Priorisierung werden weitere Vorschläge gemacht: Herr Vollrath regt an, dass die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit im ersten Zeitraum (bis 2012) umgesetzt werden sollten. Die Umsetzung ist jedoch auch abhängig von den jeweiligen Maßnahmen-Trägern (Straßenbauamt, Forstverwaltung, Deutsche Bahn, Privat). Frau Mohr spricht sich dafür aus, eine frühe zeitliche Priorisierung bei den Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit vorzunehmen, die den Unterhaltungspflichtigen obliegen. Jedoch liegen die meisten Durchlässe nicht in deren Zuständigkeitsbereich. Auch diese sollten nicht per se in einen späteren Zeitraum priorisiert werden, da sie möglicherweise kurzfristig umgesetzt werden können. Es wird beschlossen, die Priorisierung der Durchgängigkeitsmaßnahmen im Einzelfall an den Karten während der Gruppenarbeit durchzuführen. Herr Scheufens gibt zu bedenken, dass die Kosten der Umsetzung auf die vorgegebenen Zeiträume möglichst gleichmäßig verteilt werden sollten. Generell sollen die z.t. passiven Maßnahmen in der Priorisierung vorgezogen werden (Umsetzung bis 2012). Eine Liste der als potentiell passiv geltenden Maßnahmen wird vom Planungsbüro erarbeitet. Planfestgestellte Maßnahmen können auch in den ersten Zeitraum priorisiert werden. Es wurde festgehalten, dass grundsätzlich unterschiedliche Priorisierungen innerhalb der Maßnahmen eines Funktionselementes möglich sind. 4. Gruppenarbeit der Kooperationsteilnehmer Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 5
Das Planungsbüro Zumbroich hat sechs Karten zum Strahlwirkungs- und Maßnahmenkonzept vorbereitet: Mehlemer Bach Godesberger Bach Alfterer-Bornheimer Bach Hardtbach Vilicher Bach Katzenlochbach Ziele der Gruppenarbeit sind die nochmalige Prüfung und räumliche Konkretisierung der Einzelmaßnahmen innerhalb des jeweiligen Funktionselements und die Feinjustierung der Priorisierung. Die Teilnehmer entscheiden sich für eine Gruppe bzw. Karte. Die Mitarbeit an mehreren Karten ist möglich. 5. Diskussion der Ergebnisse der Gruppenarbeit im Plenum Die Karte des Alfterer-Bornheimer Bachs konnte im Rahmen der Gruppenarbeit nicht abschließend bearbeitet werden. Hierzu wurde ein separates Treffen des Planungsbüros mit dem Wasserverband Südliches Vorgebirge (Frau Mohr) und der Gemeinde Alfter (Frau Weischer) am 24.2.2012 in Bornheim vereinbart. Einen Diskussionspunkt stellte die derzeitige Durchgängigkeit der mehr als 300 Querbauwerke (einschließlich Durchlässen und Verrohrungen) im Planungsgebiet dar. Deren Einschätzung wird als Grundlage der Priorisierung für wichtig erachtet. Bei den beiden Bächen, für die ein KNEF vorliegt (Hardtbach und Alfterer-Bornheimer Bach), sind diese Informationen teilweise vorhanden. Die KNEFs sind jedoch mehrere Jahre alt. Die zeitliche Priorisierung der Querbauwerke steht dabei in Abhängigkeit des zu erwartenden Aufwands und der Umsetzbarkeit (Kosten/Zeit/Maßnahmenträger) um eine Durchgängigkeit zu schaffen. Für den Mehlemer Bach und Godesberger Bach in der Gemeinde Wachtberg wurde die Durchgängigkeit der meisten Querbauwerke an der Karte nach den Kriterien Sohlsubstrat vorhanden und kein Sohlabsturz vorhanden eingeschätzt und in Abwägung mit dem Aufwand und der Umsetzbarkeit zeitlich priorisiert. In der Diskussion der Gruppenarbeitsergebnisse werden diese Minimalkriterien jedoch kontrovers diskutiert und nicht abschließend geklärt. Frau Weischer regt an, bei der Umsetzung der Durchgängigkeitsmaßnahmen zwischen zwei Varianten zu wählen, einer Minimal- und einer Optimal-Lösung. Herr Strehl schlägt vor, bei der Minimal-Variante die Sohle und die Absturzhöhe zu berücksichtigen. Frau Mohr fügt dem hinzu, dass die Durchlässe und Querbauwerke des Alfterer-Bornheimer-Bachs im Rahmen des Hochwasserschutzes vermessen worden sind. Gegebenenfalls können diese Daten dem Planungsbüro Zumbroich zur Verfügung gestellt werden, Ansprechpartner sind hier Herr Dörr und Frau Neumann. Allgemeine Angaben zu den Durchgängigkeitskriterien für Querbauwerke, Durchlässe und Verrohrungen sowie eine Liste aller potentiell betroffenen Bauwerke im Planungsraum werden zeitnah vom Planungsbüro an alle Unterhaltungsberechtigten verschickt. Herr Zumbroich merkt an, dass detailliertere Aussagen zur Barrierewirkung von Querbauwerken grundsätzlich einzelfallbezogen erfolgen müssen. Sie hängen u.a. nicht nur von dem Zustand des Querbauwerkes, sondern auch von der Zusammensetzung der Biozönose ab, auf die die Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 6
Barriere wirkt. Bei fraglichen Fällen kann eine punktuelle Geländebegehung Klarheit schaffen. Mit der Stadt Bonn wurde für den 6. 3. 2012 ein Termin zur Besprechung der Querbauwerke anberaumt. Auch auf dem Termin am 24.02.2012 in Bornheim werden die Querbauwerke und Durchlässe nochmals konkret besprochen. Die jeweilige Trägerschaft aller Durchlässe, Verrohrungen und Querbauwerke soll dem Planungsbüro mitgeteilt werden, dazu kann die obengenannte Tabelle genutzt werden. Herr Franke sieht die zeitliche Priorität insbesondere bei den Maßnahmen der Funktionselemente und nicht bei den Querbauwerken, da dort verschiedene Maßnahmenträger, Interessen und Zielsetzungen involviert sind und die Maßnahmen je nach Art des Bauwerks mit sehr hohen Kosten verbunden sein können. Das Planungsbüro weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Maßnahme Prüfen und bei Bedarf Umbau des Querbauwerks keineswegs in jedem Fall einen Umbau nach sich zieht, sondern dass im Gegenteil in vielen Fällen das Ergebnis der Einzelfallprüfung sein kann, dass kein Optimierungsbedarf besteht. In anderen Fällen kann eine Optimierung bei ohnehin anstehenden Umbaumaßnahmen vorgenommen werden oder durch Maßnahmen ohne Eingriff in die Struktur des betroffenen Bauwerks, etwa das Anbringen einer strukturierten Sohle (durch Steinmatratzen o.ä.) erreicht werden. Die Karten werden hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen überarbeitet und der Kooperation zur Verfügung gestellt. 6. Ausblick, Abstimmung der weiteren Vorgehensweise, Termine Im Rahmen der Abschlussveranstaltung soll der Umsetzungsfahrplan durch die Kooperation verabschiedet werden. Herr Lippert schlägt vor, auf eine formale Abstimmung während der Abschlussveranstaltung zu verzichten und stattdessen die Zustimmung der Kooperation über eine letzte Rückmeldefrist einzuholen. Dieser Vorschlag wird nicht angenommen, Frau Wenner und Frau Hemmann sehen stattdessen eine Abstimmung im Plenum der Abschlussveranstaltung als notwendig an. Herr Scheufens äußert den Wunsch, dass die Kosten des Umsetzungsfahrplans nach der jeweiligen Kommune aufgeschlüsselt werden sollen. Im Anschluss an die Verabschiedung durch die Kooperation muss der Umsetzungsfahrplan durch die zuständigen politischen Gremien beschlossen werden. Die politische Abstimmung des Umsetzungsfahrplans obliegt den Verantwortlichen der Kooperation. Der Termin der Abschlussveranstaltung wird auf den 26. März 2012 festgelegt. Rückmeldungen werden bis zum 12. März 2012 berücksichtigt. Eine vorläufige Endversion der Karten und der Maßnahmen-Tabelle soll am 15. März 2012 im Internet zur Verfügung gestellt werden. Am 21. März 2012 soll der Entwurf des Abschlussberichts der Bezirksregierung und den Auftraggebern zugeschickt werden. Herr Zumbroich weist darauf hin, dass die Termine sehr eng gesetzt sind und dabei beachtet werden solle, dass die Bearbeitungszeit für dieses Projekt im Vergleich zu anderen Umsetzungsfahrplänen sehr kurz ist. Frau Hemmann folgt mit einem kurzen Vortrag über den Umsetzungsfahrplan aus Sicht der Bezirksregierung (s. auch Anhang: Vortrag Frau Hemmann). Dabei geht sie insbesondere auf die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise ein (Zeitplan der Erarbeitung, Prüfung der Umsetzungsfahrpläne und Berichterstattung). Sie stellt heraus, dass es sich bei dem durch die Kooperation erarbeiteten Umsetzungsfahrplan um eine Absichtserklärung handelt. Die jeweiligen konkreten Einzelmaßnahmen müssen von den Unterhaltungspflichtigen noch nach den üblichen Verfahren geprüft und beschlossen werden. Die geplanten Maßnahmen werden Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 7
in die Datenanwendung Wasserkörpersteckbriefe im Internet eingegeben und verfügbar gemacht. Frau Wenner fragt, in welcher Form die Kooperation beschließen kann. Nach Frau Hemmann muss der Umsetzungsfahrplan einvernehmlich verabschiedet werden, dabei stellt sie noch einmal heraus, dass es sich um eine Absichtserklärung handelt. Da in der Kooperation nicht alle Maßnahmenträger vereint sind, stellt Frau Mohr die Frage, wer Anträge auf Mittel vom Land stellen darf. Die Bezirksregierung wird diese Frage im Hause klären. Herr Zumbroich und Herr Scheufens richten Grußworte an alle Teilnehmenden und schließen damit die Veranstaltung. gez. Wolter, Arnold, Voigtländer, Lippert, Zumbroich Anhang: Vorträge Herr Lippert Vortrag Frau Hemmann TeilnehmerInnenliste Protokoll zum 2. Workshop vom 14.02.2012 zum Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 8